35. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
15. November 2004, 10.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal I, Ende 13.00
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Johannes Schnizer,
Vertreter des Stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Herbert
Scheibner, Klubobmann
Mitglied
des Präsidiums
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag. Dagmar Hartl, beigezogen vom
Vorsitzenden
Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,
beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Thomas Sperlich, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald Faber, beigezogen vom
stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen
von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Joachim
Preiss, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Tagesordnung:
1.)
Protokolle der letzten Sitzung
2.)
Grundsatzdebatte zu den Grundrechten (anhand der den
Protokollen des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog) entnommenen Textentwürfe mit
Stand
10. November 2004)
3.)
Themen, zu denen (neue) Texte fehlen
a) des
Büros des Konvents zu den Themen „Bundesrat“ und „Bundesregierung“,
b) der
ÖVP und
c) der
FPÖ
4.)
Fortsetzung der Beratung des Berichtes über die
Ergänzungsmandate des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen); unter
Berücksichtigung der ergänzenden Textvorschläge betreffend
-
Übertragung der Verfassungsbestimmungen des
Parteiengesetzes in das
B-VG
-
Neuregelung des Rückkehrrechtes von
Regierungsmitgliedern
-
Neuregelung der Sonderbestimmungen für öffentlich
Bedienstete
-
weiterer Textvorschlag zum Wahlrecht sowie zur
Briefwahl
-
Textvorschlag zur Zugänglichkeit von
Ministerialentwürfen
-
weiterer Textvorschlag zur Beschlussfassung der
Bundesregierung (inkl. Umlaufbeschluss)
-
weiterer Textvorschlag zur Schaffung gemeinsamer
Einrichtungen
-
weiterer Textvorschlag zu Art. 23 c B-VG
5.)
Textvorschläge zu den bundesverfassungsgesetzlichen
Regelungen betreffend die Gemeinden
6.)
Fortsetzung der Beratung über noch offene Punkte der
vom Präsidium vorbehaltenen Themen: Umfassende innere und äußere Sicherheit
(Zusammenstellung Textvorschläge Sicherheitspolitik)
7.)
Bericht des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden) zum Ergänzungsmandat
8.)
Nächste Sitzung des Österreich-Konvents
9.)
Sitzungen des Präsidiums am 22. und 23. November 2004
(Klausur)
10.)
Allfälliges
zu 1.) Protokolle der
letzten Sitzung
Die
Geschäftsführerin des Büros nimmt
zwei Ergänzungen zum Entwurf des Protokolls der 34. Sitzung entgegen.
Die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten
9 und 8 werden vorgezogen:
zu
9.) Sitzungen
des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)
Das Präsidium
legt die Themen der Klausur-Sitzungen fest, die, jeweils von 9.00 bis
17.00 Uhr im Empfangssalon des
Parlaments stattfinden werden. Das vorbereitende Komitee wird die Tagesordnung
noch vorberaten.
zu 8.) Nächste
Sitzung des Österreich-Konvents
Im Hinblick auf den Parteitag der SPÖ erwägt das
Präsidium die für den
29. November 2004 vorgesehene Konventssitzung auf den für eine
Präsidiumssitzung vorgesehenen Termin (1. Dezember 2004) zu verschieben und
stattdessen am
29. November zu tagen. Das Büro des Konvents wird beauftragt, bei den Mitgliedern des Konvents
betreffend diese Verlegung anzufragen. Für die nächste Sitzung des Konvents
stehen die ergänzenden Berichte der Ausschüsse 5, 6, 8 und 9 heran.
zu 2.) Grundsatzdebatte zu den
Grundrechten (anhand der den Protokollen des Ausschusses 4 entnommenen
Textentwürfe mit Stand 10. November 2004)
Die politischen Rechte und einige Verfahrensrechte
werden im Ausschuss 4 nicht mehr abschließend behandelt werden können.
Allerdings liegen zu jedem Thema Textvorschläge vor, die auf der Grundlage der
Ausschussprotokolle im Präsidium beraten werden können. Die
Präsidiumsmitglieder tauschen ihre Standpunkte zu den Themen Menschenrechte,
Staatsbürgerrechte, soziale Grundrechte, Staatshaftung, Fundamentalgarantien
und zum Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit aus.
Konsens besteht darüber, dass soziale Grundrechte verankert werden und dass die
Grundrechte im Unterschied zu den Staatszielen justiziabel sein sollen. Die
diesbezügliche Einigung der Sozialpartner wird als eine Grundlage allgemein
begrüßt. Über die genauere Ausgestaltung der Justiziabilität findet sich noch
kein Konsens. Weiters werden die beiden Textvorschläge des Ausschusses 4 zu den
Volksgruppen diskutiert, wobei jedoch ein über die Einigung des Jahres 2001
hinausgehender Konsens nicht entwickelt werden kann. Die Beratungen über die
Grundrechte werden am 23. November fortgesetzt.
zu 3.) Themen, zu denen (neue) Texte
fehlen
a) des Büros
des Konvents zu den Themen „Bundesrat“ und „Bundesregierung“,
Die Textvorschläge des Büros des Konvents werden
begrüßt, in der Diskussion kann jedoch im Hinblick auf die noch nicht
abgeschlossenen Beratungen über die Kompetenzverteilung noch kein Konsens
gefunden werden. Prinzipiell nimmt die Vorlage der Textvorschläge keine
inhaltlichen Positionen vorweg, da „nichts beschlossen ist, solange nicht alles
beschlossen ist“.
zu 4.) Fortsetzung der Beratung des
Berichtes über die Ergänzungsmandate des Ausschusses 3 (Staatliche
Institutionen); unter Berücksichtigung der ergänzenden Textvorschläge
betreffend die Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in
das B-VG
Das Präsidium geht die aufgrund der Ergebnisse der
bisherigen Beratungen im Präsidium überarbeiteten Textvorschläge betreffend die
Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das B-VG durch;
der im Präsidium eingebrachte Vorschlag zu
Abs. 5 „Die politischen Parteien geben über Herkunft
und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft.
Parteispenden sind ab einer gewissen Höhe und unter Angabe ihrer Herkunft offen
zulegen.“ wird diskutiert.
Ferner wird folgende Erläuterung zum Textvorschlag des
Präsidiums zur Zugänglichkeit von Ministerialentwürfen nachgereicht: „Die
Bestimmung des Satzes 1, wonach Gesetzesentwürfe zur Vorbereitung von Vorlagen
der Bundesregierung allgemein zugänglich zu machen sind, überlässt es dem
Bundesgesetzgeber bzw. den diesen Anordnung ausführenden Organen, die Art und
Weise der Kundmachung (zB über das Internet) zu bestimmen. Wird ein
Ministerialentwurf nicht allgemein zugänglich gemacht oder keine
Stellungnahmefrist eingeräumt, hat das auf das verfassungsmäßige Zustandekommen
des Gesetzes keinen Einfluss.“
Um 13.00 Uhr wird die Sitzung beendet und
die noch nicht behandelten Punkte der Tagesordnung auf die folgenden Sitzungen
des Präsidiums vertagt.