Siebente Sitzung des Präsidiums des
Österreich–Konvents
27.
August 2003, Beginn 10.00 Uhr, Lokal IV, 1017 Wien–Parlament, Ende 12.00 Uhr
Protokoll
Teilnehmer:
Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes
Vorsitzender des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des
Nationalrates
Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums
Angela Orthner, Erste Präsidentin des
Oberösterreichischen Landtages
Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des
Nationalrates
Mitglied des Präsidiums
Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz
Mitglied des Präsidiums
Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat
Mitglied des Präsidiums
Anwesend:.
Ing.
Mag. Karl Wollrab, Geschäftsführer des Büros des Österreich–Konvents
Landtagsdirektor
Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden des
Präsidiums
Dr. Edith Goldeband, beigezogen vom Vorsitzenden des Präsidiums
Dr.
Karl Megner, Büros des Österreich–Konvents
Dr.
Renate Casetti, Büros des Österreich–Konvents
Dr.
Clemens Mayr, Büros des Österreich–Konvents
Dr.
Claudia Kroneder–Partisch Büros des Österreich–Konvents
Mag.
Jochen Danninger, beigezogen von Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol
Dr.
Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig
1. Mandate des
Präsidiums gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Österreich–Konvents für
die Ausschüsse 1, 3, 5 und 9 (Entwürfe s. Beilagen)
2. Personelle Situation des Büros
des Österreich–Konvents
3. Räumliche Unterbringung der
Mitarbeiter des Büros des Österreich–Konvents
4. Behandlung
verfassungsrechtlicher Themen im Konvent, deren Vorberatung keinem Ausschuss
zugewiesen wurde, z.B.: Neutralität, Gesetzgebungsverfahren (inkl.
Wiederverlautbarung), Bestellung österreichischer Vertreter für Organe der EU
(z.B.: Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof etc),
Immunität.
5. Allfälliges
zu 1. Mandate
des Präsidiums gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung des
Österreich–Konvents für die Ausschüsse 1, 3, 5 und 9 (Entwürfe siehe Beilagen).
Die Mitglieder des Präsidiums beraten über die
Entwürfe der Mandate, die von dem/der
zur fachlichen Unterstützung dem jeweiligen Ausschusses beigegebenen
Mitarbeiter/in des Büros des Konvents in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des
Konvents und den Vorsitzenden der Ausschüsse sowie den nominierten
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nach dem Vorbild des Konvents der EU
ausgearbeitet wurden.
Das Präsidium
verständigt sich darauf, dass die Vorgaben für die Ausschüsse im Einvernehmen
mit den Vorsitzenden der Ausschüsse und mit den nominierten stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden auf drei Seiten gestrafft werden, wobei auf offene Frage–
bzw. Themenstellungen geachtet wird und der Vorsitzende hiefür seine
Punktationen zur Verfügung stellt. Die solcherart von den Vorsitzenden der
Ausschüsse überarbeiteten Mandate werden bis zum 8. September 2003 dem Büro des
Konvents und sodann umgehend an die Mitglieder des Präsidiums zur Fortsetzung
der Beratungen am 11. September 2003 übermittelt.
zu 2. Personelle Situation des Büros des Österreich–Konvents
Der Vorsitzende stellt die anwesenden Betreuer/innen
der Ausschüsse des Konvents vor und informiert das Präsidium, dass mit Stichtag
1. September 2003 für die fachliche Unterstützung von neun Ausschüssen
Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen, jedoch für die Unterstützung des
Ausschusses 10 Finanzverfassung noch ein/eine fachlich qualifizierte/r und
erfahrene/r Mitarbeiter/in gesucht wird. Die erforderlichen Fachkräfte für das
Sekretariat werden bis Mitte September zur Verfügung stehen.
zu 3. Räumliche Unterbringung der Mitarbeiter des Büros des
Österreich–Konvents.
Die Raumsituation des Büro des Konvents entspricht
noch nicht den Erfordernissen.
zu 4. Behandlung verfassungsrechtlicher Themen im Konvent, deren
Vorberatung keinem Ausschuss zugewiesen wurde, z.B.: Neutralität,
Gesetzgebungsverfahren (inkl. Wiederverlautbarung), Bestellung österreichischer
Vertreter für Organe der EU (z.B.: Kommission, Europäischer Gerichtshof,
Europäischer Rechnungshof etc.), Immunität.
Das Präsidium weist die Fragen (Themen), die bisher
noch keinem Ausschuss zur Vorberatung zugeteilt waren bzw. für deren
Vorberatung mehrere Ausschüssen in Betracht kamen, wie folgt eindeutig zu.
Die Frage der Mitwirkung
österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der
Europäischen Union (Art. 23c B–VG) wird dem Ausschuss 3 zu gewiesen.
Fragen
der Baugesetze der Bundes–Verfassung, betreffend das Verhältnis von Bund und
Ländern, über die Mitwirkung des Bundes an der Gesetzgebung der Länder,
betreffend die mittelbare Bundesverwaltung., betreffend Vereinbarungen gemäß
Art. 15a B-VG und der Mitwirkung von Nationalrat und Bundesrat an Vorhaben der
Europäischen Union (Art. 23e B-VG) sollen im Ausschuss 5 behandelt werden.
Fragen im Zusammenhang mit
der Abschaffung (oder gegebenenfalls einer Demokratisierung) von
Bezirksverwaltungsbehörden, im Zusammenhang mit den Sicherheits- und
Schulbehörden, des Bundesheeres
sowie Fragen im Zusammenhang mit Gemeinden sollen im Ausschuss 6 vorberaten
werden.
Fragen der nicht
territorialen Selbstverwaltung werden dem Ausschuss 7 zugewiesen.
Fragen
betreffend die Kontrollrechte der Landtage und Fragen im Zusammenhang mit der
Immunität sollen im Ausschuss 8 behandelt werden. Fragen im Zusammenhang mit
der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus bzw mit dem
Österreichischen Stabilitätspakt 2001 werden dem Ausschuss 10 zugewiesen.
zu 5. Allfälliges
Die nächste Sitzung des Präsidiums
wird für den 11. September 2003, um 9.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament
vereinbart.
Beilagen:
Entwürfe der Mandate 1,3, 5,
9 laut Einladung
Punktationen des
Vorsitzenden anbei