Protokoll

über die 5. Sitzung des Ausschusses 4

am 14. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

Herbert Scheibner (vormittags)                             (stellvertretender Vorsitzender)

 

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm (nachmittags)              (Vertretung für Herbert Scheibner)

Dr. Maria Berger

Prof. Christine Gleixner

Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Dr. Johann Rzeszut

Mag. Terezija Stoisits

Mag. Valentin Wedl                                                (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 


Entschuldigt:

 

Prof. Ing. Helmut Mader

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)   Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)   Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen

2a.) Berichte

3.)   Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

4.)   Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen

(28. Oktober 2003 und 5. November 2003)

 

Die Protokolle der dritten und vierten Sitzung vom 28. Oktober 2003 und 5. November 2003 werden mit folgenden Maßgaben genehmigt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits einge­arbeitet):

 

(a)   zu Tagesordnungspunkt 4 des Protokolls der vierten Sitzung vom 5. November 2003:

      

   Univ.Prof. DDr. Grabenwarter erklärt sich bereit, die Erläuterungen zur Eigentumsgarantie ent­sprechend den Erläuterungen zur Berufs- und Erwerbsfreiheit (Hinweis auf Zulässigkeit von Be­schränkungen gegenüber Ausländern im Einklang mit Art. 39 Abs. 4 EGV) zu er­gänzen.

 

   Im letzten Absatz auf Seite 5 wird der Klammerausdruck „(in diesem Fall wäre der Zivil­dienst unter die normalen Bürgerpflichten gemäß lit. d einzuordnen)“ gestrichen.

 


(b)   Protokoll­anmerkung zu Tagesordnungspunkt 5 des Protokolls der vierten Sitzung vom

       5. Novem­ber 2003:

 

Nach Auffassung von Frau Prof. Gleixner sind die ersten beiden Absätze zu Tagesord­nungs­punkt 5 wie folgt zu ändern (dieser Auf­fassung schließen sich auch Univ.Prof. DDr. Gra­ben­warter, Mag. Grosinger als Vertreter von Dr. Strasser und Dr. Rzeszut an):

 

Univ.Prof. DDr. Grabenwarter wird für die nächste Ausschusssitzung am 14. Novem­ber 2003 einen Textentwurf  zum Thema „Religionsfreiheit“ ausarbeiten.

Der Ausschussvorsitzende ersucht folgende Ausschussmitglieder, Vorschläge zu Grund­rechts­­­themen vorzubereiten:

 

   Univ.Prof. Dr. Rack: „soziale Grundrechte“

   Mag. Stoisits: “Minderheiten“, „justizielle Rechte“ und „Gleich­behandlung“

 

Univ.Prof. Dr. Rack und Mag. Stoisits stimmen dem Ersuchen des Ausschussvorsitzenden zu. Mag. Preiss (Vertreter von Mag. Tumpel) erklärt sich bereit, bei der weiteren Bear­beitung der Vorschläge zu den „sozialen Grundrechten“ mitzuwirken. Der Ausschussvorsitzende nimmt das Ange­bot von Mag. Preiss an und lädt auch die anderen Ausschussmitglieder ein, zusätz­liche Inputs zu leisten.

 

(c)   Bei den Ausschussberatungen ist jeweils einzeln festzuhalten, wel­­­­­chen Grad an Überein­stimmung die Ergebnisse aufweisen (z.B. „einvernehmlich“, „über­wiegend“ usw.).

 

 

Auf Ersuchen des Ausschussvorsitzenden wird ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt 2a eingefügt (in Hinkunft als ständiger Punkt auf der Tagesordnung):

 

Tagesordnungspunkt 2a: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Ergebnisse der Präsidiumssitzung am 11. No­vember 2003 hinsichtlich der Beiziehung von Experten/Expertinnen:

 

   Ein Ausschuss kann ohne Zustimmung des Präsidiums zu Texten Stellungnahmen einholen, sofern damit keine Kosten verbunden sind.

 

   Da die Geschäftsordnung des Präsidiums (§ 29) unterscheidet, ob Ausschüsse zu ihren Sitzungen Experten/Expertinnen beiziehen (bzw. anhören) oder ihnen bestimmte Aufträge erteilen, hat die Zustimmung des Präsidiums hiezu gesondert zu erfolgen.

 

   Mitglieder des Konvents werden nicht zu Experten/Expertinnen berufen.

 

   Der Ausschuss 4 wird um Präzisierung seines Ersuchens um Beiziehung von Ex­perten/Expertinnen ersucht.

