20. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

29. April 2004, 11.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 13.20 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des Nationalrates

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Mag. Rüdiger Schender, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden


Tagesordnung:

1.)     Fortsetzung der Beratungen hinsichtlich

A)     Ergänzung der Mandate hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten umfassten Themen, die jedoch noch nicht behandelt wurden

B)     Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, mit denen – nach Ansicht der Ausschüsse – noch eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich ist

C)      Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen,

a) die von Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden

b) deren Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde

D)         Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die bisher nicht in den Mandaten enthalten waren

2.)     Vorschläge für Sitzungstermine des Präsidiums zur Intensivberatung der

Berichte der Ausschüsse (s.Beilage) 

3.)     Sitzung des Konvents am 17. Mai 2004

4.)     Allfälliges

 

Das Präsidium gratuliert dem stellvertretenden Vorsitzenden zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten und beginnt seine Beratungen mit dem zweiten Tagesordnungspunkt.

 

zu 2.)  Vorschläge für Sitzungstermine des Präsidiums zur Intensivberatung der

Berichte der Ausschüsse (s.Beilage) 

Das Präsidium vereinbart folgende zusätzlichen Termine zur intensiven Beratung der Berichte der Ausschüsse:

 

13. Mai 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr,

Bericht des Ausschusses 5 mit Bundesrat und Art. 98 B‑VG sowie

Bericht des Ausschusses 9

28. Mai 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der Ausschüsse 6 und 7 sowie

Zusammenstellung der Verfassungsbestimmungen im Universitätsrecht

03. Juni 2004, von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der Ausschüsse 3 und 8

02. Juli 2004,   von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der Ausschüsse 1 und 4

13. Juli 2004,   von 9.30 bis 16.00 Uhr, Berichte der Ausschüsse 2 und 10

 

Folgende bereits vereinbarte Termine für Sitzungen des Präsidiums bleiben aufrecht:

25. Mai 2004, 9.00 Uhr, Teilbericht des Ausschusses 2, Bericht des Ausschusses 8

Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die nach Ansicht des Präsidiums unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen

09. Juni 2004,  10.00 Uhr

14. Juli  2004,  von 9.30 bis 16.00 Uhr, (Reservetermin)

 

Der für eine Sitzung des Präsidiums in Aussicht genommene Termin 10. Mai 2004 wird nicht in Anspruch genommen.


 

 

zu 1.)  Fortsetzung der Beratungen hinsichtlich

A)  Ergänzung der Mandate hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten umfassten Themen, die jedoch noch nicht behandelt wurden

B)  Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, mit denen – nach Ansicht der Ausschüsse – noch eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich ist

C)  Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen,

a) die von Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden

b) deren Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde

D)    Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, die bisher nicht in den Mandaten enthalten waren

Die Mitglieder des Präsidiums beraten die Vorschläge für die Ergänzung der Mandate der Ausschüsse 1, 3, 5, 6, 7 und 9 zu den angeführten Punkten A) bis D) und verständigen sich auf folgende Vorgangsweise:

Einzelne Themen sollen von den Ausschüssen nach der Intensivberatung der betreffenden Ausschussberichte im Präsidium unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden. Den Ausschüssen 1, 2 und 6 werden einzelne Themen zur sofortigen Behandlung zugewiesen; hinsichtlich der Ausschüsse 3 und 9 werden einzelne Fragestellungen identifiziert, die diesen Ausschüssen jedenfalls - allerdings erst nach der Intensivberatung der Ausschussberichte im Präsidium - zur Behandlung zugewiesen werden sollen.

Das Präsidium beschließt, dass die Ausschüsse 1, 2 und 6 ihre Beratungen zu folgenden Themen bzw. Fragestellungen fortsetzen sollen (sofort erteilte Mandate):

Ergänzung der Mandate der Ausschüsse 1, 2 und 6 (Sofortmandate)
Ausschuss 1

Der Ausschuss 1 soll seine Beratungen zum Thema „Umfassende Landesverteidigung“, mit dem sich der Ausschuss noch vertieft auseinander setzen wollte, mit folgender Fragestellung fortsetzen:

 

Umfassende Landesverteidigung

Wie kann das Staatsziel „Umfassende Landesverteidigung“ gemäß Art. 9a B‑VG auch im EU-Kontext klar herausgearbeitet, weiterentwickelt und in der Verfassung verankert werden?

