Protokoll

über die 5. Sitzung des Ausschusses 10

"Finanzverfassung"

am 12. Mai 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                   Dr. Ernst Strasser                                  (Vorsitzender)

                   Bernd Vögerle                                       (Stellvertretender Vorsitzender)

 

                   Ferdinand Eberle (zeitweise)                  (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

                   Dr. Alfred Finz                                       (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel

                   Univ.Prof. Dr. Herbert Haller

                   Dr. Robert Hink                                     (Vertretung für Helmut Mödlhammer)

                   Dr. Josef Krenner                                  (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)

                   Dr. Manfred Matzka                             

                   Dr. Reinhard Meißl                                (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

                   Dr. Egon Mohr                                      (Vertretung für Dr. Herbert Sausgruber)

                   Dr. Madeleine Petrovic

                   Dr. Erich Pramböck                               (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

                   Dr. Engelbert Rauchbauer                      (Vertretung für Hans Niessl)

                   Dr. Johannes Schnizer

                   Mag. Valentin Thaler                              (Vertretung für Dr. Jörg Haider)

 

 

Entschuldigt:

 

                   Dr. Peter Wittmann

 

 

Weitere Teilnehmer:

                  Dr. Fidelis Bauer                                       (beigezogen von Helmut Mödlhammer)

                  Robert Brich                                             (beigezogen von Dr. Peter Wittmann)

                  Univ.Prof. DDr. Helmut Frisch                  (Experte)

                  Dr. Eva Hauth

                  Hon.Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner        (Experte)

                  Dr. Elisabeth Klatzer                                 (Expertin)

                  MMag. Dr. Anton Matzinger                     (beigezogen von Dr. Wolfgang Schüssel)

                  Mag. David Marwan                                                     -        -                             

                  Mag. Sonja Nussgruber                            (Büro Dr. Claudia Kahr)

                  Mag. Bruno Rossmann                              (beigezogen von Dr. Madeleine Petrovic)

                  Mag. Elisabeth Fink                                                      -        -

                  Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

                  Dr. Andy Samonig                        (Büro Dr. Andreas Khol)

                  Dr. Ulrike Schebach-Huemer                    (beigezogen von Dr. Michael Häupl)

                  Dr. Gerald Siebeneicher                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

                  Dr. Walter Starlinger                                 (beigezogen von Dr. Josef Pühringer)

                  Dr. Theodor Thanner                                (beigezogen von Dr. Ernst Strasser)

                  Mag. Gregor Wenda                                                      -        -

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

                   Dr. Eduard Trimmel                               (fachliche Ausschussunterstützung)

                   Valentina Ashurov                                  (Ausschusssekretärin)

 

 

Beginn:                                  09.30 Uhr

Ende:                                     12.30 Uhr       

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3)       Präsentation der bisherigen Arbeitsergebnisse

4)   Beratungen zu den Themen des Mandats

5)       Weiteres Vorgehen

6)      Allfälliges

 

 

Tischvorlagen:

 

      -     Studie Univ. Prof. DDr. Helmut Frisch zu
Fragen der öffentlichen Finanzwirtschaft,
insbesondere Stabilisierung der
öffentlichen Haushalte
                                                 (528/AVORL-K)

-         Beitrag zu Art. 13 Abs. 2 B-VG;
Dr. Madeleine Petrovic                                               (526/AVORL-K)

 

-     Beitrag zu Gender Budgeting;
Dr. Elisabeth Klatzer                                                   (527/AVORL-K)

     

      -     Arbeitsplan für 12.05.2004                                         (505/AVORL-K)

 

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

Es wird mitgeteilt, dass dem Vorsitzenden des Ausschusses 5, Dr. Peter Bußjäger, die Studie von Univ.Prof. Dr. Wilfried Schönbäck, Hon.Prof. Dr. Helfried Bauer und Ass.Prof. Dr. Johann Bröthaler zum Thema: „Die Gemeinden im Netz der intragovernmentalen Transferbeziehungen“  - wie in der letzten Sitzung vereinbart – übermittelt wurde.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 31. 3. 2004

 

Es wird vereinbart, dass allfällige Änderungen zum Protokoll vom 31. 3. 2004 bei der nächsten Sitzung am 2. Juni 2004 besprochen werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Präsentation der bisherigen Arbeitsergebnisse

 

Dem Ausschuss wurden keine Beiträge übermittelt.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Beratungen zu den Themen des Mandats

 

Es werden folgende Themen beraten:

  1. Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit, insbesondere Gender Budgeting und
    Generationengerechtigkeit

  2. Kreditwesen: Kompetenzverteilung

 

  1. Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder

 

  1. Haushaltskoordinierung
    Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Verweis Ausschuss 1)

  2. Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen

  3. Österreichischer Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung

 

 

7.   Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche

 

  1. Voranschlags- und Rechnungsabschluss

 

  1. Kostenrechnung

10.   Transparenz und Finanzstatistik:

 

Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung

11.   Globalbudget  (Ausschuss 6)

 

 

Dazu wird festgehalten:

 

 

1)      Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit, insbesondere Gender Budgeting und Generationengerechtigkeit

Es werden die Vorstellungen betreffend Gender Budgeting dargelegt. Eine Zusammenfassung der Position wird als Tischvorlage unterbreitet – siehe Internetseite des Konvents: 527/AVORL-K.

