18. Sitzung des
Präsidiums des Österreich–Konvents
26.
März, Beginn 9.00 Uhr, Lokal IV, 1017 Wien–Parlament, Ende 11.00 Uhr
Teilnehmer:
Dr. Franz
Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender
des Präsidiums
Dr.
Schnizer, in Vertretung für Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer
Stellvertretender
Vorsitzender des Präsidiums
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates
Mitglied
des Präsidiums
Dr. Dieter
Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz
Mitglied
des Präsidiums
Dr. Eva
Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied
des Präsidiums
Dr.
Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Mitglied
des Präsidiums
Generalsekretär Mag. Werner Wutscher, Vorsitzender des
Ausschusses 6
(Reform der Verwaltung)
Anwesend:
Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des
Österreich-Konvents
Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag. Michael Bauer, beigezogen vom Vorsitzenden
Mag.
Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden
Mag.
Rüdiger Schender, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Eva Glawischnig
Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom
Präsidenten des Nationalrates
Mag.
Alexis Wintoniak, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Tagesordnung:
1. Bericht
des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung)
2. Allfälliges
a) Schreiben
des Vorsitzenden des Ausschusses 2 vom 18. März
2004
b) Schreiben
des Präsidenten des Salzburger Landtages vom 16. März 2004 zur Frage des Ersatzes
von Mitgliedern des Konvents infolge Ausscheidens aus ihren Funktionen
c) weitere Vorgangsweise des Konvents unter
besonderer Berücksichtigung der Rolle des Präsidiums.
zu 1: Bericht
des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung)
Der Vorsitzende des Ausschusses 6 erläutert die
vorliegenden Ergebnisse der Beratungen und beantwortet die Fragen des
Präsidiums nach den Themen Gesundheit, Partizipation, Homogenitätsprinzip,
Globalbudget, Budgetprovisiorium, Effizienz- und Effektivitätsgebot sowie nach
den ökonomischen Gesichtspunkten und zur mittelbaren Bundesverwaltung, die nach
Auffassung des Ausschusses im Interesse einer einheitlichen Vollziehung
beibehalten werden sollte.
Das
Präsidium ersucht den Vorsitzenden, die Themen, über die der Ausschuss Konsens
und jene, über die kein Konsens erzielen werden konnte, aufzulisten, sowie
ferner um eine Auflistung der Themen, die nach Ansicht des Ausschusses 6 in
anderen Ausschüssen behandelt werden sollten. Ferner ersucht das Präsidium um
die Aufstellung der rd 160 Ge-setze, die in mittelbarer Bundesverwaltung
vollzogen werden.
Als
Ergebnis der Beratung wird das Präsidium den Bericht des Ausschusses 6 dem
Plenum des Österreich-Konvents am 17. Mai 2004 vorlegen. Die Mitglieder des
Präsidiums danken dem Vorsitzenden, den Mitgliedern sowie der fachlichen und
administrativen Ausschussbetreuung für den aufschlussreichen Bericht, der sich
auch durch die vielen Textvorschläge auszeichnet, und die damit vorgelegten
Entscheidungsgrundlagen.
zu 2. Allfälliges
1.
Der
Vorsitzende des Ausschusses 2 wird erstens um eine Aufstellung der in
verschiedenen die Universitätsorganisation und das Studienrecht betreffenden
Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen und
zweitens um eine Aufstellung der
Verfassungsbestimmungen, die eine Mitwirkung von Fremden in universitären
Kollegialbehörden bzw in staatlichen Organen mit hoheitlichen Befugnissen
vorsehen, ersucht.
Aufgrund dieser beiden Aufstellungen wird
das Präsidium die weitere Behandlung dieser Angelegenheiten im Konvent
festlegen.
2.
Das
Präsidium stimmt der Anregung des Vorsitzenden des Ausschusses 2 zu, wonach das
gesamte Problem der rechtlichen Fixierung des Staatsgebietes, der Gebiete der
Bundesländer und der Änderungen von Staats- und Landesgrenzen im Ausschuss 2
behandelt werden soll.
b) Schreiben
des Präsidenten des Salzburger Landtages vom 16. März 2004 zur Frage des
Ersatzes von Mitgliedern des Konvents infolge Ausscheidens aus ihren Funktionen
Das Präsidium nimmt die
diesbezügliche, von der Geschäftsführerin des Büros des Konvents erstellte
Information (beigeschlossen) zur Kenntnis.
