Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.
Prof. Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Herbert
Scheibner (stellvertretender
Vorsitzender)
Dr.
Maria Berger
Prof.
Christine Gleixner
Univ.
Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Prof.
Ing. Helmut Mader
Dr.
Johann Rzeszut
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic (Vertretung
für Mag. Terezija Stoisits)
Dr.
Theodor Thanner (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Mag.
Bernhard Achitz (Vertretung
für Fritz Verzetnitsch)
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Brigitte Birkner (Vertretung für Monika Siller,
Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Beginn: 14.00
Uhr
Ende: 17.55
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2.) Genehmigung des Protokolls der letzten
Sitzung (10. Oktober 2003)
2a.) Berichterstattung über die Ausschussarbeit im
Konventsplenum
3.) Beiziehung von Experten und NGOs
4.) Fortsetzung der Themenbehandlung in merito:
konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Eigentumsgarantie)
5.) Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
(10. Oktober 2003)
1. Der
Hinweis „teilweise anwesend“ wird aus dem Protokoll gestrichen.
2. Das
Protokoll wird auf Seite 4 wie folgt ergänzt:
......
(3)
In der Ausschusssitzung wird weiters diskutiert, inwieweit die Schutzfunktion
von grundrechtlichen Gewährleistungen auch im Verhältnis zwischen Privaten
gegeben ist (Horizontalwirkung).
Dazu könnte eine allgemeine Formulierung – etwa nach dem
Muster des deutschen Grundgesetzes – vorgesehen werden, z.B.: „Die
Grundrechte (grundrechtliche Gewährleistungen) binden die Staatsgewalten unmittelbar,
insbesondere auch die Gerichtsbarkeit“.
.........
Auf Antrag des Stellvertreters des Bundesministers für
Inneres wird ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt 2a eingefügt:
Tagesordnungspunkt 2a: Berichterstattung über die
Ausschussarbeit im Konventsplenum
Es folgt eine längere Diskussion über den Zwischenbericht
des Ausschussvorsitzenden über die Ausschussarbeit im Rahmen der
Konventssitzung vom 20. Oktober 2003. Dabei wird auch erörtert, inwieweit das
Strategiepapier des Ausschussvorsitzenden, das bei der ersten Ausschusssitzung
vorgestellt wurde, eine verbindliche Grundlage für die Ausschussarbeit
darstellt.
Einigkeit besteht über folgende Eckpunkte des
Strategiepapiers:
– grundsätzliche Orientierung an der
EMRK
– materielles Grundrechtsverständnis
– zunächst Behandlung der klassischen
(liberalen) Grundrechte; besonders sensible Themenblöcke wie z.B. soziale
Grundrechte werden erst in weiterer Folge bearbeitet.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, unbeschadet der
allfälligen Beiziehung von Experten und NGOs zu Referaten/Hearings auch
Experten aus der Wissenschaft und Praxis einzuladen, um zu den Textvorschlägen
des Ausschusses begleitend Stellung zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, dass der Ausschussvorsitzende
an das Präsidium (über das Büro des Österreich-Konvents) herantritt mit dem
Ersuchen um Beiziehung von Experten im Sinne einer begleitenden Beratung
(„Gegenlesen von Textvorschlägen“) auf Basis von grundsätzlich kostenfreien
Auftragsverhältnissen.
Bei der nächsten Ausschusssitzung am 5. November 2003 wird
eine Liste von Experten festgelegt.
Die Ausschussmitglieder werden ersucht, dem Büro des
Österreich-Konvents bis zur nächsten Ausschusssitzung Experten zu nennen.
Die Behandlung des Themas „Beiziehung von NGOs“ wird
vertagt.
1. Abgrenzung
Staatsziele/Grundrechte (Überschneidung mit Ausschuss 1):
Im Rahmen der Ausschusssitzung findet neuerlich eine
breite Diskussion über die Abgrenzung von Staatszielen und Grundrechten im
Zusammenhang mit der Frage der Verankerung von Staatszielen in der Verfassung
statt. Dabei geht es um die grundlegende Problematik, inwieweit sich die
Festlegung von Staatszielen in der Verfassung erübrigt, wenn entsprechende
grundrechtliche Gewährleistungen vorliegen.
Der Ausschuss beschließt, diese Frage noch nicht
abschließend zu klären, sondern im Zuge der weiteren Ausschussarbeit (bspw. bei
den sozialen Grundrechten) zu behandeln.
2. Sprachliche
Anpassungen bei der EMRK:
Im Ausschuss wird mehrfach
gefordert, bei der EMRK sprachliche Anpassungen (ohne inhaltliche Änderungen)
durchzuführen, z.B. die Verwendung des Begriffes „jede Person“ statt
„jedermann“ in Art. 8 EMRK.
3. Textvorschlag
von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter zum Thema „Eigentumsgarantie“:
Die Ausschussmitglieder diskutieren
den Textentwurf von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter zur „Eigentumsgarantie“ (siehe
Anlage 1 bis 3).
Der Ausschuss stimmt einvernehmlich
dem Textentwurf zum Eigentumsschutz zu (unbeschadet der
Liegenschaftsverkehrsfreiheit).
Der Textvorschlag des Ausschusses 4
zum Eigentumsschutz lautet daher wie folgt:
(1) Jede Person
hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums.
(2) Eigentum darf
nur aus Gründen des öffentlichen Interesses, unter den durch Gesetz
vorgesehenen Bedingungen und gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung
entzogen werden.
(3) Gesetzliche
Regelungen der Benutzung des Eigentums sind zulässig, soweit sie für das
allgemeine Wohl erforderlich sind.
Die Erläuterungen zum
Eigentumsschutz sind wie folgt zu ergänzen:
– Der
Begriff „Eigentumsentzug“ beinhaltet auch materielle Enteignungen.
– Der Begriff „Eigentum“ umfasst auch
materielle Anwartschaften (entsprechend der Judikatur).
Die nächste Ausschusssitzung findet am
Mittwoch, 5.
November 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr
statt. Thema der nächsten Sitzung ist – neben der
Festlegung des Expertenpools – die Fortsetzung der Behandlung der
Textvorschläge von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (Liegenschaftsverkehrsfreiheit,
Berufs- und Erwerbsfreiheit).
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian
Funk e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
3 Anlagen