Anwesend:
Mag. Werner
Wutscher (Vorsitzender)
Dr. Johannes Schnizer (stellvertretender
Vorsitzender)
Mag. Thomas Obernosterer bis 11:20/
Mag. Oliver Henhapel ab 11:20 (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag.
Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag.
Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Wielinger (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Mag.
Anna Maria Hochhauser (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Dr. Engelbert Rauchbauer (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr. Michaela Pfeifenberger
Dr. Josef Pühringer
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr. Klaus Wejwoda (Vertretung
für Ök. Rat Rudolf
Schwarzböck)
Bernd Vögerle
Dr. Peter Wittmann
Weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Karl
Staudinger
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Dr. Gerald
Siebeneich (mit
Vertreter für Mag. Herbert Haupt)
Markus Kroiher (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag.
Florian Welzig (mit
Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Nikolaus Bachler (mit
Mag. Wutscher)
Dr.
Paul Gruber (mit
Dr. Josef Pühringer)
Klaus
Hartmann (mit
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)
Dr.
Ulrich E. Zellenberg (mit
Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)
Büro des Österreich-Konvents:
Mag. Michael
Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Friedrich
Verzetnitsch
Beginn: 09.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
09:00-12:00
Uhr
1. Begrüßung
und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Erweiterung
des Ausschusses 6 (Tischvorlage)
3. Beiziehung
eines Experten (Tischvorlage)
4. Genehmigung
des Protokolls der 2. Sitzung vom 21.10.2003 (Tischvorlage)
5. Antrag
auf Verlängerung des Ausschusses 6
6. Allgemeine
Verwaltungsorganisation
a)
mittelbare Bundesverwaltung
b)
System der Weisungsbindung
c)
oberste Organe
12:00-12:30 Uhr Pause
d)
Flexibilisierung der Verwaltungsorganisation
e)
Legalitätsprinzip und Ermessen
f)
Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht
7. Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Erweiterung des Ausschusses 6
Der Ausschussvorsitzende teilt mit,
dass Präsident Dr. Leitl, Präsident Verzetnitsch und Univ.Prof. Dr. Raschauer
als neue Mitglieder zugeteilt worden sind.
Es wird einstimmig auf Wunsch des Präsidiums beschlossen,
Dr. Karl Staudinger als ständigen Experten beizuziehen.
Das Protokoll wird mit der Maßgabe genehmigt, dass Dr.
Guschlbauer Ök.Rat Schwarzböck vertreten hat.
Tagesordnungspunkt 5: Antrag auf Verlängerung des Ausschusses 6
Es wird einstimmig beschlossen,
den Antrag zu stellen, das Präsidium des Österreich-Konvents möge die Frist zur
Vorlage eines Berichts um zwei Monate verlängern.
Der Vorsitzende stellt
jedoch fest, dass er weiter bemüht sein wird, den Bericht bis Mitte Februar
fertig zu stellen.
Tagesordnungspunkt
6: Allgemeine Verwaltungsorganisation
Mag. Wutscher hält fest, dass zum
Arbeitsprogramm, das er bei der letzten Sitzung vorgelegt hat, keine
Änderungswünsche bis 3. November eingelangt sind. Das Papier „Reformaspekte zur
allgemeinen Verwaltungsorganisation“ folgt dem Arbeitsprogramm und dient als
Diskussionsgrundlage. Die Diskussion der Sitzung folgt dem Arbeitspapier.
Einleitung
Der Vorsitzende stellt seine
Überlegungen vor. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Änderung der
Verwaltungsorganisation zu entwickeln.
Jabloner und Matzka üben grundsätzliche
Kritik am Arbeitspapier. Nach intensiver Diskussion einigt sich Ausschuss 6 auf
die auf Seite 3 des Papiers genannten Kriterien:
Trennung
in strategische und operative Aufgabenerfüllung
Prüfung
der Subsidiarität der Aufgabenerfüllung/Aufgabenkritik
Dezentralisierung
der Aufgabenerfüllung
Einführung
von neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen
Einführung von
gebietskörperschaftsübergreifenden Instrumenten der ergebnisorientierten
Steuerung (KLR, Controlling)
„Normalisierung“
des öffentlichen Dienstrechts (inkl. Personalentwicklung)
Einführung
von Global/Output-Budgetierung
Neue
Formen der gebietskörperschaftsübergreifenden Zusammenarbeit
Einführung
von Benchmarks
Einführung
internes/externes E-Government
An das Büro ergeht der Auftrag, die
Kriterien auszuformulieren.
I. Zur Reform der mittelbaren
Bundesverwaltung
Es wird eine grundsätzliche Diskussion
über die Vor- und Nachteile der mittelbaren Bundesverwaltung geführt.
