Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Mag. Bernhard Achitz (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Univ.Prof.
Dr. Peter Böhm (Vertretung
für Herbert Scheibner)
Prof.
Christine Gleixner
Univ.Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter
Mag.
Walter Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
Prof.
Ing. Helmut Mader
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Dr.
Johann Rzeszut
Mag.
Terezija Stoisits
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Dr. Maria Berger
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2.) Genehmigung des
Protokolls der letzten Sitzung (28. Oktober 2003)
3.) Beiziehung von
Experten
4.) Fortsetzung der
Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte
(Eigentumsgarantie, Berufs- und Erwerbsfreiheit, Fundamentalgarantien: Recht
auf Leben)
5.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
(28. Oktober 2003)
Das
Protokoll konnte aus terminlichen Gründen erst bei dieser Sitzung als
Tischvorlage zur Kenntnis gebracht werden. Die Genehmigung des Protokolls vom
28. Oktober 2003 wird daher bei der nächsten Sitzung am 14. November 2003
behandelt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses 4 kommen überein, aufgrund
der beabsichtigten Beiziehung von Interessenvertretern zu Konventssitzungen die
Frage der Zuziehung von NGOs zu den Sitzungen des Ausschusses 4 vorläufig
zurückzustellen.
Im Zusammenhang mit der letzten Ausschusssitzung vom 28.
Oktober 2003, bei der beschlossen wurde, an das Präsidium mit dem Ersuchen um
Beiziehung von Experten im Sinne einer begleitenden Beratung („Gegenlesen von
Textvorschlägen“) heranzutreten, werden folgende Experten genannt:
(a) vom Ausschussvorsitzenden:
Univ.Prof.
Dr. Walter Berka, Universität Salzburg
Univ.Prof.
Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien
HR Dr.
Brigitte Hornyik, Leiterin der Judikaturdokumentation im VfGH
Univ.Prof.
Dr. Christian Kopetzki, Universität Wien
ao.
Univ.Prof. Dr. Manfred Nowak, Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger, Universität Wien
Dr.
Ingrid Siess-Scherz, BKA/Verfassungsdienst
Dr. Anna
Sporrer, BKA/Verfassungsdienst
Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, Universität Salzburg
(b) von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter:
Univ.Prof.
Dr. Herbert Haller, Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des VfGH
Univ.Prof.
Dr. Johannes Hengstschläger, Universität Linz
Univ.Prof.
Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien
Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien
Univ.Prof.
Dr. Karl Korinek, Präsident des VfGH
Univ.Prof.
Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Universität Wien
Univ.Prof.
Dr. Georg Lienbacher, Wirtschaftsuniversität Wien
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer, Universität Wien
Univ.Prof.
Dr. Franz Merli, Technische Universität Dresden
Hon.Prof.
Dr. Rudolf Müller, Hofrat des VwGH und Mitglied des VfGH
Univ.Prof.
Dr. Richard Novak, Universität Graz
Univ.Prof.
Dr. Theo Öhlinger, Universität Wien
Ass.Prof.
Dr. Magdalena Pöschl, Universität Innsbruck
Univ.Prof.
Dr. Heinz Schäffer, Universität Salzburg
Univ.Prof.
Dr. Manfred Stelzer, Universität Wien
Univ.Prof.
Dr. Harald Stolzlechner, Universität Salzburg
Univ.Prof.
Dr. Rudolf Thienel, Universität Wien
Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, Universität Salzburg
(c) von Prof. Mader:
Dr. Helmut Schwamberger, stv. Landesamtsdirektor von Tirol
(d) von Mag. Preiss (Stellvertreter von Mag. Tumpel):
Hon.Prof. Dr. Josef Cerny, Direktor der AK-Wien i.R.
(e) von Univ.Prof. Dr. Rack:
Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Präsident des VfGH
Univ.Prof. Dr. Josef Marko, Universität Graz
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer,
Universität Wien
(f) von Mag. Stoisits:
ao. Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits, Universität Wien
Univ.Prof. Dr. Franz Merli, Technische Universität Dresden
Der Ausschuss diskutiert zunächst, dass die
Vorgangsweise bei der Erarbeitung von Textvorschlägen für einzelne Grundrechte
unterschiedlich ist: einerseits werden eher bestehende Gesetzestexte adaptiert
(bspw. bei der „Privatsphäre“), andererseits werden eher neue Grundrechtstexte
formuliert (bspw. bei der „Eigentumsgarantie“).
