Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Prof.
Christine Gleixner
Mag.
Walter Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Mag. Gernot Prett (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer (Vertretung
für
Univ.Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter)
Dr.
Johann Rzeszut
Dr.
Johannes Schnizer (Vertretung
für Dr. Maria Berger)
Mag.
Terezija Stoisits
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag.
Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Dr. Peter Kostelka)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (Büro
Herbert Scheibner)
Mag.
Thomas Sperlich (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Dr.
Thomas Hofbauer (beigezogen
von Prof. Ing. Helmut Mader)
Hon.Prof.
Dr. Raoul Kneucker (beigezogen
von Prof. Christine Gleixner)
Mag.
Alev Korun (beigezogen
von Mag. Terezija Stoisits)
Mag.
Gerda Marx (beigezogen
von
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Herbert
Scheibner (stellvertretender
Vorsitzender)
Prof.
Ing. Helmut Mader
Friedrich
Verzetnitsch
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.)
Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2.)
Berichte
3.)
Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für
einzelne Grundrechte („Volksgruppenrechte, Diskriminierungsverbote“)
4.)
Terminplanung
5.) Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Der
Ausschussvorsitzende berichtet über die Behandlung des Berichtes des
Ausschusses 4 vom 3. Juni 2004 im Rahmen der Präsidiumssitzung am 9. Juni 2004
bzw. der Konventssitzung am 25. Juni 2004.
Weitere
Berichtspunkte sind die erste Ergänzung des Mandates für den Ausschuss 4, ein
überarbeiteter Textvorschlag des Sozialdemokratischen Grundrechtsforums zu den Gleichheitsrechten
und die Übermittlung weiterer Positionspapiere einschließlich eines Schreibens
der Ökumenischen Expertengruppe an den Ausschuss 4.
Das Büro des Österreich-Konvents
wird die Berichtspunkte des Zwischenberichtes des Ausschusses 2, auf welche
sich die erste Mandatsergänzung für den Ausschuss 4 bezieht, in elektronischer
Form an die Ausschussmitglieder versenden.
Tagesordnungspunkt
3: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito:
konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte („Volksgruppenrechte,
Diskriminierungsverbote“)
Rechte der
Volksgruppen (Synopse B-11)
Hiezu liegen Textentwürfe von
Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (vom 16. Februar 2004), von der Ökumenischen
Expertengruppe (vom 24. Februar 2004), vom Sozialdemokratischen
Grundrechtsforum (in der Endfassung vom 25. Juni 2004) und von
ao.Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits vor, der am 30. Jänner 2004 im
Rahmen eines Expertenhearings zu diesem Thema referierte.
Der Ausschuss diskutiert die
Textvorschläge zu den Volksgruppenrechten und sich daraus ergebende Sachfragen.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass
es bei den Volksgruppenrechten neben Zielbestimmungen auch
Grundrechtsgewährleistungen geben soll, die über den derzeitigen Bestand an
grundrechtlichen Gewährleistungen hinausgehen. Über den konkreten Inhalt
solcher Gewährleistungen wird zu beraten sein.
In weiterer Folge wird anhand eines
Textvorschlages von Hon.Prof. Dr. Raoul Kneucker diskutiert (mit
Modifikationen in Fettdruck):
(1) Bund, Länder
und Gemeinden bekennen sich zu der und achten die gewachsene sprachliche und
kulturelle Vielfalt.
(2) Sie fördern
die gegenseitige Achtung und Zusammenarbeit zwischen allen im Staatsgebiet
lebenden Menschen, ungeachtet ihrer Sprache und Kultur.
(3) Das Bekenntnis zu einer Volksgruppe ist frei.
Keinem Angehörigen einer Volksgruppe darf durch die Ausübung oder Nichtausübung
der ihm zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen. Die anerkannten
Volksgruppen und ihre Angehörigen haben im Rahmen der Gesetze einen Anspruch
auf besondere Förderung ihrer Kultur, insbesondere auf Kindergartenerziehung und
Schulunterricht in öffentlichen Pflichtschulen in der jeweiligen
Volksgruppensprache in ihrem Siedlungsgebiet und außerhalb dieses bei einem
nachhaltigen Bedarf. Weiters haben sie einen Anspruch auf eine verhältnismäßige
Anzahl von öffentlichen höheren Schulen und auf Einrichtung einer eigenen
Schulaufsicht. Die Volksgruppen haben ergänzend einen Anspruch auf angemessene
Förderung von privaten Kindergärten und Privatschulen, die der Pflege ihrer
Sprache und Kultur dienen.
(4)
Die anerkannten und beheimateten Volksgruppen und ihre Angehörigen haben im
gemischtsprachigen Gebiet einen Anspruch auf Gebrauch der jeweiligen
Volksgruppensprache als zusätzliche Amtssprache im Verkehr mit
Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie im öffentlichen Leben; außerhalb dieses
Gebietes haben sie Anspruch auf angemessene Erleichterungen zum Gebrauch der
jeweiligen Volksgruppensprache. Die zusätzliche Amtssprache kann im
gemischtsprachigen Gebiet von jeder Person gebraucht werden. Die Volksgruppen
haben im gemischtsprachigen Gebiet einen Anspruch auf zweisprachige
topographische Bezeichnungen und Aufschriften.
(5) Die Volksgruppen haben einen
Anspruch auf einen angemessenen Anteil an öffentlichen Mitteln als finanzielle
Volksgruppenförderung aus dem Budget des Bundes sowie aus den Budgets der
Länder und Gemeinden, in denen sich gemischtsprachige Gebiete befinden.
(6) Institutionelle
Garantien für Volksgruppenvertretungen:
Vereinigungen
oder Vertretungskörper, die ihrem rechtlichem Zweck nach Volksgruppeninteressen
vertreten und für die betreffende Volksgruppe repräsentativ sind, haben das
Recht, die auf diesen Artikel gegründeten Rechte der betreffenden Volksgruppe
vor Gerichten und Verwaltungsbehörden geltend zu machen. Die Rechte der
Angehörigen der Volksgruppen bleiben davon unberührt.
Von diesem Textvorschlag wurde erst
ein Teil (Abs. 1 bis 4) im Ausschuss diskutiert.
Im Ausschuss sind die Meinungen
geteilt, ob die Bestimmung des verfassungsrechtlichen Volksgruppenbegriffs zur
freien Disposition des einfachen Gesetzgebers gestellt werden soll oder ob
verfassungsrechtlich relevante Bindungen für diesen Tatbestand gefunden werden
sollen. Hinsichtlich etwaiger verfassungsrechtlicher Bindungen für den
Volksgruppenbegriff werden von einzelnen Ausschussmitgliedern folgende
Kriterien in Erwägung gezogen:
- zahlenmäßig
erhebliche Bedeutung
- territorial
relevante Rechte in Gebieten mit gemischter Bevölkerung
- österreichische
Staatsbürgerschaft
- zeitliche
Bindungen
- Anerkennung
und transparente Organisation
- eigenes
Volkstum
- nichtdeutsche
Muttersprache.
Die Behandlung des Themas ist noch
nicht abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt
4: Terminplanung
Der Tagesordnungspunkt „Terminplanung“
wird in der nächsten Ausschusssitzung behandelt (unter „Allfälliges“). Das Büro
des Österreich-Konvents wird Terminvorschläge für den Zeitraum
September/Oktober/erste Novemberhälfte 2004 an die Ausschussmitglieder übermitteln.
Tagesordnungspunkt
5: Allfälliges
Freitag, 9. Juli
2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Parlament/Lokal V
statt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender
des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.