Anwesende Ausschussmitglieder:
Dr.
Ernst Strasser
(Vorsitzender)
Bernd
Vögerle
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr.
Alfred Finz
(Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Dr.
Manfred Matzka
Dr. Egon Mohr
(Vertretung für Dr. Herbert Sausgruber)
Dr.
Madeleine Petrovic
Dr. Josef Pühringer
Mag.
Michaela Piskernik-Schmaldienst (Vertretung für Hans Niessl)
Dr.
Erich Pramböck
(Vertretung für Dr. Michael Häupl)
Dr.
Johannes Schnizer
Mag.
Wolfgang Sobotka
(Vertretung für Dr. Erwin Pröll)
Mag.
Valentin Thaler
(Vertretung für Dr. Jörg Haider)
DDr.
Herwig van Staa
Dr.
Peter Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Herbert Haller
Helmut Mödlhammer
Weitere Teilnehmer:
Dr.
Fidelis Bauer
Robert
Brich (beigezogen
von Dr. Peter Wittmann)
Mag.
Elisabeth Fink (beigezogen
von Dr. Madeleine Petrovic)
Dr.
Anna Kemptner (beigezogen
Dr. Valentin Thaler)
Hon.Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner (Experte)
MMag.
Dr. Anton Matzinger (beigezogen
von Dr. Wolfgang Schüssel)
Mag.
David Marwan - “ -
Dr.
Reinhard Meißl (beigezogen
von Dr. Erwin Pröll)
Martina
Moscher (beigezogen
von Dr. Peter Wittmann)
Mag.
Bruno Rossmann (beigezogen
von Dr. Madeleine Petrovic)
Univ.
Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe (Experte)
Dr.
Andy Samonig (Büro
Dr. Andreas Khol)
Dr.
Ulrike Schebach-Huemer (beigezogen
von Dr. Michael Häupl)
Mag.
Dietmar Griebler - “ -
Dr.
Gerald Siebeneicher (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Dr.
Walter Starlinger (beigezogen
von Dr. Josef Pühringer)
Mag.
Werner Trock (beigezogen
Mag. Wolfgang Sobotka)
Dr.
Theodor Thanner (beigezogen
von Dr. Ernst Strasser)
Mag.
Gregor Wenda
- “ -
Büro des
Österreich-Konvents:
Dr.
Eduard Trimmel (fachliche
Ausschussunterstützung)
Valentina
Ashurov (Ausschusssekretärin)
Beginn: 09.30
Uhr
Ende: 12.25
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1) Begrüßung und
Feststellung der Anwesenheit
2) Genehmigung der
Protokolle der letzten zwei Sitzungen
3) Beratungen zum Entwurf des Berichts
4) Allfälliges
Tischvorlagen:
-
Beitrag Kammer der Wirtschaftstreuhänder
(533/AVORL-K)
-
Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz
vom 6.5.2004 (534/AVORL-K)
-
Vorschlag Österreichischer Städtebund zu §
4 F-VG (Parität)
-
Stellungnahme Bundesministerium für
Finanzen zum Berichtsentwurf
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und
stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Es wird die überarbeitete Stellungnahme
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Fachbeirat für Steuerfragen vom
28. Mai 2004, der Beschluss der Landtagspräsidentenkonferenz vom 6. Mai
2004 sowie der Vorschlag des Österreichischen Städtebundes zu § 4 F-VG zur Kenntnis
gebracht.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
der Protokolle der letzten zwei Sitzungen
I) Ergänzungen zum Protokoll der Sitzung vom 21. April
2004:
1) Ad Tagesordnungspunkt
4.1: Der 2. Absatz soll lauten:
„Der
Ausschuss vertritt teilweise ( BMF) die Auffassung, dass die Grundsätze des
Österreichischen Stabilitätspaktes in der Finanzverfassung geregelt werden
sollten; teilweise (Länder, Dr. Schnizer) wird gefordert, dass nur die
Ermächtigung zum Abschluss des Österreichischen Stabilitätspaktes in die
Finanzverfassung aufgenommen werden sollte.
Die Grundsätze des Konsultationsmechanismus sollen in der Finanzverfassung
normiert werden.“
2) Ad Tagesordnungspunkt 4.1.B: Der Satz:
„Es
wurde von Dr. Petrovic angekündigt, einen Vorschlag betreffend Ziele in der
Finanzverfassung bzw. einer Neuformulierung von Art. 13 Abs. 2 B-VG
nachzureichen.“
soll
durch folgenden Satz ersetz werden:
„Es
wurden diverse Vorschläge betreffend Ziele in der Finanzverfassung ausführlich
diskutiert. Der Vertreter des Österreichischen Städtebundes unterstützt die
Aufnahme von Staatszielen in der Finanzverfassung.
