Protokoll

über die 2. Sitzung des Ausschusses 4

am 10. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

 

Dr. Maria Berger

Prof. Christine Gleixner

Mag. Grosinger                                                      (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Prof. Ing. Helmut Mader

Dr. Michaela Pfeifenberger                                     (Vertretung für Univ.Prof. DDr. Christoph

                                                                                   Grabenwarter)

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Mag. Terezija Stoisits

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                                  (Büro Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 


Entschuldigt:

 

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Johann Rzeszut

Friedrich Verzetnitsch

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     15.15 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)    Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung (1. Oktober 2003)

3.)    Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Privatsphäre)

4.)    Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(1. Oktober 2003)

 

Das Protokoll der ersten Sitzung des Ausschusses 4 vom 1. Oktober 2003 wird einvernehm­lich um folgende Punkte geändert bzw. ergänzt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

1.      Die Ausschussarbeit soll sich nicht auf verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrechte beschränken, sondern von einem materiellen Grundrechtsverständnis ausgehen (entsprechend dem Strategiepapier des Ausschussvorsitzenden)

 

  1. Die Synopse des Ausschussvorsitzenden (Aufzählung relevanter Rechtsquellen mit grundrechtlichen Gewährleistungen) stellt eine vorläufige Zusammenstellung dar, welche im Rahmen der Ausschussarbeit weiter ausgebaut und ergänzt wird.

 


  1. Univ.Prof. DDr. Grabenwarter bereitet für die Sitzung am 28. Oktober 2003 Textvorschläge zu folgenden Grundrechten vor:

         

          – Fundamentalgarantien (Art. 2 bis 4 EMRK)

          Religions- und Gewissensfreiheit

          – Eigentums- und Erwerbsfreiheit

 

  1. Bei den Textvorschlägen werden in Hinkunft auch die maßgebenden Rechtsquellen angeführt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Privatsphäre)

 

Trennung Staatsziele/Grundrechte (Ausschuss 1/Ausschuss 4)

 

Im Zuge der Ausschusssitzung wird die Problematik der Trennung von Staatszielen und Grundrechten diskutiert. Der Ausschuss trifft diesbezüglich keine endgültige Festlegung, sondern beschließt, die Thematik bei der Behandlung der einzelnen Grundrechte anzu-sprechen.

 

Textvorschlag des Ausschussvorsitzenden: „Privatsphäre“

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren den Textvorschlag des Ausschussvorsitzenden zum Bereich „Privatsphäre“; einzelne Formulierungen werden im Konsens adaptiert (siehe Anlage; die Änderungen sind kursiv hervorgehoben).

 

Die Textvorschläge zu den Themen „Vereins- und Versammlungsfreiheit“ sowie „Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit“ werden bei der nächsten Ausschusssitzung behandelt.

 

Anmerkungen:

 

a)         Art. 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

 

Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass der Wortlaut der EMRK im Interesse der Rechtssicherheit unverändert bleiben sollte. Die Formulierungen der EMRK sind geschlechts-neutral zu verstehen.

 

b)         § 1 DSG: Grundrecht auf Datenschutz

 

Der Textvorschlag zum Grundrecht auf Datenschutz wird einvernehmlich angenommen.

Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren, d.h. „jede Person“ anstatt „jedermann“.

 

c)         Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation

 

(1) Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass präventive Gefahrenabwehr (§ 42 Sicher-heitspolizeigesetz) davon nicht berührt wird.

(2) Im Zuge der Ausschusssitzung tritt die Frage auf, ob äußere Gesprächsdaten vom Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation erfasst sind.

 

Nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden fallen äußere Gesprächsdaten in den Schutzbereich des Grundrechts. Entwicklungen in der Rechtsprechung weisen ebenfalls in diese Richtung.

 

Der Vertreter des Bundesministers für Inneres macht den Einwand, dass bei einer sehr weiten Auslegung des Schutzbereiches sinnvolle polizeiliche Aktivitäten behindert werden könnten. Dem hält der Ausschussvorsitzende entgegen, dass nach Intensität und Nachhaltigkeit des Eingriffs zu unterscheiden sei und überdies eine Eingriffsmöglichkeit auch ohne richterlichen Befehl (bei Gefahr im Verzug) gegeben sei.

 

(3) In der Ausschusssitzung wird weiters diskutiert, inwieweit die Schutzfunktion von grundrechtlichen Gewährleistungen auch im Verhältnis zwischen Privaten gegeben ist (Horizontalwirkung).

 

Dazu könnte eine allgemeine Formulierung – etwa nach dem Muster des deutschen Grund­gesetzes – vorgesehen werden, z.B.: „Die Grundrechte (grundrechtliche Gewähr­leistungen) binden die Staatsgewalten unmittelbar, insbesondere auch die Gerichtsbarkeit“.

 

(4) Gegen die Formulierung „richterliche Verfügung“ werden keine Einwendungen erhoben.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Termine:

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Dienstag, 28. Oktober 2003, von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

statt. Der Termin am 5. Dezember 2003 entfällt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                 Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

Anlage