im Parlament, Lokal IV
Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm (stellvertretender Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Elfriede Mayerhofer
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Mag. Martin Falb (Vertretung für DI Josef Pröll)
Dr. Franz Schausberger
Dr. Leo Specht
Mag. Valentin Wedl (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)
Dr. Hermann Arnold (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)
Dr. Günther Voith
Weitere Teilnehmer:
Dr. Philipp Hartig (für
Univ.Prof Dr. Andreas Kohl)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Experten:
DI
Walter Boltz (Energie-Control
GmbH)
Dr. Wolfgang Urbantschitsch (Energie-Control GmbH)
Dr. Hans-Peter Lehofer (Verwaltungsgerichtshof / KommAustria)
Dr. Gerhard Fuhrmann (Schienen-Control GmbH)
Dr. Leo Windtner (Energie AG Oberösterreich)
Dr. Hans-Peter Schmid (Energie AG Oberösterreich)
DI Romed Karré (Verband altern. Telekom-Netzbetreiber)
Mag.
Jan Engelberger (Verband
altern. Telekom-Netzbetreiber)
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche Ausschussunterstützung)
Sladjana Marinkovic (Ausschusssekretariat)
Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 16.11 Uhr
Tagesordnung:
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Zu TOP 2:
Das
Protokoll der 1. Sitzung vom 6. Oktober 2003 wird einvernehmlich genehmigt.
Der Vorsitzende weist auf die bei der ersten Sitzung des Ausschusses verteilte Auflistung der Regulatoren hin.
In der Grundsatzdiskussion wird festgehalten:
- von der EU ist die Unabhängigkeit der Regulatoren nur gegenüber dem zu regelnden Wirtschaftssektor verlangt;
- der Bund kann Sonderprivatrecht eigenständig gestalten, die Länder sind an die vom Bund vorgegebenen Regelungen gebunden;
- eine Befristung von Regulatoren in bestimmten Sektoren ist zu prüfen;
- eine Verlagerung der Aufgaben von Regulatoren zur allgemeinen Wettbewerbsbehörde ist zu prüfen;
- es gibt zwei Arten von Regulierungsentscheidungen: Einzelfallentscheidungen über Zulassungen udgl. (durch Bescheid) und generelle Regulierungsmaßnahmen (durch Verordnung, Richtlinien, Stellungnahmen etc);
- eine Abberufungsmöglichkeit der Mitglieder von Regulatoren sollte überlegt werden – hier besteht allerdings ein Spannungsverhältnis zur Unabhängigkeit;
- die politische Verantwortung der obersten Organe ist eingeschränkt, wenn kein Einfluss auf die Regulatoren besteht; dies ist kein befriedigender Zustand;
- ein Aufsichtsrecht der obersten Verwaltungsorgane könnte - zumindest in den über Einzelfallentscheidungen hinausgehenden Bereichen - eingeführt werden;
- der Grundrechtsschutz der Marktteilnehmer muss gewährleistet sein;
- eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Regulatoren und Bundesministerien sollte zum Abbau von Doppelgleisigkeiten führen (Effizienzsteigerung); wenn ein Bereich ausgegliedert wird, muss dies zu einer Abschlankung der bisherigen Administration führen;
- die Ausgliederungsproblematik von Regulatoren sollte in der generellen Ausgliederungsdebatte behandelt werden.
Auf Ersuchen nehmen die folgenden Vertreter von Regulatoren und regulierten Wirtschaftsbereichen Stellung:
DI Walter Boltz (Energie-Control GmbH)
Dr. Leo Windtner (Energie AG Oberösterreich)
Dr. Hans-Peter Lehofer (Verwaltungsgerichtshof / ehem. KommAustria)
DI Romed Karré und Mag. Jan Engelberger (Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber)
Dr. Gerhard Fuhrmann (Schienen-Control GmbH)
Von einigen Vertretern werden schriftliche Unterlagen
übergeben und verteilt. In einer gemeinsamen Diskussion mit den Vertretern der Regulatoren und
regulierten Wirtschaftsbereichen werden danach die Stellungnahmen eingehend
erörtert.
Zu TOP
6:
Der Vorsitzende fasst zunächst die Ergebnisse der Stellungnahmen und der Diskussion wie folgt vorläufig zusammen:
-
eine verfassungsrechtliche Verankerung der Regulatoren ist sinnvoll,
allerdings soll kein detailliertes Modell vorgegeben werden, sondern nur
Grundsätze;
- Regulatoren sollen nur Rahmenbedingungen sichern, Einzelfallentscheidungen treffen, jedoch eher nicht Infrastrukturpolitik betreiben (nicht strategische, sondern operative Tätigkeit);
- ein Ausbau der parlamentarischen Kontrolle ist zu überlegen (ausländische Vorbilder);
- eine rasche Entscheidung in 1. und 2. Instanz ist erforderlich;
- ein Fachsenat (evtl. bei künftigen Verwaltungsgerichten) wäre zu überlegen; Sachverstand und Professionalität sind auf allen Entscheidungsebenen erforderlich;
- der Rechtszug zum VwGH soll möglich sein;
- eine Befristung und/oder Zusammenlegung von Regulatoren scheint vorerst nicht zweckmäßig;
- Finanzierung der Regulatoren nicht unbedingt durch Beiträge der Regulierten;
- Definitionen sind im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Normierungen zu klären (zB Regulatoren, Wettbewerb).
Der Vorsitzende stellt bis zur nächsten Sitzung in Aussicht:
- eine Synopse der Stellungnahmen der Regulatoren und der Diskussion in einer Form, die konkrete Ableitungen für die Verfassungslegistik und den Ausschussbericht zulässt;
- ein Gerüst für eine Verfassungsnorm - evtl. unter Einbeziehung von Beiträgen der Ausschussmitglieder.
Die
Zusammenfassung und die Ankündigung werden noch kurz diskutiert, einige
Mitglieder machen konkrete Einzelpunkte geltend. Ihre Berücksichtigung wird
zugesagt.
Zu TOP
7:
Keine Wortmeldung.
Vorsitzender des Ausschusses 6: Fachliche Ausschussunterstützung:
Dr. Manfred
Matzka Dr.
Gerald Grabensteiner