Der Vorschlag von Dr. Petrovic ist in der Beilage dargestellt.“
3) Ad
Tagesordnungspunkt 4.2: Der 2.
Absatz soll lauten:
„Als
Alternative wurde einerseits die
Verstärkung der Steuerautonomie der Länder (Bund), andererseits die entsprechende
Berücksichtigung der Transfers bei der Aufteilung der Ertragsanteile an
Bundesabgaben (Länder) gesehen. Unbestritten war die grundsätzliche Existenz
der Transfers und ihre Wichtigkeit.“
4) Ad
Tagesordnungspunkt 4.5: Der 5.
Absatz soll lauten:
„Der
Österreichische Gemeindebund spricht sich für die Verankerung der Staatsziele
„gleichwertige Lebensverhältnisse“ bzw. „Daseinsvorsorge“ aus.
Der Österreichische Städtebund unterstützt das Staatsziel „Daseinsvorsorge“.
II)
Ergänzungen zum Protokoll der Sitzung vom 12. Mai 2004:
1) Ad
Tagesordnungspunkt 4.6.:
Auf Anregung von Dr. Wittmann ist, wie bereits in der Sitzung am 21. 4. 2004
festgehalten, auch auf den zweiten Vorschlag des Ausschusses 2 zur
Haushaltskoordinierung hinzuweisen:
„Der Staat bekennt sich zur Finanzpolitik als Mittel zur
Sicherstellung des gesamt-wirtschaftlichen Gleichgewichts. Bund, Länder und
Gemeinden koordinieren im Rahmen der Erstellung und des Vollzugs ihrer
Haushalte ihre finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Sicherstellung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“
2) Ad Tagesordnungspunkt 4.6.: Unter
„Zusammenfassend wir festgehalten:“ soll es lauten:
„
– Die Grundsätze des
Österreichischen Stabilitätspaktes (Forderung des Bundesministeriums für
Finanzen) bzw. die Ermächtigung zum Abschluss des Österreichischen Stabilitätspaktes
sollen/soll in die Finanzverfassung aufgenommen werden.“
3) Ad Tagesordnungspunkt 4.9.: Der
zweite Absatz soll lauten:
“Es ist anzustreben, dass
einvernehmlich Grundsätze der Kostenrechnung erzielt werden.“
4) Ad
Tagesordnungspunkt 4.10.: Dem
letzten Absatz wird nachstehender Satz angefügt:
“ Der Österreichische Städtebund regt an, ein dem VR-Komitee entsprechendes
Gremium unter Beachtung der paritätischen Grundsätze in der Finanzverfassung zu
verankern.“
5) Ad
Tagesordnungspunkt 4.11.:
Es wird erläuternd festgehalten, dass grundsätzlich für Länder und Gemeinden
ein Globalbudget ermöglicht werden soll.
Eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage ist dafür nicht erforderlich.
Tagesordnungspunkt 3: Beratungen zum Entwurf des
Berichts
Der
Ausschuss kommt überein, ein Redaktionskomitee einzusetzen, welches die im Ausschuss
vertretenen Positionen in einem Bericht entsprechend darstellt.
Je ein
Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, der Länder, des Österreichischen
Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und der Parteien können sich
an der Arbeit des Komitees beteiligen.
Die
Ergebnisse des Redationskomitees sollen bis zur nächsten Sitzung des
Ausschusses präsentiert werden und als Grundlage für die abschließende Debatte
zum Bericht dienen.
Zum
Thema „Stellung der Finanzverfassung im Rahmen der Bundesverfassung“ kommt der
Ausschuss zur Auffassung, dass die Bestimmungen der Finanzverfassung in die
Bundesverfassung eingegliedert werden sollen (Inkorporierung).
Begründend wurde ausgeführt, dass die Bestimmungen der Finanzverfassung ein
bedeutender Teil der Bundesverfassung sind und daher nicht als
Verfassungstrabant in einem eigenen Gesetz neben der Bundesverfassung bzw. der
neu zu schaffenden Verfassungsurkunde bestehen sollen.
Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges
Die nächste Sitzung
findet am Montag, 28. Juni 2004, 9.30 Uhr im Parlament, Lokal V statt.
Vorsitzender des Ausschusses 10: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Bundesminister
Dr. Ernst Strasser Dr.
Eduard Trimmel