Protokoll über
die konstituierende Sitzung des Ausschusses Nr. 2
Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof.
Dr. Karl Korinek, Vorsitzender
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm
Univ.Prof.
Dr. Clemens Jabloner
Dr.
Peter Kostelka
Dr.
Elfriede Mayrhofer
Dr.
Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert Sausgruber)
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger
Dr.
Johannes Schnizer
Dr.
Klaus Wejwoda (ständiger Vertreter für Ök.Rat Rudolf Schwarzböck)
Univ.Prof.
Dr. Ewald Wiederin
Nicht
teilgenommen: Univ.Ass. Dr. Klaus Poier
Weitere
Teilnehmer:
Mag.
Ronald Faber (Beobachter
für Präs. Dr. Heinz Fischer)
Mag.
Hedwig Kopetz (Beobachterin für Präs. Angela Orthner)
Mag.
Isolde Thornton (Beobachterin für Präs. Dr. Andreas Khol)
Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)
Dr.
Karl Megner (Mitarbeiter des Büros
des Österreich-Konvents)
Brigitte
Birkner (Mitarbeiterin
des Büros des Österreich-Konvents)
Datum: 22.
November 2003
Beginn: 09.40
Uhr
Ende: 12.30
Uhr
Tischvorlagen: Tagesordnung
Legistische Binnenstruktur der neuen
Verfassung (Diskussionspapier Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin)
Sitzungstermine aller Ausschüsse
Konkordanz:
Gleichzeitige Tagungsmöglichkeit der Ausschüsse
E-Mail-Verteiler
des Ausschusses 2
T A G E S O R D N U N G
1.) |
Konstituierung |
2.) |
Vorstellung der von den Präsidiumsmitgliedern entsandten
Beobachter |
3.) |
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden |
4.) |
Legistische Binnenstruktur der neuen Verfassung
(Diskussionspapier Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin) |
5.) |
Terminplanung |
6.) |
Allfälliges |
Der Vorsitzende
eröffnet die Sitzung und begrüßt als neues Ausschussmitglied Frau Dr. Elfriede
Mayrhofer, Bezirkshauptfrau, die den Platz des ausgeschiedenen LH Dr. Erwin
Pröll einnimmt, sowie die drei Beobachter. Herr Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin
wird mit einer Stimmenthaltung, sonst einstimmig, zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Alle Beratungen werden voraussichtlich im
Verfassungsgerichtshof stattfinden.
Frau Mag. Martin
wird einstimmig als ständige Expertin den Sitzungen beigezogen.
Tonbandaufzeichnungen zur Erleichterung der Abfassung des Protokolls werden von
allen Mitgliedern gestattet. Die Protokollerstellung erfolgt – unter
Verantwortung des Vorsitzenden – durch den Ausschussbetreuer Dr. Megner.
Herr Univ. Prof.
Dr. Öhlinger deponiert zum Protokoll der inoffiziellen Vorbesprechung vom
12.9.2003, dass von ihm nicht zu
I-3.c des Mandats ein Diskussionspapier erstellt werden sollte, sondern zu Punkt I-2. Der Vorsitzende erklärt, es wäre noch nicht klar, ob dieses
Papier noch notwendig wäre. Am Ende der Sitzung wird schließlich festgelegt,
dass die Erarbeitung dieser Unterlage derzeit ausgesetzt wird.
Der Vorsitzende
berichtet über den Stand der bisherigen Beratungen. Er stellt drei Themenkreise
vor, die der Ausschuss derzeit zu bearbeiten hat:
Präsident
Korinek stellt die Frage, wie man weiter vorgehen möchte. Inwieweit erfordert
das Inkorporationsgebot
Verfassungsbegleitgesetze, Übergangsgesetze beziehungsweise technische
Verfassungsregeln? Plädieren würde
er für den Terminus „Verfassungsbegleitgesetz“ - zumindest für den
Sprachgebrauch im Ausschuss. Weiters stellt sich die Frage nach totalem
Anfüllen der Verfassung oder einer Reduktion auf wesentliche Inhalte. Wenn eine
Reduktion stattfindet, wie bewältigt man die Grundfragen, die über die
Tagesaktualität hinausgehen? Soll
es dafür Verfassungsausführungsgesetze geben?
Tagesordnungspunkt
4
Referat
Univ.Prof. Dr. Wiederin: Legistische Binnenstruktur der neuen Verfassung
Anschließend
Besprechung der aufgeworfenen Themen.
