24. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
9. Juni 2004, 11.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 14.00
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des
Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des
Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin
des Oberösterreichischen Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des
Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol,
Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer,
Bundesminister für Justiz
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete
zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk, Vorsitzender des Ausschusses 4
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband,
Geschäftsführerin des Büros des Österreich–Konvents
Mag. Dagmar
Hartl, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag. Birgit
Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Gert Schernthanner,
beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Gerald
Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag. Michael
Bauer, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag. Jochen Danninger,
beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer,
beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag.
Thomas Sperlich, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig
Mag. Ronald
Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Michael
Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Mag. Katharina
Peschko-Gruber, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Landtagsdirektor
Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Tagesordnung:
1.) Beratung
des Berichtes des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)
2.)
Protokoll
der letzten Sitzungen
3.) Antrag für das Projekt
„Effizienzpotentiale in der öffentlichen Verwaltung" (siehe Beilage)
4.) Ergänzungen
der Mandate der Ausschüsse
5.) Allfälliges
zu 1.) Beratung
des Berichtes des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)
Der
Vorsitzende des Ausschusses 4, Univ.Prof. Dr. Bernd–Christian Funk, präsentiert
den umfangreichen Bericht und dankt der exzellenten Ausschussbetreuung. Er hebt
hervor, dass die Beratungen im Ausschuss auf Basis einer synoptischen
Darstellung der Grundrechte systematisch erfolgten, wobei nicht ein
Gesamtkonzept erwogen, sondern Grundrecht für Grundrecht besprochen und die
Ausschussarbeit von externen Experten unterstützt wurde. Aufgrund der
Themenstellung besteht Koordinationsbedarf mit den Ausschüssen 1, 3 (betreffend
Wahlrecht) und 9 (betreffend
spezieller Rechtsschutz und Typenfrage).
Konsens konnte im
Bereich der Fundamentalgarantien und der Freiheitsrechte erzielt werden – in
diesem Bereich hat der Ausschuss bereits Textvorschläge ausgearbeitet. In der
Formulierung der Texte soll generell der Rechtsbestand (inkl der
Rechtsprechung) innovativ
transformiert und die spezifische Dynamik der Grundrechte erhalten bleiben.
Das Präsidium
diskutiert Fragen eines zeitgemäßen Grundrechtsverständnisses, des Prinzips der
Verhältnismäßigkeit, der Gesetzes–
bzw Eingriffsvorbehalte, zu Gewährleistungen sowie zur horizontalen Wirkung von
Grundrechten. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf das Anliegen des
Bonner Grundgesetzes, die staatlichen Funktionen (Gesetzgebung und
Gerichtsbarkeit) in den Dienst des Grundrechtsschutzes zu stellen, hingewiesen.
Das Präsidium erinnert
an die Grundrechtskommission und dankt dem Vorsitzenden, den Mitgliedern des
Ausschusses sowie der vorzüglichen fachlichen und administrativen
Ausschussunterstützung für die fundierte Aufbereitung dieser schwierigen
Thematik. Es ersucht den Ausschussvorsitzenden, Hinweise für
grundrechtsspezifischen Ausbildungs-bildungsbedarf zu geben.
Das
Präsidium erörtert sodann, wie die Arbeiten des Ausschusses fortgesetzt werden
sollen (systematische Verknüpfung der auf Seite 11 des Berichts angesprochenen
Themen), und stimmt zu, dass der Ausschuss 4 seine Beratungen vorerst im Rahmen
des bestehenden Mandats fortsetzen kann, und stellt ein ergänzendes Mandat in
Aussicht; der vom Vorsitzenden des Ausschusses 4 genannte Termin Ende November
2004 wird vorgemerkt.
zu 2.) Protokoll
der letzten Sitzungen
Bezug
nehmend auf die 23. Sitzung des Präsidiums nominieren fünf Mitglieder des
Präsidiums die Expertinnen und Experten für die Arbeitsgruppe „Handlungsformen
der öffentlichen Verwaltung“
Univ. Prof. Dr.
Rudolf Thienel
Dr. Johannes
Schnizer
Landesamtsdirektor
Dr. Eduard Pesendorfer
Univ. Prof. Dr.
Michael Holoubek
Univ. Prof. Dr.
Franz Merli
aoUniv.Prof. Dr.
Alfred Schramm
Der Vorsitzende
wird den bzw. die jeweils fachlich zuständigen Ausschussbetreuer/in,
vornehmlich Mag. Michael Bauer, Dr. Gert Schernthanner und Dr. Gerald
Grabensteiner entsenden, wobei Dr. Gerald Grabensteiner bereit ist, eine
koordinierende Funktion zu übernehmen. Die weitere Vorgangsweise wäre durch das
Präsidium noch festzulegen.
zu 3.) Antrag
für das Projekt "Effizienzpotentiale in der öffentlichen Verwaltung"
Das
Präsidium erörtert das vorliegende Angebot und ersucht den Vorsitzenden des
Präsidiums, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 6 in Verbindung zu treten. Ein
derartiges Vorhaben ist erst dann beschlussreif, wenn konkrete
Quantifizierungen zu bestimmten Modellen erreicht werden können. Daher wird der
Antrag keiner Beschlussfassung des Präsidiums zugeführt.
zu 4.) Ergänzungen
der Mandate der Ausschüsse
Das
Präsidium finalisiert die Ergänzungen der Mandate 5, 6, 6 und 7, 7 sowie 9.
zu 5.) Allfälliges
Wie bereits in Aussicht genommen, werden
die Berichte der Ausschusse 4 und 8 in einer weiteren Sitzung des Plenums des
Konvents am 25. Juni 2004, ab 10.00 Uhr, im Bundesratssitzungssaal behandelt.
Für die nächste Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 3 und 8, die am 2.
Juli 2004 geplant sind, wäre
allenfalls noch ein neuer Termin zu vereinbaren. Die nächste Sitzung des
Präsidiums ist für den 28. Juni 2004 ab 10.00 Uhr anberaumt, die schriftliche
Einladung hiezu ergeht noch gesondert.
ANHANG
Vorschlag Dr. Peter KOSTELKA 28.5.2004
A) Handlungsformen
2)
Sonstige Typen des Verwaltungshandelns (z.B. Ziel- oder
Leistungsvereinbarungen, handelbare Zertifikate, Warnungen uä)
3) Verfassungsrechtliche oder
einfachgesetzliche Festlegung?
Abgrenzung
öffentliches Recht – Privatrecht, insbesondere hinsichtlich der
(unter Berücksichtigung einer
Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz)
1) Aufgabe des Typenzwangs?
2) Einführung eines allgemeinen
Verwaltungsaktes oder Typenfestlegung durch den einfachen Gesetzgeber als
Anknüpfungspunkt für den Rechtsschutz
3) Einführung neuer
Rechtsschutzinstrumente (z.B. Urteilsklage, Leistungsklage, einstweilige
Verfügung)
C) Auswirkungen
der Ergebnisse von A) und B) insbesondere auf die Privatwirtschaftsverwaltung,
etwa hinsichtlich Gesetzesbindung, Grundrechtsbindung, Rechtsschutz und
Amtshaftung