Protokoll
über die vierte Sitzung des Ausschusses Nr. 2
Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof.
Dr. Karl Korinek, Vorsitzender
Univ.Prof.
Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender
Mag.
Gerfried Gruber (Vertreter
für Ök.Rat Rudolf Schwarzböck)
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert Sausgruber)
Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger
Univ.Ass. Dr. Klaus Poier Dr.
Johannes Schnizer
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm
Dr.
Peter Kostelka
Dr.
Elfriede Mayrhofer
Weitere Teilnehmer:
Dr.
Marlies Meyer (Beobachterin
für Dr. Eva Glawischnig)
Mag.
Bernhard Rochowanski (Beob.
für BM Dr. Dieter Böhmdorfer) Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)
Dr. Karl Megner
(Mitarbeiter des Büros
des Österreich-Konvents)
Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)
Datum: 06.
März 2004
Beginn: 09.30
Uhr
Ende: 13.00
Uhr
Arbeitsunterlagen:
Prof. Öhlinger:
Formulierungsvorschlag
betreffend die Stellung Österreichs in der EU
Prof. Öhlinger:
Was soll eine Verfassungsurkunde an für den Staat und die Gesellschaft
elementaren Regelungsbereichen
enthalten ?
[1.Aufl.
06.3.04 / A02-4.Sitzung ]
Heinz König (E-Mail): Staatsgrenzverträge, Auflistung der Stammverträge
T A G E S O R D N U N G
1.) Formulierungsvorschlag Österreich in
der EU (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger)
2.) Inhalt und Gliederung einer künftigen
Verfassung (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger)
3.) Bundes- und Landesgrenzen - weitere
Vorgangsweise
4.) Durchforstung des Bestandes an
formellem Verfassungsrecht (Fortsetzung)
5.) Allfälliges
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die
Ausschussmitglieder. Er ersucht um Verständnis, dass das Protokoll der dritten
Sitzung erst bei der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
Das Ansuchen des Ausschusses um Verlängerung des Mandats wurde vom Präsidium
zur Kenntnis genommen. Dem Bericht des Ausschusses sieht das Präsidium bis 8.
April 2004 entgegen. Am 15. März 2004 ist geplant, von den Ausschussmitgliedern
Fotos anzufertigen.
Das Betritts-BVG
zur EU (BGBl 1994/44) enthält Bestimmungen, die sich durch den Betritt
erschöpft haben. Andererseits fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage der
österreichischen Mitgliedschaft in der EU. Daher sollten diese Normen in das
B-VG mittels einer knappen Formulierung inkorporiert werden (Art 2a im
Anschluss an die bisherigen Art 1 und 2).
Es stellt sich
außerdem die Frage nach der Rechtsnatur des Beitritts-BVG: Staatsvertrag
– besonderer Vertrag? Es ist
ferner offen, ob die Mitgliedschaft in der EU als leitender Grundsatz der
Bundesverfassung anzusehen ist – bedürfte ein allfälliger Austritt einer
Volksabstimmung? Wesentliche Änderungen der Mitgliedschaft wären als
Gesamtänderung der Bundesverfassung anzusehen und im Sinne des Art 44 Abs 3
B-VG zu qualifizieren.
Der
Vorsitzende resümiert den Textvortschlag:
Anmerkungen:
Der
Ergänzungsvorschlag:
„Österreich ist
Mitglied der Europäischen Union und wirkt bei ihrer Entwicklung mit“
findet
überwiegend keine Zustimmung.
