Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender)
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm (stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Elfriede Mayrhofer
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Mag. Klaus Hartmann (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Dr.
Gerhard Walcher (Vertretung
für Dr. Franz Schausberger)
Dr. Leo
Specht
Mag.
Valentin Wedl (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Dr. Anton
Gstöttner (Vertretung
für DDr. Herwig van Staa)
Dr.
Günther Voith
Weitere Teilnehmer:
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Ulrike
Gsöllpointner (Ausschusssekretariat)
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 13.04
Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Fortsetzung der Diskussion zum Thema „Selbstverwaltung“
(Punkt E des Mandats)
4. Allfälliges
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Zu TOP
2:
Das Protokoll der 6. Sitzung vom 17. Dezember 2003 wird
genehmigt.
Zu der aufgrund der 6. Sitzung erstellten Diskussionsgrundlage
„Reformaspekte zur Privatwirtschaftsverwaltung“ sind Stellungnahmen der
Wirtschaftskammer Österreich, des Landes Salzburg und des Vertreters von BM DI
Pröll eingelangt. In der Diskussion wird dazu insbesondere Folgendes
festgehalten:
-
Die Ausführungen in der Diskussionsgrundlage sollen gestrafft
werden; die Darlegung der Verfassungsrechtslage kann im Ausschussbericht
entfallen;
-
eine Neuformulierung des Legalitätsprinzips (Art. 18 B-VG) im
Hinblick auf die Privatwirtschaftsverwaltung wird nicht befürwortet;
-
eine inhaltliche Neuformulierung des Art. 17 wird nicht
befürwortet;
-
zur Legalitätsbindung der Verwaltung werden eine Reihe von
Vorschlägen gemacht, um
grundsätzliche Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage auszuschließen;
-
paktierte Förderprogramme dürfen zu keiner Einschränkung der
Gestaltungsfreiheit im Förderungsbereich führen.
Eine Fülle von Einzelvorschlägen zur Textgestaltung werden
vorgelegt. Der Vorsitzende sagt eine rasche Umformulierung des Textes unter
weitest möglicher Einarbeitung dieser Vorschläge zu.
Es besteht kein Einwand gegen die Anwesenheit des
Konventsmitglieds Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer als Zuhörer zu diesem
Tagesordnungspunkt.
Der Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich zur verfassungsrechtlichen
Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung sowie der
Sozialpartnerschaft wird vom Vertreter der Bundesarbeitskammer begrüßt. In
der Diskussion wird dazu insbesondere Folgendes festgehalten:
-
Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Anordnung der
universitären Selbstverwaltung soll in den Vorschlag nicht aufgenommen werden;
gleiches gilt für Religionsgesellschaften;
-
die verfassungsrechtliche Normierung aller
Interessenvertretungen der freien Berufe als Selbstverwaltungsträger könnte zu
mangelnder Flexibilität des Gesetzgebers führen und wäre daher zu vermeiden;
-
bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Verwaltung der
Sozialversicherung durch Selbstverwaltungsträger sind die demokratischen
Erfordernisse in den Institutionen der Selbstverwaltung zu berücksichtigen;
-
die verfassungsrechtliche Verankerung eines
Begutachtungsrechts der Selbstverwaltungsträger darf nicht das Risiko eines
fehlerhaften Gesetzgebungsverfahrens schaffen; dazu ist mit Ausschuss 3 Kontakt
aufzunehmen;
-
zur Verankerung der Sozialpartnerschaft ist mit Ausschuss 1
Kontakt aufzunehmen.
TOP 4:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Februar 2004 der Bericht
des Ausschusses an das Präsidium des Österreich-Konvents zu erstatten ist
und erläutert die Struktur des in Aussicht genommenen Berichts sowie die
weitere Vorgangsweise.
-
Die Diskussionspapiere zur Privatwirtschaftsverwaltung und zur
Selbstverwaltung werden in Kürze überarbeitet und versendet;
-
der Entwurf des Ausschussberichts wird auf Basis der
vorliegenden Ergebnisse erstellt und vor der nächsten Sitzung versendet;
-
erforderlichenfalls könnten kleine Arbeitsgruppen des
Ausschusses noch spezielle Teilformulierungen beraten;
-
es wird versucht werden, in der nächsten Sitzung (27. Jänner
2004, 9 bis 12 Uhr) die Beratungen zum Ausschussbericht abzuschließen;
-
falls nötig, steht als Ersatztermin der 10. Februar 2004 zur
Verfügung.
Vorsitzender des Ausschusses 7: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Dr. Manfred
Matzka Dr.
Gerald Grabensteiner