Der Vorsitzende resümiert folgende Punkte:
1.) „Drei Ebenen des Verfassungsrechts ?“
* Die Ästhetik einer Verfassungsurkunde macht es
schwer, mit rein technischen Dingen
wie: Weitergeltung, Übergangsbestimmungen, Bestimmungen des
In-Kraft-Tretens usw. fertig zu werden.
* Daher
bieten sich Verfassungsbegleitgesetze zur Aufnahme derartiger Bestimmungen
an. Dennoch müssen auch diese „schlank“ gehalten werden und dürfen keineswegs
zum Sammelort jener Normen werden, über die im Konvent hinsichtlich der
Aufnahme in das B -VG keine Einigung erzielt werden wird.
* Die Idee der Verfassungsausführungsgesetze
(„Trabantengesetze“), die nicht mit einfacher Mehrheit beliebig abänderbar sein
sollten, ist weiter zu diskutieren – und zwar sowohl hinsichtlich des „Ob“, als
auch (im Falle der Akzeptanz dieser Idee) hinsichtlich der vorzusehenden
erhöhten Erzeugungsbedingungen. Dabei bestehen die Optionen der „qualifizierten
Quoren“: Besondere Verfahrensbedingungen im Nationalrat; Bundesratszustimmung
o.ä.
2.) Der Wildwuchs an Verfassungsbestimmungen in
einfachen Gesetzen sollte beseitigt werden. Dies kann nicht ersatzlos
geschehen. Wo es um materielles Verfassungsrecht geht oder ein politischer
Wille nach starker Absicherung vorhanden ist, sollten besondere Regeln
entwickelt werden. Die Art und Weise ist noch zu diskutieren.
3.) Die beiden Extremvarianten „Total schlanke
Verfassung – alles übrige bleibt dem einfachen Gesetzgeber überlassen“ wie auch
das „komplette“ Inkorporationsgebot (einschließlich rechtstechnischer
Regelungen etc.) werden abgelehnt.
4.) Es muss erkennbar sein, was Verfassungsrecht ist.
5.) Es soll künftig keine Sammelgesetze geben, mit
denen auch Verfassungsrecht geändert wird. Der Vorsitzende
wird den Vorsitzenden des Aussschusses,
der sich mit dem Weg der Gesetzgebung befasst, von
diesen Überlegungen in Kenntnis setzen.
Die
Meinungsbildung zu folgendem Punkt wurde verschoben:
6.) Ausgehend vom Konzept eines „relativen
Inkorporationsgebotes“ bedarf es der
Klärung der Frage, welche Rechtsform es neben der Verfassungsurkunde und
einem Verfassungsbegleitgesetz (vgl. Pkt 1) noch geben soll.
Der Vorsitzende ersucht um Meinungsbildung durch
Abstimmung:
Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen
1.) Ermächtigung zu „Trabanten“ zwecks Verschlankung
des B-VG, aber nur auf Verfassungsebene
oder
2.) Ebenfalls Verschlankung des B-VG, aber auf einer Ebene
darunter (z.B. verfassungsausführende Gesetze mit erhöhten
Erzeugungsbedingungen, aber kein tatsächliches Verfassungsrecht).
Müller ersucht im Sinn der GO um Verschiebung dieser
Meinungsbildung.
Der Vorsitzende verschiebt nach Diskussion die Meinungsbildung.
Tagesordnungspunkt
5
Der Vorsitzende
betont die Wichtigkeit der Durchforstung des geltenden Verfassungsrechts in
einfachen Gesetzen (Expertenauftrag Mag. Martin). Es wird jede einzelne
Bestimmung nach Kategorien erfasst (voraussichtlich ca. 150 bis 170 Seiten): Regelungsinhalt,
wann wurde das Gesetz eingeführt, wann wurde die enthaltene
Verfassungsbestimmung in die letzte Fassung gebracht, Grund für
Verfassungsrang, allfällige Gegenstandslosigkeit. Diese Unterlage ist v.a.
in zweierlei Hinsicht zu analysieren:
Als
weitere Sitzungstermine werden folgende Tage in Aussicht genommen:
20.1.2004, 10 -
17 Uhr : Resümee, Beginn Analyse Arbeitsergebnis Martin
11.2.2004, 10 - 17 Uhr
Sa., 6.3. 2004,
9.30-13 Uhr
15.3.2004, 10 - 17 Uhr
18.3.2004, 10 -
17 Uhr
Der Vorsitzende
dankt für die Teilnahme und schließt die Sitzung.
Schriftführung:
Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)
Brigitte Birkner (Sekretärin des
Ausschusses
Vorsitzender:
Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek
Anlagen im
Originalprotokoll:
Anwesenheitsliste, fünf Tischvorlagen