35. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

15. November 2004, 10.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal I, Ende 13.00 Uhr

 Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Johannes Schnizer,

Vertreter des Stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Herbert Scheibner, Klubobmann

Mitglied des Präsidiums

 

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Dagmar Hartl, beigezogen vom Vorsitzenden

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Thomas Sperlich, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Mag. Joachim Preiss, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

 

 

Tagesordnung:

 

1.)          Protokolle der letzten Sitzung

2.)           Grundsatzdebatte zu den Grundrechten (anhand der den Protokollen des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog) entnommenen Textentwürfe mit Stand
10. November 2004)

3.)           Themen, zu denen (neue) Texte fehlen

a)      des Büros des Konvents zu den Themen „Bundesrat“ und „Bundesregierung“,

b)      der ÖVP und

c)      der FPÖ

4.)           Fortsetzung der Beratung des Berichtes über die Ergänzungsmandate des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen); unter Berücksichtigung der ergänzenden Textvorschläge betreffend

-         Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das
B-VG

-         Neuregelung des Rückkehrrechtes von Regierungsmitgliedern

-         Neuregelung der Sonderbestimmungen für öffentlich Bedienstete

-         weiterer Textvorschlag zum Wahlrecht sowie zur Briefwahl

-         Textvorschlag zur Zugänglichkeit von Ministerialentwürfen

-         weiterer Textvorschlag zur Beschlussfassung der Bundesregierung (inkl. Umlaufbeschluss)

-         weiterer Textvorschlag zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen

-         weiterer Textvorschlag zu Art. 23 c B-VG

5.)           Textvorschläge zu den bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen betreffend die Gemeinden

6.)           Fortsetzung der Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen: Umfassende innere und äußere Sicherheit (Zusammenstellung Textvorschläge Sicherheitspolitik)

7.)           Bericht des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) zum Ergänzungsmandat

8.)           Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

9.)           Sitzungen des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)

10.)      Allfälliges

zu 1.) Protokolle der letzten Sitzung

 

Die Geschäftsführerin des Büros nimmt  zwei Ergänzungen zum Entwurf des Protokolls der 34. Sitzung entgegen.

 

Die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 9 und 8 werden vorgezogen:

 

zu 9.)             Sitzungen des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)

 

Das Präsidium legt die Themen der Klausur-Sitzungen fest, die, jeweils von 9.00 bis
17.00 Uhr  im Empfangssalon des Parlaments stattfinden werden. Das vorbereitende Komitee wird die Tagesordnung noch vorberaten.

 

zu 8.)   Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

 

Im Hinblick auf den Parteitag der SPÖ erwägt das Präsidium die für den
29. November 2004 vorgesehene Konventssitzung auf den für eine Präsidiumssitzung vorgesehenen Termin (1. Dezember 2004) zu verschieben und stattdessen am
29. November zu tagen. Das Büro des Konvents wird beauftragt,  bei den Mitgliedern des Konvents betreffend diese Verlegung anzufragen. Für die nächste Sitzung des Konvents stehen die ergänzenden Berichte der Ausschüsse 5, 6, 8 und 9 heran.

 

zu 2.)   Grundsatzdebatte zu den Grundrechten (anhand der den Protokollen des Ausschusses 4 entnommenen Textentwürfe mit Stand 10. November 2004)

 

Die politischen Rechte und einige Verfahrensrechte werden im Ausschuss 4 nicht mehr abschließend behandelt werden können. Allerdings liegen zu jedem Thema Textvorschläge vor, die auf der Grundlage der Ausschussprotokolle im Präsidium beraten werden können. Die Präsidiumsmitglieder tauschen ihre Standpunkte zu den Themen Menschenrechte, Staatsbürgerrechte, soziale Grundrechte, Staatshaftung, Fundamentalgarantien und zum Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit aus. Konsens besteht darüber, dass soziale Grundrechte verankert werden und dass die Grundrechte im Unterschied zu den Staats­zielen justiziabel sein sollen. Die diesbezügliche Einigung der Sozialpartner wird als eine Grundlage allgemein begrüßt. Über die genauere Ausgestaltung der Justiziabilität findet sich noch kein Konsens. Weiters werden die beiden Textvorschläge des Ausschusses 4 zu den Volksgruppen diskutiert, wobei jedoch ein über die Einigung des Jahres 2001 hinausgehender Konsens nicht entwickelt werden kann. Die Beratungen über die Grundrechte werden am 23. November fortgesetzt.

 

zu 3.)   Themen, zu denen (neue) Texte fehlen

 

a)      des Büros des Konvents zu den Themen „Bundesrat“ und „Bundesregierung“,

 

Die Textvorschläge des Büros des Konvents werden begrüßt, in der Diskussion kann jedoch im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen über die Kompetenzverteilung noch kein Konsens gefunden werden. Prinzipiell nimmt die Vorlage der Textvorschläge keine inhaltlichen Positionen vorweg, da „nichts beschlossen ist, solange nicht alles beschlossen ist“.

 

zu 4.)   Fortsetzung der Beratung des Berichtes über die Ergänzungsmandate des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen); unter Berücksichtigung der ergänzenden Textvorschläge betreffend die Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das B-VG

 

Das Präsidium geht die aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Beratungen im Präsidium überarbeiteten Textvorschläge betreffend die Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das B-VG durch; der im Präsidium eingebrachte Vorschlag zu

Abs. 5 „Die politischen Parteien geben über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft. Parteispenden sind ab einer gewissen Höhe und unter Angabe ihrer Herkunft offen zulegen.“  wird diskutiert.

 

Ferner wird folgende Erläuterung zum Textvorschlag des Präsidiums zur Zugänglichkeit von Ministerialentwürfen nachgereicht: „Die Bestimmung des Satzes 1, wonach Gesetzesentwürfe zur Vorbereitung von Vorlagen der Bundesregierung allgemein zugänglich zu machen sind, überlässt es dem Bundesgesetzgeber bzw. den diesen Anordnung ausführenden Organen, die Art und Weise der Kundmachung (zB über das Internet) zu bestimmen. Wird ein Ministerialentwurf nicht allgemein zugänglich gemacht oder keine Stellungnahmefrist eingeräumt, hat das auf das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes keinen Einfluss.“

 

Um  13.00 Uhr wird die Sitzung beendet und die noch nicht behandelten Punkte der Tagesordnung auf die folgenden Sitzungen des Präsidiums vertagt.