21. Sitzung des
Präsidiums des Österreich–Konvents
25. Mai 2004, 9.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 12.00 Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer,
Bundesminister für Justiz
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Dr.
Karl Megner, beigezogen vom Vorsitzenden
Dr.
Ingrid Moser, beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Clemens
Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag.
Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald Faber,
beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Michael Schön,
beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Mag. Rüdiger Schender,
beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Landtagsdirektor Dr.
Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Tagesordnung:
1.) Zwischenbericht des Ausschusses 2
(Legistische Strukturfragen)
2.) Bericht des Ausschusses 8 (Demokratische
Kontrollen)
3.) Themen,
die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte des Präsidiums von den
Ausschüssen weiter behandelt werden sollen
4.) Allfälliges
Der Vorsitzende gibt den einvernehmlichen Beschluss des
Gründungskomitees vom
21. Mai 2004 bekannt und begrüßt Volksanwalt Dr. Peter
Kostelka als neues Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums.
zu
1.) Zwischenbericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)
Die Mitglieder des Präsidiums kondolieren und danken dem
Vorsitzenden des Aus-schusses 2, Präsident Dr. Korinek, für den
Zwischenbericht, der bereits hohe Anerkennung gefunden hat und den Grundstein
für eine Bereinigung des umfangreichen österreichischen
Verfassungsrechtsbestandes legt.
Der Vorsitzende des Ausschusses 2 hebt das Engagement der
Ausschussmitglieder, der ständigen Expertin und der Ausschussbetreuung hervor,
erläutert die Grundstruktur sowie das Inhaltsverzeichnis einer neuen
Bundesverfassung, das dem Präsidium die Überprüfung der Ausschussmandate auf
ihre Vollständigkeit erleichtern soll, und beantwortet die Fragen der
Präsidiumsmitglieder. Über die Frage von Präsident Dr. Andreas Khol erläutert
der Vorsitzende des Ausschusses 2, dass das dem Zwischenbericht beigefügte
„Inhaltsverzeichnis“ einer neuen Verfassung ein Maximalverzeichnis darstellt.
Alles was darin angeführt ist, kommt nur dann als Inhalt einer neuen Verfassung
in Frage, wenn darüber Konsens besteht. In diesem Sinn meint Präsident Khol,
dass dann die im Inhaltsverzeichnis in Klammer gesetzte Präambel ohne Klammer
gestellt werden müsse, andernfalls, auch alle anderen ebenso umstrittenen Teile
des Inhaltsverzeichnisses in Klammer gesetzt werden müssten.
Der Meinungsaustausch erstreckt sich auf das relative
Inkorporationsgebot, wonach historisch bedeutsames Verfassungsrecht, insb aus
dem Adelsaufhebungsgesetz und dem Habsburgergesetz, das Verbotsgesetz oder der
Staatsvertrag von Wien in Form von "Trabantengesetzen" weiter
bestehen sollen, sowie auf das Verfassungsbegleitgesetz (Übergangsrecht und
Eingliederung des Rechtsbestandes) und die vorgesehenen
"Zweidrittelgesetze", durch die demokratisch bedeutsame Regelungen,
wie das Geschäfts-ordnungsgesetz des Nationalrates, das Unvereinbarkeits- oder
das Bezügegesetz – außer-halb des formellen Verfassungsrechtes – mit einer
qualifizierten Mehrheit ausgestattet werden sollen.
Im Zuge der Diskussion werden Fragen zur Stellung
Österreichs als Mitglied der EU und in der Staatengemeinschaft erörtert und
mögliche Typisierungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Hoheitsrechten
(Art. 50 iVm Art 9 Abs 2 B-VG) bzw der Durchbrechung der in Art 20 B–VG
normierten Weisungsbindung angesprochen.
Der Vorsitzende des Ausschusses 2 stellt klar, dass die
"Zusammenstellung der in Geltung stehenden Regelung in
bundesverfassungsrechtlicher Form" (Tabellenteil des Zwischenberichtes)
darüber informieren soll, welche bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen
aufgrund des thematischen Zusammenhangs von einzelnen Ausschüssen mit zu
berücksichtigen sind. Eine Reihe von Bestimmungen (etwa die
Verfassungs-bestimmungen im Universitätsrecht oder das Staatsvertragsrecht)
soll das Präsidium zuweisen.
Über Ersuchen des Vorsitzenden des Ausschusses 2 erhält der
Ausschuss für den zweiten Teil der Beratungen zusätzlich eine rechtskundige
Unterstützung durch eine Mitarbeiterin bzw einen Mitarbeiter des Büros des
Österreich–Konvents.
– Ausdrücklich
Verankerung des liberalen Prinzips als Grundprinzip
– Vermögenssubstanzsicherung
– Verhältnis Völkerrecht und
innerstaatliches Recht, allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts
– Bezügebegrenzung hinsichtlich der
formalen Eingliederung
Ferner weist das Präsidium auf das vom Ausschuss 9 behandelte Thema
"Staatshaftung" und das dem Ausschuss 10 zugeordnete Thema
"Stabilitätspakt" hin, wobei der Aus-schuss 2 ersucht wird, sein
Inhaltsverzeichnis entsprechend zu ergänzen. Das Thema
"Sozialpartnerschaft" wäre inhaltlich den Interessenvertretungen
(Ausschuss 7) zuzuordnen.
