Anwesende Ausschussmitglieder:
Dr.
Ernst Strasser (Vorsitzender)
Bernd
Vögerle (Stellvertretender
Vorsitzender)
Dr.
Alfred Finz (Vertretung
für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Anna Kemptner (Vertretung
für Dr. Jörg Haider)
Dr.
Josef Krenner (Vertretung
für Dr. J. Pühringer/ab 11.30)
Dr.
Manfred Matzka
Dr. Egon Mohr (Vertretung für Dr. Herbert Sausgruber)
Dr.
Madeleine Petrovic
Dr. Josef Pühringer
Dr.
Erich Pramböck (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Dr.
Engelbert Rauchbauer (Vertretung für Hans Niessl)
Dr.
Johannes Schnizer
Mag.
Wolfgang Sobotka (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Dr.
Peter Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr. Herbert Haller
Helmut Mödlhammer
DDr.
Herwig van Staa
Weitere Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (beigezogen von Dr. Peter Kostelka)
Mag. Elisabeth Fink (beigezogen
von Dr. Madeleine Petrovic)
Hon.Prof. Dkfm. Dr.
Gerhard Lehner (Experte)
MMag.
Dr. Anton Matzinger (beigezogen
von Dr. Wolfgang Schüssel)
Mag.
David Marwan - “ -
Dr.
Reinhard Meißl (beigezogen
von Dr. Erwin Pröll)
Martina
Moscher (beigezogen
von Dr. Peter Wittmann)
Mag.
Alfred Pichler (beigezogen
von Dr. Alfred Finz)
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer
Mag.
Bruno Rossmann (beigezogen
von Dr. Madeleine Petrovic)
Univ.
Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe (Experte)
Dr. Andy Samonig (Büro
Dr. Andreas Khol)
Mag. Ulrike
Schebach-Huemer (beigezogen
von Dr. Michael Häupl)
Dr.
Gerald Siebeneicher (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Mag.
Ilse Tantinger (beigezogen
von Dr. Alfred Finz)
Mag.
Werner Trock (beigezogen
Mag. Wolfgang Sobotka)
Dr.
Theodor Thanner (beigezogen
von Dr. Ernst Strasser)
Mag.
Gregor Wenda - “ -
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr.
Eduard Trimmel (fachliche
Ausschussunterstützung)
Valentina
Ashurov (Ausschusssekretärin)
Beginn: 09.30
Uhr
Ende: 12.20
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1) Begrüßung und Mitteilungen
2) Genehmigung des
Protokolls vom 2.
Juni 2004
3) Beratungen zum Entwurf des Berichts
4) Qualifikation der
Gesetze gemäß Ausschuss 2
5) Thema öffentliches
Haushaltswesen (Zuweisung des Präsidiums)
6) Allfälliges
Tischvorlagen:
-
Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema „öffentliches Haushaltswesen“
(inkl. „Globalbudget“)
[550-553/AVORL-K]
- Bericht
des Bundesministeriums für Finanzen und Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe zum
Thema „Bereinigung/Systematisierung der Finanzverfassung“ [554/AVORL-K]
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls vom 2. Juni 2004
Das
Protokoll der 6. Sitzung wird ohne Änderungen genehmigt.
LR Mag.
Wolfgang Sobotka hebt hervor, dass in der 6. Sitzung im Rahmen der Diskussion
zum Thema Zusammenführung von Einnahmen-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung
aus Sicht der Länder festzuhalten ist, dass die Länder eine Ausweitung der
Steuerhoheit der Länder ablehnen.
Tagesordnungspunkt 3: Beratungen zum Entwurf des
Berichts
Der
Ausschuss diskutiert den Bericht, der vom Redaktionskomitee in drei Sitzungen
vorbereitet wurde.
Das
Redaktionskomitee setzte sich aus Mitgliedern des Ausschusses bzw. von diesen
entsandten Vertretern wie folgt zusammen: Dr. Anton Matzinger, Dr. Johannes
Schnizer, Mag. Ulrike Schebach-Huemer, Mag. Dietmar Griebler, Dr. Egon
Mohr, Dr. Reinhard Meißl, Dr. Walter Starlinger, Mag. Bruno Rossmann, Dr.
Andy Samonig, Dr. Gerald Siebeneicher und Ausschussbetreuung.
