Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Herbert Scheibner (stellvertretender
Vorsitzender)
Dr.
Maria Berger
Prof.
Christine Gleixner
Mag.
Walter Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für Univ.Prof. DDr. Christoph
Grabenwarter)
Univ.Ass.
Dr. Klaus Poier (Vertretung
für Prof. Ing. Helmut Mader)
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Dr.
Bernhard Raschauer (Vertretung
für Univ.Prof. Dr. Reinhard
Rack)
Dr.
Johann Rzeszut
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag.
Terezija Stoisits
Externer Experte:
Univ.Prof.
Dr. Franz Merli
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Entschuldigt:
Friedrich Verzetnitsch
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.)
Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2.)
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3.)
Berichte
4.)
Expertenhearing von Univ.Prof. Dr. Franz Merli zum Thema „Grundrechte
mit Gesundheits- und Umweltbezug“
5.)
Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für
einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)
6.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
(27. November 2003)
Das
Protokoll der sechsten Sitzung vom 27. November 2003 wird mit folgender Maßgabe
genehmigt (Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):
Die Aufzählung der Diskussionsthemen
(Seite 4, zweiter Absatz) wird wie folgt ergänzt:
– Frage der Beibehaltung eines
öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunks
– Hinweis
auf die Programmgrundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt im Privatfernsehgesetz
Der
Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
(a) Antrag auf Verlängerung der
Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichtes:
Der
Vorsitzende des Ausschusses 4 teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass er am 1.
Dezember 2004 einen Antrag an das Präsidium des Österreich-Konvents gestellt
hat, in dem er um Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines
schriftlichen Ergebnisses über die Ergebnisse der Beratungen um vier Monate
(vom 30. Jänner 2004 auf den 28. Mai 2004) ersucht hat. Das Präsidium wird den
Antrag in seiner nächsten Sitzung behandeln. Anschließend diskutiert der Ausschuss
über die Notwendigkeit der Erstellung eines Teilberichtes.
(b) Termine:
Für den
Ausschuss 4 werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums um Fristverlängerung
– folgende weitere Sitzungstermine für die Zeit von Februar bis Mai 2004
festgelegt:
Freitag,
20. Februar 2004 10:00
bis 17:00 Uhr
Montag,
1. März 2004 10:00 bis 17:00 Uhr
Montag,
8. März 2004 10:00 bis 17:00 Uhr
Montag,
22. März 2004 10:00
bis 17:00 Uhr
Montag,
5. April 2004 10:00 bis 17:00 Uhr
Montag,
19. April 2004 10:00
bis 17:00 Uhr
Montag,
3. Mai 2004 10:00
bis 17:00 Uhr
Montag,
10. Mai 2004 10:00 bis 17:00 Uhr
Montag,
24. Mai 2004 10:00 bis 17:00 Uhr
(c) Expertenhearings:
Die
Hearings der Experten finden an folgenden Terminen statt:
– 12. Dezember 2003: Univ.Prof. Dr.
Merli (Grundrechte mit Gesundheits- u. Umweltbezug)
– 7. Jänner 2004: Univ.Prof. DDr.
Huber (Grundrechtsfragen der Biomedizin)
– 14. Jänner 2004: Univ.Prof. DDr.
Kopetzki (Grundrechtsfragen der Biomedizin)
– 21. Jänner 2004: Univ.Prof. Dr.
Hengstschläger (Grundrechtsfragen der Biomedizin)
– 30. Jänner 2004:
ao.Univ.Prof. Dr. Kolonovits, M.C.J. (soziale Grundrechte, Rechte der
Volksgruppen)
Am 12. Dezember 2003 findet um 11.00 Uhr ein
Sozialdemokratisches Grundrechtsforum im Parlament statt. Dabei wird der
Entwurf eines Grundrechtskataloges durch die Sozialdemokratische
Parlamentsfraktion präsentiert (siehe Anlage 1).
