Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm (stellvertretender Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Elfriede Mayerhofer
Hans Niessl
Mag. Martin Falb (Vertretung für DI Josef Pröll)
Dr. Gerhard Walcher (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)
Mag. Valentin Wedl (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)
Dr. Hermann Arnold (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)
Dr. Günther Voith
Weitere Teilnehmer:
Mag. Karl Wollrab (für
Dr. Franz Fiedler)
Dr. Philipp Hartig (für
Univ.Prof Dr. Andreas Kohl)
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Brigitte Birkner (Ausschusssekretariat)
Sladjana Marinkovic (Ausschusssekretariat)
Beginn: 10.10 Uhr
Ende: 11.15 Uhr
Tagesordnung:
Der
Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 2:
Über
Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird Univ. Prof. Dr. Peter Böhm einstimmig
zum Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.
Aus der Diskussion über das Mandat des Ausschusses wird festgehalten:
· Erstes Ziel des Ausschusses ist die Ausarbeitung eines Vorschlags für Verfassungs-bestimmungen; zu denken ist hier konkret an je einen Artikel oder ergänzenden Absatz über
o die Durchbrechung der Ministerverantwortlichkeit,
o die Weisungsfreiheit und die Grundstruktur von Regulatoren und unabhängigen Behörden,
o die nichtterritoriale Selbstverwaltung und
o die Privatwirtschaftsverwaltung
o
(es wird noch zu klären sein, ob eine Bestimmung über
Ausgegliederte ohne hoheitliche Aufgaben erarbeitet werden soll).
· Zweites Ziel ist die Erstellung eines Berichts, der sich den übrigen im Mandat aufgeworfenen Fragen widmet und insbesondere auch Strukturmodelle und Vorschläge für den einfachen Gesetzgeber einschließen kann.
·
Es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit den
Ausschüssen 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele) und 9 (Rechtsschutz,
Gerichtsbarkeit). Die Abgrenzung
zu Ausschuss 9 hinsichtlich der Art. 133 Z . 4 B-VG – Behörden ist zunächst auf
Vorsitzenden-Ebene zu klären. Inputs aus dem Staatsaufgabenkatalog werden
möglichst in schriftlicher Form eingeholt.
Darüber hinaus ist auch auf die Ausschüsse 5 (Aufgabenverteilung) und 6 (Reform
der Verwaltung) Bedacht zu nehmen.
Wenn es erforderlich scheint, wird im Verlauf der Beratungen eine gemeinsame
Sitzung mit einem Ausschuss zu überlegen sein; darüber wird der Ausschuss
entscheiden.
·
Im
Zusammenhang mit Regulatoren, unabhängigen Behörden und ausgegliederten
Rechtsträgern ist insbesondere
die Frage der Durchbrechung der allgemeinen Verwaltungshierarchie und
komplementär dazu die Verantwortlichkeit der obersten Organe zu klären (Art.
20, Art. 77, Art. 133 B-VG). Es wird die Auffassung vertreten, dass eine
gewisse Steuerungsmöglichkeit und Verantwortlichkeit der obersten Organe
notwendig ist, hingegen wird bei Einzelfallentscheidungen über Rechtsfragen
eine völlige Unabhängigkeit für sinnvoll erachtet.
·
Fragen der parlamentarischen, rechtlichen und
finanziellen Kontrolle sind wichtig und in Abhängigkeit vom Ergebnis der vorgenannten
Überlegungen zu lösen.
·
Den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, der
Marktsituation und dem Wirtschaftlichkeitsaspekt kommt insbesondere
hinsichtlich der Regulatoren und der Ausgliederungen besondere Bedeutung zu.
·
Zur Optimierung der Diskussion zu diesem Thema wird
eine Einladung von Vertretern der Regulatoren und der von ihnen regulierten
Wirtschaftsbereiche zur Ausschusssitzung am 20. Oktober 2003 für zweckmäßig
erachtet.
·
Zur
Privatwirtschaftsverwaltung ist einerseits über die Kompetenzregelung (Art 17
B-VG) zu beraten, weiters über die
völlige Gleichstellung von Bund und Ländern (Sonderprivatrecht) und schließlich
ist die Frage des Rechtsschutzes (GH des öffentlichen Rechts oder
Zivilgerichte) zu prüfen.
·
Die verfassungsrechtliche Verankerung der
nichtterritorialen Selbstverwaltung (nur Grundsätze) analog der territorialen
scheint notwendig; eine verfassungsrechtliche Erwähnung der Sozialpartner soll
unter Bedachtnahme auf Art. 47
des Entwurfs der Verfassung für Europa geprüft werden. Eventuell sollten dazu
vom Ausschuss die Sozialpartner in die Beratungen einbezogen werden.
Folgende Ausschusstermine werden einvernehmlich zur Kenntnis
genommen:
Montag, 20. Oktober 2003 (13 – 16 Uhr)
Dienstag, 4. November 2003 (10 – 16
Uhr)
Dienstag, 18.
November 2003 (10 – 16 Uhr)
Dienstag, 2. Dezember 2003 (10 – 16
Uhr)
Mittwoch, 17.
Dezember 2003 (10 – 16 Uhr)
Dienstag,
13. Jänner 2003 (10 – 16 Uhr)
Dienstag, 27.
Jänner 2003 (10 – 16 Uhr)
Der Ausschuss legt
einvernehmlich fest, dass zur nächsten Sitzung Vertreter von Regulatoren
(Telekom-Control, Energie-Control, Schienen-Control, Bundeswettbewerbsbehörde)
und zwei bis der Vertreter der regulierten Wirtschaftsbereiche eingeladen
werden.
Eine Themenliste, in
der die einzelnen Kapitel des Mandates den einzelnen Sitzungen zugewiesen
werden, wird konsentiert (Verteilung der aktuellen Fassung bei der nächsten
Sitzung).
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 31
Konvents-Geschäftsordnung ein systematisches Beschluss- und Resümeeprotokoll
und kein Wortprotokoll geführt wird. In den Sitzungen wird jeweils am Beginn
über die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung abgestimmt.
Der Ausschuss legt
einvernehmlich fest, dass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, sich bei
Ausschusssitzungen von (maximal) einer Person begleiten zu lassen; dieser kommt
kein Stimm-, Rede- oder Vertretungsrecht zu.
Den Ausschussmitgliedern steht es frei, Arbeitspapiere
einzubringen. Der Vorsitzende ersucht, dass allfällige Unterlagen für eine Ausschusssitzung bis längstens Mittwoch
vor der betreffenden Sitzung dem Büro des Österreich-Konvents übermittelt
werden. Die Verteilung wird dann am Donnerstag erfolgen. Derartige Unterlagen
wären an Herrn Dr. Gerald Grabensteiner, Büro des Österreich-Konvents, zu übermitteln,
der die fachliche Ausschussunterstützung für den Ausschuss 7 wahrnimmt (E‑Mail-Adresse:
gerald.grabensteiner@konvent.gv.at).
Vorsitzender: Fachliche Ausschussunterstützung:
Dr. Manfred Matzka e.h. Dr. Gerald Grabensteiner e.h.