19. Sitzung des
Präsidiums des Österreich–Konvents
16.
April 2004, 9.00 Uhr, 1017 Wien–Parlament, Lokal IV, Ende 11.10 Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des
Nationalrates
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen
Landtages,
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer Bundesminister für
Justiz,
Mitglied des Präsidiums
Dr. Marlies Meyer als Vertretung von Dr. Eva Glawischnig,
Abgeordnete zum Nationalrat,
Mitglied des Präsidiums
Dr.
Johannes Schnizer als Vertretung von Dr. Claudia Kahr, Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes, Mitglied des Präsidiums
Univ.-Prof.
DDr. Herbert Haller, Vorsitzender des Ausschusses 9
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin
des Büros des Österreich–Konvents
Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom
Vorsitzenden
Mag.
Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Mag.
Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Dr.
Gert Schernthanner, beigzogen vom Vorsitzenden
Mag.
Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Landtagsdirektor
Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden
Tagesordnung:
1. Bericht
des Ausschusses 9 (Rechtsschutz,
Gerichtsbarkeit)
2. Allfälliges
zu 1. Bericht
des Ausschusses 9 (Rechtsschutz,
Gerichtsbarkeit)
Der Vorsitzende des Ausschusses 9 präsentiert
den Bericht und hebt die konstruktiven Beratungen sowie die exzellente
Ausschussbetreuung hervor. Konsens konnte über die Dreitstufigkeit der
Gerichtsbarkeit, den Entfall des § 8 Abs 5 lit d des Übergangsgesetzes 1920,
die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (Modell 9 +1),
über einen Subsidiarantrag, ein einheitliches Verfahrensrecht und für die
Integration der UVS in die Landesverwaltungsgerichte erzielt werden.
Weiters wurden das Zustimmungs- bzw das Ablehnungsmodell, die
Rechtsschutzbeauftragten und im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht des
Bundesministers gegenüber den Staatsanwälten die stärkere Transparenz,
Kontrollrechte des Parlaments sowie zusätzliche Rechtsmittel diskutiert.
Das Präsidium dankt dem Vorsitzenden, den Mitgliedern des
Ausschusses sowie der fachlichen und administrativen Ausschussunterstützung für
die umfassende Aufbereitung der Themen. Die weiteren Beratungen des Ausschusses
werden auf den Verfassungstext und auch auf die Folgekosten zu konzentrieren
sein. An zwei Beispielen, betreffend die Übernahme von Aufgaben durch die
Generalprokuratur und die Beschleunigung von Verfahren, die beträchtliche
Einsparungen für die Wirtschaft bedeuteten, diskutiert das Präsidium, wie
Folgekosten vermieden bzw wie Einsparungen erzielt werden könnten.
Das Präsidium stimmt zu, dass der Ausschuss 9 seine
Beratungen zu den folgenden, vom bestehenden Mandat umfassten Themen fortsetzen
soll:
a) Punkte
III) 3) und III) 4) des Mandats (Mitwirkungsrechte der Länder bei Bestellung
der Spitzen und der Zusammensetzung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, vgl
S. 22 des Ausschussberichts)
b) Fragen zur
Laiengerichtsbarkeit (Schöffen- und Geschworenengerichtsbarkeit; vgl S. 15 des
Ausschussberichts)
c) Fragen zur
Anfechtungslegitimation
d) Durchforsten
der Sondersenate
e) Fragen zur
Staatshaftung bei Verletzung von Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Fälle des
legislativen und judikativen Unrechts (bei Letzterem: mögliche Einrichtung
eines Austrägalsenats)
Für eine weitere, rechtsvergleichende Bearbeitung des
Modells eines "Rates der
Gerichtsbarkeit" (vgl Punkt I)1) bzw S. 6 f des Ausschussberichts) im
Rahmen der Ausschussberatungen konnte kein Konsens erzielt werden.
Auch die Erteilung eines neuen Mandats für den Ausschuss 9
behält sich das Präsidium vor.
Als Ergebnis seiner Beratungen wird das Präsidium den
Bericht dem Österreich–Konvent
in seiner nächsten (11.) Sitzung am 17. Mai 2004 zur Beratung vorlegen. Die
Tagesordnung für die Konventssitzung am 17. Mai d.J. umfasst sohin die Berichte
der Ausschüsse 6 und 9.
zu 2. Allfälliges
Die Mitglieder
des Präsidiums beraten die weitere Vorgangsweise und kommen überein, die
Beratungen des Präsidiums wie folgt fortzusetzen:
Präsidiumssitzung
am 29. April 2004
A)
Ergänzung der Mandate hinsichtlich der von den ursprünglichen Mandaten
umfassten Themen, die jedoch noch nicht behandelt wurden
B)
Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen, mit denen – nach Ansicht der
Ausschüsse – noch eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich ist
C)
Ergänzung der Mandate hinsichtlich Themen,
a) die von
Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden
b)
deren
Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde
D) Ergänzung der
Mandate hinsichtlich Themen, die bisher nicht in den Mandaten enthalten waren
Aufstellungen
über diese Themen sowie entsprechende Vorschläge für die Ergänzung der Mandate
werden den Mitgliedern des Präsidium zeitgerecht, bis 26. April 2004 zugehen.
Präsidiumssitzung
am 25. Mai 2004
F) Ergänzung
der Mandate hinsichtlich Themen, die nach Ansicht des Präsidiums unter
Berücksichtigung neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen
Die nächste Sitzung des
Präsidiums ist am 29. April 2004, ab 11.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament,
anberaumt; die schriftliche Einladung hiezu ergeht noch gesondert.
Der Vorsitzende wird vier
zusätzliche Termine (zu je sechs bis sieben Stunden) für die weiteren
Beratungen des Präsidiums für den Zeitraum bis 14. Juli 2004 vorschlagen.