Anwesend:
Mag. Werner
Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (Stellvertreter)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag.
Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Josef Pühringer
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung
für Ök. Rat Rudolf
Schwarzböck)
Dr. Karl Staudinger
Bernd Vögerle
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Veronika
Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag.
Florian Welzig (mit
Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Wolfgang Jamele (für
den Klub der FPÖ)
Mag.
Klaus Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr.
Ulrich E. Zellenberg (mit
Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)
Dr.
Eduard Pesendorfer (mit
Dr. Josef Pühringer)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael
Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Mag.
Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Dr.
Manfred Matzka
Friedrich
Verzetnitsch
Dr.
Peter Wittmann
Beginn: 14.00
Uhr
Ende: 17.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung
des Protokolls der 5. Sitzung vom 17.12.2003
3. Offene
Fragen aus den letzten Sitzungen
4. Schulverwaltung
5. Öffentlicher
Dienst
6. Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung
vom 17.12.2003
Da das Protokoll der 5. Sitzung
krankheitshalber erst am 5. Jänner versendet werden konnte, wird dieser Punkt
auf die nächste Sitzung des Ausschusses 6 verlegt. Mag. Wutscher hält zur
vorgebrachten Kritik an der Kürze der Protokolle fest, dass er aus
zeitökonomischen Gründen diese Art der ergebnisorientierten Protokollierung
fortführen wird. Der Stand der Diskussion könne insbesondere aus den
Protokollen und den jeweils überarbeiteten Arbeitspapieren abgelesen werden.
Korrekturen können jederzeit angemeldet werden.
Das Schreiben von Prof. Raschauer und die beiden
Unterlagen von Präsident Jabloner werden bei der nächsten Sitzung diskutiert
werden.
Mag. Henhapel präsentiert den Teil „Reformaspekte im
Bildungsbereich“ des Arbeitspapiers, das vom Vorsitzenden vorgelegt wurde.
Zentrale organisatorische Ziele sind die Schaffung eines regionalen
Bildungsmanagements auf Ebene der Länder, Streichung einer Verwaltungsebene
(Bezirksschulinspektorate), Zuständigkeit einer einzigen Stelle für alle
Aufgaben der Bildung. Die dafür vorgesehenen gemeinsamen Bund-Länder-Behörden
finden jedoch keine Zustimmung, da insbesondere von Länderseite nicht die
Notwendigkeit für ein neues Gremium gesehen wird. Hinsichtlich der
Kompetenzverteilung wird der Vorschlag des BMBWK akzeptiert: Landeskompetenz
für Pflichtschulen und Fachschulen, Bundeskompetenz für höhere Schulen. Der
Vorschlag von Dr. Schnizer, wonach sämtliche Schulen in die Kompetenz der
Länder fallen sollen, findet keine Zustimmung.
Das Einsparungspotential im Schulwesen wird vom BMBWK
als gering erachtet, da 92% der Mittel in Personalkosten aufgehen.
Vom Vorsitzenden wird das Ergebnis folgendermaßen
zusammengefasst:
Das BMBWK wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung einen Katalog der bundesnotwendigen
Aufgaben vorzulegen. Weiters soll ein Textvorschlag erarbeitet werden, der die
Eingliederung des Landesschulrates in die Landesverwaltung vorsieht, wobei die
Frage „Eingliederung in die allgemeine Verwaltung oder Sonderverwaltung“, offen
bleiben soll. Die im Arbeitspapier angesprochenen
wissenschaftsorganisatorischen Fragen sollen – ausgenommen die Frage der
Weisungsfreiheit für die Universitäten, die im Ausschuss 6 zu behandeln ist –
im Ausschuss 2 behandelt werden.
Zu II. Textvorschlag:
Der
Vorsitzende hält zum vorliegenden Text fest, dass dieser die Diskussion vom 17.
Dezember 2003 wiedergeben sollte. Zum Homogenitätsprinzip (Abs.2) wird
insbesondere auf die einheitlichen Grundsätze hingewiesen, die eine
entsprechende Flexibilität für Länder und Gemeinden wahren sollte. Ziel der
Formulierung ist die Durchlässigkeit der Gebietskörperschaften für
Personalwechsel sicherzustellen. In der Diskussion wird die Formulierung
dennoch massiv von den Länder- und Gemeindevertretern kritisiert. Es werden
Rückschritte im Bereich des Personalrechts der Länder und Gemeinden befürchtet.
Der
Vorsitzende hält als Ergebnis fest:
In Abs. 1 soll auf Vorschlag von Dr. Jabloner auch das Element „Gesetzestreue“
aufgenommen werden.
Zu Abs.
2 sollten konkretere Determinierungen erfolgen, die den Wünschen der Länder und
des Gemeindebundes entgegenkommen.
Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges
Bei der
nächsten Sitzung werden die Themen „Sicherheitsverwaltung“ und „Weisungsprinzip“
besprochen werden. Mag. Wutscher teilt mit, dass aus terminlichen Gründen die
Sitzung vom 17. Februar auf den 24. Februar, 09:00 – 12:00 Uhr, verlegt werden
muß.
Ende der Sitzung 16:30 Uhr
Vorsitzender
des Ausschusses 6: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Mag. Werner Wutscher Mag. Michael
Bauer