Protokoll

über die 7. Sitzung des Ausschusses 4

am 12. Dezember 2003

im Parlament, Lokal IV

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Dr. Maria Berger

Prof. Christine Gleixner

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

DDr. Karl Lengheimer                                            (Vertretung für Univ.Prof. DDr. Christoph

                                                                              Grabenwarter)

Univ.Ass. Dr. Klaus Poier                                       (Vertretung für Prof. Ing. Helmut Mader)

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Bernhard Raschauer                                         (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Reinhard

                                                                              Rack)

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Rüdiger Schender                                          (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Terezija Stoisits

 

Externer Experte:

 

Univ.Prof. Dr. Franz Merli

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                                  (Büro Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

Entschuldigt:

 

     Friedrich Verzetnitsch

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Expertenhearing von Univ.Prof. Dr. Franz Merli zum Thema „Grundrechte mit Gesundheits- und Umweltbezug“

5.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

6.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(27. November 2003)

 

Das Protokoll der sechsten Sitzung vom 27. November 2003 wird mit folgender Maßgabe genehmigt (Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

Die Aufzählung der Diskussionsthemen (Seite 4, zweiter Absatz) wird wie folgt ergänzt:

 

   Frage der Beibehaltung eines öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunks

          Hinweis auf die Programmgrundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt im Privat­fernseh­gesetz

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:

 

(a)   Antrag auf Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichtes:

 

Der Vorsitzende des Ausschusses 4 teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass er am 1. De­zember 2004 einen Antrag an das Präsidium des Österreich-Konvents gestellt hat, in dem er um Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Ergebnisses über die Ergebnisse der Beratungen um vier Monate (vom 30. Jänner 2004 auf den 28. Mai 2004) ersucht hat. Das Präsidium wird den Antrag in seiner nächsten Sitzung behandeln. Anschließend diskutiert der Ausschuss über die Notwendigkeit der Erstellung eines Teil­berichtes.

 

(b)       Termine:

 

Für den Ausschuss 4 werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums um Fristver­län­gerung – folgende weitere Sitzungstermine für die Zeit von Februar bis Mai 2004 festgelegt:

 

Freitag, 20. Februar 2004        10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 1. März 2004 10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 8. März 2004 10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 22. März 2004          10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 5. April 2004 10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 19. April 2004           10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 3. Mai 2004              10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 10. Mai 2004 10:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 24. Mai 2004 10:00 bis 17:00 Uhr

 

(c)        Expertenhearings:

 

Die Hearings der Experten finden an folgenden Terminen statt:

 

   12. Dezember 2003: Univ.Prof. Dr. Merli (Grundrechte mit Gesundheits- u. Umwelt­bezug)

   7. Jänner 2004: Univ.Prof. DDr. Huber (Grundrechtsfragen der Biomedizin)

   14. Jänner 2004: Univ.Prof. DDr. Kopetzki (Grundrechtsfragen der Biomedizin)

   21. Jänner 2004: Univ.Prof. Dr. Hengstschläger (Grundrechtsfragen der Bio­medizin)

   30. Jänner 2004: ao.Univ.Prof. Dr. Kolonovits, M.C.J. (soziale Grundrechte, Rechte der Volksgruppen)

 

(d) Entwurf eines Grundrechtskataloges durch die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion

 

Am 12. Dezember 2003 findet um 11.00 Uhr ein Sozialdemokratisches Grundrechtsforum im Parlament statt. Dabei wird der Entwurf eines Grundrechtskataloges durch die Sozial­demo­kratische Parlamentsfraktion präsentiert (siehe Anlage 1).

 


(e) Hearing von Interessenvertretern im Rahmen von Konventssitzungen

 

Das Konventsbüro wird den Mitgliedern des Ausschusses 4 die Tonbandabschrift über die Kon­ventssitzung vom 21. November 2004 und die diesbezüglichen Unterlagen der Inter­essen­vertreter elektronisch übermitteln.

 

Bei den nächsten beiden Konventssitzungen werden gesellschaftliche Organisationen und Interessenvertreter aus folgenden Bereichen gehört:

 

   15. Dezember 2003: Soziales, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Umwelt, Sport

­–   26. Jänner 2004: Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien, Familie, Friedensorganisationen (einschließlich Landesverteidigung), Rettungsorganisationen, Verkehrsclubs, Bürger- und Zivilgesellschaft

 

(f) Protokollaustausch mit Ausschuss 1

 

Der Ausschussvorsitzende informiert die Ausschussmitglieder, dass er mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 1 einen wechsel­seitigen Austausch der Protokolle zwischen Ausschuss 1 und Ausschuss 4 vereinbart hat.

 

(g) Externe Schreiben

 

Der Ausschuss kommt überein, dass externe Papiere zunächst im Konventsbüro gesammelt und erst in weiterer Folge gebündelt und strukturiert an die Ausschussmitglieder weiter­ge­geben werden.

