Anwesend:
Mag. Werner
Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (Stellvertreter)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag.
Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Dr.
Manfred Lind (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr.
Manfred Matzka
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Eduard Pesendorfer (Vertretung
für Dr. Josef Pühringer)
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung
für Ök. Rat Rudolf
Schwarzböck)
Dr. Karl Staudinger
Bernd Vögerle
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Nikolaus
Bachler (mit
Mag. Werner Wutscher)
Mag. Veronika
Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag.
Florian Welzig (mit
Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)
Mag.
Ronald Faber (für
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Dr.
Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Mag.
Klaus Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr.
Ulrich E. Zellenberg (mit
Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael
Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Mag.
Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Friedrich
Verzetnitsch
Dr.
Peter Wittmann
Beginn: 14.00
Uhr
Ende: 17.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung
des Protokolls der 5. Sitzung vom 17.12.2003
3. Genehmigung
des Protokolls der 6. Sitzung vom 07.01.2004
4. Offene
Fragen aus den letzten Sitzungen
5. Sicherheitsverwaltung
6. Weisungsprinzip
7. Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung
vom 17.12.2003
Dr. Schnizer erinnert an den
Beschluss des Präsidiums, wonach der Gang der Beratungen aus den Protokollen
ersichtlich sein sollte.
Es wird über Punkt II.1. im
Protokoll vom 17. 12. 2003 diskutiert. Der Satz:
“Der Ausschuss ist überwiegend der
Meinung, dass die Einführung von gebietskörperschaftsübergreifenden
Einrichtungen notwendig ist.“
wird ergänzt um:
„Von zwei Mitgliedern wird dies
ausdrücklich abgelehnt.“
Weiters wird bei Punkt II.3. ergänzt:
„Art 97 (2) wurde diskutiert und soll beibehalten werden.“
Das
Protokoll wird ergänzt:
„Dr.
Schnizer bringt einen schriftlichen Vorschlag zur Schulverwaltung ein. Der überwiegende
Teil des Ausschusses lehnt diesen Vorschlag ab.“
Mag.
Henhapel stellt fest, dass es sich nicht um einen Vorschlag des BMBWK gehandelt
habe; diesbezüglich wird das Protokoll korrigiert. Weiters hält er an dem
ursprünglichen Vorschlag der gemeinsamen Bund-Länder-Behörde im Schulbereich
fest.
Das im
Protokoll in Klammern gesetzte Wort „Bezirksschulinspektorate“ wird durch das
Wort „ Bezirksebene“ ersetzt.
Der
Satz:
“Hinsichtlich
der Kompetenzverteilung wird der Vorschlag des BMBWK akzeptiert;“
Wird
geändert in:
“Hinsichtlich
der Kompetenzverteilung wird der behandelte Textvorschlag von den Mitgliedern
des Ausschusses akzeptiert. Ein Mitglied des Ausschusses spricht sich gegen den
Textvorschlag aus.“
„Landeskompetenz
für Pflichtschulen und Fachschulen“ wird geändert in: „Landeskompetenz für
Pflichtschulen, Fachschulen und landwirtschaftliche Schulen.“
Zur weiteren Vorgangsweise teilt der Vorsitzende mit,
dass er beabsichtigt, heute die Punkte Sicherheitsverwaltung, Auskunftspflicht
und Weisungsprinzip zu behandeln. Am 24.2.werden die Themen Globalbudget und
Schulbehörden behandelt.
Im Mandat ist der Punkt E-Governement enthalten. Der
Ausschuss beschließt einstimmig, die Beiziehung zweier Experten (Mag. Rupp,
BKA, Stabsstelle IKT und Univ.Prof. Dr. Thienel, Universität Wien) für die
nächste Sitzung zu beantragen.
Der Vorsitzende teilt weiters mit, dass er den Punkt
Gesundheitsverwaltung mit Vertretern des BMGF besprochen habe. In diesem
Bereich stellen sich in erster Linie einfachgesetzliche Fragen, weshalb im
Ausschuss darauf nicht eingegangen werden muss. Es habe sich herausgestellt,
dass es zwar kompetenzrechtliche, aber keine sonstigen verfassungsrechtlich
relevanten Probleme gäbe. Auf den Vollzug in der mittelbaren Bundesverwaltung
könnte - aus der Sicht des BMGF - in jenen Bereichen, die keine strategische
Bedeutung haben und bei denen keine Bundesinteressen betroffen sind, verzichtet
werden.