Der
Vorsitzende resümiert seinen Vorschlag für den Bericht des Ausschusses
(kann bei Vorliegen von den Ausschussmitgliedern noch diskutiert
werden):
Einhellige
Auffassung: Auch über Staatsverträge können Volksabstimmungen stattfinden - die
überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder plädiert für einen Vorbehalt in
der Ermächtigung, falls eine grundlegende Verfassungsänderung erfolgt. (Verweis
auf Art 44 Abs (3) B-VG.) Die
Auffassungen im Ausschuss sind unterschiedlich, ob der Maßstab dieser
Änderungen derselbe sein soll wie bei rein innerstaatlichen
Verfassungsänderungen oder ob ein eigener reduzierter, spezifisch auf das
Gemeinschaftsrecht ausgerichteter Maßstab angestrebt werden soll; deutliche
Präferenz für die erste Lösung.
Es wäre sinnvoll, dies in den Erläuterungen näher auszuführen. (Beispiele:
gravierende Änderung des Primärrechts; EU entwickelt Staatlichkeit, wird
Bundesstaat, dadurch grundlegende Veränderungen der Bauprinzipien der
österreichischen Verfassung - zum Beispiel Änderungen des bundesstaatlichen
Prinzips).
Falls der im Sinne des Inkorporationsgebotes überflüssig werdende Art 50 (Abs 2
und 3) B-VG geändert werden wird, ist die Adaptierung des oben stehenden
Textvorschlages nötig (auch hinsichtlich des Art 50 sind Erläuterungen
vorzunehmen).
Eine
Arbeitsunterlage liegt vor; Verschiebung der Behandlung zwecks Studium (kommt
auf die TO der nächsten Sitzung).
Tagesordnungspunkt 3
Der
Vorsitzende resümiert die Problemstellung.
1.)
Stammverträge der Grenzfestlegungen stehen teilweise nicht im Verfassungsrang
2.)
Vertragliche Änderungen erfolgten durchwegs im Verfassungsrang
3.)
Festlegung der Grenzen selbst nicht im B-VG erfolgt
4.)
Umsetzung der Verträge gemäß 1.) durchwegs im Verfassungsrang (LVG, BVG)
Zitat aus: Mail von Dipl.-Ing. Heinz König an Präs. Dr. Korinek vom
13.2.2004 (Tischvorlage 3)
Der
Vorsitzende hat bereits einen Brief an das Präsidium konzipiert, der auf das
Problem aufmerksam macht. Mit der Absendung ist noch zu warten, weil der
im Wirtschaftsministerium
zuständige MR Twaroch das Problem
mit Dr. Schnizer besprechen wird, auch die Frage, ob es einen modernen Weg
gibt, die Staatsgrenzen festzulegen.
Nach
einer Diskussion resümiert der Vorsitzende, dass es hinsichtlich der „Grenzproblematik“
zwei Möglichkeiten gibt. Erstens
den Versuch, auf Basis der geführten Diskussion eine Unterlage zu entwerfen,
die zur Erarbeitung eines Lösungsvorschlages im Ausschuss 2 dient. (Frage der
Entkleidung des Verfassungsranges, Zweidrittelgesetzgebung, paktierte
Gesetzgebung Bund/Länder usw.) Der Vorsitzende ersucht Herrn Dr. Poier, eine
verbale Zusammenfassung zu erstellen (noch nicht die Formulierung einer Norm).
Zweitens gäbe es die ursprünglich gewählte Möglichkeit, das Präsidium auf dieses Problem aufmerksam zu
machen, damit ein Ausschuss betraut wird. Die Teilnehmer befürworten deutlich
Alternative 1.
Tagesordnungspunkt 4
In
der Sitzung am 6. März 2004 wurde die Arbeitsunterlage Teil II
(Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen), sortiert nach dem Grund für den
Verfassungsrang, von Seite 5 (lfde Zl
198) bis Seite 7 (einschließlich lfde Zl 78) behandelt
Ergebnisse:
Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse zu TO Punkt 4 (Format A4-quer, Teil II bis lfde Zl 198 bis 78)
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den
Ausschussmitgliedern. Nächste Sitzung: 15.3.2004, 10 Uhr
Schriftführung:
Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)
Brigitte Birkner (Sekretärin des
Ausschusses)
Vorsitzender:
Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek
Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, drei Tischvorlagen