 

Der Ausschuss 4 war bei seiner letzten Sitzung übereingekommen, zwei Experten (Univ.Prof. DDr. Huber und Univ.Prof. DDr. Kopetzki) zu Referaten im Zusammenhang mit der Behand­lung des Themas „Recht auf Leben“ einzuladen.

Aufgrund der Vorschläge des Ausschussvorsitzenden und von Univ.Prof. DDr. Graben­warter beschließt der Ausschuss nunmehr einvernehmlich, den Kreis der einzuladenden Personen zu erwei­tern; somit werden folgende Personen als Experten zu Grund­rechtsthemen beigezogen (vorbe­haltlich der Zustimmung des Präsidiums):

 

   Univ.Prof. DDr. Johannes Huber (Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie, AKH Wien), Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Me­dizin­recht, Universität Wien) und Univ.Prof. Dr. Markus Hengstschläger (Abteilung für (genetische) Pränataldiagnostik, AKH Wien): Grundrechtsfragen der Biomedizin

   Univ.Prof. Dr. Franz Merli (Technische Universität Dresden): Grundrecht auf Ge­sund­heit und Umweltschutz

   ao. Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits (Universität Wien): soziale Grundrechte, Rechte der Volksgruppen

 

Der Ausschussvorsitzende wird mit den genannten Personen in Verbindung treten, um Ter­mine zu vereinbaren; anschließend wird er ein ent­spre­chen­­des Ersuchen an das Präsidium richten (un­ter Bekantgabe der Namen, Themen, Termine und allfälliger Kosten).

 

Auf Ersuchen von Mag. Wedl (Vertreter von Mag. Tumpel) wird die Expertenliste für die begleitende Beratung des Ausschusses im Sinne eines „Gegenlesens“ von Textvorschlägen um Univ.Prof. DDr. Hans Floretta erweitert.

 

Für die fünfte Sitzung des Österreich-Konvents am 21. November 2003 ist die Anhörung von Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen (Hearing) vorgesehen. Der Ausschuss kommt überein, die für die Ausschussarbeit wesent­lichen Teile der Tonbandabschrift und der schriftlichen Stellungnahmen zur Konventssitzung in die weitere Arbeit des Aus­schusses 4 mit einfließen zu lassen.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)

 

Der Ausschuss diskutiert den Textentwurf und die Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden zum Thema „Meinungsfreiheit“ (siehe Anlage 1 und 2 zum Protokoll); dabei wird die Be­hand­­lung des Art. x „Freiheit der Meinungsäußerung“ – vorläufig – abgeschlossen. Der Text­vor­­schlag des Ausschusses zu Art. x: Freiheit der Meinungsäußerung lautet wie folgt (Än­de­rungen gegenüber dem Textentwurf des Ausschussvorsitzenden sind kursiv hervor­gehoben):

 

Absatz (1):

 

Die ersten beiden Sätze lauten einvernehmlich: „Jede Person hat Anspruch auf freie Meinungs­­­äußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen ein.“

 


Beim dritten Satz liegt keine Einigkeit vor; der Ausschuss schlägt daher zwei – in etwa gleich präferierte Varianten vor:

 

   1. Variante: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“ (bei dieser Variante sind die Erläuterungen zur Meinungsfreiheit um einen Verweis auf die Schutz­pflicht zu ergänzen).

   2. Variante: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet und geschützt

     (Subvariante: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet und gewähr­leistet“).

 

Der vierte Satz lautet einvernehmlich: „Zensur findet nicht statt.

 

Absatz (2) lautet einvernehmlich:

 

„Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer, oder um die Verbreitung von vertraulichen  Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit zu gewährleisten, notwendig sind.“

 

Einige Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für eine inhaltliche Straffung und Moderni­sierung bei der Formulierung des Gesetzesvorbehaltes entsprechend Art. 10 Abs. 2 EMRK aus.

 

Die Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden zur Meinungsfreiheit werden einvernehmlich wie folgt ergänzt:

 

„Entsprechend der Judikatur des EGMR bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, besondere gesetzliche Regelungen zu schaffen, mit denen Medienunternehmen auch inhaltliche Auflagen auferlegt werden (siehe Art. I Abs. 2 des BVG Rundfunk).“

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Bei der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung des Textentwurfes des Ausschuss­vorsitzenden zur „Meinungsfreiheit“ (ab Art. y: „Rundfunkfreiheit“) fortgesetzt.

 


Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Donnerstag, 27. November 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                 Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

 

2 Anlagen