Grundsätzlich könnte diese Vorgehensweise ein
gangbares Kompromiss-Modell für die zukünftige Handhabung der mittelbaren
Bundesverwaltung darstellen.
Mitte Februar soll ein Entwurf für den
Ausschussbericht vorliegen, der bei der Sitzung am 24. 2. verteilt werden
könnte.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass unmittelbar vor der Sitzung ein Schreiben des
Vorsitzenden des Ausschusses 8, Dr. Kostelka, zum Thema Amtsverschwiegenheit
und Auskunftspflicht eingetroffen ist. Er verweist auf das Mandat des
Ausschusses 6, in dem u.a. die Punkte Transparenz und Bürgerfreundlichkeit
beinhaltet sind. Daher wurde der vorliegende Textvorschlag erarbeitet. Auch von
Dr. Staudinger wurde ein Textvorschlag vorgelegt. In der Sitzung wird von Dr.
Schnizer mündlich ein Vorschlag zum Thema Auskunftspflicht eingebracht.
Nach
intensiver Diskussion fasst der Vorsitzende zusammen:
Die
Bereiche Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht sollten zusammen geführt
werden, wobei die Auskunftspflicht die Norm sein sollte. Die eingebrachten
Vorschläge werden an den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses 8 zur weiteren
Behandlung herangetragen.
Dr. Pfeifenberger erläutert den Vorschlag
des Vorsitzenden. Darin ist die Beibehaltung einer
3-Ebenen-Organisationsstruktur der Sicherheitsbehörden (BH bzw. Stadtmagistrate
– Landespolizeidirektionen – BMI, Bundespolizeipräsidium) und die
Zusammenführung von Dienst- und Fachaufsicht vorgesehen.
Ein von Dr. Schnizer eingebrachter
Entwurf sieht ein 2-Ebenen-Modell vor. Dabei sollen den Bezirksverwaltungsbehörden
die Agenden der Sicherheitspolizei entzogen werden und gleichzeitig 25 – 35
Sicherheitsregionen als Bundesbehörden geschaffen werden. Bei der Erläuterung
dieses Vorschlages wird darauf hingewiesen, dass die BHs bei diffizilen
Angelegenheiten (wie z.B. im Fremdenrecht) überfordert scheinen. Dr. Schnizer
moniert die Sprengelidentität von Gerichtssprengeln und Sicherheitsregionen.
Von Seiten der Ländervertreter wird die
Forderung erhoben, die Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung durch
Landesbehörden zu vollziehen.
Vom Vorsitzenden wird das Ergebnis der Diskussion
folgendermaßen zusammengefasst:
Die Diskussion hat die strukturellen Unterschiede der beiden
Vorschläge herausgearbeitet: Es wird vereinbart, den Diskussionsstand als
Ergebnis festzuhalten, da keine einhellige Meinung zur Reform der
Sicherheitsverwaltung gefunden werden konnte. Demnach wurden folgende
Möglichkeiten, die nach derzeitigen Diskussionsstand als Gegenpositionen
vorhanden sind, für eine künftige Sicherheitsverwaltung genannt:
1. Wegfall der verfassungsgesetzlichen Regelung, dafür
detaillierte Regelungen durch den einfachen Gesetzgeber (Entfall der Art 78a ff
B-VG – Sicherheitsbehörden des Bundes) oder Verankerung von Grundsätzen in der
Verfassung und einfachgesetzliche Regelungen.
2. Schaffung eigener Sicherheitsbehörden (25 – 35) oder
Eingliederung der Sicherheitsverwaltung in die allgemeine Verwaltung der Länder
oder Kompromiss zwischen beiden Varianten.
3. Schaffung eines 2 – Ebenen- oder 3 – Ebenen-Modells
Über die Abschaffung oder den Weiterbestand der
Gemeindewachen konnte keine Einigung erzielt werden.
Dr.
Jabloner referiert kurz zu dem von ihm eingebrachten Textvorschlag, der eine
Durchbrechung des Weisungsprinzips durch eine Typisierung der Organe, die
weisungsfrei gestellt werden könnten, vorsieht. Die Behandlung der
Weisungsfrage und der Vorschlag von Dr. Jabloner werden im nächsten Ausschuss
fortgesetzt.
Tagesordnungspunkt 7: Allfälliges
Keine Wortmeldungen.
Ende der Sitzung 17:00 Uhr
Vorsitzender
des Ausschusses 6: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Mag. Werner Wutscher Mag. Michael
Bauer