Protokoll über die sechste Sitzung des Ausschusses Nr. 2
Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof.
Dr. Karl Korinek, Vorsitzender
Univ.Prof.
Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender
Univ.
Prof. Dr. Peter Böhm
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Dr.
Elfriede Mayrhofer
Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert Sausgruber)
Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger
Univ.Ass. Dr. Klaus Poier Mag.
Andreas Graf (Vertreter für
Ök.Rat Rudolf Schwarzböck)
Entschuldigt:
Dr.
Peter Kostelka
Weitere Teilnehmer:
Mag.
Ronald Faber (Beob. für Präs.
Dr. Fischer / Dr. Schnizer)
Markus
Kroiher (Beobachter
für Präs. Dr. Andreas Khol)
Mag. Bernhard Rochowanski (Beob. für BM Dr. Dieter Böhmdorfer) Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)
Dr. Karl Megner (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)
Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)
Datum: 18.
März 2004
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 17.00
Uhr
Tischvorlage (vgl. dazu Protokoll der 5. Sitzung
15.3.04, TO 2):
Prof. Öhlinger:
Was soll eine Verfassungsurkunde an für den Staat und die Gesellschaft
elementaren Regelungsbereichen enthalten ?
[2. veränd.
Aufl. A02-6.Sitzung 18.3.04]
T A G E S O R D N U N G
1.) Genehmigung
der Protokolle der Sitzungen vom 11. Februar und 6. März 2004
2.) Durchforstung des Bestandes an
formellem Verfassungsrecht (Fortsetzung)
3.) Allfälliges
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die
Ausschussmitglieder.
Die Protokolle der Sitzungen vom 11. Februar und 6. März
werden von den Ausschussmitgliedern genehmigt.
Der
Vorsitzende berichtet über Anfragebeantwortungen von anderen Stellen.
1.)
Verbindungsstelle der Bundesländer zu 3 Fragenstellungen:
1.1.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB,
Lfd Z 10: § 8 Abs. 6 ÜbergangsG 1920 – Überlassung von Bundesgebäuden
Antwort: Für das Land Salzburg hat diese Bestimmung weiterhin rechtliche Bedeutung (zumindest für das Gebäude
Mozartplatz 1 und 2) Anfrage-Nr. 2;
Konsens: Übergangsrecht
1.2.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB,
Lfd Z 12: Art. II § 6
ÜbergangsG
1929 – Kriegsgräber
Antwort:
Salzburg teilt mit, dass die Bestimmung
nach wie vor rechtliche Bedeutung hat, weil die Länder und Gemeinden
finanziell nicht belastet werden
dürfen. Anfrage-Nr. 3;
Konsens: Übergangsrecht
1.3.) Arbeitsunterlage erster Teil, VFB,
Lfd Z 49: Art III Abs. 1 B-VGNov 1981,
BGBl. 350 Übergangsbestimmungen
zu Art 21 Abs. 2 B-VG (Ausnahme Wiener PersonalvertretungsG –
Gemeindebedienstete)
Antwort:
Die Bestimmung hat für Wien rechtliche Bedeutung. (Die Bediensteten in den Betrieben der Stadt
Wien ressortieren nicht zur Personalvertretung, sondern haben einen Betriebsrat). Anfrage-Nr. 4;
Konsens: Übergangsrecht (gesamter Art III)
2.)
Arbeitsunterlage erster Teil, VFB, Lfd Z 14, StGBl 1945/143 Art II-VI
(BurgenlandG 1945)
Antwort:
Das Amt der
burgenländischen Landesregierung teilt mit, dass das Gesetz gegenstandslos geworden ist (aber die
durch das Gesetz eingeführten Akte bleiben von der Aufhebung unberührt).
Anfrage-Nr. 5;
Konsens: F_3
3.) Brief des Vorsitzenden an das
Präsidium, 18.3.2004: Welcher Ausschuss ist für die künftige verfassungsrechtliche
Stellung der Univ. zuständig; ebenso Behandlung der Frage der Mitwirkung von
Fremden als Mitglieder universitärer Kollegialorgane.
Anfrage-Nr. 7
4.) In
diesem Brief des Vorsitzenden an das Präsidium, 18.3.2004, ist auch enthalten:
Hinweis auf die Problematik der Staats- und Landesgrenzen. Der Ausschuss 2 ist
bereit, das gesamte Problem zu behandeln, sofern das Präsidium dies als Teil
des Mandats definiert.
Anfrage-Nr. 8
Tagesordnungspunkt 2
In
der Sitzung am 18. März 2004 wurde die Arbeitsunterlage Teil II
(Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen), sortiert nach dem Grund für den
Verfassungsrang, von Seite 17 (lfde Zl
130) bis Seite 34 (einschließlich lfde Zl 432 = Ende Teil II) behandelt
Ergebnisse:
Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse zu TO Punkt 4 (Format A4-quer, Teil I / Teil II bis lfde Zl 130 bis 432 = Ende)
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den
Ausschussmitgliedern.
Nächste Sitzung: 26.3.2004, 10 Uhr
Schriftführung:
Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)
Brigitte Birkner (Sekretärin des
Ausschusses)
Vorsitzender:
Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek
Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, eine Tischvorlage