28. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
24. August 2004, 14.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal V, Ende 16.00
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des
Rechnungshofes a.D.
Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin
des Oberösterreichischen Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des
Präsidiums
Herbert Scheibner, Klubobmann
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete
zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Univ.Prof. Dr. Karl Korinek,
Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Vorsitzender des Ausschusses 2
Dr. Ernst Strasser,
Bundesminister für Inneres
Vorsitzender des Ausschusses 10
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses 10
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband,
Geschäftsführerin des Büros des Österreich–Konvents
Mag. Birgit
Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Karl Megner,
beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Eduard Trimmel,
beigezogen vom Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger,
für den Präsidenten des Nationalrates
Mag. Ronald
Faber, für den stellvertretenden Vorsitzenden
Landtagsdirektor
Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Dr. Marlies
Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Katharina
Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Mag. Bernhard
Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner
Dr. Rosi Posnik,
beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr
Tagesordnung:
1.) Bericht des Ausschusses
2 (Legistische Strukturfragen)
2.) Bericht
des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)
3.) Weitere Vorgangsweise
betreffend die Behandlung des Teilberichtes des Ausschusses 5
(Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) zu Pkt. I.1 des
Ergänzungsmandats sowie des Ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7 (Struktur
besonderer Verwaltungseinrichtungen)
4.) Antrag des Ausschusses
6 auf Beauftragung des Institutes für Höhere Studien (IHS) mit der Erstellung
einer Studie betreffend „Freisetzung von Effizienzpotentialen in der
öffentlichen Verwaltung – Reformprinzipien und Best-Practice-Modelle“
5.) Schreiben des Herrn
Präsidenten Univ.Prof. Dr. Karl Korinek vom 20. Juli 2004 betreffend die 2.
Ergänzung des Mandates des Ausschusses 2
6.) Liste der Legisten
7.) Zuweisung von in dem
vom Ausschuss 2 erstellten Inhaltsverzeichnis angeführten Themen, die bisher
noch nicht behandelt wurden, zur Vorberatung an Ausschüsse des Konvents (siehe
vom Büro des Konvents ausgearbeitete Vorschläge für Zuweisungen)
8.) Protokolle der letzten
Sitzungen
9.) Allfälliges
Zu
Punkt 1 der Tagesordnung wurde der Vorsitzende des Ausschusses 2, Herr
Präsident Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, zu Punkt 2 der Tagesordnung der
Vorsitzende des Ausschusses 10, Herr Bundesminister Dr. Ernst Strasser, sowie
auch dessen Stellvertreter, Herr Vizepräsident Bernd Vögerle, der – infolge
Verhinderung des Ausschussvorsitzenden – den Bericht des Ausschusses 10 am 27.
August 2004 im Konvent vorstellen wird, eingeladen.
zu 1.) Bericht
des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)
Die
Mitglieder des Präsidiums begrüßen den Vorsitzenden des Ausschusses 2,
Präsident Dr. Karl Korinek, und danken ihm und den Mitgliedern des Ausschusses
für den bahnbrechenden Bericht und das vom Ausschuss entwickelte System zur
Bereinigung von Strukturproblemen im Verfassungsrecht und zur Sicherung der
Überschaubarkeit der Verfassung in Zukunft, womit einem wesentlichen Anliegen
des Konvents entsprochen wird. Der Vorsitzende des Ausschusses 2 nimmt Bezug
auf den Zwischenbericht des Ausschusses, der am 25. Mai 2004 im Präsidium
präsentiert wurde, und erläutert die nunmehr vorgelegten weiterreichenden
Ergebnisse der Ausschussberatungen. Zur formalen Struktur einer künftigen
Verfassung stellt der Ausschussvorsitzende klar, dass sich der Ausschuss für
ein relatives Inkorporationsgebot ausspricht, da Übergangsbestimmungen und
einige wenige besondere Verfassungsgesetze außerhalb der Verfassungsurkunde
erforderlich sein werden. Ferner erläutert der Vorsitzende des Ausschusses 2
die Ergebnisse der vom Ausschuss vorgenommenen Sichtung der Staatsverträge in
Verfassungsrang bzw. der Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen und die
Möglichkeiten für eine Bereinigung der staatsvertraglichen
Verfassungsbestimmungen, wobei der Ausschuss erwogen hat, etwa die Europäische
Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang zu belassen. Die Mitglieder des
Präsidiums erörtern aufgrund konkreter Beispiele Strategien und besondere
Anliegen der Bereinigung des formellen Bundesverfassungsrechts
(Trabantengesetze, Gliedstaatsverträge, Übertragung von Hoheitsrechten,
Grenzänderungen) sowie die Sicherung eines übersichtlichen Systems des
Verfassungsrechts durch die im Ausschussbericht angeführten Kriterien bzw.
