20. Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
29. April 2004, 11.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 13.20
Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des
Nationalrates
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer,
Bundesminister für Justiz
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom
Vorsitzenden
Dr. Clemens
Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag.
Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Ronald Faber,
beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag. Michael Schön,
beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Mag. Rüdiger Schender,
beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Landtagsdirektor Dr.
Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Tagesordnung:
1.) Fortsetzung der Beratungen
hinsichtlich
A) Ergänzung der Mandate
hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten umfassten Themen, die jedoch
noch nicht behandelt wurden
B) Ergänzung der Mandate
hinsichtlich Themen, mit denen – nach Ansicht der Ausschüsse – noch eine
vertiefte Auseinandersetzung erforderlich ist
C)
Ergänzung der
Mandate hinsichtlich Themen,
a) die von Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen
wurden
b) deren Bearbeitung von den
Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde
D)
Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen,
die bisher nicht in den Mandaten enthalten waren
2.) Vorschläge für Sitzungstermine
des Präsidiums zur Intensivberatung der
Berichte
der Ausschüsse (s.Beilage)
3.) Sitzung
des Konvents am 17. Mai 2004
4.) Allfälliges
Das
Präsidium gratuliert dem stellvertretenden Vorsitzenden zu seiner Wahl zum
Bundespräsidenten und beginnt seine Beratungen mit dem zweiten
Tagesordnungspunkt.
zu 2.)
Vorschläge für Sitzungstermine des Präsidiums zur Intensivberatung der
Berichte der Ausschüsse (s.Beilage)
Das
Präsidium vereinbart folgende zusätzlichen Termine zur intensiven Beratung der
Berichte der Ausschüsse:
13. Mai 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,
Bericht des Ausschusses 5 mit
Bundesrat und Art. 98 B‑VG sowie
Bericht des Ausschusses 9
28. Mai 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der Ausschüsse
6 und 7 sowie
Zusammenstellung der
Verfassungsbestimmungen im Universitätsrecht
03.
Juni 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,
Berichte der Ausschüsse 3 und 8
02. Juli 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der
Ausschüsse 1 und 4
13. Juli 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte
der Ausschüsse 2 und 10
Folgende bereits vereinbarte Termine für
Sitzungen des Präsidiums bleiben aufrecht:
25. Mai 2004, 9.00 Uhr, Teilbericht des Ausschusses 2,
Bericht des Ausschusses 8
Ergänzung der Mandate hinsichtlich
Themen, die nach Ansicht des Präsidiums unter Berücksichtigung neuer
Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen
09. Juni 2004, 10.00 Uhr
14.
Juli 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, (Reservetermin)
Der für eine Sitzung des Präsidiums in Aussicht
genommene Termin 10. Mai 2004 wird nicht in Anspruch genommen.
zu 1.) Fortsetzung der Beratungen hinsichtlich
A) Ergänzung der Mandate
hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten umfassten Themen, die jedoch
noch nicht behandelt wurden
B) Ergänzung der Mandate hinsichtlich
Themen, mit denen – nach Ansicht der Ausschüsse – noch eine vertiefte
Auseinandersetzung erforderlich ist
C) Ergänzung der Mandate
hinsichtlich Themen,
a) die von Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden
b)
deren Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde
D) Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die bisher nicht in den
Mandaten enthalten waren
Die Mitglieder des Präsidiums
beraten die Vorschläge für die Ergänzung der Mandate der Ausschüsse 1, 3, 5, 6,
7 und 9 zu den angeführten Punkten A) bis D) und verständigen sich auf folgende
Vorgangsweise:
Einzelne Themen sollen von den
Ausschüssen nach der Intensivberatung der betreffenden
Ausschussberichte im Präsidium unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte
weiter behandelt werden. Den Ausschüssen 1, 2 und 6 werden einzelne Themen zur
sofortigen Behandlung zugewiesen; hinsichtlich der Ausschüsse 3 und 9 werden
einzelne Fragestellungen identifiziert, die diesen Ausschüssen jedenfalls - allerdings erst
nach der Intensivberatung der Ausschussberichte im Präsidium - zur Behandlung
zugewiesen werden sollen.
Der Ausschuss 1 soll seine Beratungen zum
Thema „Umfassende Landesverteidigung“, mit dem sich der Ausschuss noch vertieft
auseinander setzen wollte, mit folgender Fragestellung fortsetzen:
Wie
kann das Staatsziel „Umfassende Landesverteidigung“ gemäß Art. 9a B‑VG
auch im EU-Kontext klar herausgearbeitet, weiterentwickelt und in der
Verfassung verankert werden?
