Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk (Vorsitzender)
Dr.
Maria Berger
Prof.
Christine Gleixner
Mag.
Grosinger (Vertretung
für Dr. Ernst Strasser)
Prof.
Ing. Helmut Mader
Dr.
Michaela Pfeifenberger (Vertretung
für Univ.Prof. DDr. Christoph
Grabenwarter)
Mag.
Joachim Preiss (Vertretung
für Mag. Herbert Tumpel)
Mag.
Terezija Stoisits
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Mag. Jochen Danninger (Büro
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag.
Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr.
Marlies Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag.
Birgit Caesar (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika
Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Herbert
Scheibner (stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Dr.
Johann Rzeszut
Friedrich
Verzetnitsch
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 15.15
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2.) Genehmigung des
Protokolls der letzten Sitzung (1. Oktober 2003)
3.) Themenbehandlung
in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Privatsphäre)
4.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
(1. Oktober 2003)
–
Fundamentalgarantien (Art. 2 bis 4 EMRK)
–
Religions- und Gewissensfreiheit
– Eigentums- und Erwerbsfreiheit
Trennung Staatsziele/Grundrechte (Ausschuss
1/Ausschuss 4)
Im Zuge der Ausschusssitzung wird
die Problematik der Trennung von Staatszielen und Grundrechten diskutiert. Der
Ausschuss trifft diesbezüglich keine endgültige Festlegung, sondern beschließt,
die Thematik bei der Behandlung der einzelnen Grundrechte anzu-sprechen.
Textvorschlag des
Ausschussvorsitzenden: „Privatsphäre“
Die Ausschussmitglieder diskutieren
den Textvorschlag des Ausschussvorsitzenden zum Bereich „Privatsphäre“;
einzelne Formulierungen werden im Konsens adaptiert (siehe Anlage; die Änderungen
sind kursiv hervorgehoben).
Die Textvorschläge zu den Themen
„Vereins- und Versammlungsfreiheit“ sowie „Meinungs-, Wissenschafts- und
Kunstfreiheit“ werden bei der nächsten Ausschusssitzung behandelt.
Anmerkungen:
a) Art.
8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Der
Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass der Wortlaut der EMRK im Interesse
der Rechtssicherheit unverändert bleiben sollte. Die Formulierungen der EMRK
sind geschlechts-neutral zu verstehen.
b) §
1 DSG: Grundrecht auf Datenschutz
Der
Textvorschlag zum Grundrecht auf Datenschutz wird einvernehmlich angenommen.
Der Text
ist geschlechtsneutral zu formulieren, d.h. „jede Person“ anstatt „jedermann“.
c) Schutz
der Vertraulichkeit privater Kommunikation
(1) Der
Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass präventive Gefahrenabwehr (§ 42
Sicher-heitspolizeigesetz) davon nicht berührt wird.
(2) Im
Zuge der Ausschusssitzung tritt die Frage auf, ob äußere Gesprächsdaten vom
Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation erfasst sind.
Nach
Auffassung des Ausschussvorsitzenden fallen äußere Gesprächsdaten in den
Schutzbereich des Grundrechts. Entwicklungen in der Rechtsprechung weisen
ebenfalls in diese Richtung.
Der
Vertreter des Bundesministers für Inneres macht den Einwand, dass bei einer
sehr weiten Auslegung des Schutzbereiches sinnvolle polizeiliche Aktivitäten
behindert werden könnten. Dem hält der Ausschussvorsitzende entgegen, dass nach
Intensität und Nachhaltigkeit des Eingriffs zu unterscheiden sei und überdies
eine Eingriffsmöglichkeit auch ohne richterlichen Befehl (bei Gefahr im Verzug)
gegeben sei.
(3) In
der Ausschusssitzung wird weiters diskutiert, inwieweit die Schutzfunktion von
grundrechtlichen Gewährleistungen auch im Verhältnis zwischen Privaten gegeben
ist (Horizontalwirkung).
Dazu
könnte eine allgemeine Formulierung – etwa nach dem Muster des deutschen Grundgesetzes
– vorgesehen werden, z.B.: „Die Grundrechte (grundrechtliche Gewährleistungen)
binden die Staatsgewalten unmittelbar, insbesondere auch die Gerichtsbarkeit“.
(4)
Gegen die Formulierung „richterliche Verfügung“ werden keine Einwendungen
erhoben.
Termine:
Die nächste Ausschusssitzung findet am
Dienstag, 28.
Oktober 2003, von 14.00 bis 18.00 Uhr
statt. Der Termin am 5. Dezember 2003 entfällt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die
konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Vorsitzender des Ausschusses 4: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
e.h. Mag.
Birgit Caesar e.h.
Anlage