Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Herbert Scheibner (vormittags) (stellvertretender
Vorsitzender)
Mag. Bernhard Achitz (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm (nachmittags) (Vertretung
für Herbert Scheibner)
Dr.
Maria Berger
Prof.
Christine Gleixner
Univ.Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter
Mag.
Walter Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
Dr.
Johann Rzeszut
Mag.
Terezija Stoisits
Mag.
Valentin Wedl (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Prof.
Ing. Helmut Mader
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2.) Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen
2a.) Berichte
3.) Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete
Vorschläge für einzelne Grundrechte (Meinungsfreiheit)
4.) Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung der Protokolle
der letzten beiden Sitzungen
(28. Oktober 2003 und 5. November 2003)
Die
Protokolle der dritten und vierten Sitzung vom 28. Oktober 2003 und 5. November
2003 werden mit folgenden Maßgaben genehmigt (Änderungen/Ergänzungen wurden
bereits eingearbeitet):
(a) zu Tagesordnungspunkt 4 des Protokolls der vierten Sitzung vom 5.
November 2003:
– Univ.Prof. DDr. Grabenwarter
erklärt sich bereit, die Erläuterungen zur Eigentumsgarantie entsprechend den
Erläuterungen zur Berufs- und Erwerbsfreiheit (Hinweis auf Zulässigkeit von Beschränkungen
gegenüber Ausländern im Einklang mit Art. 39 Abs. 4 EGV) zu ergänzen.
– Im letzten Absatz auf
Seite 5 wird der Klammerausdruck „(in diesem Fall wäre der Zivildienst
unter die normalen Bürgerpflichten gemäß lit. d einzuordnen)“ gestrichen.
(b) Protokollanmerkung
zu Tagesordnungspunkt 5 des Protokolls der vierten Sitzung vom
5.
November 2003:
Nach Auffassung von Frau Prof.
Gleixner sind die ersten beiden Absätze zu Tagesordnungspunkt 5 wie folgt zu
ändern (dieser Auffassung schließen sich auch Univ.Prof. DDr. Grabenwarter,
Mag. Grosinger als Vertreter von Dr. Strasser und Dr. Rzeszut an):
Univ.Prof. DDr.
Grabenwarter wird für die nächste Ausschusssitzung am 14. November 2003 einen
Textentwurf zum Thema
„Religionsfreiheit“ ausarbeiten.
Der
Ausschussvorsitzende ersucht folgende Ausschussmitglieder, Vorschläge zu Grundrechtsthemen
vorzubereiten:
– Univ.Prof. Dr. Rack: „soziale
Grundrechte“
– Mag.
Stoisits: “Minderheiten“, „justizielle Rechte“ und „Gleichbehandlung“
Univ.Prof. Dr. Rack und Mag. Stoisits stimmen dem
Ersuchen des Ausschussvorsitzenden zu. Mag. Preiss (Vertreter von Mag. Tumpel)
erklärt sich bereit, bei der weiteren Bearbeitung der Vorschläge zu den
„sozialen Grundrechten“ mitzuwirken. Der Ausschussvorsitzende nimmt das Angebot
von Mag. Preiss an und lädt auch die anderen Ausschussmitglieder ein, zusätzliche
Inputs zu leisten.
(c) Bei den Ausschussberatungen ist jeweils einzeln festzuhalten,
welchen Grad an Übereinstimmung die Ergebnisse aufweisen (z.B.
„einvernehmlich“, „überwiegend“ usw.).
Auf Ersuchen des Ausschussvorsitzenden wird ein zusätzlicher
Tagesordnungspunkt 2a eingefügt (in Hinkunft als ständiger Punkt auf der Tagesordnung):
Tagesordnungspunkt 2a: Berichte
Der Ausschussvorsitzende berichtet über die
Ergebnisse der Präsidiumssitzung am 11. November 2003 hinsichtlich der
Beiziehung von Experten/Expertinnen:
– Ein Ausschuss kann
ohne Zustimmung des Präsidiums zu Texten Stellungnahmen einholen, sofern damit
keine Kosten verbunden sind.
– Da die
Geschäftsordnung des Präsidiums (§ 29) unterscheidet, ob Ausschüsse zu ihren
Sitzungen Experten/Expertinnen beiziehen (bzw. anhören) oder ihnen bestimmte
Aufträge erteilen, hat die Zustimmung des Präsidiums hiezu gesondert zu
erfolgen.
– Mitglieder des
Konvents werden nicht zu Experten/Expertinnen berufen.
– Der Ausschuss 4 wird
um Präzisierung seines Ersuchens um Beiziehung von Experten/Expertinnen
ersucht.
Der
Ausschuss 4 war bei seiner letzten Sitzung übereingekommen, zwei Experten (Univ.Prof.