c)
Weitere Vorgangsweise des Konvents unter
besonderer Berücksichtigung der Rolle des Präsidiums
Aufgrund der bisher vorliegenden
Ausschussberichte wären folgende Themen in den Ausschüssen weiter zu
bearbeiten:
a)
Vom
Mandat umfasste Themen, die von den Ausschüssen noch nicht behandelt wurden.
b)
Themen,
die von den Ausschüssen anderen Ausschüssen zugewiesen wurden bzw. deren
Bearbeitung von den Ergebnissen anderer Ausschüsse abhängig gemacht wurde.
c)
Themen,
mit denen sich die Ausschüsse noch vertieft auseinander setzen wollen.
d)
Themen,
die nach Ansicht des Präsidiums von den Ausschüssen unter Berücksichtigung
neuer Gesichtspunkte weiter behandelt werden sollen.
e)
Themen,
die bisher in den den Ausschüssen erteilten Mandaten nicht enthalten waren.
Für die Fortsetzung der
Ausschussberatungen und Bearbeitung dieser Themen will das Präsidium den
betreffenden Ausschüssen sukzessive richtungsweisende Aufträge erteilen, wobei
generell in die zukünftige Arbeit des Konvents verstärkt wirtschaftliche
Gesichtpunkte einfließen sollen. Für die Bearbeitung einzelner, verfahrener
Themen müssen neue Ansätze vorgegeben werden. Der Vorsitzende wird hiezu einen
Zeitplan vorlegen. Auch neue personelle Zusammensetzungen von Ausschüssen
sollten überlegt werden.
Der für eine Sitzung des
Österreich–Konvents vorgesehene Termin 26. April 2004 wird nicht in Anspruch
genommen. Der Konvent wird daher am 17. Mai 2004 zur Beratung der Berichte der
Ausschüsse 6 und 9 sowie allenfalls weiterer zeitgerecht vorliegender
Ausschussberichte (der Ausschüsse 2 und 8) zu seiner nächsten Sitzung
einberufen.
Das Präsidium wird am 16. April
2004, ab 9.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament, zu einer weiteren Sitzung zusammen
treten. Der Vorsitzende des Ausschusses 9 hat sich bereit erklärt, seinen Bericht
in dieser Sitzung zu präsentieren.
GZ
99000.0140/8–KONVENT/2004
Information für das Präsidium
zur Frage des Ausscheidens von Mitgliedern des Österreich-Konvents
zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung am 26. März 2004
Zusammensetzung des Österreich-Konvents
Aufgrund der Sitzung des
Gründungskomitees am 2. Mai 2003 wurde der Österreich-Konvent wie folgt
zusammengesetzt:
1.
7 Mitglieder des Präsidiums
Bestellung
durch das Gründungskomitee (ad personam)
Das Gründungskomitee bestellte in seiner Sitzung am 2. Mai 2003 einvernehmlich die sieben Mitglieder des Präsidiums des Österreich-Konvents wie folgt:
Vorsitzender (Präsident) des Konvents, Rechnungshof-Präsident Dr. Franz Fiedler,
Zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsidenten) des Konvents,
Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer und
Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Orthner
Vier weitere Mitglieder:
Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Andreas Khol,
Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer,
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr und
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig.
Im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds des Präsidiums hat das Gründungskomitee ein neues Mitglied zu nominieren.
2. 5
Mitglieder der Bundesregierung – Nominierung durch die Bundesregierung
BM Elisabeth Gehrer
BM Mag. Herbert Haupt
BM Dipl. Ing. Josef
Pröll
BK Dr. Wolfgang
Schüssel
BM Dr. Ernst Strasser
In Fall des
Ausscheidens hat die Bundesregierung ein neues Mitglied zu nominieren.
3. Präsidenten
der Höchstgerichte – Bestellung
aufgrund der Funktion
Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Karl Korinek
Präsident des
Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner
Präsident des
Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut
In Fall des
Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der betreffenden
Funktion.
4. Präsident
des Rechnungshofes – Bestellung aufgrund der Funktion
(wenn er nicht
ohnedies dem Präsidium angehört)
In Fall des
Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der Funktion.
5. 1
Vertreter der Volksanwaltschaft –
Entsendung
durch das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft
Volksanwalt Dr. Peter
Kostelka
In Fall des
Ausscheidens hat das Kollegialorgan
der Volksanwaltschaft einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu
nominieren.
6. 18
Vertreter/Vertreterinnen der Bundesländer –
Nominierung
durch Landeshauptleute und Landtagspräsidenten
Nominierung von
je neun Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten. Falls
ein Vertreter eines Landeshauptmannes oder Landtagspräsidenten dem Präsidium
angehört, so wird dies auf diese Zahl der Landesvertreter angerechnet
Landtage
Burgenland Walter
Prior
Kärnten Dr.