Die Entscheidung über die weitere Behandlung der Themen Neutralität und Mitwirkung an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik behält sich das Präsidium noch vor.

 

Ausschuss 2
Der Ausschuss 2 soll in seinen Beratungen auch weitere Themen, die bisher nicht im Mandat enthalten waren, mit folgenden Fragestellungen behandeln:

Staatssymbole (bisher nicht im Mandat enthalten)

Besteht hinsichtlich der Verankerung der Staatssymbole in der Verfassung (Art. 8a B‑VG) ein Änderungsbedarf?

Einheitliches Währungs-, Wirtschafts-, und Zollgebiet (bisher nicht im Mandat enthalten)

Besteht hinsichtlich der Verankerung des einheitlichen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebietes in der Verfassung (Art. 4 B‑VG) insbesondere im EU-Kontext ein Änderungsbedarf?

 

Ausschuss 6

Der Ausschuss 6 soll seine Beratungen zu den folgenden, noch nicht behandelten Themen des Mandates mit folgenden Fragestellungen fortsetzen:

Finanzverwaltung und Gesundheitsverwaltung (Punkt B) 4) und B) 5) des Mandates)

Beratung der Themen Finanzverwaltung und Gesundheitsverwaltung insbesondere unter Bedachtnahme auf die damit zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Aspekte.

Partizipation der Bürgerinnen und Bürger (Punkt C) 5) des Mandates)

Wie können die Bürgerinnen und Bürger verstärkt (mit Parteistellung) in das Verwaltungshandeln eingebunden werden?

Erhebungen zur mittelbaren Bundesverwaltung (Punkt A)10) des Mandates)

Bezug nehmend auf die im Bericht des Ausschusses 6 unter Punkt I. dargestellten Ergebnisse der Beratungen zur mittelbaren Bundesverwaltung und die diesbezügliche Aufstellung der in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehenden Gesetze ersucht das Präsidium den Ausschuss 6 weiters, im Wege der jeweils zuständigen Bundesministerien zu erheben, worin das zentrale Steuerungsinteresse des Bundes besteht, das für eine Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung spricht (Beibehaltung der im Ausschussbericht angesprochenen administrativen Steuerungsmöglichkeiten des Bundes). Soweit notwendig, möge sich der Ausschuss 6 dabei mit dem Ausschuss 5 akkordieren.

Den Ausschüssen 3 und 9 werden für ein noch zu erteilendes ergänzendes Mandat jedenfalls folgende Themen zugewiesen (spätere Mandate):

 

Themen für spätere Ergänzungen der Mandate der Ausschüsse 3 und 9

Ausschuss 3

Das Präsidium wird dem Ausschuss 3 nach der Intensivberatung des Ausschussberichts ein ergänzendes Mandat erteilen, in das aufgrund der heutigen Beratungen folgende Fragestellungen aufgenommen werden sollen:  


 

Politische Parteien (bisher nicht im Mandat enthalten)

Wie sollen die Fragen der Aufgaben, der Stellung, der Finanzierung und der Kontrolle der politischen Parteien auf verfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden? Besteht in diesem Zusammenhang hinsichtlich des Art. I des Parteiengesetzes, BGBl. Nr. 404/1975 idF BGBl. I Nr. 71/2003, ein Änderungsbedarf, und wenn ja, in welcher Richtung?

Sitz der obersten Organe (bisher nicht im Mandat enthalten)

Besteht hinsichtlich der Regelung über die Bundeshauptstadt sowie über den Sitz der obersten Organe gemäß Art. 5 B‑VG unter Bedachtnahme auf allfällige Folgekosten sowie auf Gesichtspunkte der Flexibilität ein Änderungsbedarf?

Bundesversammlung (bisher nicht im Mandat enthalten)

Besteht hinsichtlich der Regelungen betreffend die Bundesversammlung in den Art. 38 bis 40 B‑VG ein Änderungsbedarf?

Stellung der Nationalratsabgeordneten (bisher nicht im Mandat enthalten bzw Zuweisung von Ausschuss 5)

Besteht hinsichtlich des in Art. 56 Abs. 2 bis 4 B‑VG normierten Rückkehrrechts von Regierungsmitgliedern in ihre (vormals innegehabte) Stellung als Nationalratsmandatar ein Änderungsbedarf? (Für den Fall einer Änderung ist auch die entsprechende Ermächtigung des Landesgesetzgebers in Art. 96 Abs. 3 B‑VG zu beachten.)

