Anwesende Ausschussmitglieder:
Dr.
Ernst Strasser (Vorsitzender)
Mag.
Martin Bauer (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Mag.
Markus Böheimer (Vertretung
für Dr. Josef Moser)
Mag.
Nicolaus Drimmel (Vertretung für Helmut Mödlhammer)
Dr.
Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Manfred Matzka
Dr.
Madeleine Petrovic
Dr.
Erich Pramböck (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag.
Christine Salcher (Vertretung
für DDr. Herwig Van Staa)
Dr.
Johannes Schnizer
Dr.
Walter Starlinger (Vertretung
für Dr. Josef Pühringer)
Entschuldigt:
Dr.
Jörg Haider
Univ.
Prof. Dr. Herbert Haller
Hans
Niessl
Dr.
Herbert Sausgruber
Bernd
Vögerle (Vorsitzender-Stellvertreter)
Dr.
Peter Wittmann
Weitere
Teilnehmer:
MMag. Dr. René
Bruckner (beigezogen von Dr. Ernst
Strasser)
Mag. Ulrike Huemer (beigezogen
von Dr. Michael Häupl)
Hon. Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner (Experte)
Mag.
David Marwan (beigezogen von Dr. Alfred Finz)
MMag. Dr. Anton
Matzinger (beigezogen von Dr.
Alfred Finz)
Mag. Elisabeth Ottawa (beigezogen
von Dr. Alfred Finz)
Mag.
Bruno Rossmann (beigezogen
von Dr. Madeleine Petrovic)
Dr.
Andy Samonig (Büro
Dr. Andreas Khol)
Dr. Gerald Siebeneicher (Büro Herbert Scheibner)
Dr.
Gerhard Steger (beigezogen
von Dr. Alfred Finz)
Mag.
Ilse Tantinger (beigezogen
von Dr. Alfred Finz)
Mag.
Gregor Wenda (beigezogen
von Dr. Ernst Strasser)
Beginn: 14.00
Uhr
Ende: 15.50
Uhr
Tagesordnungspunkte
1) Begrüßung
und Mitteilungen
2) Genehmigung
des Protokolls der letzten Sitzung
3) Ergebnisse des Arbeitskreises zur
Neufassung der finanzverfassungsrechtlichen
Bestimmungen
4) Allfälliges
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls der 10. Sitzung vom
3. November 2004
Das Protokoll der 10. Sitzung wird mit folgender
Änderung, eingebracht von Dr. Petrovic, genehmigt:
Unter TOP IV, Allfälliges, betreffend „Gender Budgeting“ lautet
der dritte Absatz:
„Der Ausschuss kommt überein, in einem
Arbeitskreis einen entsprechenden Textvorschlag bezüglich einer Regelung in
Art. 13 B-VG vorzubereiten, in dem sowohl auf die Haushaltserstellung als
auch auf den Vollzug abzustellen ist.
Tagesordnungspunkt 3: Ergebnisse des Arbeitskreises zur Neufassung
der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen
Der
Ausschuss berät den Entwurf des „vorläufigen Berichts zum Ergänzungsmandat“.
Das
Präsidium hatte dem Ausschuss 10 mit Schreiben vom 16. Juni 2004 ein
Ergänzungsmandat erteilt, wonach das Thema „Öffentliches Haushaltswesen“ zu
behandeln war; weiters sollten Textvorschläge für die neue Verfassung erstellt
werden.
Der Bericht wurde in einem Arbeitskreis, der
am 9. und 12.11.2004 tagte, vorbereitet.
Im Zuge der Beratungen im Ausschuss wird die Nachreichung folgende Beiträge
angekündigt:
-
Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zu den Textstellen, wo
die Gemeinden im Klammer angeführt sind [z.B. in § 2 Abs. 2 F-VG 1948: „... durch
das Land (Gemeinden) ...“]
- Stellungnahmen der Grünen zur Neuordnung/Textierung der Transfers
- Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes zur Aufnahme der Gemeindeverbände in den Text der Verfassung und zum Thema „Umlagen“.
Im Wesentlichen werden folgende Änderungen zum Bericht vorgenommen; die Seitenangaben beziehen sich auf die Fassung vom 15.11.2004:
1. Seite 4: Der Textteil: „Verfügung einer Bindung eines bestimmten Anteils der Budgetmittel obliegt dem Bundesminister für Finanzen“ entfällt angesichts der Beratungen zur Textierung von Art. 51b neu – siehe Seite 7.