Klaus Wutte
Niederösterreich DDr.
Karl Lengheimer
Oberösterreich die
Landtagspräsidentin gehört dem Präsidium an
Salzburg Ing.
Georg Griessner
Steiermark Dr.
Klaus Poier
Tirol Ing. Helmut Mader
Vorarlberg Manfred
Dörler
Wien Johann
Hatzl
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige
Landtagspräsident einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.
Landesregierung
Burgenland Hans
Niessl
Kärnten Dr.
Jörg Haider
Niederösterreich Dipl.Ing.
Erwin Pröll
Oberösterreich Dr.
Josef Pühringer
Salzburg Dr.
Franz Schausberger
Steiermark Waltraut
Klasnic
Tirol DDr.
Herwig von Staa
Vorarlberg Dr.
Herbert Sausgruber
Wien Mag.
Renate Brauner
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige
Landeshauptmann einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.
7. 2
Vertreter des Städtebundes – Nominierung durch den Städtebund
Dr. Michael Häupl
Mag. Siegfried Nagl
In Fall des
Ausscheidens hat der Städtebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu
nominieren.
8. 2
Vertreter des Gemeindebundes – Nominierung durch den Gemeindebund
Helmut Mödlhammer
Bernd Vögerle
In Fall des
Ausscheidens hat der Gemeindebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin
zu nominieren.
9. je 1 Vertreter der vier Sozialpartner –
Nominierung durch
Bundesarbeitskammer
Österreichischer
Gewerkschaftsbund
Wirtschaftskammer Österreich
Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern
Mag. Herbert Tumpel
Friedrich Verzetnitsch
Dr. Christoph Leitl
Rudolf Schwarzböck
In Fall des
Ausscheidens hat der jeweilige Sozialpartner einen neuen Vertreter/eine neue
Vertreterin zu nominieren.
10. 1 Vertreter der
Industriellenvereinigung – Nominierung durch VÖI
Dr. Günther Voith
In Fall des
Ausscheidens hat die Industriellenvereinigung einen neuen Vertreter/eine neue
Vertreterin zu nominieren.
11. 1 Vertreter der Kammer
der Freien Berufe –
Nominierung durch das Bundeskomitee Freie Berufe
Österreichs
Univ.Prof. Dr. Bernhard
Raschauer
In Fall des
Ausscheidens hat das Bundeskomitee der Freien Berufe einen neuen Vertreter/eine
neue Vertreterin zu nominieren.
12. 18 Persönlichkeiten – Nominierung durch die Parteien
18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien im Verhältnis von 6 VP : 5 SP : 3 FP : 3 Grüne vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können.
FPÖ
Dr. Peter Böhm
Dieter Egger
Herbert Scheibner
Grüne
Dr. Eva Lichtenberger
Mag. Dr. Madleine Petrovic
Mag. Terezija Stoisits
ÖVP
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Prof. Christine Gleixner
Univ.Prof. DDr. Christiph Grabenwarter
Herwig Hösele
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack
Mag. Werner Wutscher
SPÖ
Dr. Maria Berger
Albrecht Konecny
Dr. Manfred Matzka
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Leopold Specht
Dr. Peter Wittmann
In Fall des
Ausscheidens hat die betreffende Partei einen neuen Vertreter/eine neue
Vertreterin zu nominieren.
13.
9
Virilisten
– Bestellung durch das Präsidium aus der Expertenliste des Gründungskomitees
Das Gründungskomitee erstellte eine Liste von 18 Persönlichkeiten aus dem Bereich von Rechts- und Verwaltungswissenschaften, von Organisationsfachleuten, Verwaltungspraktikern, Vertretern der Bürger/Zivilgesellschaft und anderen Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Konvent als wesentlich für die Erreichung der Ziele erachtet wird (Expertenpool). Aus dem Kreis dieser Persönlichkeiten wurden vom Präsidium neun Mitglieder des Konvents ausgewählt, mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen.
Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger
Univ.Prof. Dr. Bernd Christian Funk
Univ.Prof. Dr. Herbert Haller
Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer
Dr. Elfriede Mayrhofer
Univ.Prof. Dr. Theodor Öhlinger
Dr. Michaela Pfeiffenberger
Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin
In Fall des
Ausscheidens hat das Präsidium einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin aus
der Liste der Experten (Expertenpool) zu nominieren.