Protokoll

über die 6. Sitzung des Ausschusses 4

am 27. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Maria Berger

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Dr. Karl Lengheimer                                               (Vertretung für Univ.Prof. DDr. Christoph

                                                                              Grabenwarter)

Prof. Ing. Helmut Mader

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Rüdiger Schender                                          (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Terezija Stoisits

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

Entschuldigt:

 

Prof. Christine Gleixner

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     15.30 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)      Berichte

4.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

5.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(14. November 2003)

 

Das Protokoll der fünften Sitzung vom 14. November 2003 wird mit folgenden Ergänzungen genehmigt (Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

(a)   zu Tagesordnungspunkt 2:

 

Auf Wunsch wird in den Protokollen zu den Ausschusssitzungen namentlich festgehalten, welche Ausschussmitglieder eine abweichende Meinung vertreten.

 

Der Vorschlag von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter bezüglich der Ergänzung der Erläuterungen zum Grundrecht „Eigentumsgarantie“ lautet wie folgt:

 

„Das Eigentumsgrundrecht von Ausländern darf beschränkt werden, soweit es den Bedin­gungen für Grundrechtseinschränkungen im Allgemeinen entspricht.“

 


(b)   zu Tagesordnungspunkt 3:

 

Einige Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für eine inhaltliche Straffung und Moderni­sierung bei der Formulierung des Gesetzesvorbehaltes entsprechend Art. 10 Abs. 2 EMRK aus.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Berichte

 

(a)   Einholung von Stellungnahmen von Expertinnen/Experten zu Textvorschlägen:

 

Der Ausschuss kommt überein, jeweils ad hoc festzulegen, welche Personen um Stellung­nahmen zu Textvorschlägen ersucht werden sollen.

 

(b)   Beiziehung von Expertinnen/Experten zu Hearings:

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet, diesbezüglich bereits mit Univ.Prof. DDr. Huber (Experte für Grund­rechts­fragen der Biomedizin) in Kontakt getreten zu sein, und schlägt vor, maximal zwei Experten pro Ausschusssitzung zu hören.

 

(c)   Bericht über die Sitzung des Konvents am 21. November 2003:

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Anhörung von gesellschaftlichen Organisationen  und Interessenvertretungen im Rahmen der Konvents-Sitzung am 21. November 2003. Demnach betrafen die Stellungnahmen vor allem folgende Anliegen:

 

   verfassungsgesetzlich gesicherte Ansprüche im Bereich der sozialen Grund­­­rechte

   Schutz benachteiligter Minderheiten bzw. ein allgemeiner Diskriminierungsschutz

   verfassungsgesetzliche Verankerung ethischer Wertvorstellungen (bspw. Recht auf  Men­schen­würde). Dieser Aspekt betrifft auch den Ausschuss 1 „Staatsaufgaben und Staats­ziele“. Nach Auf­fassung des Ausschussvorsitzenden sei eine Festlegung sowohl in den Grund­rech­ten als auch in Form von Staatszielbestimmungen anzustreben; hiezu sei eine ge­wisse ambivalente Hal­tung im Ausschuss 1 festzustellen.

 

Als Ergebnis der anschließenden Diskussion über das Verhältnis zwischen Staatszielbe­stim­mun­gen und Grundrechten kommt der Ausschuss einvernehmlich überein, einen wechsel­seitigen Austausch der Protokolle mit Ausschuss 1 (und eventuell auch mit Ausschuss 9) anzu­streben.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

 

Der Ausschuss setzt die Behandlung des Textentwurfes des Ausschussvorsitzenden zum Thema „Meinungsfreiheit; Art. y: Rundfunkfreiheit“ (entspricht Art. I des BVG Rundfunk) fort (siehe Anlage 1 und 2 zum Protokoll).

Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass die Legaldefinition des „Rundfunks“ in Abs. 1 verzichtbar ist.

