Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Mag.
Bernhard Achitz (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr.
Maria Berger
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm (Vertretung
für Herbert Scheibner)
Prof.
Christine Gleixner
Mag.
Walter Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für
Univ.Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter)
Prof.
Ing. Helmut Mader
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Dr.
Johann Rzeszut
Mag.
Terezija Stoisits
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag. Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Mag. Katharina Peschko-Gruber (Büro
Herbert Scheibner/Dr. Dieter
Böhmdorfer)
Dr. Rosi Posnik (Büro
Dr. Claudia Kahr)
Dr. Raoul Kneucker (beigezogen
von Prof. Christine Gleixner)
Mag. Gerda Marx (beigezogen
von
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk)
Dr. Katharina Pabel (beigezogen
von
Univ.Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter)
Mag. Thomas Sperlich (beigezogen
von Mag. Terezija Stoisits)
Mag. Maren Spitzer-Diemath (beigezogen
von
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Mag. Herbert Haupt
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.)
Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2.)
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3.)
Berichte
4.)
Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für
einzelne Grundrechte (Vereins-
und Versammlungsfreiheit)
5.) Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
(8. März 2004)
Das
Protokoll der vierzehnten Sitzung vom 8. März 2004 wird mit folgender Maßgabe
genehmigt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):
Zu
Seite 5 (erster Satz):
Der
erste Satz lautet wie folgt:
Dieser
Textvorschlag findet nach Maßgabe des folgenden Absatzes allgemeine
Zustimmung.
Zu
Seite 5 – 6 (Positionen zum Textvorschlag zu Abs. 7):
Prof.
Gleixner bemerkt, dass die Ökumenische Expertengruppe die Einwendungen ernst
nimmt und einen überarbeiteten Entwurf einbringen wird, in dem die unbestimmten
Begriffe („Beistand“, „Dialog“) nach Voraussetzungen und Inhalt präzisiert
werden.
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
– bei der nächsten Konventssitzung am 29.
März 2004 wird der Bericht des Ausschuss 5 behandelt
– die Teilsynopsen der Grundrechte-Synopse
sind über Internet abrufbar
– das Sozialdemokratische Grundrechtsforum
(SPÖ) präsentierte am 19. März 2004 eine überarbeitete Version ihres
Grundrechtskataloges
– das Expertenhearing zu den „sozialen
Grundrechten“ findet am Montag, 19. April 2004, von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.
Die Genehmigung des Präsidiums liegt vor.
Der Ausschuss setzt seine Beratungen über
die „Vereins- und Versammlungsfreiheit“ (einschließlich
Koalitionsfreiheit)
auf Basis der Teilsynopsen C-21, C-22 und D-35 fort (siehe Anlage zum
Protokoll).
Zu Art. x Abs. 2 (Beschränkungsmöglichkeiten):
Der Ausschussvorsitzende legt
folgenden Textvorschlag vor:
(2) Die Bildung von Vereinen und die Abhaltung von Versammlungen darf dürfen
nicht von einer behördlichen Bewilligung abhängig gemacht werden.
In dieser Hinsicht findet der
Vorschlag allgemeine Zustimmung:
Damit ist – entsprechend geltender
Verfassungsrechtslage – festgehalten, dass das Konzessionssystem bei der
Vereinsbildung und bei Versammlungen absolut ausgeschlossen wird. Dies ist ein
wesentlicher Teil der Vereins- und Versammlungsfreiheit und wurde historisch
bereits 1867 garantiert. Mit dem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung
wurden Einschränkungen, die durch Kriegsverhältnisse bedingt waren, aufgehoben.
Es wird die Auffassung vertreten,
dass im Ergebnis die gleiche Rechtslage aus dem Textvorschlag von Univ.Prof.
DDr. Grabenwarter (Abs. 5) und Univ.Prof. Dr. Funk (Abs. 2) hergeleitet werden
kann.
Verschiedentlich wird gewünscht,
dass hinsichtlich allfälliger Anmeldepflichten bei Versammlungen
ausdrückliche Freistellungsgarantien aufgenommen werden, wie sie sich – wenn
auch unsystematisch – aus der Verbindung des Art. 12 StGG mit dem
Versammlungsgesetz und dem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung
ergeben (z.B. Wählerversammlungen, Veranstaltungen nach § 5
Versammlungsgesetz).
