32. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
27. Oktober 2004, 10.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 16.40
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums (ab 11.00 Uhr)
Herbert
Scheibner, Klubobmann
Mitglied des Präsidiums
Anwesend:
Dr.
Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des Österreich–Konvents
Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Eduard Trimmel, beigezogen vom Vorsitzenden
Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,
beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Alexis Wintoniak, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig
Mag. Ronald Faber,
beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Katharina
Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Tagesordnung:
1.)
Protokoll der letzten Sitzung
2.)
Beratung des Berichtes des Ausschusses 10
(Finanzverfassung); siehe Beilage 1
3.)
Beratung des Berichtes zum Ergänzungsmandat des
Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen); siehe Beilage 2
4.) Fortsetzung der
Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen
a)
Bundespräsident (Systematisierung); siehe Beilage 3
b)
Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen); siehe
Beilage 4
5.) Einwände der Grünen zu
der vom Ausschuss 2 vorgeschlagenen Vorgangsweise betreffend die Verlagerung
von Verfassungsbestimmungen auf einfachgesetzliche Ebene; siehe Beilage 5
6.)
Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und
Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“; siehe Beilage 6
7.)
Textentwürfe des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)
Der Terminplan des Ausschusses 4 sieht noch bis Ende November Sitzungen
vor. Daher kann erst danach, sohin erst gegen Ende der dem Österreich-Konvent
gesetzten Frist, mit einem ergänzenden Bericht des Ausschusses über seine
Tätigkeit gerechnet werden. Um das Präsidium bereits zuvor über die Ergebnisse
der laufenden Arbeiten des Ausschusses zu informieren und die Möglichkeit zu
geben, darüber auch – noch vor dem Vorliegen des ergänzenden Berichtes – zu
beraten, hat das Büro des Konvents die beigeschlossene Übersicht über die
bisher (Stand: 4. Oktober 2004) vom Ausschuss erarbeiteten Textentwürfe
erstellt. Es ist daran gedacht, diese Übersicht nach Maßgabe des Fortschrittes
im Ausschuss regelmäßig zu ergänzen und dem Präsidium vorzulegen.
8.) Nächste Sitzung des
Österreich-Konvents
9.) Allfälliges
zu 1.) Protokoll
der letzten Sitzung
Das
Präsidium nimmt keine Ergänzungen zum Protokoll der letzten Sitzung vor.
zu 2.) Beratung
des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)
Das
Präsidium vertagt im Hinblick auf die angesprochenen Regeln für den
Finanzausgleich und die noch nicht erfolgte Vorberatung (Konsens-Dissens-Liste)
die Intensivberatung über den Bericht des Ausschusses 10. In der Diskussion
wird die Form der Verankerung der Finanzverfassung (Inkorporierung oder Trabant
mit einem Verweis im
B-VG) thematisiert.
zu 3.) Beratung
des Berichtes zum Ergänzungsmandat des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen)
Das
Präsidium diskutiert an Hand der vorbereiteten Arbeitsunterlage den Bericht zum
Ergänzungsmandat des Ausschusses 3 und vertagt die Beratung betreffend die
bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen über die Gemeinden (S 25f, 35ff, 43ff
des ergänzenden Berichtes). Ferner erwartet das Präsidium weitere
Textvorschläge zur Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes
in das B-VG, für das Rückkehrrecht von Regierungsmitgliedern, betreffend die
Sonderbestimmungen für öffentlich Bedienste (Art. 59a und 59b B-VG), zum
Wahlrecht, zur Zugänglichkeit von Regierungsvorlagen bzw. Ministerialentwürfen,
zur Beschlussfassung der Bundesregierung und zur Schaffung gemeinsamer
Einrichtungen sowie zu Art. 23c B-VG. Im Übrigen sind die Ergebnisse der
Beratungen des Präsidiums in der beiliegenden Zusammenfassung dokumentiert.
zu 4.) Fortsetzung
der Beratung der noch offenen Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:
a) Bundespräsident (Systematisierung)
b) Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge
der Fraktionen)
Das Präsidium
nimmt die entsprechend der 31. Sitzung des Präsidiums erstellte
Gegenüberstellung der neuen Textvorschläge der Bestimmungen betreffend den
Bundespräsidenten nach der Systematisierung mit der geltenden Fassung des B-VG
zur Kenntnis.
Die Vorschläge zu
b) Umfassende innere und äußere Sicherheit wird das Präsidium am
4. November 2004
im Zusammenhang mit dem Bericht über die dem Ausschuss 1 erteilten
Ergänzungsmandate beraten.
zu 5.)
Einwände
der Grünen zu der vom Ausschuss 2 vorgeschlagenen Vorgangsweise betreffend die
Verlagerung von Verfassungsbestimmungen auf einfachgesetzliche Ebene
Der Ausschuss 2
wird ersucht, die Einwände der Grünen nach Möglichkeit in der nächsten Sitzung
zu beantworten bzw. die vom Ausschuss 2 vorgeschlagene Vorgangsweise zu den im
die Einwände betreffenden Schreiben vom 4. Oktober 2004 angeführten Themen
näher zu erläutern.
zu 6.) Bericht
der Expertengruppe „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen
Verwaltung“
Der Bericht wird
am 4. November 2004 im Präsidium behandelt.
zu 7.) Textentwürfe
des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)
Die im Ausschuss 4 erarbeiteten Textvorschläge zu den
existenziellen Rechten, den Gleichheitsrechten, den Freiheitsrechten, den
Verfahrensgarantien und den sozialen Rechten wurden zusammengefasst. Die
Auflistung wird an Hand der genehmigten Protokolle fortgeführt, sodass das
Präsidium die bisher vorliegenden Beratungsergebnisse (Textvorschläge) des
Ausschusses 4 noch vor der Finalisierung des Ausschussberichtes in seine
Beratungen einbeziehen kann. Der Vorsitzende hat diese Vorgangsweise auch für
Textvorschläge bzw. legistische Ausarbeitungen zu anderen Ausschüssen erwogen.
In diesem Zusammenhang wird an die entsprechend den
Vorgaben des Gründungskomitees in der 30. Sitzung des Präsidiums besprochene
Vorgangsweise zur Finalisierung des Konvents erinnert, wonach der Endbericht
bis Ende des Jahres 2004 vorliegen soll und sich die weiteren Arbeiten daher
auf Textvorschläge und auf die Erstellung eines Entwurfes für eine neue
Verfassung konzentrieren sollen. Aufgrund der Geschäftsordnung des Konvents (§
37) hat das Präsidium einen Endbericht zu erstellen. Allenfalls
unterschiedliche Standpunkte sind in ein abschließendes Dokument aufzunehmen.
Hiezu wird auch die Meinung vertreten, dass der Endbericht jene Punkte darstellen
soll, bei denen nach Ansicht des Konvents Änderungsbedarf besteht.
zu 8.) Nächste Sitzung des
Österreich-Konvents
Der für eine
Sitzung des Österreich-Konvents in Aussicht genommene Termin 4. Novem-ber 2004
wird für eine weitere Präsidiumssitzung in Anspruch genommen.
zu 9.) Allfälliges
Für eine der
nächsten Sitzungen nimmt das Präsidium eine Grundsatzdebatte betreffend die
weitere Vorgangsweise, um einen Konsens über die noch offenen Punkte zu
erreichen, in Aussicht.
Beilage
Ergebnisse der
Beratungen des Präsidiums über den Ergänzungsbericht des Ausschusses 3
(Staatliche Institutionen)