Zur Endredaktion des Berichts wird eine weitere Sitzung des Ausschusses für 15.
Juli 2004 festgesetzt. Im Redaktionskomitee sollen textliche Änderungen
abgestimmt werden.
Im Bericht - in der Fassung der Sitzung vom 28. 06. 2004 - wurden folgende
Änderungen vorgenommen, die im Folgenden kursiv gekennzeichnet sind. Die
allgemein gehaltenen Verweise z.B. „auf einen Teil der Mitglieder“ wurde insofern
ergänzt, als jeweils die betroffenen Teile, z.B. Bund, Länder, Gemeinden,
Grüne, im Bericht ausgewiesen wurden.
-
S 8 Pkt. I wurde folgender Satz eingefügt: „Dieser
Vorschlag wird bis 25. August 2004 von den Ausschussmitgliedern geprüft.“
- S 9 Pkt.
III. unter „Beratungsverlauf und Ergebnisse“ lautet der 4. Absatz: „Der Bundeskanzler,
vertreten durch den Staatssekretär für Finanzen, regt an, die Finanzverfassung
berührenden Staatsziele im künftigen Abschnitt „Finanzverfassung“ der Verfassungsurkunde
zu regeln. Die anderen Ausschussmitglieder lehnen eine extra Ausweisung ab und
sind für deren Anführung im Abschnitt „allgemeine Staatsziele“.“
-
S 10 Pkt. III.1. lautet die Überschrift: „Prinzip
des ausgeglichenen Haushalts“.
Der
folgende erste Absatz wurde gestrichen: „Unter Nachhaltigkeit wird in diesem
Abschnitt das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes über einen Konjunkturzyklus
verstanden.“
Der 6.
Absatz unter Pkt. III.1. lautet: „Einerseits („Bund“) wird gefordert,
die konkreten Vorgaben der Haushaltsführung einheitlich durch Bundesgesetz zu
regeln, andererseits wollen die Länder und die Gemeinden ihre Autonomie
…“
Der
nächste Absatz lautet: „Bedenken bestehen teilweise („Bund, Länder“) …“
wird
neu gefasst und vor dem letzten Absatz von Pkt. III.1 (S 13) eingefügt: „Bedenken
werden auch insofern geäußert, als der Vorschlag, nach Meinung der Sozialdemokraten,
den Zielsetzungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht in ausreichendem
Maß Rechnung trägt.“
-
S 11 Pkt. zu Pkt. III.1a 3. Absatz: „Dieser, „vom
Bund unterstützte“ Textvorschlag sieht vor, dass ausgeglichenen öffentliche
Haushalte…“
Der 4.
Absatz unter Pkt. III.1a wurde gestrichen: „Diesem Vorschlag stimmen einige
Mitglieder des Ausschusses nicht zu, weil die Verpflichtung bzw. die konkreten
…“
Im 2.
Absatz nach der Überschrift lautet der Satz: „Diese Vorgaben sehen für den öffentlichen
Haushalt eine maximale Obergrenze von 3 % für das öffentliche Defizit
und für die Bruttoschuldenquote 60 % des Bruttoinlandsproduktes vor.“
-
S 12 1. Absatz lautet: „Da sich diese Zielsetzung auf
den Gesamtstaat bezieht, müssen alle beteiligten „Gebietskörperschaften“
(Bund, Länder und Gemeinden) ihre Haushaltsführung im Hinblick auf diese
Zielsetzung koordinieren; ...“
Der letzte
Absatz, 1. Satz, zu diesem Unterabschnitt (S 12, 6. Absatz) lautet: „Ein weiterer
Vorteil … unsachliche
Junktimierungen nicht möglich sind. …“
Im
vorletzten Absatz der Seite lautet wie folgt: „Gegen eine
Regelung durch den Bundesgesetzgeber wurde vorgebracht, dass damit die anderen
Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde) ihre Budgethoheit verlieren, da
der Bundesgesetzgeber die wesentlichen Ziele für deren Budgetierung vorgeben
würde. Regelungen für ausgeglichene Haushalte über den Konjunkturzyklus dürfen
nur einvernehmlich im Sinne einer paritätischen Vorgangsweise von den
beteiligten Gebietskörperschaften festgelegt werden.“
-
S 13 2. Absatz 1. Satz lautet: „Gegen den Vorschlag ... nicht die
alleinige Entscheidung zukommen solle.“
Unter Pkt. III.1b lautet der erste Satz: „Zur Berücksichtigung eines Teils
dieser Gegenargumente wird von einem Teil der Ländern folgender
abweichender Textvorschlag eingebracht.“
-