Besteht hinsichtlich der in Art. 59a B‑VG vorgesehenen Sonderregelungen für öffentliche Bedienstete im Zusammenhang mit ihrer Stellung als Nationalratsmandatar ein Änderungsbedarf? (Für den Fall eines Änderungsbedarfes sind auch die Regelungen in Art. 23b Abs. 1 und 2 sowie in Art. 95 Abs. 4 1. Satz B‑VG zu beachten.)

 

Ausschuss 9

Das Präsidium wird dem Ausschuss 9 nach der Intensivberatungen des Ausschussberichts ein ergänzendes Mandat erteilen, in das aufgrund der heutigen Beratungen folgende Fragestellungen aufgenommen werden sollen:  

Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Zuweisung von Ausschuss 3)

Soll die Befassung des Bundespräsidenten mit der Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes gemäß Art. 146 Abs. 2 B‑VG klarer geregelt werden bzw. überhaupt entfallen; bejahenden Falles, wie soll die Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes auf verfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden?

Ist die Befassung der ordentlichen Gerichte mit der Exekution von Erkenntnissen über die Feststellung der Kompetenzen des Rechnungshofes gemäß Art. 126a B‑VG zweckmäßig?


 

Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz

Soll es - auch unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse der Ausschüsse 5 und 6 - für die Richter der Verwaltungsgerichte 1. Instanz ein einheitliches Dienstrecht geben und welche verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wären für ein allfälliges einheitliches Dienstrecht vorzusehen? (Besonderer Teil des AB S 56, 67 f)

Beschwerdelegitimation für die Erhebung von Bescheidbeschwerden an die zukünftigen Verwaltungsgerichte 1. Instanz

Auf welche Materien soll sich - auch unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse der Ausschüsse 5 und 6 - das Recht des jeweils zuständigen Bundesministers zur Erhebung einer Amtsbeschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde an das Verwaltungsgericht 1. Instanz erstrecken? (Zu Punkt IV., Art. 132 Abs. 1 Z 2, Besonderer Teil des AB S 53, 63 f)

Themen für die Ergänzung der Mandate der Ausschüsse 1, 3, 5, 6, 7 und 9,

die erst nach einer weiteren Beratung im Präsidium und unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte erteilt werden

Ausschuss 1

Das Präsidium wird aufgrund der Intensivberatung des Ausschussberichts über die weitere Behandlung bzw über die Zuweisung der folgenden Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen, entscheiden:

Immerwährende Neutralität und Mitwirkung an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (Zuweisung von den Ausschüssen 3 und 5)

Wie soll die Frage der immerwährenden Neutralität auf verfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden? Besteht in diesem Zusammenhang hinsichtlich des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs, BGBl. Nr. 211/1955, sowie hinsichtlich des Art. 23f B‑VG über die Mitwirkung Österreichs an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ein Änderungsbedarf, und wenn ja, in welcher Richtung?

Der Ausschuss 1 hat die immerwährende Neutralität in seinem Bericht (Punkt E. Z 6, S 11 f) behandelt; der Ausschuss 3 hat in seinem Bericht (Pkt. 8., S 31) auf diese Beratung verwiesen.

In diesem Zusammenhang wird auf die Kontakte zur Bundesheerreformkommission (Kontaktperson des Büros des Konvents ist Mag. Birgit Caesar) hingewiesen, wonach die Ergebnisse der Kommission am 14. Juni 2004 zu erwarten sind. Nach der Vorlage dieser Ergebnisse wird die Frage, ob aufgrund der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission Änderungen des B‑VG notwendig geworden sind, einem Ausschuss zugewiesen.

Seitens der Bundesheerreformkommission wurde hiezu der Wunsch geäußert, dass diese Fragestellung dem Ausschuss 3 zugewiesen werden möge.

Ausschuss 3

Das Präsidium wird nach der intensiven Beratung des Berichts des Ausschusses 3 bzw nach der - gemeinsam mit der Intensivberatung über den Bericht des Ausschusses 5 erfolgenden - Beratung über den Bundesrat sowie über Art. 98 B‑VG über die weitere Behandlung bzw über die Zuweisung der folgenden Themen, die unter Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen, entscheiden:

Bundesrat (Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)

Wie sollen – angesichts der Ergebnisse der Ausschüsse 5 und 6 zur Neuordnung der Kompetenzverteilung bzw zur Zukunft der mittelbaren Bundesverwaltung – die Bestellung, die Zusammensetzung und die Aufgaben des Bundesrates auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene geregelt werden?

