Protokoll über die sechste Sitzung des Ausschusses Nr. 2

    

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender                             

                  Univ. Prof. Dr. Peter Böhm

                  Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

                  Dr. Elfriede Mayrhofer

                  Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

                        Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

                        Univ.Ass. Dr. Klaus Poier                                                                              Mag. Andreas Graf (Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

 

Entschuldigt:

 

                        Dr. Peter Kostelka

 

Weitere Teilnehmer:

 

                        Mag. Ronald Faber (Beob. für Präs. Dr. Fischer / Dr.  Schnizer)

                        Markus Kroiher (Beobachter für Präs. Dr. Andreas Khol)

                        Mag. Bernhard Rochowanski (Beob. für BM Dr. Dieter Böhmdorfer)           Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)

Dr. Karl Megner (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

 

Datum:             18. März 2004

Beginn:             10.00 Uhr

Ende:               17.00 Uhr

 

Tischvorlage  (vgl. dazu Protokoll der 5. Sitzung 15.3.04, TO 2):

 

 Prof. Öhlinger:

Was soll eine Verfassungsurkunde an für den Staat und die Gesellschaft
elementaren Regelungsbereichen enthalten
?
[2. veränd. Aufl. A02-6.Sitzung 18.3.04]

 

 


T A G E S O R D N U N G

 

 

 1.)       Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 11. Februar und 6. März 2004

 2.)       Durchforstung des Bestandes an formellem Verfassungsrecht (Fortsetzung)

3.)        Allfälliges

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.

 

Tagesordnungspunkt 1

 

Die Protokolle der Sitzungen vom 11. Februar und 6. März werden von den Ausschussmitgliedern genehmigt.

 

Der Vorsitzende berichtet über Anfragebeantwortungen von anderen Stellen.

 

1.) Verbindungsstelle der Bundesländer zu 3 Fragenstellungen:

 

1.1.)  Arbeitsunterlage erster Teil, VFB, Lfd Z 10: § 8 Abs. 6 ÜbergangsG 1920 – Überlassung von Bundesgebäuden

Antwort: Für das Land Salzburg hat diese Bestimmung weiterhin rechtliche Bedeutung (zumindest für das Gebäude Mozartplatz 1 und 2)  Anfrage-Nr. 2;  
Konsens: Übergangsrecht

 

1.2.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB, Lfd Z 12: Art. II § 6

ÜbergangsG 1929 – Kriegsgräber

Antwort: Salzburg teilt mit, dass die Bestimmung nach wie vor rechtliche Bedeutung hat, weil die Länder und Gemeinden finanziell  nicht belastet werden dürfen. Anfrage-Nr. 3;
Konsens: Übergangsrecht

 

1.3.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB, Lfd Z 49: Art III Abs. 1 B-VGNov 1981,

BGBl. 350 Übergangsbestimmungen zu Art 21 Abs. 2 B-VG (Ausnahme Wiener PersonalvertretungsG – Gemeindebedienstete)

Antwort: Die Bestimmung hat für Wien rechtliche Bedeutung. (Die Bediensteten in den Betrieben der Stadt Wien ressortieren nicht zur Personalvertretung,  sondern haben einen Betriebsrat).  Anfrage-Nr. 4;
Konsens: Übergangsrecht (gesamter Art III)

 

 

2.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB, Lfd Z 14, StGBl 1945/143 Art II-VI (BurgenlandG 1945)

Antwort:  Das Amt der burgenländischen Landesregierung teilt mit, dass das Gesetz  gegenstandslos geworden ist (aber die durch das Gesetz eingeführten Akte bleiben von der Aufhebung unberührt). Anfrage-Nr. 5;
Konsens: F_3


3.)  Brief des Vorsitzenden an das Präsidium, 18.3.2004: Welcher Ausschuss ist für die künftige verfassungsrechtliche Stellung der Univ. zuständig; ebenso Behandlung der Frage der Mitwirkung von Fremden als Mitglieder universitärer Kollegialorgane.
Anfrage-Nr. 7

 

4.) In diesem Brief des Vorsitzenden an das Präsidium, 18.3.2004, ist auch enthalten: Hinweis auf die Problematik der Staats- und Landesgrenzen. Der Ausschuss 2 ist bereit, das gesamte Problem zu behandeln, sofern das Präsidium dies als Teil des Mandats definiert.
Anfrage-Nr. 8

 

 

 

Tagesordnungspunkt 2

 

In der Sitzung am 18. März  2004  wurde die Arbeitsunterlage Teil II (Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen), sortiert nach dem Grund für den Verfassungsrang, von Seite 17 (lfde Zl  130) bis Seite 34 (einschließlich lfde Zl 432 = Ende Teil II) behandelt

 

Ergebnisse:  Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse  zu TO Punkt 4  (Format A4-quer, Teil I /  Teil II bis lfde Zl 130 bis 432 = Ende)

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den Ausschussmitgliedern.

 

Nächste Sitzung: 26.3.2004, 10  Uhr

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)

                          Brigitte Birkner (Sekretärin des Ausschusses)

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, eine Tischvorlage