Anwesend:
Mag. Werner Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (Stellvertreter)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Gernot Prett (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Mag. Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Mag. Michaela Piskernik-Schmaldienst (Vertretung für Hans Niessl)
Dr. Paul Gruber (Vertretung
für Dr. Josef Pühringer)
Dr. Alfred Finz bis 09:25/
Mag. Klaus Hartmann ab 09:25 (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Friedrich Noszek (Vertretung für Rudolf Schwarzböck)
Dr. Wilhelm Gloss (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Veronika Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag. David Marwan (mit
St.-Sek. Dr. Alfred Finz)
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Dr. Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Mag. Florian Pressl (mit
Mag. Werner Wutscher)
Dr. Ulrich E. Zellenberg (mit
Mag. Anna Maria Hochhauser)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag. Michael Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung für Waltraud Klasnic)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Bernd Vögerle
Dr. Peter Wittmann
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 10.14 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.
Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2.
Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 21.6.2004
3.
Gesundheitsverwaltung
4.
Textzusammenstellung
für die gemeinsamen Beratungen der Ausschüsse 6 und 7
5.
Allfälliges
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls der 12. Sitzung vom 21.6.2004
Finz
ersucht im Protokoll den TO 3, Zu 1, 1. Absatz wie folgt zu korrigieren:
„Der
Ausschuss stellt fest, dass die Organisation der Finanzverwaltung derzeit
einfachgesetzlich geregelt ist und daher im Sinne einer schlanken Verfassung
auch in Zukunft weiterhin einfachgesetzlich geregelt werden soll. Darüber
hinaus weist Dr. Finz auf die soeben durchgeführte Reform der Finanzverwaltung
hin. Das Bundesministerium für Finanzen wird dazu einen Bericht in der nächsten
Sitzung des Ausschusses vorlegen.“
In der Folge werden von Finz Unterlagen betreffend den Stand der Reorganisation der Finanzverwaltung vorgelegt und von ihm erläutert. Kernpunkte sind Abbau von Bediensteten, Verbesserung des Kundenservice, Schaffung einheitlicher Prüfungsintervalle und die Zusammenfassung von 80 Finanzamtsstandorten u 43 Wirtschaftsräumen.
Jabloner verweist auf die Möglichkeit der Einbeziehung der UFS in die Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz.
Der Antrag des Ausschussvorsitzenden, zur nächsten Sitzung des Ausschusses Frau Ass. Prof. Dr. Verena Madner als Expertin zum Thema „Partizipation“ zu laden, wird einstimmig angenommen.
Matzka referiert den Inhalt des Papiers Matzka/Schnizer:
-
Sicherung
des Bestandes der SV als Selbstverwaltungskörper
-
Kompetenz
für Festlegung von Gesundheitszielen und Erstellung eines Gesundheitsplanes
durch den Bund
-
Einrichtung
von Schlichtungsstellen
-
Einbeziehung
von Finanzierungsfragen des Gesundheitswesens in den allgemeinen
Finanzausgleich
-
Information
der Patienten über Behandlungen
-
Datenschutzinteressen
der Patienten
-
KLARE
Verantwortungsregeln im Medizinbereich
In der darauf folgenden Diskussion wird festgestellt, dass
der Vorschlag viele Fragestellungen enthält, die einerseits in anderen Ausschüssen zu beraten sind,
und die andererseits nicht verfassungsrelevant sind.
Der Ausschussvorsitzende erläutert in der Folge das ihm vom
Gesundheitsministerium zugegangene Antwortschreiben zu seiner Anfrage bezüglich
der Steuerung in der mittelbaren Bundesverwaltung und skizziert folgende
relevanten Leitlinien für die Gesundheitsverwaltung:
-
Kompetenzerweiterung
des Bundes in jenen Fällen, in denen ein Gefahrenpotential lokal oder regional
nicht beherrscht werden kann
-
Klare
Kompetenzzuordnung im Falle des Aufhebens der mittelbaren Bundesverwaltung
-
Neuregelung
der Finanzierungsfragen bei Neugestaltung der Kompetenzregelung
Es wird festgestellt, dass der Ausschuss einerseits über zu
wenig Sachwissen im Gesundheitsbereich verfügt um Detailfragen diskutieren zu
können, und dass andererseits für eine intensive Diskussion Ressourcen in einem
Ausmaß, über das der Ausschuss nicht verfügt, notwendig wären. Der Ausschuss
ist sich darüber einig, dass die zersplitterten Kompetenzen in der
Gesundheitsverwaltung neu zu ordnen sind. Dies ist Aufgabe des Ausschuss 5.
Einige Mitglieder waren der Meinung, dass vor einer
Detaildiskussion die Ergebnisse im Ausschuss 5 abzuwarten wäre. Von Hartmann
wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht das im Ausschuss 6 diskutierte Modell
einer gebietskörperschaftsübergreifenden Behörde auch für den
Gesundheitsbereich nutzbar gemacht werden kann.
Der Ausschussvorsitzende kündigt an, bis zur nächsten
Sitzung einen Berichtsteil zum Thema Gesundheitsverwaltung zu erarbeiten. In
der Folge soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Thema
Gesundheitsverwaltung im Ausschuss 6 eingehender behandelt werden soll.
Auf Ersuchen von Matzka wird Bauer die Zusammenstellung aller Texte der beiden Ausschüsse in einer gemeinsamen Unterlage vornehmen. Als Termin für die gemeinsame Besprechung wird der 16. 07.2004, nach der Sitzung des Ausschusses 6 vereinbart.
Es wird
vereinbart, dass der Termin 19.07.2004 entfällt.
Ende der
Sitzung 10:17 Uhr
Vorsitzender des Ausschusses 6: Fachliche Ausschussunterstützung:
Mag. Werner
Wutscher Mag. Michael
Bauer