Protokoll

über die 6. Sitzung des Ausschusses 7

am 17. Dezember 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                                          (stellvertretender Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                              (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayrhofer

Dr. Robert Tauber                                          (Vertretung für Hans Niessl)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Gerhard Walcher                                       (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Anton Gstöttner                                                    (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Philipp Hartig                                            (für Univ.Prof  Dr. Andreas Kohl)

 

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

            Sladjana Marinkovic                                       (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                                   13.00 Uhr

Ende:                                      16.00 Uhr

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.  Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.  Fortsetzung der Diskussion zur „Privatwirtschaftsverwaltung“ (Punkt D des Mandats)

4.  Strukturierung der Diskussion zum Thema „Selbstverwaltung“ (Punkt E des Mandats)

5. Allfälliges

 

 

 

Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Zu TOP 2:

 

Das Protokoll der 5. Sitzung vom 2. Dezember 2003 wird genehmigt. Einzelne Bemerkungen dazu werden für die weitere Arbeit vorgemerkt.

 

Zu Punkt 4 (Ausgliederungen) wird angemerkt, dass das Protokoll und der an den Ausschuss 6 übermittelte Bericht nicht konsistent formuliert sind.

 

 

Zu TOP 3:

 

Zum Diskussionspapier „Reformaspekte zur Privatwirtschaftsverwaltung“ wird insbesondere Folgendes festgehalten:

 

-         es sollte klar zwischen Privatwirtschaftsverwaltung und Ausgliederung unterschieden werden; im Papier sollten die Bezugnahmen auf die Ausgliederung gestrichen werden;

-         an Stelle der einleitenden Feststellung, dass die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates eine Selbstverständlichkeit war, sollte besser darauf hingewiesen werden, dass die Zulässigkeit dieses Handelns außer Streit stand und daher keine besondere Ermächtigung erforderlich war;

-         es sollte hinterfragt werden, in welchen Bereichen den Schutzbedürfnissen der Rechtsunterworfenen besser entsprochen werden kann;

-         die Ausdehnung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Privatwirtschaftsverwaltung sollte diskutiert werden;

-         es ist zu überlegen, Art. 17 und Art. 116 Abs. 2 in der Wortwahl anzupassen;

-         der Staat kann zwar in den Formen des Privatrechts handeln, ihm kommt aber nicht Privatautonomie zu – es besteht jedenfalls keine umfassende Dispositionsfreiheit;

-         es ist zu kären, ob eine Sonderkompetenz der Länder im Bereich des Förderungswesens zweckmäßig ist;

-         es ist generell fraglich, ob es unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes angezeigt ist, dem Staat die Schaffung von Sondergesellschaftsrecht, Steuerbefreiungen usw. einzuräumen; evtl. könnte definiert werden, wo derartige Sonderrechte zulässig sind; jedenfalls ist dabei Zurückhaltung geboten;

-         die Institute des „Verwaltungsakts“ und des „verwaltungsrechtlichen Vertrags“ sollten näher diskutiert werden; insbesondere im Bereich des Förderungswesens.

 

Die Diskussion befasste sich auch mehrfach mit dem Begriffsinhalt des Terminus „Privatwirtschaftsverwaltung“, mit Fragen der Abgrenzung zur schlichten Hoheitsverwaltung, sowie mit dem Selbstbindungsrecht.

 

Weiters wurde mehrfach auch die Frage angesprochen, wie sinnvoll die derzeit herrschende strikte Differenzierung der diversen hoheitlichen und nichthoheitlichen Handlungstypen der Verwaltung ist und ob nicht eine Weiterentwicklung notwendig wäre.

 

Schließlich wurde einhellig festgestellt, dass die Schaffung von Sonderprivatrecht für den Staat sorgfältig und unter besonders strikter Orientierung an Grundrechtsschranken (Sachlichkeitsgebot !) beurteilt werden muss und hier gewisse Schranken findet.

 

 

Zu TOP 3a (Arbeitspapier der Wirtschaftskammer Österreich):

 

Zum Arbeitspapier/Textvorschlag „Regulierungsbehörden und sonstige weisungsfreie Behörden“ wird insbesondere Folgendes festgehalten:

 

-         der Textvorschlag geht hinsichtlich der Möglichkeit zur Einrichtung weisungsfreier Behörden sehr weit (demonstrative Aufzählung der Aufgaben im Abs. 3); zu dieser grundsätzlichen Frage besteht kein Einvernehmen;

-         die Systematik des Vorschlages kann allerdings gut genutzt werden, um den Katalog von Tatbeständen in den präsumtiven Abs. 2 und 3 zu entwickeln;

-         die definitorischen Ausführungen sollten für den Ausschussbericht genutzt werden.

 

 

TOP 4:

 

Der Vorsitzende erläutert an Hand des Mandats des Ausschusses 7 die Themenstellung im Bereich der (nichtterritorialen) Selbstverwaltung.

 

Es wird zu klären sein, welche Institutionen als Selbstverwaltungskörper eingerichtet werden sollen. Außer Streit steht eine Nennung von Kammern und beruflichen Selbstverwaltungs­körpern. Zu diskutieren ist dies im Hinblick auf Sozialversicherungsträger. Die Einbeziehung von Universitäten, Kirchen und Religionsgemeinschaften wird eher zurückhaltend beurteilt.

 

Es wird auf das Erkenntnis des VfGH zur „Salzburger Jägerschaft“ (VfSlg 8215/1977) verwiesen, wonach die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern einfachgesetzlich zulässig ist; es stellt sich die Frage, ob eine Änderung zweckmäßig ist.

 

Die Vertreter von Dr. Christoph Leitl und Mag. Herbert Tumpel stellen ein Diskussionspapier zum Thema „Selbstverwaltung“ in Aussicht.

 

 

Zu TOP 5:

 

Keine Wortmeldung.

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 6:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

Dr. Manfred Matzka                                                               Dr. Gerald Grabensteiner