Die Ausschussmitglieder stimmen überein, dass die
Textvorschläge möglichst knapp zu formulieren sind, auch unter dem
Gesichtspunkt einer möglichst großen Unangreifbarkeit. Texte (Textvorschläge)
und Erläuterungen sind als Einheit zu verstehen und hängen zusammen.
Bei den Ausschussberatungen ist jeweils einzeln
festzuhalten, welchen Grad an Übereinstimmung die Ergebnisse aufweisen
(z.B. „einvernehmlich“, „überwiegend“ usw.). Auf Wunsch wird in den
Protokollen zu den Ausschusssitzungen namentlich festgehalten, welche
Ausschussmitglieder eine abweichende Meinung vertreten.
(a) Eigentumsgarantie:
Der
Ausschuss einigt sich darauf, im Textvorschlag zur „Eigentumsgarantie“ die
Eigentums- und die Liegenschaftsverkehrsfreiheit zusammenzufassen.
„Eigentumsgarantie“ ist nicht als Staatsbürgerrecht, sondern als allgemeines
Menschenrecht zu definieren.
Nach
übereinstimmender Auffassung des Ausschusses lautet der Textvorschlag
für die „Eigentumsgarantie“ wie folgt (siehe Anlage
1 zum Protokoll;
Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Textentwurf von Univ.Prof. DDr.
Grabenwarter sind kursiv hervorgehoben):
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung
ihres Eigentums.
(2) Eigentum darf nur aus Gründen des öffentlichen
Interesses, unter den durch Gesetz vorgesehenen Bedingungen und gegen eine
rechtzeitige angemessene Entschädigung entzogen werden.
(3)
Gesetzliche Regelungen der Benutzung des Eigentums und des Erwerbs von Liegenschaften
sind zulässig, soweit sie für das allgemeine Wohl erforderlich sind.
Erläuterungen
zur Eigentumsgarantie:
Die
Erläuterungen zur Eigentumsgarantie von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter werden
einvernehmlich adaptiert (siehe Anlage 2 zum Protokoll; Änderungen gegenüber den
ursprünglichen Erläuterungen sind kursiv hervorgehoben).
Der dritte Absatz des o.a. Textvorschlages bezieht sich auf
die Liegenschaftsverkehrsfreiheit. Eingriffsmöglichkeiten stehen jedenfalls
unter dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Vertrauensschutz).
Univ.Prof. DDr. Grabenwarter
erklärt sich bereit, die Erläuterungen zur Eigentumsgarantie entsprechend den
Erläuterungen zur Berufs- und Erwerbsfreiheit (Hinweis auf Zulässigkeit von Beschränkungen
gegenüber Ausländern im Einklang mit Art. 39 Abs. 4 EGV) zu ergänzen. Der Vorschlag von Univ.Prof. DDr.
Grabenwarter lautet wie folgt:
„Das Eigentumsgrundrecht von Ausländern darf beschränkt
werden, soweit es den Bedingungen für Grundrechtseinschränkungen im
Allgemeinen entspricht.“
(b) Berufs-
und Erwerbsfreiheit:
Der
Ausschuss vertritt überwiegend die Auffassung, dass die Berufs- und
Erwerbsfreiheit als allgemeines Menschenrecht zu konzipieren ist. Nach übereinstimmender
Ansicht des Ausschusses ist der Vorbehalt in Art. 39 Abs. 4 EGV („Beschäftigung
in der öffentlichen Verwaltung“) nicht im Verfassungstext abzubilden.
Der
Ausschuss kommt überein, dass der Textvorschlag für die „Berufs- und
Erwerbsfreiheit“ wie folgt lautet (siehe Anlage 1 zum Protokoll; Änderungen gegenüber dem
ursprünglichen Textentwurf von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter sind kursiv hervorgehoben):
(1)
Jede Person hat das Recht, unter den gesetzlichen Bedingungen jede berufliche
Ausbildung und jeden Beruf frei zu wählen und den Beruf ihrer Wahl frei
auszuüben.
(2) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten
werden. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.
Als Zwangs- oder Pflichtarbeit gilt nicht:
a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt
wird, die unter den von Art. [X der Verfassung] vorgesehenen Bedingungen in
Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist;
b) Wehr- oder Ersatzdienst;
c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und
Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) jede
Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört.
Erläuterungen
zur Berufs- und Erwerbsfreiheit:
Die
Erläuterungen zur Berufs- und Erwerbsfreiheit von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter
(siehe Neufassung in Anlage 2 zum Protokoll) werden einvernehmlich wie folgt ergänzt:
– Durch den Textvorschlag zur
„Berufs- und Erwerbsfreiheit“ wird keine Präjudizierung in Hinblick auf
Leistungsrechte im Bildungsbereich vorgenommen.