Legislative der Länder/Landtage (Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)

Soll – angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 5 zur Neuordnung der Kompetenzverteilung – das Einspruchsrecht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage entfallen und Art. 98 B‑VG somit aufgehoben werden?

Exekutive der Länder (Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)

Bedarf der dem Bericht des Ausschusses 3 angeschlossene Textvorschlag zu den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben betreffend die Exekutive der Länder (Art. 101 sowie 105 bis 107 B‑VG) - angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 6 zur Zukunft der mittelbaren Bundesverwaltung - einer Überarbeitung?

Soll der Instanzenzug in der mittelbaren Bundesverwaltung für die Bundeshauptstadt Wien (Art. 109 B‑VG) - angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 6 zur Zukunft der mittelbaren Bundesverwaltung - neu geregelt werden?

Soll die Regelung der obersten Kollegialbehörden in Angelegenheiten des Bau- und Abgabenwesens für die Bundeshauptstadt Wien (Art. 111 B‑VG) - angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - abgeändert werden?

Gemeinden (Thema, dessen Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde)

Soll der Instanzenzug in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde (Art. 119a Abs. 5 B‑VG) - angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - neu geregelt werden?

Im Zuge seiner Beratungen wird das Präsidium entscheiden, ob dieses Thema im Ausschuss 9 mit zu behandeln ist.

Ausschuss 5

Schaffung von nichtterritorialen Selbstverwaltungskörpern (Zuweisung von Ausschuss 7)

Wie wäre die Kompetenzrechtslage auf dem Gebiet der Schaffung von nichtterritorialen Selbstverwaltungskörpern auf Verfassungsebene klarzustellen? (AB Punkt E.1, S 4, 22f)

 

Ausschuss 6

Verfassungsrechtliche Verankerung der Diensthoheit (Thema, mit dem sich der Ausschuss noch vertieft auseinandersetzen will; Punkt VIII/4.des Berichts des Ausschusses)

Soll die politische Verantwortlichkeit der obersten Organe auch in Personalfragen verfassungsrechtlich verankert sein?

Bundesheer – Ergebnisse der Bundesheerreformkommission; ULV (Thema, das bisher nicht im Mandat enthalten war)

Sind auf Grund der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission Änderungen des B‑VG notwendig geworden?

Das Präsidium wird diese Frage nach der Vorlage der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission einem Ausschuss zuweisen.

Ausschuss 7

Privatwirtschaftsverwaltung, Fragen der Kontrolle hinsichtlich der Tarifgestaltung ausgegliederter Rechtsträger

Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Fragenkomplex der Privatwirtschaftsverwaltung und die weitere Behandlung der Frage der Kontrolle hinsichtlich der Tarifgestaltung von ausgegliederten Rechtsträgern behält sich das Präsidium vor.

 

Ausschuss 9

Beschwerde „zur Wahrung des Gesetzes“ für die Volksanwaltschaft (Zuweisung von Ausschuss 8).

Das Präsidium wird nach der Vorlage des Berichts des Ausschusses 8 über die im Ausschuss 8 in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage entscheiden.

Gemeinden 

Soll der Instanzenzug in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde (Art. 119a Abs. 5 B‑VG) - angesichts der Ergebnisse des Ausschusses 9 zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz - neu geregelt werden?

Im Zuge seiner Beratungen wird das Präsidium entscheiden, ob dieses Thema im Ausschuss 9 mit zu behandeln ist.

 

zu 3.)  Sitzung des Konvents am 17. Mai 2004

Über Vermittlung des Präsidenten des Nationalrates kann der Konvent am 17. Mai 2004 ab 11.00 Uhr zu einer weiteren (11.) Sitzung in den Bundesratssitzungssaal zu den beiden folgenden Tagesordnungspunkten einberufen werden.

1.)           Beratung über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 6
(Reform der Verwaltung)

2.)           Beratung über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit)

zu 4.)  Allfälliges

Die nächste Sitzung des Präsidiums ist am 13. Mai 2004, ab 9.30 bis 16.00 Uhr, im Lokal II im Parlament, zur intensiven Beratung des Berichtes des Ausschusses 5 mit Bundesrat und Art. 98 B‑VG sowie des Berichtes des Ausschusses 9 anberaumt; die schriftliche Einladung hiezu ergeht gesondert.