formalen Bedingungen zur Erzeugung von Verfassungsrecht.
Der Bericht des
Ausschusses 2 wird dem Österreich-Konvent in seiner nächsten (13.) Sitzung am
27. August 2004 zur Beratung vorlegt. Die Intensivberatung des Berichts erfolgt
in der Sitzung des Präsidiums am 1. September 2004.
zu 2.) Bericht des
Ausschusses 10 (Finanzverfassung)
Der Vorsitzende des Ausschusses 10,
Bundesminister Dr. Ernst Strasser, dankt dem Präsidium für die Gelegenheit, den
Bericht im Präsidium gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses, Vizepräsident
Bernd Vögerle, vorstellen zu dürfen und für die
Unterstützung der Ausschussarbeit durch die zur Verfügung gestellten
Experten/innen sowie durch die fachliche Ausschussbetreuung und das Büro des
Konvents. Sodann erläutert der Vorsitzende des Ausschusses die Vorgehensweise
und die wesentlichen durchaus konsensfähigen Ergebnisse. Wichtige Prinzipien -
wie das Ziel des ausgeglichenen Hauhalts über einen Konjunkturzyklus oder das
Ziel eines Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts – wurden im Ausschuss
anerkannt. Auch die Parität der Gebietskörperschaften stellt ein mehrheitliches
Anliegen der Ausschussmitglieder dar. Über die Zusammenführung von Einnahmen-,
Ausgaben- und Aufgabenverantwortung, das Prinzip der Daseinsvorsorge sowie der
gleichwertigen Lebensverhältnisse und der tatsächlichen Gleichstellung von
Frauen und Männern gab es eine breite Diskussion im Ausschuss. Der
stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses erläutert die für den
Finanzausgleich aufgestellten Grundsätze: Parität, Verhandlungsgebot,
Verantwortung für die Mittelaufbringung sowie Stabilitätspakt und
Konsultationsmechanismus. Der Ausschuss tritt für eine Stärkung der
Kostenverantwortung sowie für die Schaffung verfassungsrechtlicher Grundlagen
für einheitliche Abgabenordnungen für Bund, Länder und Gemeinden und die
gemeinsame Einhebung von Abgaben ein. Auch im Bereich der Kennzahlen und der
Gewährung von Transfers postuliert der Ausschuss einheitliche Grundsätze.
Generell soll die interkommunale Zusammenarbeit unterstützt werden.
Aufgrund des
Ausschussberichtes ergeben sich folgende Schwerpunkte für die weiteren Arbeiten
des Ausschusses: Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich, den
Stabilitätspakt und den Konsultationsmechanismus; Grundsätze für Transfers
sowie die Neugestaltung des Haushaltswesens (inkl. Globalbudgets und Gender
Budgeting) und die Finalisierung von Textvorschlägen. Das Präsidium dankt für
die profunde Aufbereitung der komplexen Themenstellungen und ersucht, den Dank
an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten.
Der Bericht des Ausschusses 10 wird dem
Österreich-Konvent in seiner nächsten (13.) Sitzung am 27. August 2004 zur
Beratung vorlegt. Die Intensivberatung des Berichts wird in der Sitzung des
Präsidiums am 4. Oktober 2004 erfolgen.
zu 3.) Weitere Vorgangsweise betreffend die
Behandlung des Teilberichtes des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden) zu Pkt.