2. Seite 5: Auf Anregung des Landes Niederösterreich lautet der zweite Satz:
„Die in Art. 51 Abs. 4 des BMF-Vorschlages enthaltenen Grundsätze würden die Autonomie der Länder zu weitgehend einschränken und in die Landesverfassung eingreifen. Ein derartiger Eingriff wird von den Ländern abgelehnt. Abgesehen davon sind nach Auffassung der Länder und des Österr. Städtebundes die genannten Grundsätze, insbesondere hinsichtlich des Begriffes „wirkungsorientierte Verwaltung“ zu unbestimmt und damit die Auswirkungen nicht abschätzbar.“
3. Seite 6: Der Textteil: „Die
Möglichkeit des Finanzministers, Bindungen ohne die Mitbefassung der Regierung
zu verfügen, wird kritisch gesehen.“
entfällt angesichts der Beratungen zur Textierung von Art. 51b neu – siehe
Seite 7.
4. Seite 6: Der Beitrag betreffend Dr. Matzka wird wie folgt neu
gefasst:
“Dr. Manfred Matzka, unterstützt von den Grünen, bringt zum Textvorschlag
des Bundesministeriums für Finanzen die Auffassung vor, dass es notwendig ist,
die Position des Parlaments in zweifacher Hinsicht zu stärken:
Der Einjährigkeit des Budgets sollte Vorrang eingeräumt werden und die
Möglichkeit, ohne Budgetbeschluss auf der Basis des Vorjahresbudgets den
Haushalt weiter zu führen, soll zeitlich begrenzt werden.“
5. Seite 7: In Art. 51b neu wird im zweiten Satz die Wortfolge:
„...mit
Zustimmung der Bundesregierung ...“ eingefügt.
Auf Anregung des Bundesministeriums für Finanzen wird nachstehende Anmerkung
eingefügt:
“Das Bundesministerium für Finanzen schlägt zu Art. 51b betreffend Bindung
vor, die Wortfolge „mit Zustimmung der Bundesregierung“ zu streichen, da
dadurch eine flexiblere Handhabung gewährleistet wäre.“
6. Seite 9: Zu Punkt
II wird nach der Anmerkung auf Anregung der Länder eingefügt:
“Die Länder
halten die vorgeschlagene Regelung für den Bereich des Haushaltswesens für
entbehrlich, da die Gleichstellung von Frauen und Männern derzeit im Art. 7
B-VG bzw. in den entsprechenden Vorschlägen des Konvents ausreichend
berücksichtigt ist.“
7. Seite 13: Im ersten Satz nach Punkt VI. wird vor den Worten „den
Grünen“ und im letzten Absatz nach den Worten „den Grünen“ das Wort
„teilweise“ eingefügt.
8. Seite 14: Zu Artikel 1 wird auf Vorschlag des Österr. Städtebundes
die Wortfolge „ ... sind ermächtigt ... abzuschließen“ durch „ ... schließen
… ab.“ ersetzt.
9. Seite 14: Die Länder bringen zu Artikel 1 folgende Anmerkung ein:
“Nach Ansicht der Länder sollte es lauten: „Bund, Länder und Gemeinden, ... sind ermächtigt, miteinander Vereinbarungen über einen Konsultationsmechanismus abzuschließen.“ “
10. Seite 15: Der Satz „Es sind demnach
Alternativen angeführt, soweit kein Konsens erzielt wurde.“ wird durch den
Satz „Zu einzelnen Bestimmungen liegen alternative Formulierungen vor.“
ersetzt.
11. Seite 15: Die Anmerkung zu § 1 soll
nach Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:
„Es wird vom Österr. Städtebund angeregt,
in dieser Bestimmung die Gemeindeverbände anzuführen oder eine eigene
Bestimmung über Gemeindeverbände in der Finanzverfassung aufzunehmen, um die im
Konvent beabsichtigte Stärkung der Verbände hervorzuheben. Man ist sich
bewusst, dass Gemeindeverbände keine Gebietskörperschaften sind.
Der Österr. Gemeindebund spricht sich gegen die Anführung der Gemeindeverbände
in § 1 unter Hinweis auf die
Ausführungen von Univ.Prof. DDr. Ruppe aus. Demnach drückt die Nennung auch der
Gemeinden zum einen die Parität dieser drei Gebietskörperschaftsebenen aus und entspricht
zum anderen dem tatsächlichen Regelungsgegenstand des F-VG 1948.