 

Einige Ausschussmitglieder äußerten Bedenken gegen den Vorschlag.

 

Einerseits betrifft Gender Budgeting Fragen des Haushaltsrechts, zum anderen wäre dies allenfalls ein Thema für eine Staatszielbestimmung.

 

Es wird teilweise eingewendet, dass Gender Budgeting durch den bestehenden Gleichheitsgrundsatz umfasst ist und daher nicht als eigener Grundsatz gestaltet werden sollte.

 

2)   Kreditwesen: Kompetenzverteilung;

3)   Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder

Das Kreditwesen und die diesbezüglichen Aufsichtsrechte werden derzeit in §§ 14 und 15 des Finanzverfassungsgesetzes 1948 geregelt.

Es wird vorgeschlagen, dem Bundesgesetzgeber eine Vorbehaltskompetenz im Bereich der Vermögens- und Schuldenverwaltung zur Unterstützung insbesondere der Gemeinden  - v.a. hinsichtlich Fremdwährungskrediten – einzuräumen.

 

Von anderer Seite wird hierfür keine Notwendigkeit gesehen.




 

4)   Haushaltskoordinierung;

5)   Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts;

6)  Österreichischer Stabilitätspakt

Es wird von Bundesseite vorgeschlagen, dass die Haushaltskoordinierung nach dem Vorschlag des Ausschusses 1 gestaltet werden sollte:

„Bund, Länder und Gemeinden haben einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt (Gesamtstaat) über einen Konjunkturzyklus sicher zu stellen und ihre Haushaltsführung im Hinblick auf diese Zielsetzung zu koordinieren. Dabei haben Bund, Länder und Gemeinden zu gewährleisten, dass die für die Haushaltskoordinierung erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Bundesgesetzgebung regelt die näheren Verpflichtungen der Gebietskörperschaften zur Erreichung dieser Ziele. Dabei können insbesondere Verpflichtungen in Bezug auf Haushaltsergebnisse und Informationspflichten sowie Sanktionen für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen vorgesehen werden.“

Im Ausschuss wurde seitens des Bundes hervorgehoben, dass in der Finanzverfassung die bestehenden europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Haushaltskoordinierung und zur Haushaltsdisziplin im Sinn des Inkorporierungsgebotes des Konvents und zur Transparenz über die real bestehenden fiskalischen Verpflichtungen zur nachhaltigen Haushaltsführung sichtbar gemacht werden müssen.

Diese Regelung kann als ausreichend flexibel ausgelegt werden und gewährleiste eine nachhaltige Budgetentwicklung. Nähere Ausführungen wären in einem einfachen Bundesgesetz zu regeln.

 

Bei der Regelung durch die Bundesgesetzgebung werden Gespräche der Gebietskörperschaften vorausgesetzt.

Die Grundsätze der Sachlichkeit und Gleichheit, der Fairness, der Nachvollziehbarkeit und der Transparenz sind zu beachten.

 

Ein weiterer Vorteil der Regelung durch den Bundesgesetzgeber wird darin gesehen, dass eine Verweigerung aus Partikularinteressen zum gesamtstaatlichen Nachteil oder unsachliche Junktimierungen nicht möglich seien. Sicherheit für alle Gebietskörperschaften werde durch die Möglichkeit der nachfolgenden Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof geboten.


Obigem Vorschlag wird entgegnet, dass eine innerstaatliche Bindung an europarechtliche Vorgaben bzw. eine Festschreibung von heute bestehenden Regelungen auf EU-Ebene bedenklich sei, da die europarechtlichen Vorgaben geändert werden könnten oder von einer Mehrheit der Staatengemeinschaft anders gehandhabt werden könnte. Österreich wäre in diesem Falle durch Selbstbindung von der europäischen Entwicklung abgekoppelt.

 

Gegen den Vorschlag einer Kompetenz des Bundes für die Haushaltsdisziplin der Gebietskörperschaften wird vorgebracht, dass dem Bund nicht die alleinige Entscheidung zukommen dürfe. Die Festlegung der notwendigen Vorgaben für die Haushalte der Gebietskörperschaften hätte einvernehmlich zu erfolgen.

 

 

Ein Vorschlag für eine Verfassungsbestimmung zum Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht von Dr. Petrovic wird als Tischvorlage eingebracht – siehe Internetseite des Konvents: 526/AVORL-K.

