34. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
8. November 2004, 10.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 13.30
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Herbert
Scheibner, Klubobmann;
Mitglied
des Präsidiums
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom
Vorsitzenden
Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,
beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald Faber, beigezogen vom
stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen
von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Bernhard
Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Joachim
Preiss, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Tagesordnung:
1.)
Protokoll der letzten Sitzung
2.)
Grundsatzdebatte betreffend die weitere Vorgangsweise,
um einen Konsens über die noch offenen Punkte zu erreichen
3.)
Fortsetzung der Beratungen über den ergänzenden
Bericht des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen) unter Berücksichtigung des
ergänzenden Textvorschlages (siehe Beilage); allenfalls weitere einlangende
Textvorschläge werden nachgereicht.
4.)
Fortsetzung der Beratungen über jene Punkte der
Tagesordnung vom 4. No-vember 2004, die noch nicht abgeschlossen werden
konnten.
5.)
Allfälliges
Vor
Beginn der Sitzung „stumme“ Dreharbeiten des ORF.
zu 1.) Protokoll
der letzten Sitzung
Die
Geschäftsführerin des Büros nimmt die Ergänzungen zu den Entwürfen der
Protokolle der letzten beiden (32. und 33.) Sitzungen entgegen.
zu 2.) Grundsatzdebatte
betreffend die weitere Vorgangsweise, um einen Konsens über die noch offenen
Punkte zu erreichen
Das Präsidium
wird die nächsten Wochen nützen, um auf den erforderlichen Konsens zur
Erstellung des Endberichtes hinzuwirken. Ziel bleibt, aus den erarbeiteten
Textvorschlägen einen Entwurf für eine neue Verfassung zu erstellen, wobei
anhand der Struktur des Ausschusses 2 vorgegangen wird und der legistische
Feinschliff nach dem Konvent vorgenommen werden kann. Eine reine
Berichterstattung über die konsensualen Ergebnisse und die abweichenden
Stellungnahmen würde die von den Ausschüssen im Auftrag des Präsidiums
erarbeiteten Textvorschläge nicht ausreichend berücksichtigen. Das Präsidium
wird sich insb. für einen Konsens zu den Bereichen Kompetenzverteilung, Grundrechte, Demokratische Kontrolle,
Verwaltung bzw. Verwaltungsreform (Gesundheit, Schule, Sicherheit,
Behördenorganisation), Gerichtsbarkeit und Finanzverfassung, Staatsziele und
Wahlrecht verwenden.
Die Ergebnisse
der Beratungen der Ausschüsse bleiben in Form der Berichte und im Internet
dokumentiert.
Nachtrag vom 15.
November 2004: In der Sitzung des Präsidiums am 15. November 2004 werden
folgende Ergänzungen zum Protokoll
entgegen genommen.
Im Präsidium wird
der Wunsch geäußert, dass für den Fall,
dass es zu keinem Gesamtkonsens kommt, Konsens und Dissens bei den
jeweiligen Textvorschlägen angeführt werden soll. Im letzteren Fall jedenfalls
unter Anführung der von den Ausschüssen oder von Präsidiumsmitgliedern
vorgelegten Textvorschläge. Es wird angeregt, dass ein Strukturierungsentwurf
und Berichtsteile bereits drei Wochen vor Fristablauf im Präsidium beraten
werden.
Über die
Ausgestaltung und den Aufbau des Endberichts werden im Präsidium
unterschiedliche Vorstellungen präsentiert. So wird die Meinung vertreten, dass
der Endbericht primär der Wiedergabe der Ausschussarbeiten dient; er soll daher
darstellen, wo Änderungsbedarf besteht und allfällige von den Ausschüssen
erarbeitete Texte dazu aufnehmen.
zu 3.) Fortsetzung der Beratungen über den
ergänzenden Bericht des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen) unter
Berücksichtigung des ergänzenden Textvorschlages
Das Präsidium bespricht die in der Beilage zur
Einladung übermittelten Textvorschläge betreffend die Übertragung der
Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das
B-VG, das Rückkehrrecht von Regierungsmitgliedern und die Zugänglichkeit von
Ministerialentwürfen und beschließt die überarbeiteten Versionen in einer
weiteren Sitzung des Präsidiums am 15. November 2004 ab 10.00 Uhr weiter zu
beraten.
zu 4.) Fortsetzung der Beratungen über
jene Punkte der Tagesordnung vom 4. No-vember 2004, die noch nicht
abgeschlossen werden konnten.
Die offenen Punkte werden im Einzelnen in die
Einladung zur nächsten Präsidiumssitzung aufgenommen.
zu 5.) Allfälliges
Der Präsident des
Nationalrates stellt den Empfangssalon des Parlaments für die Klausur am 22.
und 23. November zur Verfügung, sodass die Infrastruktur des Hauses (Intranet)
für die Tagung genützt werden kann.