Anwesend:
Mag. Werner Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (Stellvertreter)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Markus Lenhard (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Dr. Manfred Lind (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Univ.Doz. Dr. Hans-Peter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Dr. Robert Tauber (Vertretung für Hans Niessl)
Mag. Klaus Hartmann (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung für Rudolf Schwarzböck)
Dr. Wilhelm Gloss (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)
Bernd Vögerle
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Johannes Abentung (zukünftiger
Vorsitzende)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Veronika Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag. Michaela Piskernik-Schmaldienst (mit
Dr. Robert Tauber)
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Dr. Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Dr. Ulrich E. Zellenberg (mit
Univ.Doz. Dr. Hans-Peter Hanreich)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag. Michael Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Josef Pühringer
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Peter Wittmann
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 11.05 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.
Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2.
Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung vom 12.07.2004
3.
Gesundheitsverwaltung
4.
Schulverwaltung
5.
Sicherheitsverwaltung
6.
Liste
des Ausschusses 2
7.
Allfälliges
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls der 14. Sitzung vom 12.07.2004
Gegen die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung besteht kein Einwand.
Der Vorsitzende fasst die folgenden Tagesordnungspunkte
zusammen und führt die Diskussion anhand des vorgelegten Berichtsentwurfes:
Gesundheitsverwaltung:
Der vom Vorsitzenden vorgelegte Berichtsteil findet die
Zustimmung des Ausschusses. Dem Anhang wird das Detailpapier von Matzka und
Schnizer beigefügt.
Finanzverwaltung:
Der letzte Satz des Berichtsteils wird wie folgt geändert:
„Ein Teil der Mitglieder sprach sich für die Einführung von Finanzgerichten I.
Instanz aus. Der Berichtsteil findet die Zustimmung des Ausschusses.
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger:
Der Berichtsteil wird auf Vorschlag der Grünen hinsichtlich
des Zusammenhangs von Partizipation und der Beschwerdebefugnis von NGOs und
Bürgerinitiativen ergänzt und findet die Zustimmung des Ausschusses.
Mittelbare Bundesverwaltung:
Schnizer legt einen Vorschlag zur Neuregelung der
Vollziehung der Länder bei Ersetzung der mittelbaren Bundesverwaltung durch
eine generelle Steuerungsbefugnis des Bundes vor. Kernpunkte sind
-
Regelung
des (ausnahmsweisen) Vollzugs von Landesgesetzen durch den Bund
-
Regelung
des Vollzugs von Bundesgesetzen durch das Land, sofern der Bund nicht eigene
Bundesbehörden errichtet hat
-
Bund
soll in Vollziehung von Bundesgesetzen generelle Weisungen erteilen können
-
Berichtspflicht
des Landes über Vollziehung des Bundes
-
Amt
der Landesregierung als Landesbehörde bestimmt
Der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, den Entwurf
Schnizer als Einzelmeinung in den Ausschussbericht dokumentiert aufzunehmen,
wird vom überwiegenden Teil des Ausschusses nicht unterstützt.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen überein, dass der
Vorschlag Schnizer im Herbst 2004 abhängig vom Verhandlungsfortschritt des
Ausschusses 5 wieder in Beratung genommen werden soll.
Öffentlicher Dienst:
Hinsichtlich der Feststellung im Berichtsteil, dass sich die
vorgeschlagene Verfassungsbestimmung betreffend den öffentlichen Dienst dazu
eignet eine verfassungsrechtliche Basis für ein öffentlich-rechtliches, für ein
privatrechtliches Dienstrecht und auch für eine Mischform zwischen beiden
Varianten abzugeben, wird eine Klarstellung im Hinblick auf das ergänzte Mandat
erfolgen.
Zum Thema Disziplinarrecht erfolgt eine eingehende Debatte
zur Frage, ob der arbeitsrechtliche Rechtsschutz im Vergleich zum
Disziplinarrecht einen ausreichenden Schutz gewährleistet. Der Vorteil des
Disziplinarrechts , der in abgestuften Sanktionsmöglichkeiten liegt, soll im
Bericht festgehalten werden.
Oberste Organe
Hinsichtlich des Themas Oberste Organe kommt man überein, auf diese
Fragestellung im Zusammenhang mit konkreten Themen (z.B. Weisung) wieder
zurückzukommen. Auf Vorschlag von Matzka soll sich eine kleine Arbeitsgruppe
mit dem abgegrenzten Bereich „Art. 19 B-VG“ beschäftigen.
Schulverwaltung
Bis Herbst sollen Textvorschläge des Ressorts und von Schnitzer vorgelegt werden.
Sicherheitsverwaltung
Bis Herbst sollen Textvorschläge des Ressorts und von
Schnitzer vorgelegt werden.
Tagesordnungspunkt
6: Liste des Ausschusses 2
Für die
Sitzung liegt eine Zusammenfassung von Bauer auf. Im Rahmen einer kommenden
Sitzung soll die vorgelegte Aufstellung hinsichtlich der Frage, ob diese
Bestimmungen weiter in der Verfassung stehen sollen, geprüft werden. Bei
offenen Fragen sollen die betroffenen Ressorts befragt werden.
Es wird
eine Sommerpause vereinbart; das Büro wird im Herbst rechtzeitig mit
Terminvorschlägen an die Mitglieder des Ausschusses herantreten.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass er sein Mandat wegen eines einjährigen
Auslandsaufenthaltes zurückgelegt hat und bedankt sich bei allen Mitgliedern
des Ausschusses für die konstruktive Diskussion. Insbesondere dankt er dem
Büro, Mag. Bauer und MitarbeiterInnen, für deren Unterstützung.
Ende der
Sitzung 11:05 Uhr
Vorsitzender des Ausschusses 6: Fachliche Ausschussunterstützung:
Mag. Werner
Wutscher Mag. Michael
Bauer