33. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
4. November 2004, 11.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 16.45
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Herbert
Scheibner, Klubobmann;
Mitglied
des Präsidiums
Dr. Peter
Steyrer, zeitweise in Vertretung der Abgeordneten zum Nationalrat
Dr. Eva
Glawischnig
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Renate Casetti, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag. Michael Bauer, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Eduard Trimmel, beigezogen vom
Vorsitzenden
Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,
beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald Faber, beigezogen vom
stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen
von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Bernhard
Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Tagesordnung:
1.)
Protokoll der letzten Sitzung
2.)
Beratung des Berichtes des Ausschusses 10
(Finanzverfassung)
3.)
Beratung des Berichtes über die Ergänzungsmandate des
Ausschusses 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele)
4.) Fortsetzung der
Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:
Umfassende
innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen)
5.) Beratung des Berichtes
über die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses 6 und 7
6.)
Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und
Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“
7.)
Themen, zu denen (neue) Texte fehlen
8.) Nächste Sitzung des
Österreich-Konvents
9.) Sitzungen
des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)
10.) Allfälliges
zu 1.) Protokoll
der letzten Sitzung
Das
Protokoll der letzten Sitzung liegt noch nicht vor.
zu 2.) Beratung
des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)
Die
Beratung wird vertagt. Der Vorsitzende des Ausschusses 10 wird ersucht, am 17.
Nov-ember 2004 zumindest einen Teilbericht vorzulegen, sodass die bis dahin
vorliegenden Ergebnisse des Ausschusses 10 nach Beratung im
Vorbereitungskomitee am 19. d.M. bei der Klausur des Präsidiums am 22. November
2004 behandelt werden können.
zu 3.) Beratung
des Berichtes über die Ergänzungsmandate I, II und III des Ausschusses 1
(Staatsaufgaben und Staatsziele)
zu 4.) Fortsetzung der
Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:
Umfassende
innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen)
a) Bericht
des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat I und Textvorschläge und Stellungnahmen
der Fraktionen in der sicherheitspolitischen Diskussion
Das
Präsidium zieht die Beratung über die beiden Tagesordnungspunkte zusammen und
bespricht im Zusammenhang mit den Formulierungsvorschlägen und Stellungnahmen
zur umfassenden inneren und äußeren Sicherheitsvorsorge die Themen Neutralität,
GASP, Auslandseinsatz des Bundesheeres (KSE-BVG), in Bezug auf die Organisation
des Bundesheers und den Bericht der Bundesheerreformkommission auch Berufsheer,
Wehrpflicht und Ersatzdienst sowie die derzeitige Rechtslage des Art. 9a und
Art. 23f
B-VG,
wobei das Präsidium auf die im Lichte der noch zu ratifizierenden EU-Verfassung
absehbare Rechtsentwicklung eingeht. Das Präsidium bekräftigt den Konsens zum
Neutralitätsgesetz, das als Trabantengesetz bestehen bleiben soll.
Ein
Konsens zur Frage einer zwingenden Bindung von militärischen Auslandseinsätzen
an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates besteht nicht. Das Präsidium beauftragt
das Vorbereitungskomitee, die Textvorschläge und Stellungnahmen der Fraktionen,
die Textvorschläge des Berichtes des Ausschusses 1, die betreffenden Artikel
der EU-Verfassung hinsichtlich folgender Themen gegenüberzustellen:
*
GASP
*
Neutralität
* Art. 9a B-VG
*
Wehrpflicht (inkl. Zivil- bzw. Ersatzdienst)
*
Auslandseinsatz (KSE-BVG)
*
Unterscheidung in wirtschaftliche und militärische Aktionen
b)
Bericht
des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat II
Das
Präsidium hält fest, dass die Bestimmungen über die Atomfreiheit und den
umfassenden Umweltschutz im Verfassungstext und nicht als Trabant verankert
werden sollen. Aufgenommen werden soll die Formulierung aus dem Bericht des
Ausschusses 1 vom 25. Februar 2004 (S.8, Atomfreiheit):
„(2)
Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von Atomwaffen und der Nutzung der
Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung dienen, sind verboten.
(3)
Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet ist
untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegen stehen.
Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich
friedlichen Nutzung, nicht jedoch für Zwecke der Energiegewinnung durch
Kernspaltung und deren Entsorgung.“
c)
Bericht
des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat III
Die
Aufnahme einer Bestimmung zum Schutz der Altösterreicher und Südtiroler wird
diskutiert. Den Ausschussberatungen lag ein Textvorschlag für eine Präambel,
aber kein Vorschlag für die Verankerung als Staatsziel zugrunde. Folgender
Textvorschlag wird präsentiert:
„Österreich
tritt für den Schutz der mit ihm geschichtlich verbundenen deutschsprachigen
Volksgruppen, insbesondere der Südtiroler, ein.“
Die
Frage, ob und in welcher Form (Präambel, Staatsziel oder Grundprinzipien)
dieses Anliegen in der Verfassung verankert werden soll, bleibt offen.
zu 5.) Beratung des Berichtes
über die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses 6 und 7
Das
Vorbereitungskomitee wird den vorliegenden Textentwurf (Seite 6, 7 des
Berichtes) zu „Weisungsbindung und weisungsfreie Verwaltung“ nach Maßgabe der
heutigen Beratung im Präsidium weiter bearbeiten, wobei die durch Gesetz
zulässigerweise frei zu stellenden Bereiche zur Führung der Verwaltung auf das
funktionell notwendige Maß eingeschränkt und ein Äquivalent für die
parlamentarische Kontrolle gefunden werden soll. Diese gemeinsam erarbeitete
Fassung mit den dann noch offenen Punkten wird vom Präsidium in einer der
nächsten Sitzungen weiter behandelt werden.
Der
Textvorschlag des gemeinsamen Ausschusses, die eingelangten Stellungnahmen zum
Thema „Ausgliederung“ sowie die Festlegung von „ausgliederungsfesten“
staatlichen Kernaufgaben, die keinesfalls ausgegliedert werden dürfen, werden
diskutiert. Es besteht Konsens, dass aus einer neuen Formulierung keine
unbeschränkte Ausgliederungs-ermächtigung abgeleitet werden, sondern – im Sinn
der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes – die Ausgliederung
staatlicher Hoheitsaufgaben die Ausnahme bleiben soll. Das Präsidium
verständigt sich auf folgenden Text:
„(Abs.) Zur Besorgung der
Verwaltungsgeschäfte sind die obersten Verwaltungsorgane und die ihnen
unterstellten Ämter und Rechtsträger berufen.
(Abs.)
Für die Besorgung einzelner hoheitlicher Aufgaben durch ausgegliederte
Rechtsträger gilt jedenfalls Art. 20 Abs. 1. Bei der Besorgung anderer Aufgaben
durch ausgegliederte Rechtsträger sind die der Eigenart der übertragenen
Aufgaben entsprechenden Aufsichts-, Leitungs- und Steuerungsbefugnisse der
obersten Verwaltungsorgane zu wahren.“
Zu dem Textvorschlag wird bemerkt, dass
mit dem ersten Satz des zweiten Absatzes lediglich klargestellt werden soll,
dass bei der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung im Sinne der Judikatur des
Verfassungsgerichtshofes lediglich einzelne Aufgaben ausgegliedert werden
dürfen und dabei die Weisungsbindung bestehen bleibt, dass der
Verfassungsgerichtshof darüber hinaus aber nicht in seiner derzeit
wahrgenommenen Prüfung der Zulässigkeit von Ausgliederungen eingeschränkt werden
soll. Überdies wird im Präsidium die Meinung vertreten, dass in Zukunft die
Möglichkeit zur Schaffung von Sondergesellschaftsrecht beschränkt werden soll.
zu 6.) Bericht der Expertengruppe
„Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“
Das
Präsidium spricht sich betreffend den verwaltungsrechtlichen Vertrag für den
Textvorschlag 1 (Thienel) aus. Die Verankerung des verwaltungsrechtlichen
Vertrags und die Regelung des Vertragsrechts sollen entsprechend den Teilen b)
und c) dieses Textvorschlags erfolgen.
Beim
Teil a) des Textvorschlags (Umschreibung der Zuständigkeit künftiger
Verwaltungs-gerichte) ist entsprechend dem Textvorschlag des Ausschusses 9 im
Abs. 1 Z. 1 die Wortfolge „sofern dies durch Gesetz vorgesehen ist“ einzufügen.
In Bezug auf den Rechtsschutz und den Zugang zu den Verwaltungsgerichten werden
die Ergebnisse des Ausschusses 9 erwartet.
zu 7.) Themen,
zu denen (neue) Texte fehlen
Das Präsidium wird die
Aufstellung und allfällige Vorschläge hiezu in der nächsten Sitzung in Beratung
nehmen.
zu 8.) Nächste Sitzung des
Österreich-Konvents
Der für eine
Sitzung des Österreich-Konvents in Aussicht genommene Termin 15. Novem-ber 2004
wird bei Bedarf für eine weitere Präsidiumssitzung in Anspruch genommen.
zu 9.) Sitzungen
des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)
zu
10.) Allfälliges
Anlässlich der
Präsidiumssitzung werden zwei Schreiben an die Vorsitzende des Ausschusses 8
(des Präsidenten des Rechnungshofes bzw. des Dienststellenausschusses im
Rechnungshof) betreffend die diesbezüglichen im Präsidium eingebrachten
Textentwürfe der ÖVP verteilt. Außerdem wird die zu TOP 2 berichtigte Einladung
zur Präsidiumssitzung am 8. November 2004 verteilt.