30. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
23. September 2004, 14.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal III, Ende 17.30
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Herbert
Scheibner, Klubobmann
Mitglied des Präsidiums
Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,
Vertreter der stellvertretenden Vorsitzenden
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Mag. Dagmar Hartl,
beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Renate Casetti, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald
Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Katharina
Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Bernhard
Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Claudia
Marek, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr
Tagesordnung:
1.) Protokolle der letzten
Sitzungen
2.) Beratung über die vom
Präsidium vorbehaltenen Themen:
a)
Bundespräsident (siehe Anlage 1)
b)
E-Voting (siehe Anlage 2)
c)
Neutralität
d)
Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge
e)
GASP
f)
Organisation des Bundesheeres: Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst
g)
KSE-BVG-Auslandseinsatz von Bundesheer und Wachkörpern
h)
Gewaltentrennung (siehe Anlage 3)
3.) Ergänzender Bericht des
Ausschusses 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen vom 8. Juli 2004
(siehe Anlage 4)
4.) Vorgangsweise
zur Erstellung des Berichts des Österreich-Konvents bis Ende des Jahres 2004
5.) Allfälliges
zu 1.) Protokolle
der letzten Sitzungen
Das
Präsidium nimmt keine Ergänzungen zu den Protokollen der letzten Sitzungen vor.
Zum Entwurf des Protokolls der 28. Sitzung des Präsidiums wird klargestellt,
dass das Thema „Bundesheerbeschwerdekommission“ Gegenstand des ergänzenden
Mandats des Ausschusses 8 ist.
zu 2.) Beratung
über die vom Präsidium vorbehaltenen Themen:
a)
Bundespräsident
Der Vorsitzende berichtet über das
Gespräch mit dem amtierenden Bundespräsidenten. Sodann bespricht das Präsidium unter Einbeziehung der
Stellungnahme des amtierenden Bundespräsidenten die Regelungen betreffend den
Bundespräsidenten und kommt überein, dass die Beratung an Hand einer mit dem
Vorbereitungskomitee abgestimmten erweiterten Synopse in der nächsten Sitzung
des Präsidiums am 4. Oktober 2004 fortgesetzt wird. Ferner wird ein
Textvorschlag betreffend die Ernennung von Beamten der Präsident-schaftskanzlei
zugesagt. Das Präsidium nimmt die Wohlmeinung des amtierenden
Bundes-präsidenten betreffend den Entfall der Befugnisse zur Einberufung der
einzelnen ordentlichen und außerordentlichen Tagungen des Nationalrates
innerhalb einer Gesetzgebungsperiode sowie zur Legitimation unehelicher Kinder
zustimmend zur Kenntnis.
b)
E-Voting
Das Präsidium diskutiert an Hand der
Unterlagen den Stand der Entwicklung des E-Votings, hält jedoch eine
Verankerung in der Verfassung für verfrüht. Die Möglichkeiten des E-Votings
sollten jedoch z.B. anlässlich von Volksbegehren erprobt werden. Über den im
Bericht des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen) enthaltenen Textvorschlag
zur Einführung des E-Votings besteht daher kein Konsens. Das Präsidium sieht
jedoch einem Textvorschlag zum Thema Briefwahl, der im Rahmen des ergänzenden
Mandates von Ausschuss 3 (Staatliche Institutionen) erstellt wird, entgegen. Da
der Bericht zum ergänzenden Mandat
des Ausschusses 3 noch nicht vorliegt, wird die Beratung auf die
Präsidiumssitzung am 27. Oktober 2004 vertagt.
c)
Neutralität
d)
Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge
e) GASP
f) Organisation
des Bundesheeres: Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst
g)
KSE-BVG-Auslandseinsatz von Bundesheer und Wachkörpern
Der Vorsitzende erläutert die zu den
unter c) bis g) angeführten Themen vorbereiteten Unterlagen und verweist auf
den politischen Zusammenhang dieser Themen. Das Präsidium erkennt hiezu den
Bedarf nach zukunftsweisenden Regelungen. Das Neutralitäts-gesetz idF vom
26. Oktober 1955 soll nach einhelliger Auffassung im Hinblick auf die
Ratifizierung sowie die historische und völkerrechtliche Bedeutung ein
Trabantengesetz werden. Das Thema „Umfassende innere und äußere
Sicherheitsvorsorge“ wird in Verbindung mit dem Thema „Umfassende
Landesverteidigung“ im Ausschuss 1 weiter beraten. Im Übrigen werden die
Fraktionen innerhalb von 14 Tagen, sodass die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses 1
noch einbezogen werden können, Textvorschläge vorlegen, über die das Präsidium
in der Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten wird.