 

(h) Präsentation der Synopse des Grünen Clubs zum Thema „Grundrecht auf Gesundheit“

 

Mag. Stoisits präsentiert die Synopse des Grünen Clubs zum Thema „Grundrecht auf Gesund­heit“ (siehe Anlage 2). Der Entwurf des Grünen Clubs für einen neuen Verfassungstext ent­hält drei Artikel; die Reihenfolge der Artikel entspricht ihrer Bedeutung.

 

(i) Strukturierung der weiteren Ausschussarbeit

 

Der Vorsitzende bietet dem Ausschuss an, eine Zusammenfassung aller Quellen und Text­entwürfe bzw. -vorschläge (einschließlich der o.a. Entwürfe der Par­la­ments­fraktionen) zu erstellen. Diese Synopse dient als Basis für die weitere Behandlung im Ausschuss, ist offen für weitere Ergänzungen und wird bei den Ausschusssitzungen als Tisch­vorlage aufgelegt. Darüber hinaus ist es erwünscht und erforderlich, dass dem Ausschuss – wie bisher – konkrete Formulierungsvorschläge für Grundrechte als Diskussionsgrundlage präsentiert werden.

 

Der Vorschlag wird vom Ausschuss angenommen.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Expertenhearing von Univ.Prof. Dr. Franz Merli zum Thema „Grundrechte mit Gesundheits- und Umweltbezug“

 

Univ.Prof. Dr. Merli referiert zum Thema „Grundrechte mit Gesundheits- und Umweltbezug“ (Unterlage siehe Anlage 3). Dazu bringt er auch zwei Textvorschläge ein:

 

(a) Gesundheit/geistige und körperliche Unversehrtheit:

 

(1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Achtung und staatlichen Schutz seiner geistigen und körperlichen Unversehrtheit . (Eingriffe bedürfen der Zustimmung der Betroffenen oder einer gesetzlichen Grundlage.)

Hinweis des Vortragenden: Abwehrrecht und Schutzpflicht; eventuell mit Eingriffsvorbehalt

 

(2) Der Staat sichert eine allen zugängliche Gesundheitsversorgung. Bedürftigen gewährt er kostenlose Behandlung.

Hinweis des Vortragenden: Schutzziel; Bestimmung, aus der unmittelbar subjektive Rechte ableitbar sind

 

(b) Umwelt:

 

(1) Der Staat schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen und fördert ihre Verbesserung in allen Politikbereichen auch für künftige Generationen.

Hinweis des Vortragenden: Schutzziel

 

(2) Grundlage der Umweltpolitik sind die Vorsorge, die Nachhaltigkeit und das Ursprungs- und Verursacherprinzip.

Hinweis des Vortragenden: Konkretisierung

 

(3) Der Staat bezieht die Öffentlichkeit in die Umweltpolitik ein, indem er ihr Informations- und Beteiligungsrechte und das Recht auf gerichtliche Durchsetzung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt einräumt.

Hinweis des Vortragenden: Verbesserung der Durchsetzbarkeit.

 

In der weiteren Diskussion werden vor allem folgende Aspekte angesprochen:

 

(a) Allgemeine Themen:

 

   Aufnahme sozialer Grundrechte in die Verfassung als Grundsatzentscheidung

   Frage der Ressourcenbindung des Staates

   Frage eines Finanzierungsvorbehaltes

   Frage eines Gesetzesvorbehaltes: allgemeiner Gesetzesvorbehalt (bspw. Verfassung der Schweiz) oder nur spezielle Vorbehalte in einzelnen Grundrechten

   Problematik der Unbestimmtheit grundrechtlicher Rechtsbegriffe

   Unterscheidung der Begriffe „Achtung“ (Grundrechte-Charta) und „Schutz“

   Frage, wie detailliert die Bestimmungen in der Verfassung zu regeln sind

   Gesundheit bzw. Umwelt: subjektives Recht oder Staatsziel

   Frage der Schutzpflicht/Drittwirkung

   gerichtliche Durchsetzbarkeit; Beispiele zur EMRK-Judikatur (Art. 2, 3 und 8 EMRK)

 

(b) Fragen zum Thema „Gesundheit/geistige und körperliche Unversehrtheit“:

 

   geistige Unversehrtheit: im Sinne eines Schutzes vor psychiatrischer Zwangsbehandlung, Gehirnwäsche, systematischer Einschüchterung

   prinzipiell enthält die Gewährleistungspflicht kein subjektives Recht (mit Ausnahme der „Bedürftigen“)

   Definition/Abgrenzung des Begriffes „Bedürftigkeit“: bezogen auf Einzelfälle (als  sub­sidiäre Pflicht des Staates auf kostenlose Gesundheitsversorgung)

   einige Ausschuss­mitglieder vertreten die Auffassung, dass der zweite Satz des Absatzes 2 („Bedürftigen gewährt er kostenlose Behandlung“) verzichtbar erscheint

 

(c) Fragen zum Thema „Umwelt“:

 

   Frage der Verankerung eines freien Zuganges zu Naturdenkmälern: Staatsauftrag oder unmittelbares Recht; Abgrenzung zum Eigentumsrecht

   internationale Beispiele: z.B. „Grundrecht auf Naturgenuss“ in der bayerischen Verfassung

 

Abschließend dankt der Ausschussvorsitzende Herrn Univ.Prof. Dr. Merli für seine Ausfüh­run­gen. Der Ausschuss wird die Themen „Gesundheit“ und „Umwelt“ zu einem späteren Termin behandeln.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

 

Der Ausschuss setzt die Behandlung des Textentwurfes und der Erläuterungen des Aus­schuss­vorsitzenden zum Thema „Meinungsfreiheit“ fort (siehe Anlage 4 und 5).