Einerseits ist die mittelbare BV ein bewährtes System, das dem Bund
Steuerungsmöglichkeiten und Informationsfluss über den Vollzug bietet, das
jedoch andererseits in bestimmten Bereichen zu Doppelgleisigkeiten führt. Mit
dem Verwaltungsreformgesetz 2002 wurden in 27 Materiengesetzen die Instanz Bund
bzw. LReg. und damit auch die entsprechenden Verwaltungseinheiten reduziert.
Dr. Pühringer betont, dass sich die
Länder noch keine abschließende Meinung gebildet hätten.
Folgende Vorfragen/Kriterien sind zu
berücksichtigen:
Zweigliedrigkeit
des Instanzenzuges sinnvoll (extern-intern)
Auswirkungen
des Verwaltungsreformgesetzes 2002
Kompetenzverteilung
(wird in Ausschuss 5 behandelt)
Vermeidung
von Doppelzuständigkeiten (Bund-Länder)
Parl.
Kontrolle durch NR bzw. LT
Effizienzsteigerung
Einheitlichkeit
des Wirtschaftsraums durch einen einheitlichen Vollzug der Gesetze
Bei Wegfall der mittelbaren
Bundesverwaltung müssen Informations- und Steuerungsmöglichkeiten für den Bund
vorgesehen werden.
Ergebnis:
Ausschuss 6 legt sich in der Frage der
Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung nicht fest. Im nächsten Schritt
sollen im Rahmen eines Gutachtens Doppelgleisigkeiten und
Einsparungsmöglichkeiten geklärt werden.
II. Lockerung der strikten Weisungsbindung
Der vorliegende Textvorschlag wird als
zu weitgehend erachtet. Das Weisungsprinzip wird als grundsätzliches
Ordnungsprinzip der Hoheitsverwaltung außer Streit gestellt. Es sollten aber
neben der Weisung andere Steuerungsmöglichkeiten eingeführt werden. Es ist zu prüfen,
für welchen Anwendungsbereich die Lockerung in Frage kommt („Typisierung“ der
Ausnahmen in Art. 20). Unbestritten ist, dass dieser über den Bereich der
Regulatoren hinausgeht.
Zur Grundfrage „Ausnahmen von der Weisung ohne
Verfassungsbestimmungen“ wird Dr. Raschauer um einen Textvorschlag gebeten.
III. Flexibilisierung der
Verwaltungsorganisation
III.1. Beseitigung von
Ausgliederungsschranken
Die Fragestellung betrifft insbesondere
die gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit bzw. die Zusammenarbeit
zwischen den Ressorts. Wichtig ist die Abgrenzung zu Ausschuss 7. Die dort
diskutierten Textvorschläge sollen übermittelt werden. Von einigen Mitgliedern
wird die Möglichkeit der Einrichtung derartiger Rechtsträger insb. in
gebietskörperschaftsübergreifenden Bereichen gefordert. Dabei wären aber die Fragen des
Rechtsschutzes, der Verantwortlichkeit (politisch/rechtlich) und der
Finanzierung zu klären. In Deutschland existieren solche Fälle von „Mischzuständigkeiten“.
Dr. Raschauer wird um einen
Textvorschlag gebeten.
III.2 Die obersten Organe als
Reformschranken
Die Liste der obersten Organe sollte
klargestellt werden.
III.3.Beseitigung wechselseitiger
Bindungen und Zustimmungsrechte
Nach intensiver Diskussion wird
festgestellt, dass, vorbehaltlich einer Gesamtlösung die auch die
Kompetenzverteilung und die mittelbare Bundesverwaltung beinhaltet, der Bund
auf die Mitbestimmungsrechte verzichten könnte. Auf Wunsch der Steiermark wird
vereinbart, die Einheitlichkeit des Amtes der Landesregierung
verfassungsrechtlich zu fixieren.
Mag. Wutscher präsentiert Punkt IV. des
Papiers und teilt dazu mit, dass er mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 3, Dr.
Holzinger, vereinbart habe, dass Ausschuss 6 eine Meinung abgeben solle. Die
Detaildiskussion wird in Ausschuss 3 stattfinden.
In der Folge wird das Legalitätsprinzip
insbes. hinsichtlich der Umsetzung von EU-Recht diskutiert. Der Vorsitzende
wird die Meinung des Ausschusses an Ausschuss 3 herantragen.
Mag. Wutscher schlägt vor, zu diesem
Punkt ein entsprechendes Papier zu präsentieren.
Weiters sollte überlegt werden,
parallel zur Diskussion im Ausschuss einen Gutachter mit der Quantifizierung
der monetären Auswirkungen der Vorschläge zu betrauen.
Tagesordnungspunkt
7: Allfälliges
Keine
Wortmeldungen.
Ende der Sitzung 16:00 Uhr
Vorsitzender
des Ausschusses 6: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Mag. Werner Wutscher Mag. Michael
Bauer