Protokoll

über die Sitzung des Ausschusses 6

am 28. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

 

Anwesend:

 

 

Mag. Werner Wutscher                                   (Vorsitzender)

Dr. Johannes Schnizer                         (stellvertretender Vorsitzender)

 

Mag. Thomas Obernosterer bis 11:20/

Mag. Oliver Henhapel ab 11:20                       (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                                   (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Mag. Rüdiger Schender                                              (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

Univ.Prof. Dr. Gerhart Wielinger                                 (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Mag. Anna Maria Hochhauser                         (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Manfred Matzka

Dr. Engelbert Rauchbauer                                           (Vertretung für Hans Niessl)

Dr. Michaela Pfeifenberger

Dr. Josef Pühringer

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

Dr. Alfred Finz                                                            (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)

Dr. Klaus Wejwoda                                        (Vertretung für Ök. Rat Rudolf

                                                                       Schwarzböck)

Bernd Vögerle

Dr. Peter Wittmann

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Dr. Karl Staudinger

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

Dr. Gerald Siebeneich                         (mit Vertreter für Mag. Herbert Haupt)

Markus Kroiher                                              (für Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)

Mag. Florian Welzig                                                    (mit Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)

Dr. Nikolaus Bachler                                       (mit Mag. Wutscher)

Dr. Paul Gruber                                               (mit Dr. Josef Pühringer)

Klaus Hartmann                                                          (mit Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)

Dr. Ulrich E. Zellenberg                                   (mit Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Michael Bauer                                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                                        (Ausschusssekretärin)

 

Entschuldigt:

 

            Friedrich Verzetnitsch

 

 

Beginn:                        09.00 Uhr

Ende:                                       16.00 Uhr

 

 

 

Tagesordnungspunkte:

09:00-12:00 Uhr

1.      Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.      Erweiterung des Ausschusses 6 (Tischvorlage)

3.      Beiziehung eines Experten (Tischvorlage)

4.      Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 21.10.2003 (Tischvorlage)

5.      Antrag auf Verlängerung des Ausschusses 6

6.      Allgemeine Verwaltungsorganisation

a)          mittelbare Bundesverwaltung

b)          System der Weisungsbindung

c)          oberste Organe

12:00-12:30 Uhr Pause

d)          Flexibilisierung der Verwaltungsorganisation

e)          Legalitätsprinzip und Ermessen

f)            Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht

7.      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Erweiterung des Ausschusses 6

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass Präsident Dr. Leitl, Präsident Verzetnitsch und Univ.Prof. Dr. Raschauer als neue Mitglieder zugeteilt worden sind.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Beiziehung eines Experten

 

Es wird einstimmig auf Wunsch des Präsidiums beschlossen, Dr. Karl Staudinger als ständigen Experten beizuziehen.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 21.10.2003

 

Das Protokoll wird mit der Maßgabe genehmigt, dass Dr. Guschlbauer Ök.Rat Schwarzböck vertreten hat.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Antrag auf Verlängerung des Ausschusses 6

 

Es wird einstimmig beschlossen, den Antrag zu stellen, das Präsidium des Österreich-Konvents möge die Frist zur Vorlage eines Berichts um zwei Monate verlängern.

Der Vorsitzende stellt jedoch fest, dass er weiter bemüht sein wird, den Bericht bis Mitte Februar fertig zu stellen.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Allgemeine Verwaltungsorganisation

 

Mag. Wutscher hält fest, dass zum Arbeitsprogramm, das er bei der letzten Sitzung vorgelegt hat, keine Änderungswünsche bis 3. November eingelangt sind. Das Papier „Reformaspekte zur allgemeinen Verwaltungsorganisation“ folgt dem Arbeitsprogramm und dient als Diskussionsgrundlage. Die Diskussion der Sitzung folgt dem Arbeitspapier.

 

Einleitung

 

Der Vorsitzende stellt seine Überlegungen vor. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Änderung der Verwaltungsorganisation zu entwickeln.

 

Jabloner und Matzka üben grundsätzliche Kritik am Arbeitspapier. Nach intensiver Diskussion einigt sich Ausschuss 6 auf die auf Seite 3 des Papiers genannten Kriterien:

 

            Trennung in strategische und operative Aufgabenerfüllung

            Prüfung der Subsidiarität der Aufgabenerfüllung/Aufgabenkritik

            Dezentralisierung der Aufgabenerfüllung

            Einführung von neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen

Einführung von gebietskörperschaftsübergreifenden Instrumenten der ergebnisorientierten Steuerung (KLR, Controlling)

            „Normalisierung“ des öffentlichen Dienstrechts (inkl. Personalentwicklung)

            Einführung von Global/Output-Budgetierung

            Neue Formen der gebietskörperschaftsübergreifenden Zusammenarbeit

            Einführung von Benchmarks

            Einführung internes/externes E-Government

 

An das Büro ergeht der Auftrag, die Kriterien auszuformulieren.