I.1 des Ergänzungsmandats sowie des ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7
(Struktur besonderer Verwaltungseinrichtungen)
Das Präsidium kommt nach Fühlungnahme mit
dem Vorsitzenden des Ausschusses 5 überein, den Teilbericht des Ausschusses 5
in der nächsten Sitzung am 1. September 2004 in Beratung zu nehmen. Die
Beratung des ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7 wird vertagt.
zu 4.) Antrag des Ausschusses 6 auf
Beauftragung des Institutes für Höhere Studien (IHS) mit der Erstellung einer
Studie betreffend „Freisetzung von Effizienzpotentialen in der öffentlichen
Verwaltung – Reformprinzipien und Best-Practice-Modelle“
Der Antrag des Ausschusses 6 wird zurückgestellt, da das
Präsidium in der vorliegenden Form
keine Zustimmung erteilen kann. Der Ausschuss 6 wird ersucht, einen allfälligen
Projektauftrag auf die konkreten Ergebnisse der Ausschussberatungen insb. zur
Schul- und Sicherheitsverwaltung abzustellen. Auch die Frage einer allfälligen
Umsatzsteuerpflicht des IHS wäre zu klären.
zu 5.) Schreiben des Herrn Präsidenten
Univ.Prof. Dr. Karl Korinek vom 20. Juli 2004 betreffend die 2. Ergänzung des
Mandates des Ausschusses 2
Das Präsidium wird
das Schreiben bei der Ergänzung der Mandate berücksichtigen.
zu 6.) Liste der Legisten
Das Präsidium
nimmt die vorbereitete Aufstellung der Legisten zur Kenntnis.
zu 7.) Zuweisung von in dem vom Ausschuss 2
erstellten Inhaltsverzeichnis angeführten Themen, die bisher noch nicht
behandelt wurden, zur Vorberatung an Ausschüsse des Konvents (siehe vom Büro
des Konvents ausgearbeitete Vorschläge für Zuweisungen)
Aufgrund der „Struktur für ein
Inhaltsverzeichnis einer neuen Bundesverfassung“ vom 25. Mai 2004 sowie der Zusammenfassung der Ergebnisse der
Intensivberatungen des Präsidiums weist das Präsidium noch folgende Themen
einem Ausschuss zu bzw. stellt die Zuordnung klar:
Zuweisungen an den Ausschuss 1
Altösterreicher
Schutz der
österreichischen Minderheit in Italien (Südtirol)
Gruber De
Gasperi Abkommen
Zuweisungen
an den Ausschuss 2
Mitgliedschaft
UNO
Adelsaufhebungsgesetz
(ergänzend zur Trabantenlösung)
Habsburgergesetz
(ergänzend zur Trabantenlösung)
Zuweisungen
an den Ausschuss 4
Schutz und Förderung der Familie
Schutz und Förderung von Kindern
Zuweisungen
an den Ausschuss 6
Bundesheer
[Zuweisung nach der Vorlage des Berichtes der Bundesheerreformkommission am 14.
Juni 2004]: Aufgaben, Oberbefehl und Befehlsgewalt, Ländermitwirkung,
Auslandseinsätze
Organisation
von Bundesbehörden
Bürgerinitiativen
und Verbände [A06, A08]
Zuweisungen
an den Ausschuss 8
Bundesheer-Beschwerdekommission
[A08]
Bürgerinitiativen
und Verbände [A06, A08]
Zuweisungen
an das Präsidium
Gewaltentrennung
Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge
GASP
Organisationsstruktur
(Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst)
zu 8.) Protokolle
der letzten Sitzungen
Das
Präsidium nimmt keine Ergänzungen zu Protokollen der letzten Sitzungen vor.
zu 9.) Allfälliges
Der
Vorsitzende informiert das Präsidium über die beabsichtigte Gestaltung der
Gedenkminute für den verstorbenen Präsidenten des Vorarlberger Landtages
Manfred Dörler zu Beginn der Sitzung der Österreich-Konvents am 27. August
2004.