S 16 unter der Überschrift „Beratungsverlauf und
Ergebnis lautet der 7. Absatz: „Ungeklärt ist weiters, was
als Investition zu verstehen ist. In den Erläuterungen wird auf Infrastrukturinvestitionen
und Investitionen in geistiges Kapital verwiesen. Was dies ist, lässt
sich aus dem Wortlaut des Vorschlags jedoch nicht eindeutig entnehmen. Generell
besteht in der wissenschaftlichen Diskussion Uneinigkeit, was als Investition
verstanden werden soll. Je mehr einbezogen wird, desto problematischer wird die
golden rule in Bezug auf Stabilitätsziele, da weit über Maastricht liegende Defizite
möglich werden.“
-
S 19 unter „Beratungsverlauf und Ergebnis“ wurde der
erster Absatz gestrichen und folgender Satz eingefügt: „Der Ausschuss ist
grundsätzlich der Meinung, dass die Einnahmen-, Ausgaben- und
Aufgabenverantwortung zusammengeführt werden soll. Die Länder sprechen sich
dagegen aus, wenn damit eine Ausweitung der Steuerhoheit der Länder über das
bestehende Ausmaß hinaus verstanden wird.“
-
S 23 unter Pkt. III.6 lautet der 3. Absatz: „Überdies wurde auf die Problematik …
hingewiesen, die sich je nach Größe und der Aufgabenstellung der
Gemeinden ergeben.“
-
S 25 1. Absatz lautet: „Vereinzelt wurde davon
abweichend die Meinung vertreten, …. vom 09. März 2004 (43/9) hingewiesen,
wonach die Umsetzung von Gender Mainstreaming Maßnahmen in der Finanzverfassung
befürwortet wurde.“
-
S 28 zu Abs. 1 des Textvorschlages lautet der erste
Satz: „(1) Die Verteilung der Einnahmen sowie die
Verteilung der Abgaben- und Ertragshoheit auf Bund, Länder und Gemeinden hat in
Übereinstimmung mit der Verteilung der tatsächlichen Lasten der öffentlichen
Verwaltung (Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung) und der Gerichtsbarkeit zu erfolgen.“
-
S 29
lauter der 6. Absatz wie folgt (an Stelle: „ Es wurde darauf hingewiesen,
...“): „Vom Bund wurde darauf
hingewiesen, dass im Bereich des Abgabenwesens der Bund die überwiegende
politische Verantwortung gegenüber den SteuerzahlerInnen trägt und im Bereich
der Wirtschafts-/Steuerpolitik die Verantwortung für die soziale Ausgewogenheit
und die steuerliche Qualität des Wirtschaftsstandorts Österreich wahrnimmt.“
- S 29 zu Pkt.
IV.1 lautet der 7. Absatz: „Bindungen des
Bundesgesetzgebers in den Bereichen Abgabenwesen und Finanzausgleich führen
nach Meinung des Bundes zu Auswirkungen auf Entscheidungs- und Reformfähigkeit
in Österreich und notwendigerweise zu Blockaden gesamtstaatlicher Erfordernisse
zugunsten partikulärer Interessen sowie zu Strategieanfälligkeit bei den
Finanzausgleichsverhandlungen. Auf das Beispiel Deutschlands wird nochmals nachdrücklich
hingewiesen.“
Der 8. Absatz lautet wie folgt: „Die vorgeschlagene Regelung
und die damit mögliche Lähmung der Entscheidungsfähigkeit muss nach
Auffassung des Bundes vermieden werden, um …“
- S 30 zu Pkt. IV.3 lautet der 2. Absatz:
„Die Länder und
die Gemeinden regen
an, dass das Entstehen, Änderungen und die Beendigung des Finanzausgleichs in
der Finanzverfassung dem Grundsatz der Parität entsprechend eingehend
determiniert werden sollten.“
- S 34 zu Pkt. IV.6 wird am Ende
folgender Absatz angefügt: „Dieser Vorschlag – Schwächung des Ausgleichsprinzips
zugunsten des Aufkommens- und Bedarfsprinzips – wird von den Ländern abgelehnt,
u.a. da das Aufkommensprinzip Schwächen aufweist, wie am Beispiel Schweiz
ersichtlich sei.“
Tagesordnungspunkt 4: Qualifikation der Gesetze gemäß Ausschuss 2
Der Vorsitzende
präsentiert entsprechend dem Ersuchen des Präsidiums vom 16. Juni 2004 eine
Liste von Gesetzen, die im Sinne der vom Ausschuss 2 vorgeschlagenen Kriterien
für eine neue Verfassungsurkunde zu beurteilen sind.