Es sollte ein ausdrücklicher
eingriffsfester Kern hinsichtlich der Anmeldungsfreiheit für Versammlungen
geschaffen werden. Mögliche Anknüpfungen könnten „Versammlungen unter freiem
Himmel“, „an öffentlichen Orten“, „allgemein zugänglich“ etc. sein.
Diesbezüglich wird kein
Einvernehmen im Ausschuss erzielt.
Zu Art. x Abs. 3
(Koalitionsfreiheit):
Auf der Basis der Gesamtvorschläge von
SPÖ (Art. 37 Abs. 1) und von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (Art. 11 Abs. 3)
wird folgende Formulierung diskutiert:
(3) ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen haben das Recht, sich freiwillig zur Vertretung ihrer
Interessen zusammenzuschließen und Vereinigungen zu bilden und diesen beizutreten.
Dieser Textvorschlag findet
allgemeine Zustimmung.
Dazu wird Folgendes angemerkt:
1. Der vorgeschlagene Text entspricht inhaltlich
den bestehenden Garantien aufgrund der EMRK. „Vertretung“ ist stärker in
Richtung aktives Handeln akzentuiert als „Schutz“ und bringt damit den Status
quo besser zum Ausdruck.
2. Auch wird mit „freiwillig“ keine Veränderung
gegenüber der bestehenden Verfassungsrechtslage bewirkt. Damit wird die
negative Koalitionsfreiheit angesprochen.
3. Schließlich wird
auf den Zusammenhang mit der Frage einer Verankerung der Sozialpartnerschaft
in der Verfassung hingewiesen.
Zu Art. x Abs. 4 (kollektive
Maßnahmen):
Es liegen folgende Textvorschläge vor:
Variante 1
(Gesamtvorschlag der SPÖ, Art. 37 Abs. 2):
(4) Sie können kollektive Maßnahmen
zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder ergreifen.
Variante 2
(auf Basis des Gesamtvorschlags der SPÖ, Art. 37 Abs. 2):
(4) Sie können kollektive Maßnahmen
zur Durchsetzung der satzungsmäßig festgelegten Interessen
ihrer Mitglieder ergreifen.
Variante 3
(Alternativ-Vorschlag):
(4) Sie können kollektive Maßnahmen
zur Wahrung und Förderung der Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsbedingungen
ihrer Mitglieder ergreifen.
Variante 4
(Vorschlag Rzeszut):
(4) Sie [Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber] haben das Recht, an
Arbeitskämpfen teilzunehmen, die von diesen Vereinigungen zur Wahrung und
Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Rahmen der Autonomie zum
Abschluss von Kollektivverträgen geführt werden. Die Bedingungen, unter denen
dieses Recht ausgeübt werden kann, sind durch ein besonderes Gesetz zu regeln.
Variante 5
(Vorschlag Grabenwarter):
Art. 11 Abs. 1 des Entwurfes von Univ.Prof. DDr.
Grabenwarter nimmt im Wortlaut auf kollektive Maßnahmen nicht Bezug, geht aber
davon aus, dass die Freiheit zu solchen Maßnahmen von der Koalitionsfreiheit
erfasst ist (Art. 11 Abs. 3 in Verbindung mit Ziffer 3 der dazugehörigen
Erläuterungen)
Hiezu wurde noch keine Lösung erzielt. Die Diskussion über
dieses Thema ist noch nicht abgeschlossen und wird zu einem späteren Zeitpunkt
fortgesetzt. Dabei wird auch noch die Frage zu klären sein, ob die
Koalitionsfreiheit im Rahmen der Vereins- und Versammlungsfreiheit oder in
einem eigenen Artikel festgeschrieben werden soll. Zum Ende der Sitzung wurde
von Mitgliedern des Ausschusses darauf hingewiesen, dass in der Frage des
Streikrechts Gespräche auf sozialpartnerschaftlicher Ebene zu erwarten seien,
deren Ergebnis für das weitere Vorgehen des Ausschusses von Bedeutung sein
wird.
Bei der nächsten Ausschusssitzung wird das Thema „soziale
Grundrechte“ behandelt. Dazu werden auch folgende Experten beigezogen:
Hon.Prof. Dr. Cerny, Univ.Prof. Dr. Holoubek,
Univ.Prof. Dr. Marhold, Univ.Prof. Dr. Schrammel und
Hon.Prof. Dr. Winkler.
Montag, 19. April
2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr
statt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender
des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
Anlage