Die Entscheidung über die weitere Behandlung der
Themen Neutralität und Mitwirkung an der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik behält sich das Präsidium noch vor.
Besteht hinsichtlich der Verankerung der
Staatssymbole in der Verfassung (Art. 8a B‑VG) ein Änderungsbedarf?
Besteht
hinsichtlich der Verankerung des einheitlichen Währungs-, Wirtschafts- und
Zollgebietes in der Verfassung (Art. 4 B‑VG) insbesondere im EU-Kontext
ein Änderungsbedarf?
Der
Ausschuss 6 soll seine
Beratungen zu den folgenden, noch nicht behandelten Themen des Mandates mit
folgenden Fragestellungen fortsetzen:
Finanzverwaltung
und Gesundheitsverwaltung (Punkt B) 4) und B) 5) des Mandates)
Beratung der Themen Finanzverwaltung und Gesundheitsverwaltung
insbesondere unter Bedachtnahme auf die damit zusammenhängenden
verfassungsrechtlichen Aspekte.
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger (Punkt C) 5)
des Mandates)
Wie können die
Bürgerinnen und Bürger verstärkt (mit Parteistellung) in das Verwaltungshandeln
eingebunden werden?
Erhebungen zur mittelbaren
Bundesverwaltung (Punkt A)10) des Mandates)
Bezug nehmend auf
die im Bericht des Ausschusses 6 unter Punkt I. dargestellten Ergebnisse
der Beratungen zur mittelbaren Bundesverwaltung und die diesbezügliche
Aufstellung der in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehenden Gesetze
ersucht das Präsidium den Ausschuss 6 weiters, im Wege der jeweils zuständigen
Bundesministerien zu erheben, worin das zentrale Steuerungsinteresse des Bundes
besteht, das für eine Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung spricht
(Beibehaltung der im Ausschussbericht angesprochenen administrativen
Steuerungsmöglichkeiten des Bundes). Soweit notwendig, möge sich der
Ausschuss 6 dabei mit dem Ausschuss 5 akkordieren.
Den Ausschüssen 3 und 9 werden für ein noch zu erteilendes
ergänzendes Mandat jedenfalls folgende Themen zugewiesen (spätere Mandate):
Ausschuss 3
Das Präsidium wird dem Ausschuss 3 nach
der Intensivberatung des Ausschussberichts ein ergänzendes Mandat erteilen, in
das aufgrund der heutigen Beratungen folgende Fragestellungen aufgenommen
werden sollen:
Politische
Parteien (bisher nicht im Mandat enthalten)
Wie sollen die
Fragen der Aufgaben, der Stellung, der Finanzierung und der Kontrolle der
politischen Parteien auf verfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden? Besteht
in diesem Zusammenhang hinsichtlich des Art. I des Parteiengesetzes, BGBl.
Nr. 404/1975 idF BGBl. I Nr. 71/2003, ein Änderungsbedarf, und
wenn ja, in welcher Richtung?
Sitz der obersten
Organe (bisher nicht im Mandat enthalten)
Besteht
hinsichtlich der Regelung über die Bundeshauptstadt sowie über den Sitz der
obersten Organe gemäß Art. 5 B‑VG unter Bedachtnahme auf allfällige
Folgekosten sowie auf Gesichtspunkte der Flexibilität ein Änderungsbedarf?
Bundesversammlung (bisher nicht im
Mandat enthalten)
Besteht
hinsichtlich der Regelungen betreffend die Bundesversammlung in den
Art. 38 bis 40 B‑VG ein Änderungsbedarf?
Stellung der
Nationalratsabgeordneten (bisher nicht im Mandat enthalten bzw Zuweisung von
Ausschuss 5)
Besteht
hinsichtlich des in Art. 56 Abs. 2 bis 4 B‑VG normierten
Rückkehrrechts von Regierungsmitgliedern in ihre (vormals innegehabte) Stellung
als Nationalratsmandatar ein Änderungsbedarf? (Für den Fall einer Änderung ist
auch die entsprechende Ermächtigung des Landesgesetzgebers in Art. 96
Abs. 3 B‑VG zu beachten.)
Besteht
hinsichtlich der in Art. 59a B‑VG vorgesehenen Sonderregelungen für
öffentliche Bedienstete im Zusammenhang mit ihrer Stellung als
Nationalratsmandatar ein Änderungsbedarf? (Für den Fall eines Änderungsbedarfes
sind auch die Regelungen in Art. 23b Abs. 1 und 2 sowie in
Art. 95 Abs. 4 1. Satz B‑VG zu beachten.)