– Aspekte der Gleichbehandlung im
Zusammenhang mit der „Berufs- und Erwerbsfreiheit“ werden in weiterer Folge
beim Gleichheitsgrundsatz behandelt.
– In Abs. 1 des Textentwurfes wird
der Begriff „Erwerbszweig“ gestrichen.
– Abs. 2 des Textvorschlages bezieht
sich auf neue Formen der Sklaverei oder Leibeigenschaft wie z.B. den
Menschenhandel.
– Abs. 2 lit. b des Textvorschlages
lautet „Wehr- oder Ersatzdienst“; der Textbaustein „im Sinne des Art. [X
der Verfassung]“ wird in
Hinblick auf eine allfällige zukünftige Abschaffung des Wehrdienstes
gestrichen.
(c) Fundamentalgarantien: Das Recht auf Leben
Der Ausschuss
diskutiert den Textentwurf und die Erläuterungen von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter
zum Thema „Recht auf Leben“ (siehe Anlage 3 und 4 zum
Protokoll).
Der
Ausschuss vertritt die Auffassung, dass in Abs. 3 des Textentwurfes keine
zusätzliche Ausnahmebestimmung für Tötungshandlungen im Falle eines Krieges
oder öffentlichen Notstandes gemäß Art. 15 EMRK aufzunehmen ist. Dem Thema
„Kriegsvölkerrecht“ wird sich der Ausschuss noch im Rahmen einer späteren
Sitzung widmen.
Der
Ausschuss kommt überein, aufgrund der besonderen Sensibilität und Komplexität
des Themas „Recht auf Leben“ Expertenwissen hinzu zu ziehen und zwei Experten
zu Referaten im Rahmen einer Ausschusssitzung einzuladen (vorbehaltlich der
Zustimmung des Präsidiums):
– Univ.Prof. DDr. Huber,
AKH Wien (Vorsitzender der Bioethik-Kommission im BKA)
– Univ.Prof. DDr. Christian
Kopetzki, Universität Wien
(Mitglied der Bioethik-Kommission)
Der Ausschussvorsitzende wird diesbezüglich mit den beiden Personen in
Verbindung treten.
Folgende Ausschussmitglieder erklären sich bereit,
Grundrechtsthemen vorzubereiten:
– Univ.Prof. DDr. Grabenwarter:
„Religionsfreiheit“ (für die nächste Sitzung)
– Univ.Prof. Dr. Rack und Mag. Preiss
(Vertreter von Mag. Tumpel): „soziale Grundrechte“
– Mag. Stoisits: “Minderheiten“,
„Justizielle Rechte“ und „Gleichbehandlung“
Der Ausschussvorsitzende lädt auch die anderen
Ausschussmitglieder ein, zusätzliche Inputs zu leisten.
Protokollanmerkung:
Nach Auffassung von Frau Prof.
Gleixner sind die ersten beiden Absätze zu Tagesordnungspunkt 5 wie folgt zu
ändern (dieser Auffassung schließen sich auch Univ.Prof. DDr. Grabenwarter,
Mag. Grosinger als Vertreter von Dr. Strasser und Dr. Rzeszut an):
Univ.Prof. DDr. Grabenwarter wird
für die nächste Ausschusssitzung am 14. November 2003 einen Textentwurf zum Thema „Religionsfreiheit“
ausarbeiten.
Der
Ausschussvorsitzende ersucht folgende Ausschussmitglieder, Vorschläge zu Grundrechtsthemen
vorzubereiten:
– Univ.Prof. Dr. Rack: „soziale
Grundrechte“
– Mag.
Stoisits: “Minderheiten“, „justizielle Rechte“ und „Gleichbehandlung“
Univ.Prof. Dr. Rack und Mag. Stoisits stimmen dem
Ersuchen des Ausschussvorsitzenden zu. Mag. Preiss (Vertreter von Mag. Tumpel)
erklärt sich bereit, bei der weiteren Bearbeitung der Vorschläge zu den
„sozialen Grundrechten“ mitzuwirken. Der Ausschussvorsitzende nimmt das Angebot
von Mag. Preiss an und lädt auch die anderen Ausschussmitglieder ein, zusätzliche
Inputs zu leisten.
Bei der nächsten Ausschusssitzung werden die Textvorschläge von
Univ.Prof. Dr. Funk über die „Meinungsfreiheit“ und die “Vereins- und
Versammlungsfreiheit“ behandelt.
Die nächste Ausschusssitzung findet am
Freitag, 14.
November 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr
statt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian
Funk e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
4 Anlagen