 

(a) Art. y: Rundfunkfreiheit:

 

Der Ausschuss diskutiert den neuen Textentwurf des Ausschussvorsitzenden zum Thema  „Rundfunkfreiheit“, der bei der letzten Sitzung am 27. November 2003 erarbeitet wurde.

 

Dabei wird vor allem die Rechtswegegarantie in Absatz 3 thematisiert („Zur Durchsetzung dieser Ga­ran­tien ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereit zu stellen“), ins­be­son­dere die Frage einer eigenen Formulierung für dieses Grundrecht oder einer allgemeinen Garantie.

 

Der Textentwurf des Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich angenommen. Der Text­vorschlag des Ausschusses 4 zu Art. y: Rundfunkfreiheit lautet somit wie folgt:

 

(1)   Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

 

(2)   Für den Rundfunk ist durch Gesetz zu gewährleisten, dass Berichterstattung wahrheits­gemäß und Meinungsbildung als solche erkennbar (durchschaubar) ist, sowie Persön­lich­keits­rechte ge­schützt und Diskriminierungen vermieden werden.

 

(3)   Zur Durchsetzung dieser Garantien ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereit zu stellen.

(b) Art. z: Wissenschaftsfreiheit (entspricht Art. 17 des StGG 1867):

 

Im Ausschuss wird zunächst diskutiert, dass die Konzipierung der Wissenschaftsfreiheit als Bürgerrecht – auch in Anbetracht der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union – obsolet ist. Diskutiert wird auch die Frage einer Objektivitätspflicht im Unterricht. Diese Frage soll zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden.

 

Der Textentwurf des Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich wie folgt geändert:

 

   Der erste Satz bleibt – bis auf sprachliche Verbesserungen – unverändert.

   Der zweite und dritte Satz werden provisorisch gestrichen.

   Der vierte Satz wird bei der „Wissenschaftsfreiheit“ provisorisch gestrichen, ist jedoch bei der Synopse über die „Religionsfreiheit“ an geeigneter Stelle einzuarbeiten.

   Der fünfte Satz (Staatsverantwortung) bleibt unverändert.

 

Der Textvorschlag des Ausschusses 4 zu Art. z: Wissenschaftsfreiheit lautet somit wie folgt (vorläufige Version):

 

(1) Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

(2) Dem Staate steht rücksichtlich des gesamten Unterrichts- und Erziehungswesens das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu.

 

(c) Art. w: Kunstfreiheit (entspricht Art. 17a des StGG 1867):

 

Der Ausschuss kommt überein, die Kunstfreiheit als eigenes Grundrecht (getrennt von der Wissenschaftsfreiheit) zu formulieren. Der Textentwurf des Ausschussvorsitzenden bleibt unverändert.

 

Der Textvorschlag des Ausschusses 4 zu Art. w: Kunstfreiheit lautet somit wie folgt (vorläufige Version):

 

Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.

 

(d) Art. v: Autonomie der Universitäten:

 

Nach allgemeiner Auffassung des Ausschusses ist die Regelung der Autonomie der Universitäten zu Art. z: Wissenschaftsfreiheit hinzuzufügen. Beim Textentwurf des Ausschussvorsitzenden werden die Begriffe „und Verordnungen“ gestrichen.

 

Der Textvorschlag des Ausschusses 4 hinsichtlich der Autonomie der Universitäten (als Absatz 3 bei der Wissenschaftsfreiheit) lautet somit wie folgt (provisorischer Vorschlag):

 

(3) Die Universitäten sind im Rahmen der Gesetze zur autonomen Besorgung ihrer Angelegenheiten befugt.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, ob „Universitäten“ auch Fachhochschulen oder Privat­universitäten umfassen. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, in den Er­läuterungen anzu­führen, dass der Begriff der „Universitäten“ nicht auf jene Anstalten beschränkt sein soll, welche ausdrücklich als „Universitäten“ bezeichnet sind, sondern für alle Einrichtungen gelten soll, an denen wissenschaftliche Forschung und/oder forschungsgeleitete Lehre betrieben werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Bei der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung des Textentwurfes des Ausschuss­vorsitzenden zur „Meinungsfreiheit“ (ab Art. z: „Wissenschaftsfreiheit“) fortgesetzt.

 

In Hinkunft wird bei den Einladungen zu den Ausschusssitzungen beim Tagesordnungspunkt „Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grund­rechte“ angegeben, welche Grundrechte behandelt werden sollen.

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Mittwoch, 7. Jänner 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit, wünscht schöne Weihnachtsfeiertage sowie ein gutes Neues Jahr und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                 Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

 

5 Anlagen