 

 

I. Zur Reform der mittelbaren Bundesverwaltung

 

Es wird eine grundsätzliche Diskussion über die Vor- und Nachteile der mittelbaren Bundesverwaltung geführt. Einerseits ist die mittelbare BV ein bewährtes System, das dem Bund Steuerungsmöglichkeiten und Informationsfluss über den Vollzug bietet, das jedoch andererseits in bestimmten Bereichen zu Doppelgleisigkeiten führt. Mit dem Verwaltungsreformgesetz 2002 wurden in 27 Materiengesetzen die Instanz Bund bzw. LReg. und damit auch die entsprechenden Verwaltungseinheiten reduziert.

Dr. Pühringer betont, dass sich die Länder noch keine abschließende Meinung gebildet hätten.

 

Folgende Vorfragen/Kriterien sind zu berücksichtigen:

 

            Zweigliedrigkeit des Instanzenzuges sinnvoll (extern-intern)

            Auswirkungen des Verwaltungsreformgesetzes 2002

            Kompetenzverteilung (wird in Ausschuss 5 behandelt)

            Vermeidung von Doppelzuständigkeiten (Bund-Länder)

            Parl. Kontrolle durch NR bzw. LT

            Effizienzsteigerung

            Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch einen einheitlichen Vollzug der Gesetze

 

Bei Wegfall der mittelbaren Bundesverwaltung müssen Informations- und Steuerungsmöglichkeiten für den Bund vorgesehen werden.

 

Ergebnis:

Ausschuss 6 legt sich in der Frage der Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung nicht fest. Im nächsten Schritt sollen im Rahmen eines Gutachtens Doppelgleisigkeiten und Einsparungsmöglichkeiten geklärt werden.

 

 

II. Lockerung der strikten Weisungsbindung

 

Der vorliegende Textvorschlag wird als zu weitgehend erachtet. Das Weisungsprinzip wird als grundsätzliches Ordnungsprinzip der Hoheitsverwaltung außer Streit gestellt. Es sollten aber neben der Weisung andere Steuerungsmöglichkeiten eingeführt werden. Es ist zu prüfen, für welchen Anwendungsbereich die Lockerung in Frage kommt („Typisierung“ der Ausnahmen in Art. 20). Unbestritten ist, dass dieser über den Bereich der Regulatoren hinausgeht.

Zur Grundfrage „Ausnahmen von der Weisung ohne Verfassungsbestimmungen“ wird Dr. Raschauer um einen Textvorschlag gebeten.

 

III. Flexibilisierung der Verwaltungsorganisation

 

III.1. Beseitigung von Ausgliederungsschranken

                                                             

Die Fragestellung betrifft insbesondere die gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit bzw. die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts. Wichtig ist die Abgrenzung zu Ausschuss 7. Die dort diskutierten Textvorschläge sollen übermittelt werden. Von einigen Mitgliedern wird die Möglichkeit der Einrichtung derartiger Rechtsträger insb. in gebietskörperschaftsübergreifenden Bereichen gefordert.  Dabei wären aber die Fragen des Rechtsschutzes, der Verantwortlichkeit (politisch/rechtlich) und der Finanzierung zu klären. In Deutschland existieren solche Fälle von „Mischzuständigkeiten“.

 

Dr. Raschauer wird um einen Textvorschlag gebeten.

 

 

III.2 Die obersten Organe als Reformschranken

 

Die Liste der obersten Organe sollte klargestellt werden.

 

 

III.3.Beseitigung wechselseitiger Bindungen und Zustimmungsrechte

 

Nach intensiver Diskussion wird festgestellt, dass, vorbehaltlich einer Gesamtlösung die auch die Kompetenzverteilung und die mittelbare Bundesverwaltung beinhaltet, der Bund auf die Mitbestimmungsrechte verzichten könnte. Auf Wunsch der Steiermark wird vereinbart, die Einheitlichkeit des Amtes der Landesregierung verfassungsrechtlich zu fixieren.

 

 

IV. Zur gesetzlichen Überdeterminierung des Verwaltungshandelns

 

Mag. Wutscher präsentiert Punkt IV. des Papiers und teilt dazu mit, dass er mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 3, Dr. Holzinger, vereinbart habe, dass Ausschuss 6 eine Meinung abgeben solle. Die Detaildiskussion wird in Ausschuss 3 stattfinden.

 

In der Folge wird das Legalitätsprinzip insbes. hinsichtlich der Umsetzung von EU-Recht diskutiert. Der Vorsitzende wird die Meinung des Ausschusses an Ausschuss 3 herantragen.

 

 

V. Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht

 

Mag. Wutscher schlägt vor, zu diesem Punkt ein entsprechendes Papier zu präsentieren.

 

Weiters sollte überlegt werden, parallel zur Diskussion im Ausschuss einen Gutachter mit der Quantifizierung der monetären Auswirkungen der Vorschläge zu betrauen.

 

 

Tagesordnungspunkt 7: Allfälliges

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

Ende der Sitzung 16:00 Uhr

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 6:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Mag. Werner Wutscher                                                          Mag. Michael Bauer