h)
Gewaltentrennung
Der vorgelegte
Entwurf für einenText
zum Grundprinzip der Gewaltentrennung findet Anerkennung. Das Präsidium hält
nach eingehender Besprechung den Art 94 B-VG jedoch prinzipiell für ausreichend
und einigt sich nicht auf die programmatische Verankerung der Gewaltentrennung
in der Bundesverfassung. In dem vorläufigen Inhaltsverzeichnis entfällt daher
der Punkt Gewaltentrennung.
zu 3.) Ergänzender
Bericht des Ausschusses 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen vom
8. Juli 2004
Das Präsidium
diskutiert den ergänzenden Bericht des Ausschusses 7 sowie die vier Varianten
zur Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung. Die Mitglieder des
Präsidiums unterstützen die Variante 1 (keine Nennung bestimmter
Selbstverwaltungs-körper), 2 (Nennung der Kammern exkl. freie Berufe) und 3
(Nennung der Kammern exkl. freie Berufe, ÖH und Sozialversicherung); die
Variante 4 (Nennung der Kammern inkl. freie Berufe, ÖH und Sozialversicherung)
verwaist.
zu 4.) Vorgangsweise
zur Erstellung des Berichts des Österreich-Konvents bis Ende des Jahres 2004
Das Präsidium ist
einvernehmlich der Ansicht, dass der Endbericht des Österreich-Konvents bis
Ende des Jahres vorliegen soll. Damit die Ergebnisse des Konvents als
Initiativantrag im Nationalrat eingebracht werden können, konzentrieren sich
die weiteren Arbeiten auf Textvorschläge und auf die Erstellung eines Entwurfes
für eine neue Verfassung.
Der Vorsitzende
erläutert an Hand der Ausschusstermine die Planung für die abschließenden
Beratungen: Die letzte Präsidiumssitzung ist für den 13. Dezember 2004 und die
letzte Konventssitzung für den 21. Dezember 2004 anberaumt. Für die Besorgung
der noch ins Jahr 2005 reichenden abschließenden Arbeiten wird in der
Parlamentsdirektion personell und finanziell Vorsorge getroffen, weil die
bestehenden Verträge und Vereinbarungen generell mit 31. Dezember 2004
befristet sind.
Das Präsidium vereinbart einen zusätzlichen Sitzungstermin am 23.
November 2004 (das ermöglicht eine Klausur am 22. und 23. November). In den auf
den 4. Oktober folgenden Präsidiumssitzungen sollen die offenen Themen aufgrund
der vorliegenden Textvorschläge abschließend beraten werden. Sollten dem
Präsidium hiezu einzelne Berichte von Ausschüssen noch nicht vorliegen, werden
auch die in den Protokollen enthaltenen Textvorschläge einbezogen. Die
Grundlage für die Beratungen des Präsidiums bilden die Textvorschläge und die
diesbezüglichen Beratungsergebnisse des Präsidiums bzw. der Ausschüsse.
zu 5.) Allfälliges
Die für den 29.
September 2004 vorgesehene Konventssitzung entfällt. Die nächste
Konventssitzung ist für den 18. Oktober 2004 anberaumt. Für diese Sitzung
werden alle Ausschussvorsitzenden eingeladen, sowohl die wichtigsten Ergebnisse
als auch die wesentlichen Problemstellungen darzulegen. Über diese Themen soll
dann im Plenum diskutiert werden. Die Tagesordnung und der
Ablauf dieser Debatten werden in der kommenden Sitzung des Präsidiums im
Einzelnen festgelegt.
Ferner soll in
dieser Präsidiumssitzung am 4. Oktober 2004 der Bericht des Ausschusses 10
(Finanzverfassung) sowie die Regelungen betreffend den Bundespräsidenten
intensiv beraten werden. Die Einladung und die diesbezüglichen Ausarbeitungen
zu dieser Sitzung ergehen gesondert.