Zur in diesem Vorschlag enthaltenen sog. „golden rule“, wonach Investitionen nicht dem Defizit zugerechnet werden, werden Bedenken einerseits wegen der gegebenen Abgrenzungsproblematik (welche Leistungen als Investition zu definieren sind), sowie andererseits wegen des sich daraus möglicherweise ergebenden Widerspruchs zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgebracht.

 

Die Notwendigkeit der Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen wird insgesamt betont.

Dazu werden von Univ.Prof. DDr. Helmut Frisch die denkbaren Rahmenbedingungen dargelegt, und gemäß einer Tischvorlage präsentiert – siehe Internetseite des Konvents: 528/AVORL-K.

Entsprechende „fiscal rules“ sollten von der Finanzverfassung begünstigt werden.
Zu Vorschlägen, wie der Schuldenbremse nach dem Muster der Schweiz, werden angesichts der dort gegeben Probleme Bedenken geäußert.


Zusammenfassend wird festgehalten:

 

-         Die Grundsätze der Österreichischen Stabilitätspaktes sollen in die Finanzverfassung aufgenommen werden.

-         Die Umsetzung bzw. Anwendbarkeit der „golden rule“ sind zu überprüfen.

-         Die Kompetenz zur Festlegung der Haushaltsziele wäre nach den Vorstellungen eines Teils der Ausschussmitglieder vom Bund, nach einem anderen Teil partnerschaftlich auszuüben.

 

 

7)   Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche

Es wurden keine Änderungsvorschläge gegen die bestehende Regelung vorgebracht.

 

 

8)   Voranschlags- und Rechnungsabschluss

Die Voraussetzungen für die Regelung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften sind in § 16 Abs. 1 des Finanzverfassungsgesetzes 1948 geregelt.

 

Im Ausschuss werden keine diesbezüglichen Änderungswünsche eingebracht.




 

9.   Kosten- und Leistungsrechnung

Den schriftlichen Stellungnahmen (Positionspapiere) ist zu entnehmen, dass teilweise die Einführung von New Public Management Methoden angeregt wurde.

Dazu wird eine regelmäßige Evaluierung und verbesserte Steuerung der Leistungen, z.B. Kennzahlen nach New Public Management Methoden erforderlich sein.

 

Deshalb wird angeregt, eine Kompetenz des Bundes, eine einheitliche Kostenrechnung für die Gebietskörperschaften in § 16 der Finanzverfassung zu regeln, neu aufzunehmen.

Zustimmung wird hierüber nicht erzielt.

 

 

10. Transparenz und Finanzstatistik:
Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung

Einvernehmen besteht dahingehend, dass die Verteilung der Mittel auf allen Ebenen ausreichend statistisch darzulegen und insbesondere für Finanzausgleichsverhandlungen verfügbar gemacht wird.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass einheitliche Grundsätze zur Transparenz und Finanzstatistik in der Finanzverfassung vorgegeben werden sollten.

Die Umsetzung der Vorgaben und Regeln für die Gestaltung der Statistiken in der Finanzverfassung ist im Einzelnen noch zu erörtern.

Es wird angeregt, einheitliche Grundsätze der Transparenz und Finanzstatistik vorzugeben.
Vom Bund wird daher eine Ermächtigung des Bundesgesetzgebers zur Schaffung von Richtlinien für den Bereich der Finanzstatistik vorgeschlagen.

 
Als bewährt sieht der Ausschuss die bestehenden Rahmenbedingungen in der Finanzverfassung bezüglich der Vorschriften zur Erstellung der Rechnungsabschlüsse sowie die Tätigkeit des VRV-Komitees (Komitee gemäß der Verrechnungs- und Rechnungslegungs-Verordnung), die ein österreichweit koordiniertes Vorgehen sicherstellen, an.

 

11. Globalbudget

Dieses Thema betrifft die bundesinterne bzw. länderinterne Verrechnung bzw. Budgetierung und berührt daher nicht die Finanzverfassung.

Grundsätzlich wird die Einführung des Instruments des Globalbudgets auf einfachgesetzlicher Ebene positiv beurteilt.

Das Thema ist in der konkreten Ausgestaltung vom Ausschuss 6 – Reform der Verwaltung - zu behandeln.

 

12. Eine Diskussion zum öffentlichen Haushaltswesen (Art. 51 ff B-VG) wäre in der kommenden Ausschuss-Sitzung zu führen, sofern eine nähere Beratung gewünscht wird.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Weiteres Vorgehen

 

Für die nächste Sitzung am 2.6.2004 wurde vereinbart, dass die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst und in einem ersten Berichtsentwurf entsprechend präsentiert werden.
Die Mitglieder können zur fachlichen Beratung geeignete Begleitpersonen (max. zwei Personen) beiziehen.

 

Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 2. Juni 2004, 9.30 Uhr im Parlament, Lokal IV statt.

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 10:                               Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Bundesminister Dr. Ernst Strasser                                Dr. Eduard Trimmel