 

In Bezug auf Abs. 2 (Programm- und Organisationsauflagen; Kompetenzregelung) vertritt der Ausschuss die Auffassung, den besonderen Schutzzweck bei der Formulierung eines Textvor­schlages zu berücksichtigen (als besondere Staatsverantwortung für den Rundfunkbereich, die im Wege der Gesetzgebung wahrzunehmen ist). Weiters ist der Text im Hinblick auf eine zeitgemäße Formulierung zu über­arbeiten.

 

In der weiteren Diskussion werden vor allem folgende Themen (mit teilweise kontroversiellen Stand­punkten) angesprochen:

 

   Forderung nach Wahrheit vs. Objektivität der Berichterstattung

   Betonung des Persönlichkeitsschutzes

   Wunsch nach Erkennbarkeit, wenn keine Berichterstattung vorliegt (z.B. bei Meinungs­wiedergabe)

   Schutz vor Missbrauch durch Manipulation bzw. Schutz vor unerwünschter Ausübung medialer Macht

   Festlegung verfahrensrechtlicher Garantien auch für bestimmte Gruppen (Möglichkeit von Kollektivbeschwerden)

   Unabhängigkeit der Mitarbeiter (Verweis des Aus­schuss­­vorsitzenden auf die sozialen Grundrechte bzw. den Diskriminierungsschutz)

   Frage der Beibehaltung eines öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunks

   Hinweis auf die Programmgrundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt im Privat­fernseh­gesetz

   Pluralitätsgebot bzw. Regelung einer staatlichen Verpflichtung zur Förderung der Mei­nungs­vielfalt. Der Ausschussvorsitzende schlägt in diesem Zusammenhang folgende Er­gänzung des Textvorschlages zu Art. x: Freiheit der Meinungsäußerung vor (als 2. Sub­variante zur zweiten Variante zum dritten Satz):

 

     Die Freiheit der Medien wird geachtet und gewährleistet. Der Staat hat ihre Pluralität zu fördern.“

.   

Weiters wird diskutiert, ob Abs. 3 (Staatszielbestimmung) vom Ausschuss 4 behandelt oder dem Ausschuss 1 zur Bearbeitung zugewiesen werden soll. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Themen zunächst umfassend zu erörtern (ein­schließ­lich Staatsziel­bestim­mungen bzw. institutioneller Garantien), weil sonst Zusam­men­hänge verloren gehen könnten, und erst in weiterer Folge mit dem Ausschuss 1 gemeinsam zu behandeln.

 

Herr Mag. Preiss (Stellvertreter von Herrn Mag. Tumpel) regt an, zu Textvorschlägen des Ausschusses zum Thema „Rundfunk­freiheit“ Stellungnahmen von Univ.Prof. Dr. Berka und Univ.Prof. Dr. Ho­loubek einzu­holen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgenden Textentwurf zur „Rundfunkfreiheit“ vor, der bei der nächsten Ausschusssitzung weiter behandelt wird (anstelle Art. I des BVG Rundfunk):

 

(1)   Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

 

(2)   Für den Rundfunk ist durch Gesetz zu gewährleisten, dass Berichterstattung wahrheits­gemäß und Meinungsbildung durchschaubar (als solche erkennbar) ist, sowie Persön­lich­keits­rechte ge­schützt und Diskriminierungen vermieden werden.

 

(3)   Zur Durchsetzung dieser Garantien ist für die Betroffenen ein wirksames Verfahren bereit zu stellen.

 

Weiters schlägt der Ausschussvorsitzende vor, die Erläuterungen zur Meinungsfreiheit um folgende Bestimmung zu ergänzen:

 

„Eine Unabhängigkeitsgarantie wie derzeit im BVG Rundfunk erscheint aus heutiger Sicht fraglich.“

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Der Ausschuss kommt überein, an das Präsidium einen Antrag auf Verlängerung der Zeit­vorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichts über die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses 4 um vier bis fünf Monate zu stellen.

 

Die Ausschussmitglieder werden gebeten, dem Konventsbüro auf elektronischem Weg mit­zuteilen, welche Termine für sie am günstigsten wären. Der Ausschussvorsitzende wird diese Wünsche bei seiner Terminwahl nach Möglichkeit berücksichtigen.

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Freitag, 12. Dezember 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                 Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

 

2 Anlagen