(e) Hearing von Interessenvertretern im Rahmen von
Konventssitzungen
Das Konventsbüro wird den Mitgliedern des Ausschusses
4 die Tonbandabschrift über die Konventssitzung vom 21. November 2004 und die
diesbezüglichen Unterlagen der Interessenvertreter elektronisch übermitteln.
Bei den nächsten beiden Konventssitzungen werden
gesellschaftliche Organisationen und Interessenvertreter aus folgenden
Bereichen gehört:
– 15. Dezember 2003:
Soziales, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Umwelt, Sport
– 26. Jänner 2004:
Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien, Familie, Friedensorganisationen
(einschließlich Landesverteidigung), Rettungsorganisationen, Verkehrsclubs,
Bürger- und Zivilgesellschaft
(f) Protokollaustausch mit Ausschuss 1
Der Ausschussvorsitzende informiert die
Ausschussmitglieder, dass er mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 1 einen
wechselseitigen Austausch der Protokolle zwischen Ausschuss 1 und Ausschuss 4
vereinbart hat.
(g) Externe Schreiben
Der Ausschuss kommt überein, dass externe Papiere
zunächst im Konventsbüro gesammelt und erst in weiterer Folge gebündelt und
strukturiert an die Ausschussmitglieder weitergegeben werden.
(h) Präsentation der Synopse des Grünen Clubs zum
Thema „Grundrecht auf Gesundheit“
Mag. Stoisits präsentiert die Synopse des Grünen Clubs
zum Thema „Grundrecht auf Gesundheit“ (siehe Anlage 2). Der Entwurf des
Grünen Clubs für einen neuen Verfassungstext enthält drei Artikel; die
Reihenfolge der Artikel entspricht ihrer Bedeutung.
(i) Strukturierung der weiteren Ausschussarbeit
Der Vorsitzende bietet dem Ausschuss an, eine
Zusammenfassung aller Quellen und Textentwürfe bzw. -vorschläge
(einschließlich der o.a. Entwürfe der Parlamentsfraktionen) zu erstellen.
Diese Synopse dient als Basis für die weitere Behandlung im Ausschuss, ist
offen für weitere Ergänzungen und wird bei den Ausschusssitzungen als Tischvorlage
aufgelegt. Darüber
hinaus ist es erwünscht und erforderlich, dass dem Ausschuss – wie bisher –
konkrete Formulierungsvorschläge für Grundrechte als Diskussionsgrundlage
präsentiert werden.
Der Vorschlag wird vom Ausschuss angenommen.
Univ.Prof. Dr. Merli referiert zum Thema „Grundrechte
mit Gesundheits- und Umweltbezug“ (Unterlage siehe Anlage 3). Dazu
bringt er auch zwei Textvorschläge ein:
(a) Gesundheit/geistige und körperliche
Unversehrtheit:
(1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Achtung und staatlichen
Schutz seiner geistigen und körperlichen Unversehrtheit . (Eingriffe bedürfen
der Zustimmung der Betroffenen oder einer gesetzlichen Grundlage.)
Hinweis des Vortragenden: Abwehrrecht und
Schutzpflicht; eventuell mit Eingriffsvorbehalt
(2) Der Staat sichert eine allen zugängliche
Gesundheitsversorgung. Bedürftigen gewährt er kostenlose Behandlung.
Hinweis des Vortragenden: Schutzziel; Bestimmung, aus
der unmittelbar subjektive Rechte ableitbar sind
(b) Umwelt:
(1) Der Staat schützt die Umwelt vor
Beeinträchtigungen und fördert ihre Verbesserung in allen Politikbereichen auch
für künftige Generationen.
Hinweis des Vortragenden: Schutzziel
(2) Grundlage der Umweltpolitik sind die Vorsorge, die
Nachhaltigkeit und das Ursprungs- und Verursacherprinzip.
Hinweis des Vortragenden: Konkretisierung
(3) Der Staat bezieht die Öffentlichkeit in die
Umweltpolitik ein, indem er ihr Informations- und Beteiligungsrechte und das
Recht auf gerichtliche Durchsetzung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt
einräumt.
