Anwesend:
Mag. Werner
Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (Stellvertreter)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag.
Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag.
Gernot Prett (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Univ.Prof.
HR Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr.
Manfred Matzka
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Eduard Pesendorfer (Vertretung
für Dr. Josef Pühringer)
Mag.
Klaus Hartmann (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung
für Ök. Rat Rudolf
Schwarzböck)
Bernd Vögerle
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Nikolaus
Bachler (mit
Mag. Werner Wutscher)
Mag. Veronika
Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag.
Florian Welzig (mit
Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)
Mag.
Ronald Faber (für
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Dr.
Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Mag.
Klaus Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr.
Ulrich E. Zellenberg (mit
Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael
Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Dr.
Karl Staudinger
Friedrich Verzetnitsch
Dr.
Peter Wittmann
Beginn: 09.00
Uhr
Ende: 12.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung
des Protokolls der 8. Sitzung vom 24.02.2004
3. Offene
Fragen aus der letzten Sitzung
4. Bericht
5. Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Der Vorsitzende teilt mit,
dass ein zusätzlicher Termin notwendig sein wird, um den Bericht abschliessend
zu diskutieren. Der
Vorsitzende teilt mit, dass ein zusätzlicher Termin benötigt wird, um den
Bericht abschliessend zu beraten. Es wird der 16. März, 09:00 - 12:00 Uhr,
Lokal V, vereinbart.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung
vom 24.02.2004
Der
Tagesordnungspunkt wird auf den 9. März verschoben.
Der
Vorsitzende stellt fest, dass die Grundlage des Berichtes die dem Ausschuss im
Zuge der Beratungen vorgelegten Textvorschläge sind und dass in der
Zwischenzeit keine schriftliche Stellungnahmen zum Berichtsentwurf eingelangt
sind. Nach längerer Diskussion einigen sich die Mitglieder des Ausschusses auf
Vorschlag von Dr. Jabloner darauf, jene Punkte, bei denen Konsens erzielt
worden ist, durchzusprechen und auszuformulieren. Die Änderungen werden im
Berichtsentwurf aufgenommen und für die nächste Sitzung vorbereitet, die
Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wird den Mitgliedern des
Ausschusses nachgereicht und in die Anlage des Berichtes aufgenommen werden. Es
wird vereinbart, dass im Bericht nur unbestimmte Zahlwörter bei den
Zustimmungen bzw. Ablehnungen verwendet werden.
Die
Berichtsteile
-
mittelbare Bundesverwaltung
-
Auskunftspflicht und Amtsverschwiegenheit
-
verfassungsrechtlicher Beamtenbegriff
werden
in der Folge durchgesprochen.
Punkt I.
Mittelbare Bundesverwaltung
Der
Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion zu folgenden Punkten zusammen:
Die
mittelbare Bundesverwaltung des Art. 11 soll beibehalten werden. Zusätzlich
soll das Steuerungs- und Kontrollinstrumentarium des Bundes ausgebaut werden.
Es wird festgestellt, dass das Einsparungspotential auf Seiten des Bundes
bereits ausgeschöpft ist.
Auf die
gescheiterte B-VG-Novelle ´94 wird im Bericht hingewiesen werden und auch
darauf, dass damals an Stelle der mittelbaren Bundesverwaltung ein überaus
kompliziertes System angedacht gewesen war.
Punkt V.
Bund-Länder-Bindungen betreffend die Organisationsstruktur
Es wird
die Aufnahme des Genehmigungsvorbehaltes für die Bestellung des
Sicherheitsdirektors vereinbart.
Punkt
VI. Legalitätsprinzip und Ermessen
Der
Textvorschlag entfällt, das Thema wurde an Ausschuss 3 herangetragen.
Punkt
VII. Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht
Die
Textvorschläge werden gestrichen, die unterschiedlichen Positionen
dargestellt. Der Vorsitzende verweist darauf, dass der Ausschuss 8 mit den
Ergebnissen der Beratungen befasst worden ist. Das diesbezügliche Schreiben von
Dr. Kostelka an Mag. Wutscher wird den Ausschussmitgliedern übermittelt werden.
Punkt
VIII. Der verfassungsrechtliche Beamtenbegriff
Es wurde
die Notwendigkeit eines einheitlichen Dienstrechtes für alle öffentlich
Bediensteten diskutiert, wobei unter "einheitliches Dienstrecht" eine
einheitliche Rechtsform zu verstehen ist, sowie das Thema Diensthoheit
diskutiert. Der Vorsitzende sieht Konsens gegeben.
Die
besprochenen Kapitel werden auf Grund der Diskussion geändert und den
Ausschussmitgliedern im Laufe der nächsten Woche zugemittelt werden.
Keine Wortmeldungen.
Ende der Sitzung 12:00 Uhr
Vorsitzender
des Ausschusses 6: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Mag. Werner Wutscher Mag. Michael
Bauer