Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender)
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm (stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Elfriede Mayrhofer
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Mag. Klaus Hartmann (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Dr.
Gerhard Walcher (Vertretung
für Dr. Franz Schausberger)
Dr. Leo
Specht
Mag.
Valentin Wedl (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Dr. Anton
Gstöttner (Vertretung
für DDr. Herwig van Staa)
Dr.
Günther Voith
Weitere Teilnehmer:
Mag: Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr. Philipp Hartig (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Sladjana
Marinkovic (Ausschusssekretariat)
Beginn: 9.00 Uhr
Ende: 12.30
Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Diskussion über den Entwurf des Ausschussberichts
4. Allfälliges
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Zu TOP
2:
Das Protokoll der 7. Sitzung vom 13. Jänner 2004 wird
genehmigt.
Zu TOP 3:
Der Entwurf des Ausschussberichts, Stand 21.1.2004, wird
diskutiert.
Zu den Vorschlägen und Anregungen gegenüber anderen
Ausschüssen werden Änderungen und Ergänzungen einzelner Formulierungen
angeregt.
Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt A:
Es wird vorgeschlagen, dass die Regelung betreffend
Regulatoren in die Verfassungsbestimmung betreffend weisungsfreie Organe
integriert wird. Es ist dann zu prüfen, ob darüber hinaus für Regulatoren noch
weitere spezielle Vorschriften (insbesondere Zustimmungsrecht, Kontrolle)
erforderlich sind. Weiters ist die Definition der Regulatoren („Regulierung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“) zu überdenken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Einrichtung besonderer weisungsfreier Organe
zu berücksichtigen ist.
Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt B:
Der Vorschlag zur Ermächtigung der Länder zur Schaffung von
Sondergesellschaftsrecht wird als zu weitgehend kritisiert. Es sollte auf die
Ergebnisse des Ausschusses 5 Bedacht genommen werden. Der Grundgedanke
(Bund-Länder-Gleichheit) soll aber umgesetzt werden.
Es wird vorgeschlagen, als Ergänzung auch den Textvorschlag
aus dem Diskussionspapier von BM DI Pröll vom 12.11.2003 (4. Sitzung) zu
übernehmen.
Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt C:
Die vorgeschlagene Bestimmung zum Rechungshof (Art. 126b)
sollte keine Erweiterung der derzeitigen Kompetenzen des Rechnungshofs
enthalten; der Vorschlag ist diesbezüglich zu überarbeiten.
Gegen die vorgeschlagene Bestimmung betreffend die
Erweiterung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft (Art. 148a) werden Bedenken
vorgebracht; diesbezüglich besteht kein Einvernehmen im Ausschuss.
Zu den Textvorschlägen zu
Mandatspunkt D:
Gegen die Ergänzung von Art.
17 und Art. 116 Abs. 2 B-VG werden Bedenken vorgebracht; eine Änderung der
derzeitigen Bestimmungen über die Privatwirtschaftsverwaltung wird von einigen
Mitgliedern abgelehnt.
Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt E:
Zum Vorschlag betreffend die Selbstverwaltung werden
folgende Bedenken vorgebracht:
-
Es ist fraglich, ob sich die Selbstverwaltung nur auf
öffentliche Aufgaben beziehen soll;
-
die zwingende Wahrnehmung der Sozialversicherung in
Selbstverwaltung ist zu hinterfragen;
-
die Bereitstellung der Mittel zur Wahrnehmung von Aufgaben
staatlicher Verwaltung sollte nicht verfassungsrechtlich zwingend sein;
-
die Regelung betreffend das Begutachtungsrecht ist nicht
unbedingt erforderlich.
Es wird sich empfehlen, im Bericht dazustellen, wie weit
Konsens besteht.
Zu TOP 4:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Ausschussbericht
in der 9. Sitzung am 10. Februar 2004 abschließend beraten werden soll. Die
Mitglieder des Ausschusses werden eingeladen, an der Endredaktion des Berichts
mitzuwirken. Redaktionstermine werden vereinbart und eine kleine Arbeitsgruppe
ad hoc gebildet, die den Text im Licht der Diskussion überarbeiten und bis
5.2.2004 den Mitgliedern zuleiten soll.
Vorsitzender des Ausschusses 7: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Dr. Manfred
Matzka Dr.
Gerald Grabensteiner