Das Präsidium wird dem Ausschuss 9 nach
der Intensivberatungen des Ausschussberichts ein ergänzendes Mandat erteilen,
in das aufgrund der heutigen Beratungen folgende Fragestellungen aufgenommen
werden sollen:
Soll die
Befassung des Bundespräsidenten mit der Exekution von Erkenntnissen des
Verfassungsgerichtshofes gemäß Art. 146 Abs. 2 B‑VG klarer geregelt
werden bzw. überhaupt entfallen; bejahenden Falles, wie soll die Exekution von
Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes auf verfassungsgesetzlicher Ebene
geregelt werden?
Ist die Befassung
der ordentlichen Gerichte mit der Exekution von Erkenntnissen über die
Feststellung der Kompetenzen des Rechnungshofes gemäß Art. 126a B‑VG
zweckmäßig?
Einrichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz
Soll es - auch unter
Bedachtnahme auf die Ergebnisse der Ausschüsse 5 und 6 - für die Richter
der Verwaltungsgerichte 1. Instanz ein einheitliches Dienstrecht geben und
welche verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wären für ein allfälliges
einheitliches Dienstrecht vorzusehen? (Besonderer Teil des AB S 56,
67 f)
Beschwerdelegitimation
für die Erhebung von Bescheidbeschwerden an die zukünftigen Verwaltungsgerichte
1. Instanz
Auf welche
Materien soll sich - auch unter
Bedachtnahme auf die Ergebnisse der Ausschüsse 5 und 6 - das Recht des
jeweils zuständigen Bundesministers zur Erhebung einer Amtsbeschwerde gegen den
Bescheid einer Verwaltungsbehörde an das Verwaltungsgericht 1. Instanz
erstrecken? (Zu Punkt IV., Art. 132 Abs. 1 Z 2, Besonderer
Teil des AB S 53, 63 f)
Themen für die Ergänzung der Mandate der
Ausschüsse 1, 3, 5, 6, 7 und 9,
die erst nach einer weiteren
Beratung im Präsidium und unter
Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte erteilt werden
Ausschuss 1
Das Präsidium wird aufgrund der
Intensivberatung des Ausschussberichts über die weitere Behandlung bzw über die
Zuweisung der folgenden Themen, die unter Berücksichtigung neuer
Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen, entscheiden:
Wie soll die Frage der immerwährenden Neutralität auf
verfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden? Besteht in diesem Zusammenhang
hinsichtlich des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs,
BGBl. Nr. 211/1955, sowie hinsichtlich des Art. 23f B‑VG über die
Mitwirkung Österreichs an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union ein Änderungsbedarf, und wenn ja, in welcher Richtung?
Der Ausschuss 1 hat die immerwährende Neutralität in
seinem Bericht (Punkt E. Z 6, S 11 f) behandelt; der
Ausschuss 3 hat in seinem Bericht (Pkt. 8., S 31) auf diese Beratung
verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Kontakte zur
Bundesheerreformkommission (Kontaktperson des Büros des Konvents ist Mag.
Birgit Caesar) hingewiesen, wonach die Ergebnisse der Kommission am 14. Juni
2004 zu erwarten sind. Nach der Vorlage dieser Ergebnisse wird die Frage, ob
aufgrund der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission Änderungen des B‑VG
notwendig geworden sind, einem Ausschuss zugewiesen.
Seitens der Bundesheerreformkommission wurde hiezu der
Wunsch geäußert, dass diese Fragestellung dem Ausschuss 3 zugewiesen werden
möge.
Ausschuss 3
Das Präsidium wird nach der intensiven
Beratung des Berichts des Ausschusses 3 bzw nach der - gemeinsam mit der
Intensivberatung über den Bericht des Ausschusses 5 erfolgenden - Beratung über den Bundesrat
sowie über Art. 98 B‑VG über die weitere Behandlung bzw über die Zuweisung
der folgenden Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt
werden sollen, entscheiden:
Bundesrat (Thema, dessen Bearbeitung von den
Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)
Wie sollen – angesichts der Ergebnisse der Ausschüsse
5 und 6 zur Neuordnung der Kompetenzverteilung bzw zur Zukunft der mittelbaren
Bundesverwaltung – die Bestellung, die Zusammensetzung und die Aufgaben des
Bundesrates auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden?
Legislative der Länder/Landtage
(Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig
gemacht wurde)
Soll – angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 5 zur
Neuordnung der Kompetenzverteilung – das Einspruchsrecht der Bundesregierung
gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage entfallen und Art. 98 B‑VG somit
aufgehoben werden?