Zum Klammerausdruck „(Gebietskörperschaften)“ wird angemerkt:
Mit diesem Klammerausdruck wird der in den folgenden Bestimmungen
verwendete Ausdruck „Gebietskörperschaften“ als nur den Bund, die Länder und
die Gemeinden umfassend definiert. Nicht zu den Gebietskörperschaften gehören
daher insbesondere die Gemeindeverbände.“
12. Seite 15: Entsprechend dem Ergebnis des Arbeitskreises vom
12.11.2004 wird das Wort „grundsätzlich“ eingefügt, sodass § 2 lautet:
“§ 2. (1) Die Zusammenführung
von Ausgaben-, Aufgaben- und Einnahmenverantwortung auf einer Gebietskörperschaftsebene
ist grundsätzlich anzustreben.“
13. Seite 16: Das Land Niederösterreich bringt folgende
Alternative zu § 2 Abs. 2 ein:
“2. (2)
Die Zusammenführung von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung und eine
langfristige Absicherung des zur Bewältigung der Aufgaben erforderlichen
Anteiles der Gebietskörperschaften an der zur Verfügung stehenden Finanzmasse
ist anzustreben.“
14. Seite 17: Die Anmerkung zu §
3 Abs. 3 soll nach Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:
“Die Grünen und der Österr. Städtebund fordern die Abschaffung der
Landesumlage.
Die Länder befürworten die Möglichkeit einer Umlage; nach Vorschlag des Landes
Oberösterreich kann ein Teil der Umlage für die Gemeinden zweckgewidmet werden.
Der Österr. Gemeindebund sieht unter Hinweis auf sein Positionspapier (Beilage
13 des Berichts vom 15.7.2004) die Landesumlage zwar grundsätzlich als
problematisch, da damit Gemeinderessourcen abgeschöpft werden und zum Teil
zweckgebunden wieder an die Gemeinden zurückfließen, durch den Wegfall fiele
aber auch ein interkommunales Steuerungsmittel weg. Die Frage, ob die
Landesumlage beibehalten oder abgeschafft werden soll, ist somit auf
Landesebene zu entscheiden.
15. Seite
18: Die Länder bringen folgende Alternative zu § 4 Abs. 1 ein:
„§ 4 (1) Die Regelung hat die Zusammenführung von Ausgaben- und
Aufgabenverantwortung und eine langfristige Absicherung des zur Bewältigung der
Aufgaben erforderlichen Anteiles der Gebietskörperschaften an der zur Verfügung
stehenden Finanzmasse anzustreben.“
16. Seite
21: Die Anmerkung zu § 9 soll auf Anregung der Länder lauten:
“Die Länder fordern den ersatzlosen Entfall von § 9.
Die Länder NÖ, OÖ und Tirol regen an, dass allenfalls in § 9 Abs. 1 des
BMF/Ruppe Vorschlages das Wortfolge „von Bundesinteressen“ durch „der in
§ 7 Abs. 4 genannten Interessen“ ersetzt werden sollte.“
17. Seite 22: Die Anmerkung zu § 14 soll nach
Ergänzung des Österr. Gemeindebundes lauten:
“Der Österr. Städtebund regt an, die Gemeindeverbände,
wie dies auch im bestehenden Regelung des F-VG 1948 gegeben ist, aufzunehmen,
um deren Stellung zu stärken.
Der Gemeindebund sieht in der Nennung der Gemeindeverbände dann einen möglichen
Ansatz, wenn damit die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit gestärkt
werden kann.
Die Länder und der Österr. Städtebund lehnen die Regelung des 2. Satzes ab.“
18. Seite 23: In Punkt V wurde der Textvorschlag betreffend
§ 15a gestrichen und folgende Klarstellung eingefügt:
“Zu diesem Thema gab es ausführliche
Diskussionen und Textvorschläge, die unter Punkt IV dargelegt sind.“
19. Seite 24: In § 16a werden die „Landeshauptstädte“
im 1. Satz berücksichtigt.
Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges
Der Vorsitzende teilt mit, dass der vorläufige
Bericht dem Präsidium zur Kenntnis gebracht wird, um dieses über die bisherigen
Ergebnisse des Ausschusses in Vorbereitung der Klausur des Präsidiums am
22./23.11.2004 zu informieren.
Die abschließende Beratung zum Bericht soll in
der nächsten Sitzung erfolgen.
Die nächste Sitzung
findet am Dienstag, 30. November 2004, 13.00 Uhr im Parlament,
Lokal V statt.
Vorsitzender des Ausschusses 10: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Bundesminister
Dr. Ernst Strasser Dr.
Eduard Trimmel