DDr. Huber und Univ.Prof.
DDr. Kopetzki) zu
Referaten im Zusammenhang mit der Behandlung des Themas „Recht auf Leben“
einzuladen.
Aufgrund der Vorschläge des Ausschussvorsitzenden und
von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter
beschließt der Ausschuss nunmehr einvernehmlich, den Kreis der einzuladenden Personen zu
erweitern; somit werden folgende Personen als Experten zu Grundrechtsthemen
beigezogen (vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums):
– Univ.Prof. DDr. Johannes
Huber (Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie, AKH Wien),
Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki (Institut für Staats- und
Verwaltungsrecht/Medizinrecht, Universität Wien) und Univ.Prof. Dr. Markus Hengstschläger
(Abteilung für (genetische) Pränataldiagnostik, AKH Wien): Grundrechtsfragen
der Biomedizin
– Univ.Prof. Dr. Franz Merli
(Technische Universität Dresden): Grundrecht auf Gesundheit und Umweltschutz
– ao. Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits
(Universität Wien): soziale Grundrechte, Rechte der Volksgruppen
Der Ausschussvorsitzende wird mit
den genannten Personen in Verbindung treten, um Termine zu vereinbaren;
anschließend wird er ein entsprechendes Ersuchen an das Präsidium richten
(unter Bekantgabe der Namen, Themen, Termine und allfälliger Kosten).
Auf
Ersuchen von Mag. Wedl (Vertreter von Mag. Tumpel) wird die Expertenliste für
die begleitende Beratung des Ausschusses im Sinne eines „Gegenlesens“ von
Textvorschlägen um Univ.Prof. DDr. Hans Floretta erweitert.
Für die fünfte Sitzung des
Österreich-Konvents am 21. November 2003 ist die Anhörung von
Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und
Interessenvertretungen (Hearing) vorgesehen. Der Ausschuss kommt überein, die
für die Ausschussarbeit wesentlichen Teile der Tonbandabschrift und der
schriftlichen Stellungnahmen zur Konventssitzung in die weitere Arbeit des Ausschusses
4 mit einfließen zu lassen.
Der Ausschuss diskutiert den Textentwurf und die
Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden zum Thema „Meinungsfreiheit“
(siehe Anlage 1 und 2 zum Protokoll); dabei wird die Behandlung des
Art. x „Freiheit der Meinungsäußerung“ – vorläufig – abgeschlossen. Der Textvorschlag des
Ausschusses zu Art. x: Freiheit der Meinungsäußerung
lautet wie folgt (Änderungen gegenüber dem
Textentwurf des Ausschussvorsitzenden sind kursiv hervorgehoben):
Absatz (1):
Die ersten beiden Sätze lauten einvernehmlich: „Jede
Person hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die
Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von
Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht
auf Staatsgrenzen ein.“
Beim dritten Satz liegt keine Einigkeit vor; der
Ausschuss schlägt daher zwei – in etwa gleich präferierte – Varianten vor:
– 1. Variante: „Die Freiheit der Medien
und ihre Pluralität werden geachtet.“ (bei dieser Variante sind die
Erläuterungen zur Meinungsfreiheit um einen Verweis auf die Schutzpflicht zu
ergänzen).
– 2. Variante: „Die Freiheit der Medien
und ihre Pluralität werden geachtet und geschützt“
(Subvariante: „Die
Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet und gewährleistet“).
Der vierte Satz lautet
einvernehmlich: „Zensur findet nicht statt.“
Absatz (2)
lautet einvernehmlich:
„Da die Ausübung dieser Freiheiten
Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz
vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen
unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse
der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der
öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der
Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes
des guten Rufes oder der Rechte anderer, oder um die Verbreitung von
vertraulichen Nachrichten zu
verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit zu gewährleisten, notwendig
sind.“
Einige Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für eine
inhaltliche Straffung und Modernisierung bei der Formulierung des
Gesetzesvorbehaltes entsprechend Art. 10 Abs. 2 EMRK aus.
Die Erläuterungen des
Ausschussvorsitzenden zur Meinungsfreiheit werden einvernehmlich wie
folgt ergänzt:
„Entsprechend der
Judikatur des EGMR bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, besondere gesetzliche
Regelungen zu schaffen, mit denen Medienunternehmen auch inhaltliche Auflagen
auferlegt werden (siehe Art. I Abs. 2 des BVG Rundfunk).“
Bei der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung
des Textentwurfes des Ausschussvorsitzenden zur „Meinungsfreiheit“ (ab Art. y:
„Rundfunkfreiheit“) fortgesetzt.
Die nächste Ausschusssitzung findet am
Donnerstag, 27.
November 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr
statt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
2 Anlagen