Protokoll über die konstituierende Sitzung des Ausschusses Nr. 2

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

      Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

      Dr. Peter Kostelka

      Dr. Elfriede Mayrhofer

      Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

      Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

      Dr. Johannes Schnizer

      Dr. Klaus Wejwoda (ständiger Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

      Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin

Nicht teilgenommen: Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

 

Weitere Teilnehmer:

 

            Mag. Ronald Faber (Beobachter für Präs. Dr. Heinz Fischer)

            Mag. Hedwig Kopetz (Beobachterin für Präs. Angela Orthner)

            Mag. Isolde Thornton (Beobachterin für Präs. Dr. Andreas Khol)

            Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)

                        Dr. Karl Megner  (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

                        Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

Datum:                        22. November 2003 

Beginn:                        09.40 Uhr

Ende:                         12.30 Uhr

 

Tischvorlagen:                        Tagesordnung

Legistische Binnenstruktur der neuen Verfassung (Diskussionspapier     Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin)

                                    Sitzungstermine aller Ausschüsse

                                                Konkordanz: Gleichzeitige Tagungsmöglichkeit der Ausschüsse

                                                E-Mail-Verteiler des Ausschusses 2


            T A G E S O R D N U N G

 

 1.)

Konstituierung

 2.)

Vorstellung der von den Präsidiumsmitgliedern entsandten Beobachter

 3.)

Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 4.)

Legistische Binnenstruktur der neuen Verfassung (Diskussionspapier Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin)

 5.)

Terminplanung

 6.)

Allfälliges

Tagesordnungspunkte 1 - 3

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt als neues Ausschussmitglied Frau Dr. Elfriede Mayrhofer, Bezirkshauptfrau, die den Platz des ausgeschiedenen LH Dr. Erwin Pröll einnimmt, sowie die drei Beobachter. Herr Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin wird mit einer Stimmenthaltung, sonst einstimmig, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Alle Beratungen werden voraussichtlich im Verfassungsgerichtshof stattfinden.

Frau Mag. Martin wird einstimmig als ständige Expertin den Sitzungen beigezogen.
Tonbandaufzeichnungen zur Erleichterung der Abfassung des Protokolls werden von allen Mitgliedern gestattet. Die Protokollerstellung erfolgt – unter Verantwortung des Vorsitzenden – durch den Ausschussbetreuer Dr. Megner.

 

Herr Univ. Prof. Dr. Öhlinger deponiert zum Protokoll der inoffiziellen Vorbesprechung vom 12.9.2003, dass von ihm  nicht zu I-3.c  des Mandats  ein  Diskussionspapier erstellt werden sollte, sondern zu  Punkt I-2.  Der Vorsitzende erklärt, es wäre noch nicht klar, ob dieses Papier noch notwendig wäre. Am Ende der Sitzung wird schließlich festgelegt, dass die Erarbeitung dieser Unterlage derzeit ausgesetzt wird.

 

Der Vorsitzende berichtet über den Stand der bisherigen Beratungen. Er stellt drei Themenkreise vor, die der Ausschuss derzeit zu bearbeiten hat:

 

 

Präsident Korinek stellt die Frage, wie man weiter vorgehen möchte. Inwieweit erfordert das Inkorporationsgebot  Verfassungsbegleitgesetze, Übergangsgesetze beziehungsweise technische Verfassungsregeln?  Plädieren würde er für den Terminus „Verfassungsbegleitgesetz“ - zumindest für den Sprachgebrauch im Ausschuss. Weiters stellt sich die Frage nach totalem Anfüllen der Verfassung oder einer Reduktion auf wesentliche Inhalte. Wenn eine Reduktion stattfindet, wie bewältigt man die Grundfragen, die über die Tagesaktualität hinausgehen?  Soll es dafür Verfassungsausführungsgesetze geben?


Tagesordnungspunkt 4

 

Referat Univ.Prof. Dr. Wiederin: Legistische Binnenstruktur der neuen Verfassung

Anschließend Besprechung der aufgeworfenen Themen.

 

Der Vorsitzende resümiert folgende Punkte:

 

1.) „Drei Ebenen des Verfassungsrechts ?“

* Die Ästhetik einer Verfassungsurkunde macht es schwer, mit rein technischen Dingen  wie: Weitergeltung, Übergangsbestimmungen, Bestimmungen des In-Kraft-Tretens usw. fertig zu werden.