Ein erster Vorschlag
dazu wurde von Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe erstellt.
Der Ausschuss kommt überein, dass die Mitglieder bis 7. Juli 2004 schriftliche
Stellungnahmen einbringen können.
Tagesordnungspunkt 5: Thema öffentliches Haushaltswesen
Das Präsidium hat mit Schreiben vom 16. Juni
2004 das Thema „öffentliches Haushaltswesen“ dem Ausschuss ergänzend zur
Beratung zugewiesen.
StS Dr. Alfred Finz präsentiert einen Vorschlag zur Neugestaltung des
öffentlichen Haushaltswesens inklusive Globalbudget – siehe Tischvorlage.
Demnach soll eine output-orientierte Steuerung
(dzt: input-orientiert) durch NPM-Instrumente ermöglicht werden. Vorrangig soll
auf die Erreichung von vorgegebenen Zielen abgestellt werden.
Insbesondere werden folgende Maßnahmen dargelegt:
- Budgets auch für zwei Jahre
- Reduzierung der verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Ausgestaltung des Bundesfinanzgesetzes (hinreichend gegliederter
Bundesvoranschlag)
- Die den näheren Bestimmungen über die
Erstellung des Bundesfinanzgesetzes und über die Haushaltsführung des Bundes
sind durch einfaches Bundesgesetz zu treffen, wobei einheitliche Grundsätze
entsprechend einer wirkungsorientierten Verwaltung zu berücksichtigen sind.
- Der einfache Bundesgesetzgeber soll
u.a. Anreiz- und Sanktionsmechanismen sowie Controllinginstrumente vorsehen.
- Mit dem Instrument des Globalbudgets
soll im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltung eine Optimierung der Ergebnis-
und Ressourcenverantwortung erreicht werden.
-
Weiters wird eine Neuregelung des sog. Budgetprovisoriums vorgeschlagen. Es
sollen grundsätzlich die Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes des
vorangegangenen Finanzjahres angewendet werden.
Die Länder und Gemeinden wenden sich gegen diesen Vorschlag, soweit er auch für
die Haushaltsführung der Länder und Gemeinden gelten soll. Damit würde deren
Autonomie zu weitgehend eingeschränkt.
Die Grünen befürworten zwar die vorgesehene Flexibilität der Bestimmungen,
wenden sich jedoch gegen eine Dominanz von NPM-Instrumenten.
Bedenklich sei auch, dass die Grundsätze der Klarheit, Transparenz und
Vollständigkeit gefährdet seien sowie dass die zwingende Gliederung des Budgets
beseitigt werde.
Beachtet werden sollten weiters die Vorgaben an einen Konjunkturhaushalt und
deren Verknüpfung mit den Zielen nach Art. 13 Abs. 2 B-VG.
Die Grünen schlagen eine Steuerung durch Programmbudgets und operative Budgets
vor.
Dr. Matzka plädiert für eine einheitliche Haushaltsführung für alle
Gebietskörperschaften, wenn auch nur in Teilbereichen (wie z.B. Beschlussfassung
der Budgets durch die entsprechenden Organe) und stellt die Regelungen über das
Budgetprovisorium (gemäß Vorschlag Bund) in Frage.
Der Städtebund behält sich eine Stellungnahme vor.
Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges
Die nächste Sitzung
findet am Donnerstag, 15. Juli 2004, 9.30 Uhr im Parlament, Lokal V statt.
Vorsitzender des Ausschusses 10: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Bundesminister
Dr. Ernst Strasser Dr.
Eduard Trimmel