Exekutive der Länder (Thema, dessen
Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)
Bedarf der dem
Bericht des Ausschusses 3 angeschlossene Textvorschlag zu den
bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben betreffend die Exekutive der Länder
(Art. 101 sowie 105 bis 107 B‑VG) - angesichts der
Ergebnisse des Ausschusses 6 zur Zukunft der mittelbaren Bundesverwaltung - einer
Überarbeitung?
Soll der
Instanzenzug in der mittelbaren Bundesverwaltung für die Bundeshauptstadt Wien
(Art. 109 B‑VG) - angesichts der
Ergebnisse des Ausschusses 6 zur Zukunft der mittelbaren Bundesverwaltung - neu geregelt
werden?
Soll die Regelung
der obersten Kollegialbehörden in Angelegenheiten des Bau- und Abgabenwesens
für die Bundeshauptstadt Wien (Art. 111 B‑VG) - angesichts der
Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - abgeändert
werden?
Gemeinden (Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer
Ausschüsse abhängig gemacht wurde)
Soll der
Instanzenzug in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde
(Art. 119a Abs. 5 B‑VG) - angesichts der
Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - neu geregelt
werden?
Im Zuge seiner
Beratungen wird das Präsidium entscheiden, ob dieses Thema im Ausschuss 9 mit
zu behandeln ist.
Ausschuss 5
Schaffung von nichtterritorialen
Selbstverwaltungskörpern
(Zuweisung von Ausschuss 7)
Wie wäre die Kompetenzrechtslage auf dem Gebiet der
Schaffung von nichtterritorialen Selbstverwaltungskörpern auf Verfassungsebene
klarzustellen? (AB Punkt E.1, S 4, 22f)
Ausschuss
6
Verfassungsrechtliche
Verankerung der Diensthoheit (Thema, mit dem sich der Ausschuss noch vertieft
auseinandersetzen will; Punkt VIII/4.des Berichts des Ausschusses)
Soll die
politische Verantwortlichkeit der obersten Organe auch in Personalfragen
verfassungsrechtlich verankert sein?
Bundesheer –
Ergebnisse der Bundesheerreformkommission; ULV (Thema, das
bisher nicht im Mandat enthalten war)
Sind auf Grund
der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission Änderungen des B‑VG notwendig
geworden?
Das
Präsidium wird diese Frage nach der Vorlage der Ergebnisse der
Bundesheerreformkommission einem Ausschuss zuweisen.
Ausschuss 7
Privatwirtschaftsverwaltung,
Fragen der Kontrolle hinsichtlich der Tarifgestaltung ausgegliederter
Rechtsträger
Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum
Fragenkomplex der Privatwirtschaftsverwaltung und die weitere Behandlung der
Frage der Kontrolle hinsichtlich der Tarifgestaltung von ausgegliederten
Rechtsträgern behält sich das Präsidium vor.
Ausschuss 9
Beschwerde
„zur Wahrung des Gesetzes“ für die Volksanwaltschaft (Zuweisung von Ausschuss 8).
Das Präsidium wird nach der Vorlage des
Berichts des Ausschusses 8 über die im Ausschuss 8 in diesem Zusammenhang
aufgeworfene Frage entscheiden.
Gemeinden
Soll der Instanzenzug in Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches einer Gemeinde (Art. 119a Abs. 5 B‑VG) - angesichts der
Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - neu geregelt
werden?
Im Zuge seiner
Beratungen wird das Präsidium entscheiden, ob dieses Thema im Ausschuss 9 mit
zu behandeln ist.
zu 3.) Sitzung des Konvents am 17.
Mai 2004
Über Vermittlung des Präsidenten des
Nationalrates kann der Konvent am 17. Mai 2004 ab 11.00 Uhr zu einer weiteren
(11.) Sitzung in den Bundesratssitzungssaal zu den beiden folgenden
Tagesordnungspunkten einberufen werden.
1.)
Beratung
über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 6
(Reform der Verwaltung)
2.)
Beratung
über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz und
Gerichtsbarkeit)
zu
4.) Allfälliges
Die nächste Sitzung des Präsidiums ist am
13. Mai 2004, ab 9.30 bis 16.00 Uhr, im Lokal II im Parlament, zur intensiven
Beratung des Berichtes des Ausschusses 5 mit Bundesrat und Art. 98 B‑VG sowie
des Berichtes des Ausschusses 9 anberaumt; die schriftliche Einladung hiezu
ergeht gesondert.