Hinweis des Vortragenden: Verbesserung der
Durchsetzbarkeit.
In der weiteren Diskussion werden vor allem folgende
Aspekte angesprochen:
(a) Allgemeine Themen:
– Aufnahme sozialer
Grundrechte in die Verfassung als Grundsatzentscheidung
– Frage der
Ressourcenbindung des Staates
– Frage eines
Finanzierungsvorbehaltes
– Frage eines
Gesetzesvorbehaltes: allgemeiner Gesetzesvorbehalt (bspw. Verfassung der
Schweiz) oder nur spezielle Vorbehalte in einzelnen Grundrechten
– Problematik
der Unbestimmtheit grundrechtlicher Rechtsbegriffe
– Unterscheidung der
Begriffe „Achtung“ (Grundrechte-Charta) und „Schutz“
– Frage, wie
detailliert die Bestimmungen in der Verfassung zu regeln sind
– Gesundheit bzw.
Umwelt: subjektives Recht oder Staatsziel
– Frage der
Schutzpflicht/Drittwirkung
– gerichtliche
Durchsetzbarkeit; Beispiele zur EMRK-Judikatur (Art. 2, 3 und 8 EMRK)
(b) Fragen zum Thema
„Gesundheit/geistige und körperliche Unversehrtheit“:
– geistige
Unversehrtheit: im Sinne eines Schutzes vor psychiatrischer Zwangsbehandlung,
Gehirnwäsche, systematischer Einschüchterung
– prinzipiell enthält
die Gewährleistungspflicht kein subjektives Recht (mit Ausnahme der
„Bedürftigen“)
– Definition/Abgrenzung
des Begriffes „Bedürftigkeit“: bezogen auf Einzelfälle (als subsidiäre Pflicht des Staates auf
kostenlose Gesundheitsversorgung)
– einige Ausschussmitglieder
vertreten die Auffassung, dass der zweite Satz des Absatzes 2 („Bedürftigen
gewährt er kostenlose Behandlung“) verzichtbar erscheint
(c) Fragen zum Thema „Umwelt“:
– Frage der Verankerung
eines freien Zuganges zu Naturdenkmälern: Staatsauftrag oder unmittelbares
Recht; Abgrenzung zum Eigentumsrecht
– internationale
Beispiele: z.B. „Grundrecht auf Naturgenuss“ in der bayerischen Verfassung
Abschließend dankt der
Ausschussvorsitzende Herrn Univ.Prof. Dr. Merli für seine Ausführungen. Der
Ausschuss wird die Themen „Gesundheit“ und „Umwelt“ zu einem späteren Termin
behandeln.
Der Ausschuss setzt die Behandlung
des Textentwurfes und der Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden zum Thema „Meinungsfreiheit“
fort (siehe Anlage 4 und 5).
(a) Art. y: Rundfunkfreiheit:
Der Ausschuss diskutiert den neuen
Textentwurf des Ausschussvorsitzenden zum Thema „Rundfunkfreiheit“, der bei der letzten Sitzung am 27.
November 2003 erarbeitet wurde.
Dabei wird vor allem die
Rechtswegegarantie in Absatz 3 thematisiert („Zur Durchsetzung dieser Garantien
ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereit zu stellen“), insbesondere
die Frage einer eigenen Formulierung für dieses Grundrecht oder einer
allgemeinen Garantie.
Der Textentwurf des
Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich angenommen. Der Textvorschlag des
Ausschusses 4 zu Art. y: Rundfunkfreiheit lautet somit wie folgt:
(1) Rundfunk trägt eine besondere
Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.
(2) Für den Rundfunk ist durch Gesetz
zu gewährleisten, dass Berichterstattung wahrheitsgemäß und Meinungsbildung
als solche erkennbar (durchschaubar) ist, sowie Persönlichkeitsrechte geschützt
und Diskriminierungen vermieden werden.