Die endgültige Zuweisung des Themas
"Bundesheer" behält sich das Präsidium weiter vor.
Die Thematik "Effizienzprinzip als
Grundsatz der Verwaltung" wird das Präsidium anlässlich der
Intensivberatung des Berichtes des Ausschusses 6 behandeln.
Im Übrigen wird das Präsidium die Ausschüsse ersuchen,
die Aufstellung der geltenden Verfassungsbestimmungen im Sinn der Ausführungen
des Vorsitzenden des Ausschusses 2 in den weiteren Beratungen zu
berücksichtigen.
zu 2.) Bericht des Ausschusses 8 (Demokratische
Kontrollen)
Der Vorsitzende des Ausschusses 8, Volksanwalt Dr.
Kostelka, präsentiert den Bericht über die Ergebnisse der Vorberatungen des Ausschusses 8 und
hebt insb die Strukturbereinigung bei der Amtsverschwiegenheit hervor.
Das Präsidium diskutiert Fragestellungen betreffend
Amtsverschwiegenheit bzw das Auskunftsrecht, Immunität und
Unvereinbarkeitsrecht, die Volkanwaltschaft und die Rechnungshöfe, Instrumente
der direkten Demokratie, das Recht der parlamentarischen Minderheit auf
Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Nationalrat und ersucht den
Vorsitzenden, den Mitgliedern des Ausschusses den Dank des Präsidiums für den
vorliegenden Bericht zu übermitteln. Als Ergebnis seiner Beratungen wird das
Präsidium den Bericht des Ausschusses 8 am 25. Juni 2004 dem Plenum des
Konvents vorlegen.
zu 3.) Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte des
Präsidiums von den Ausschüssen weiter behandelt werden sollen
Ein Komitee wird die Intensivberatungen
des Präsidiums über die Berichte der Ausschüsse derart vorbereiten, dass aufgrund der
vorliegenden Beratungsergebnisse der Ausschüsse (Aufstellungen über Konsens und
Dissens, Liste der Zuweisungen) und auf der Grundlage der bisherigen Beratungen
des Präsidiums Vorschläge für die Ergänzung der Mandate der Ausschüsse
erstattet werden. Die Mitglieder des Präsidiums entsenden ihre Vertreterinnen
und Vertreter in dieses Komitee.
Das Präsidium nimmt in Aussicht, den Ausschüssen – gegebenen Falls unter
Berücksichtung neuer Gesichtspunkte und Vorgaben des Präsidiums – die
Ausarbeitung von Textvarianten aufzutragen. Sollten sich die
Präsidiumsmitglieder unterschiedlich positionieren, so können auch zwei oder
mehr Textvarianten in Auftrag gegeben werden. Das Präsidium kommt überein,
gegebenenfalls Aufträge zur Ausarbeitung von Textvorschlägen direkt an
Expertinnen und Experten zu vergeben.
Die Mitglieder des Präsidiums legen Wert
auf eine übersichtliche Zusammenfassung der Mandate samt deren Ergänzungen,
auch im Internet. Die weiteren Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden
vorerst zurückgestellt, und nach den Intensivberatungen des Präsidiums über die
Ausschussberichte fortgesetzt werden.
zu
4.) Allfälliges
Das Präsidium kommt überein, die Berichte der Ausschüsse 4
(Grundrechtskatalog) und 8 (Demokratische Kontrolle) am 25. Juni 2005 dem
Plenum des Konvents vorzulegen und den für eine Sitzung des Konvents
vorgesehenen Termin 4. Juni 2004, von 9.00 –12.00 Uhr, für eine Sitzung des
Präsidiums in Anspruch zu nehmen. Sohin werden die Beratungen des Präsidiums
wie folgt fortgesetzt:
Berichte der Ausschüsse 9 und 5
(mit Bundesrat und Art. 98 B–VG)
3. Juni 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,
Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 6 und 7 sowie Zusammenstellung der
Verfassungsbestimmungen im Universitätsrecht
4. Juni 2004, von 9.00 bis 12.00 Uhr,
Intensivberatung des Berichtes des Ausschusses 3
9. Juni 2004, ab 11.00 Uhr
2.
Juli 2004, von 9.30 bis
16.00 Uhr,
Intensivberatung
der Berichte der Ausschüsse 3 und 8
13. Juli 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,
Intensivberatung
der Berichte der Ausschüsse 1 und 4
14. Juli 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,
Intensivberatung
der Berichte der Ausschüsse 2 und 10
Abschließend
kommt das Präsidium überein, den 30. Juli 2004 nach Möglichkeit nicht in
Anspruch zu nehmen und die Ausschussvorsitzenden im Wege der fachlichen
Ausschussunterstützung um eine Termingestaltung insb Anfang August zu ersuchen,
die auf allfällige Urlaubsplanungen der Ausschussmitglieder Bedacht nehmen
soll.