* Daher  bieten sich Verfassungsbegleitgesetze zur Aufnahme derartiger Bestimmungen an. Dennoch müssen auch diese „schlank“ gehalten werden und dürfen keineswegs zum Sammelort jener Normen werden, über die im Konvent hinsichtlich der Aufnahme in das B -VG keine Einigung erzielt werden wird.

* Die Idee der Verfassungsausführungsgesetze („Trabantengesetze“), die nicht mit einfacher Mehrheit beliebig abänderbar sein sollten, ist weiter zu diskutieren – und zwar sowohl hinsichtlich des „Ob“, als auch (im Falle der Akzeptanz dieser Idee) hinsichtlich der vorzusehenden erhöhten Erzeugungsbedingungen. Dabei bestehen die Optionen der „qualifizierten Quoren“: Besondere Verfahrensbedingungen im Nationalrat; Bundesratszustimmung o.ä.

 

2.) Der Wildwuchs an Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sollte beseitigt werden. Dies kann nicht ersatzlos geschehen. Wo es um materielles Verfassungsrecht geht oder ein politischer Wille nach starker Absicherung vorhanden ist, sollten besondere Regeln entwickelt werden. Die Art und Weise ist noch zu diskutieren.

 

3.) Die beiden Extremvarianten „Total schlanke Verfassung – alles übrige bleibt dem einfachen Gesetzgeber überlassen“ wie auch das „komplette“ Inkorporationsgebot (einschließlich rechtstechnischer Regelungen etc.) werden abgelehnt.

 

4.) Es muss erkennbar sein, was Verfassungsrecht ist.

 

5.) Es soll künftig keine Sammelgesetze geben, mit denen auch Verfassungsrecht geändert wird. Der Vorsitzende wird den Vorsitzenden des Aussschusses,

der sich mit dem Weg der Gesetzgebung befasst, von diesen Überlegungen in Kenntnis setzen.

 

Die Meinungsbildung zu folgendem Punkt wurde verschoben:

 

6.) Ausgehend vom Konzept eines „relativen Inkorporationsgebotes“ bedarf es der  Klärung der Frage, welche Rechtsform es neben der Verfassungsurkunde und einem Verfassungsbegleitgesetz (vgl. Pkt 1) noch geben soll.

 

Der Vorsitzende ersucht um Meinungsbildung durch Abstimmung:

Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen

1.) Ermächtigung zu „Trabanten“ zwecks Verschlankung des B-VG, aber nur auf Verfassungsebene

oder

2.) Ebenfalls Verschlankung des B-VG, aber auf einer Ebene darunter (z.B. verfassungsausführende Gesetze mit erhöhten Erzeugungsbedingungen, aber kein tatsächliches Verfassungsrecht).

 

Müller ersucht im Sinn der GO um Verschiebung dieser Meinungsbildung.

Der Vorsitzende verschiebt nach Diskussion die Meinungsbildung.

 

Tagesordnungspunkt 5

 

Der Vorsitzende betont die Wichtigkeit der Durchforstung des geltenden Verfassungsrechts in einfachen Gesetzen (Expertenauftrag Mag. Martin). Es wird jede einzelne Bestimmung nach Kategorien erfasst (voraussichtlich ca. 150 bis 170 Seiten): Regelungsinhalt, wann wurde das Gesetz eingeführt, wann wurde die enthaltene Verfassungsbestimmung in die letzte Fassung gebracht, Grund für Verfassungsrang, allfällige Gegenstandslosigkeit. Diese Unterlage ist v.a. in zweierlei Hinsicht zu analysieren:

 

Als weitere Sitzungstermine werden folgende Tage in Aussicht genommen:

 

20.1.2004, 10 - 17 Uhr : Resümee, Beginn Analyse Arbeitsergebnis Martin

11.2.2004,  10 - 17 Uhr

Sa., 6.3. 2004, 9.30-13 Uhr

15.3.2004,  10 - 17 Uhr

18.3.2004, 10 - 17 Uhr

 

Der Vorsitzende dankt für die Teilnahme und schließt die Sitzung.

 

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)

                          Brigitte Birkner (Sekretärin des Ausschusses

 

 

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, fünf Tischvorlagen