Anwesend:
Mag. Werner
Wutscher (Vorsitzender)
Mag. Oliver Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag.
Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Dr. Robert Tauber (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Paul Gruber (Vertretung
für Dr. Josef Pühringer)
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung
für Ök. Rat Rudolf
Schwarzböck)
Bernd Vögerle
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Veronika
Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag. Ronald Faber (für
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer)
Mag.
Florian Welzig (mit
Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Nikolaus Bachler (mit
Mag. Werner Wutscher)
Mag.
Klaus Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr.
Ulrich E. Zellenberg (mit
Vertreter für Dr. Christoph Leitl)
Mag.
Bernhard Rochowanski (für
Bundesminister für Justiz)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael
Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Dr.
Johannes Schnizer
Mag.
Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Dr.
Karl Staudinger
Friedrich
Verzetnitsch
Dr.
Peter Wittmann
Beginn: 09.00
Uhr
Ende: 12.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung
des Protokolls der 4. Sitzung vom 04.12.2003
3. Offene
Fragen aus den letzten Sitzungen
4. Gemeindebereich
5. Agrarbehörden
6. Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 4. Sitzung
vom 04.12.2003
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
Mag. Wutscher erörtert die zur Vorbereitung der
Sitzung versendete Arbeitsunterlage „Reformaspekte zu Gemeindebereich und
Agrarbehörden sowie Lösungsaspekte zu offenen Fragen“.
zu I. Offene Fragen der Weisungsfreistellung:
Nach intensiver Diskussion wird vereinbart, dass am
Textvorschlag Punkt I. 2. der Arbeitsunterlage einstweilen festgehalten wird.
Dr. Jabloner wird einen eigenen Formulierungsvorschlag vorlegen. Im Jänner
werden beide Texte diskutiert werden.
Prof. Raschauer stellt eine Übersicht der geltenden
Durchbrechungen des Weisungsprinzips vor.
zu II. Offene Fragen zur Flexibilisierung der
Verwaltungsorganisation:
1. Beseitigung unklarer Ausgliederungsschranken
Nach intensiver Diskussion wird der Textvorschlag
abgeändert auf:
“Zur Besorgung der Geschäfte der Verwaltung sind die
obersten Organe und die ihnen unterstellten Ämter berufen. Es können
erforderlichenfalls juristische Personen (außerhalb der Verwaltungsorganisation)
betraut werden.“
Der Ausschuss ist überwiegend der Meinung, dass die
Einführung von gebietskörperschaftsübergreifenden Einrichtungen notwendig ist.
Grundlage für die weitere Diskussion ist die Unterlage von Prof. Raschauer.
Es wird vereinbart, dass Dr. Matzka den Mitgliedern
des Ausschusses 6 den Stand der Diskussion betreffend die Ausgliederungen im
Ausschuss 7 übermitteln wird.
Zu II.3. Aufhebung wechselseitiger Bindungen und
Zustimmungsrechte:
Mag. Wutscher verweist auf das Protokoll der Sitzung
vom 28. November 2003. Es wird betont, dass die definitive Entscheidung von
einem Gesamtpaket Bund-Länder abhängt. Die Länder bestehen bei der Bestellung
des Sicherheitsdirektors weiter auf ihrem Zustimmungsrecht.
zu III. Reformaspekte im Gemeindebereich:
Von einigen
Ausschussmitgliedern, insbesondere von den Vertretern des Städte- und des
Gemeindebundes, werden Passagen der Arbeitsunterlage (insbes. Entfall des Art.
120) abgelehnt.
Es wird festgestellt, dass dieser Punkt sowohl von
Ausschuss 3, als auch von Ausschuss 9 behandelt wird. Es wird vereinbart, die
Diskussion insbesondere in Ausschuss 3 abzuwarten , und erst dann allfällige
offene Fragen im Ausschuss 6 zu diskutieren.
zu IV. Zu den Agrarbehörden:
Im
Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 2
B-VG wird eingangs auf vergleichbare Bestimmungen wie die des Art 11
Abs. 7 B-VG (Unabhängiger Umweltsenat) verwiesen.
Die
Agrarsenate sind in ihrer Tribunaleigenschaft lediglich ein Beispiel für eine
Vielzahl
von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und weisungsfreien
Verwaltungsbehörden
(jüngst etwa der Unabhängige Finanzsenat).
Bei all
diesen Tribunalen stellt sich das Problem der Integration in eine künftige
Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Im
Zusammenhang mit der Einrichtung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit wird
auch die
Zuziehung von fachkundigen Mitgliedern für Spezialfragen technischer
Natur
bzw. von „Laienrichtern“ zu diskutieren sein.
Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges
Mag. Wutscher präzisiert den weiteren Arbeitsablauf
des Ausschusses 6.
Ende der Sitzung 12:00 Uhr
Vorsitzender
des Ausschusses 6: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Mag. Werner Wutscher Mag. Michael
Bauer