Protokoll über die dritte Sitzung des Ausschusses Nr. 2

    

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

                  Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

      Dr. Elfriede Mayrhofer

      Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

      Dr. Matthias Germann (Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

      Dr. Johannes Schnizer

      Dr. Klaus Wejwoda (ständiger Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

 

Entschuldigt:

 

            Dr. Peter Kostelka

            Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

 

Weitere Teilnehmer:

 

            Mag. Bernhard Rochowanski (Beob. für BM Dr. Dieter Böhmdorfer)

            Mag. Isolde Thornton (Beobachterin für Präs. Dr. Andreas Khol)

            Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)

Dr. Karl Megner  (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Alexander Francva (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents, EDV-Unterst.)

Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

Datum:                        11. Februar 2004

Beginn:                        10.05 Uhr

Ende:                         16.40 Uhr

 

Tischvorlagen:                        Tagesordnung

Expertenarbeit Mag. Andrea Martin, Teil 2, chronologisch geordnet  sowie nach „Grund für den Verfassungsrang“ sortiert

                       


T A G E S O R D N U N G

 

 1.)

Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.Jänner 2004

 

 2.)

Durchforstung des Bestandes an formellen Verfassungsrecht (Fortsetzung)

 

 3.)

Festlegung der Tagesordnung für die Sitzung am 06. März 2004 (Kundmachung von Verfassungstexten, Inhalt und Gliederung einer künftigen Verfassung)

 

 4.)

Festlegung weiterer Sitzungstermine

 

 5.)

Allfälliges

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.

Tagesordnungspunkt 1

 

Das Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 20. Jänner 2004 wurde mit folgenden Nachträgen genehmigt:

 

1.) Zusammenstellung ... Regelungen ... bundesverfassungsrechtl. Form, I. Teil, chron.geordnet Seite 11, „NaturhöhlenG“; StF BGBl. 1974/444, Art. IX: Satz 1 (Derogationsnorm) = F_1 ; Satz 2 (gegenstandslos) = F_2

(Von der Ermächtigung des Satzes 2 des Art. IX wurde mit BGBl. 786/1974 Gebrauch gemacht)

 

2.) Zusammenstellung ... Regelungen ... bundesverfassungsrechtl. Form, I. Teil, chron.geordnet Seite 12, StF BGBl. 1974/444, Art. XIII: (gegenstandslos) = F_2;

AnerbenG = BGBl. 1989/659

 

3.) In der Sitzung vom 20.01.2004 wurde beschlossen, den Fragenkomplex Staats- / Landesgrenzen dem Ausschuss 5 vorzulegen. Der Vorsitzende plädiert eher für die Vorlage an das Präsidium.

Es ergeben sich drei Fragestellungen: 

Wie sollen Grenzen überhaupt – in welchem Verfahren, in welcher Rechtsform -  festgestellt werden und wie sollen sie abgeändert werden ? Es wird eine allgemeine Formulierung in der Verfassungsurkunde gefunden werden müssen, mit Verweis auf Anlagen (Pläne etc.).

Dr. Schnizer: MR Twaroch, Vors. d. Staatsgrenzenausschusses, wird sich im März 2004 mit diesen Fragen befassen. Mit dem Brief an das Präsidium wird bis dahin zugewartet (Dr. Schnizer wird berichten).

 

 

4.) Zusammenstellung ... Regelungen ... bundesverfassungsrechtl. Form, I. Teil, chron.geord.:

Seite 4, B-VGNov 1929, Art II §§ 9 -11

§ 9  F_2

§ 10 F_3

§ 11 A09_Zuw


 

 

Tagesordnungspunkt 2

 

1.) Anhand der Arbeitsunterlage Teil I , lfde Zl. 68 (Endbesteuerungsgesetz), wurde die in der zweiten Sitzung  (20.01.2004) entwickelte Typologie (Fälle 1-9, Lösungsvorschläge) um einen Fall erweitert.

 

10. Fall: Absicherungsgesetz

 

Sigel= Absicherungsgesetz

 

Die Vermeidung von Absicherungsgesetzen liegt im Kernbereich der Aufgabe dieser Verfassungsreform, daher wird die Aufhebung dieser Normen vorgeschlagen. Soweit darin generelle Anliegen zum Ausdruck kommen, empfiehlt es sich, eine allgemeine Ermächtigung zu schaffen und nicht die konkrete Regelung (z.B. Endbesteuerung) in den Verfassungsrang zu setzen.

 

2.) Anhand der Arbeitsunterlage Teil I ,  lfde Zl 71 (Beitritt Österreichs zur EU) wurde der Konnex zwischen Verfassungsrecht und der österreichischen Mitgliedschaft bei der EU diskutiert (siehe Anm. bei  Zl 71). Herr Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger wird bis zur nächsten Sitzung eine Arbeitsunterlage dazu vorbereiten.

 

3.) In der Sitzung am 11. Februar 2004  wurde die Arbeitsunterlage Teil I bis zum Schluss behandelt, die Arbeitsunterlage Teil II  (Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen), sortiert nach dem Grund für den Verfassungsrang, bis Seite 5 einschließlich lfd Zl 296

(zuzüglich einige lfde Zl. aus der chronologisch sortierten Unterlage)

 

Ergebnisse:  Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse  zu TO Punkt 2  (Format A4-quer, Teil I / ab Punkt 41 bis Schluß; Teil II bis lfde Zl 296)

 

 

Tagesordnungspunkt 3

 

Kundmachung von Verfassungsgesetzen, Inhalt und Gliederung einer künftigen Verfassung : Herr Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger wird bis zur nächsten Sitzung eine Arbeitsunterlage (Punktation, „Inhaltsverzeichnis“) dazu vorbereiten (ohne Rechtsvergleichung).

 


Tagesordnungspunkt 4

 

Samstag, 6.3.2004, 9-13 Uhr 

Montag, 15.3.2004, 10-17 Uhr

Donnerstag, 18.3.2004, 10-17 Uhr

 Sodann Abfassung des Berichts (geplante Abgabe: Anfang April,

 ohne Staatsverträge)

Freitag, 26.3.2004, 10-17 Uhr

Beschluss des Berichts, Beginn  Staatsverträge (Grundlagen)

Dienstag, 30.3. 2004, 10-17 Uhr: Durchforstung Staatsverträge (Fortsetzung)

Donnerstag, 22.4. 2004, 10-17 Uhr: Endbericht

 

 

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)

                          Brigitte Birkner (Sekretärin des Ausschusses

 

 

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, zwei Anhänge