(3) Zur Durchsetzung dieser Garantien
ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereit zu stellen.
(b) Art. z: Wissenschaftsfreiheit
(entspricht Art. 17 des StGG 1867):
Im Ausschuss wird zunächst
diskutiert, dass die Konzipierung der Wissenschaftsfreiheit als Bürgerrecht –
auch in Anbetracht der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union – obsolet ist.
Diskutiert wird auch
die Frage einer Objektivitätspflicht im Unterricht. Diese Frage soll zu einem
späteren Zeitpunkt erörtert werden.
Der Textentwurf des
Ausschussvorsitzenden wird einvernehmlich wie folgt geändert:
– Der erste Satz bleibt
– bis auf sprachliche Verbesserungen – unverändert.
– Der zweite und dritte
Satz werden provisorisch gestrichen.
– Der vierte Satz wird
bei der „Wissenschaftsfreiheit“ provisorisch gestrichen, ist jedoch bei der
Synopse über die „Religionsfreiheit“ an geeigneter Stelle einzuarbeiten.
– Der fünfte Satz
(Staatsverantwortung) bleibt unverändert.
Der Textvorschlag des Ausschusses 4
zu Art. z: Wissenschaftsfreiheit lautet somit wie folgt (vorläufige
Version):
(1) Die
Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.
(2) Dem Staate
steht rücksichtlich des gesamten Unterrichts- und Erziehungswesens das Recht
der obersten Leitung und Aufsicht zu.
(c) Art. w: Kunstfreiheit
(entspricht Art. 17a des StGG 1867):
Der Ausschuss kommt überein, die
Kunstfreiheit als eigenes Grundrecht (getrennt von der Wissenschaftsfreiheit)
zu formulieren. Der Textentwurf des Ausschussvorsitzenden bleibt unverändert.
Der Textvorschlag des Ausschusses 4
zu Art. w: Kunstfreiheit lautet somit wie folgt (vorläufige Version):
Das künstlerische
Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.
(d) Art. v: Autonomie der
Universitäten:
Nach allgemeiner Auffassung des
Ausschusses ist die Regelung der Autonomie der Universitäten zu Art. z:
Wissenschaftsfreiheit hinzuzufügen. Beim Textentwurf des
Ausschussvorsitzenden werden die Begriffe „und Verordnungen“ gestrichen.
Der Textvorschlag des Ausschusses 4
hinsichtlich der Autonomie der Universitäten (als Absatz 3 bei der
Wissenschaftsfreiheit) lautet somit wie folgt (provisorischer Vorschlag):
(3) Die
Universitäten sind im Rahmen der Gesetze zur autonomen Besorgung ihrer
Angelegenheiten befugt.
Die Ausschussmitglieder diskutieren,
ob „Universitäten“ auch Fachhochschulen oder Privatuniversitäten umfassen. Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, in den Erläuterungen anzuführen, dass der
Begriff der „Universitäten“ nicht auf jene Anstalten beschränkt sein soll,
welche ausdrücklich als „Universitäten“ bezeichnet sind, sondern für alle
Einrichtungen gelten soll, an denen wissenschaftliche Forschung und/oder
forschungsgeleitete Lehre betrieben werden.
Bei der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung
des Textentwurfes des Ausschussvorsitzenden zur „Meinungsfreiheit“ (ab Art. z:
„Wissenschaftsfreiheit“) fortgesetzt.
In Hinkunft wird bei den Einladungen zu den
Ausschusssitzungen beim Tagesordnungspunkt „Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete
Vorschläge für einzelne Grundrechte“ angegeben, welche Grundrechte behandelt
werden sollen.
Die nächste Ausschusssitzung findet am
Mittwoch, 7.
Jänner 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr
statt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit, wünscht schöne Weihnachtsfeiertage sowie ein gutes
Neues Jahr und schließt die Sitzung.
Vorsitzender des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
5 Anlagen