Anwesend:
Mag. Werner Wutscher (Vorsitzender)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung für Elisabeth Gehrer)
Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung für Waltraud Klasnic)
Dr. Ulrich E. Zellenberg (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Dr. Robert Tauber (Vertretung für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Alfred Finz (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung für Rudolf Schwarzböck)
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Klaus Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Veronika Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag. David Marwan (mit
St.-Sek. Dr. Alfred Finz)
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Dr. Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Michael Häupl
Mag. Herbert Haupt
Dr. Josef Pühringer
Friedrich Verzetnitsch
Bernd Vögerle
Dr. Peter Wittmann
Dr. Karl Staudinger
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 10.17 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.
Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2.
Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung vom 23.3.2004
3.
Mandatsverlängerung
und weitere Vorgangsweise
4.
Terminplanung
5.
Allfälliges
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls der 11. Sitzung vom 23.03.2004
Das
Protokoll der 11. Sitzung wird ohne Änderungen genehmigt.
Der Ausschussvorsitzende referiert über die beiden
Mandatsverlängerungen sowie die dem Ausschuss 6 vom Ausschuss 2 zugeleitete
Aufstellung von Normen im Verfassungsrang. Es wird Konsens über folgende
Vorgangsweise erzielt:
Zur 1. Mandatsergänzung vom 29. April 2004:
Die Finanzverwaltung wird bereits in Ausschuss 10 behandelt. Es gibt daher
keinen weiteren Diskussionsbedarf
im Ausschuss 6. Dr. Finz wird einen Bericht über den Stand der Reformen
in der Finanzverwaltung vorlegen.
Die Gesundheitsverwaltung wird im Zusammenhang mit der
mittelbaren Bundesverwaltung (hier ist die Antwort des zuständigen Ministeriums
noch ausständig) sowie im Zusammenhang mit dem Thema
„gebietskörperschaftsübergreifende Kooperationsformen“ diskutiert werden.
Zum Thema „Partizipation“ haben die Grünen ein Papier
eingebracht, das im Ausschuss diskutiert werden wird.
Zur 2. Mandatsergänzung vom 9. Juni 2004:
Zu 1) „mittelbare Bundesverwaltung“:
a)
Zum Thema „alternatives Steuerungsmodell des Bundes“: Ein
solches Steuerungsmodell liegt nicht vor. Da die Repräsentanz der Länder durch
vier Landesvertreter, die Mitglieder des Ausschusses sind, gegeben ist, wird
dieser Punkt als erledigt betrachtet.
Zum Thema „Steuerungsinteresse des Bundes“: Die
Bundesministerien wurden im Gegenstand angeschrieben. Sobald alle Antworten
vorliegen, werden sie zusammengefasst und dem Ausschuss vorgelegt.
Zum Thema „Zusammenfassung aller fugitiven Bestimmungen“:
Der Text sollte richtig lauten: „unmittelbaren Bundesverwaltung“.
Eine Analyse durch das Büro wird veranlasst.
b)
Zum Thema „Modifikation der mittelbaren Bundesverwaltung in
einem Modell der generellen Steuerung“ wird Dr. Schnizer seinen Vorschlag
ausarbeiten.
Zu 2) „Oberste Organe“:
Sowohl für den Punkt des ersten, als auch für den des
zweiten Absatzes wurden bereits Textvorschläge vorgelegt, davon der erste
Textvorschlag mit Konsens. Dieser Textvorschlag wird noch einmal dem Präsidium
vorgelegt, der zweite Textvorschlag wird noch einmal im Ausschuss diskutiert
werden.
Zu 3) „Öffentlicher Dienst“:
Im Ausschuss herrscht Konsens darüber, dass sich der
Ausschuss auf die verfassungsrechtlichen Fragen konzentrieren soll. Vom
Ausschussvorsitzenden wird eine Unterlage vorbereitet werden.
Zu 4) „erweitertes verfassungsrechtliches Effizienzgebot“:
Der konsensual erarbeitete Textvorschlag im Bericht wird mit
den vom Präsidium aufgeworfenen Fragestellungen diskutiert werden.
Zu 5) „Schulverwaltung und Sicherheitsverwaltung“:
Für die vorliegenden Modelle sollen Textentwürfe von den
Autoren bis 14. Juli 2004 ausgearbeitet werden. Bei Bedarf soll für die Ausformulierung der
Verfassungstexte gutachterliche Unterstützung zugezogen werden können. Die Abklärung erfolgt
durch das Büro.
Zu 6) „Systematisierung und Durchforstung“:
Auf die im Bericht durchgeführte Textgegenüberstellung wird verwiesen. Eine
„Systematisierung und Durchforstung“ kann nur im Rahmen einer Detaildiskussion
der Bestimmungen erfolgen.
Zu 7) „Zuweisungen des Ausschusses 2“:
Bauer wird eine Clusterung nach Strukturfragen vornehmen und dem Ausschuss zur
Diskussion vorlegen. Jene Bestimmungen, die keinem Cluster zugewiesen werden
können, werden einzeln behandelt.
Der Ausschussvorsitzende berichtet darüber, dass das
Gutachten zur Kostenfrage, das er in Auftrag geben wollte, vom Präsidium nicht
bewilligt worden ist. Weiters teilt er mit, dass Dr. Staudinger auf eigenen
Wunsch auf Grund von Terminproblemen als Experte aus dem Ausschuss ausscheidet.
Zu „Gemeinsame Themen der Ausschüsse 6 und 7“:
Das Präsidium hat die Punkte Weisung und Ausgliederung dem
Ausschuss 6 und dem Ausschuss 7 zur gemeinsamen Beratung zugewiesen. Es wird
eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt. Von Seiten des Ausschusses 6 werden
Wutscher, Schnizer, Jabloner, Raschauer, Pesendorfer und Finz an dieser
Arbeitsgruppe teilnehmen.
Bauer wird die Textvarianten aus dem Bericht
zusammenstellen.
Folgender Arbeitsplan wird festgelegt:
02. Juli 2004 Gesundheitsverwaltung / Textzusammenstellung für die gemeinsamen Beratungen der Ausschüsse 6 und 7
12. Juli 2004 Partizipation / mittelbare Bundesverwaltung / öffentlicher Dienst
19. Juli 2004 Schulverwaltung / Sicherheitsverwaltung
Es wird vereinbart, dass die Unterlagen für den 19. Juli 2004 längsten bis 14. Juli 2004 dem Ausschussvorsitzenden zugemittelt werden.
Keine
Wortmeldungen.
Ende der
Sitzung 10:17 Uhr
Vorsitzender des Ausschusses 6: Fachliche Ausschussunterstützung:
Mag. Werner
Wutscher Mag. Michael
Bauer