Protokoll über die achte Sitzung des Ausschusses Nr. 2

    

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender                             

                  Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

                  Dr. Elfriede Mayrhofer

                  Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

                        Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

                        Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

                  Dr. Johannes Schnizer                                                                                    Dr. Klaus Wejwoda (ständiger Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

 

Entschuldigt:

                       

                        Dr. Peter Kostelka

                        Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

 

Weitere Teilnehmer:

 

                        Mag. Isolde Thornton (Beobachterin für Präs. Dr. Andreas Khol)

                                Mag. Bernhard Rochowanski (Beob. für BM Dr. Dieter Böhmdorfer)         

                        Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)
                               
Dr. Karl Megner (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

Datum:             30. März 2004

Beginn:             10.00 Uhr

Ende:               17.00 Uhr

 

9 Tischvorlagen 

 

A.) Thema Staatsgrenzen (TO Punkt 5)

 

1.) Poier, Klaus: Überlegungen zu den Bestimmungen bezüglich Staats- und Landesgrenzen

(insb. Art. 3 B-VG)

2.) Schnizer, Johannes: Information zur Staatsgrenze

3.) (Müller, Johannes:) Entwurf für eine Änderung des Art 3 Abs 2 B-VG (Stand 29.03.2004)

4.) Öhlinger, Theo: Vorschlag für Art 3 B-VG

5.) Pernthaler, Peter; Gamper, Anna: Stellungsnahme zu einer Beseitigung der paktierten Verfassungsgesetzgebung gem Art 3 Abs 2 B-VG

 

B.) Thema Verfassungsinhalte (TO Punkt 4)

 

6.) Poier, Klaus: „Inhaltsverzeichnis“ einer neuen Verfassung

7.) Öhlinger, Theo: Was soll eine Verfassungsurkunde an für den Staat und die Gesellschaft elementaren Regelungsbereichen enthalten ?  [2., erw. Auflage]

 

 

C.) Konzept des Ausschuss(zwischen)-Berichts (TO Punkt 6)

 

8.) Korinek, Karl: Vorbemerkungen zum Bericht

9.) Allgemeiner Teil

 

 

 

T A G E S O R D N U N G (galt auch für die  Sitzung vom 26.3.04)

 

 

 1.)

Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 15. und 18. März 2004

 

 2.)

Offene Punkte aus den letzten Sitzungen

 

 3.)

Fortsetzung der Durchforstung des 3. Teils des Expertenberichts Mag. Martin (Staatsverträge in Verfassungsrang und Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen)

 

 4.)

Inhalt und Gliederung einer künftigen Verfassung (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger, Arbeitsunterlage Dr. Poier)

 

 5.)

Bundes- und Landesgrenzen (Arbeitsunterlage Dr. Poier,

Arbeitsunterlage Dr. Schnizer)

 

 6.)

Diskussion des Ausschuss-Zwischenberichts des Vorsitzenden

 

 7.)

Weitere Ausschuss-Termine

 

 8.)

Allfälliges

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder. Er berichtet, dass Herr MR Dr. Dossi am 22.4.2004 ab 11 Uhr als Experte dem Ausschuss für Auskünfte zur Verfügung stehen wird.

 

 

Tagesordnungspunkt 1

 

Die Protokolle der 5. und 6. Sitzung (15.3. und 18.3.2004) werden genehmigt.

 


 

Tagesordnungspunkt 2

 

Teil III  (Stv)  

 

1.) Lfde Z 128  („Piloten“): Es bleibt bei F_11

2.) Lfde Z  425 erfasst Abkommen Hilfeleistung Nuklearunfälle

3.) Lfde Z 118  („Nizza 1957“): vgl. Walter, Anlagen 2 und 4; Entscheidung: F_11

4.) Lfde Z 166  („Spacelab“): vgl. Walter, Anlagen 2 und 4; Entscheidung: F_11

 

 

Tagesordnungspunkt 3

 

Ergebnisse:  Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse  zu TO Punkt 3  (Format A4-quer, Teil III, chronologisch geordnet,  lfde Zl 404 bis 570 = Schluß)

 

 

Tagesordnungspunkt 4

 

Die erweiterte Unterlage von Prof. Öhlinger (Tischvorlage B 7) wird zur Kenntnis genommen.

 

Ausgehend von der Unterlage von Poier (Tischvorlage B 6) werden auch andere Gliederungsvorschläge und andere mögliche Termini besprochen. Ebenso sollten die gemeinsamen Bundes- und Landesorgane, die Regulatoren sowie neue Rechtsschutzeinrichtungen (inklusive Menschenrechtsbeirat) und die Wehrverfassung Berücksichtigung finden.

 

Konsens: Von einer neuen Verfassung kann dann gesprochen werden, wenn Grundrechte, eine neue Kompetenzverteilung, die Finanzverfassung sowie eine neue Systematik eingeführt werden. Fehlen alle oder wichtige der angeführten Elemente, kann nur von einer (umfangreichen) Novellierung des B-VG gesprochen werden. 

 

Konsens: Das Präsidium benötigt derzeit eine detaillierte Arbeitsunterlage, um Defizite des Bearbeitungsstandes in den Ausschüssen feststellen zu können. Hiebei ist möglichst auf materielle Vollständigkeit, noch nicht auf eine differenzierte, systematische Gliederung zu achten. Diese wäre am Ende der Ausschussarbeiten wichtig. Prof. Wiederin wird eine materiell möglichst umfassende Liste ausarbeiten, die aber keinesfalls eine endgültige Gliederung präjudizieren soll.

 


 

Tagesordnungspunkt 5

 

Poier hat in seiner Unterlage (Tischvorlage A 1) die derzeitigen Verfassungsbestimmungen dargestellt, ebenso Schnizer (Tischvorlage A 2).

 

Der Vorsitzende resümiert. Derzeit gibt es hinsichtlich der Bundesgrenzen verfassungsrechtlich eine verwirrende Situation: Detaillierte Staatsverträge im Verfassungsrang (z.B. Grenze zu Liechtenstein), summarisch beschreibende Staatsverträge im Verfassungsrang, verfassungsgesetzliche Festlegungen, fehlende verfassungsrechtliche Grundlage (Italien).

Hauptproblem: Festlegung der Bundesgrenzen erfolgt staatsvertraglich, Umsetzung ist völkerrechtliche Rechtspflicht. Das Ziel muss sein, Regeln für die Ausarbeitung der Staatsverträge zu finden (einschließlich Landesbeteiligung), keine Überbetonung der bloßen Umsetzung.

 

Besprochen werden, teilweise kontroversiell, die Inhalte der angeführten Tischvorlagen.

Müller bleibt vorläufig bei seiner deponierten Position (Tischvorlage A 3)

 

Der Vorsitzende vertagt die Debatte bis 22.4.2004 und ersucht Prof. Öhlinger unter Berücksichtigung der Debattenbeiträge um eine neue Unterlage (Tischvorlage A 4: „Vorschlag für Art 3 B-VG“).

 

 

Tagesordnungspunkt 6

 

Der Vorsitzende regt an, dass der Zwischenbericht nicht im Plenum des Konvents diskutiert werden soll, weil noch im Mai der Schlussbericht vorliegen wird.

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den Ausschussmitgliedern.

 

Nächste Sitzung: 22.4.2004, 10  Uhr

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner

Brigitte Birkner

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste,  Anhang zu TO 3,  9 Tischvorlagen