Anwesende
Ausschussmitglieder:
Dr.
Ernst Strasser (Vorsitzender)
Bernd
Vögerle (Stellvertretender
Vorsitzender)
Ferdinand
Eberle (Vertretung
für DDr. Herwig van Staa)
Mag.
Karl-Heinz Grasser (zeitweise) (Vertretung für
Dr. Wolfgang Schüssel)
MMag.
Dr. Anton Matzinger (zeitweise) - “ -
Dr.
Anna Kemptner (Vertretung
für Dr. Jörg Haider)
Dr.
Josef Krenner (Vertretung für
Dr. Josef Pühringer)
Dr.
Manfred Matzka
Dr.
Robert Hink (Vertretung
für Helmut
Mödlhammer)
Dr.
Reinhard Meißl (Vertretung
für DI Dr. Erwin Pröll)
Dr.
Egon Mohr (Vertretung für
Dr. Herbert Sausgruber)
Dr.
Engelbert Rauchbauer (Vertretung
für Hans Niessl)
Dr.
Madeleine Petrovic
Dr.
Erich Pramböck (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Dr.
Johannes Schnizer
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Herbert Haller
Dr.
Peter Wittmann
Weitere Teilnehmer:
Mag.
Ronald Faber (Büro
Dr. Heinz Fischer)
Mag.
Christina Klambauer (beigezogen
von Dr. Ernst Strasser)
Dr. Theodor
Thanner (beigezogen
von Dr. Ernst Strasser)
Hon.Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner
Mag.
Sonja Nussgruber (beigezogen
von Dr. Claudia Kahr)
Mag.
Peter Prenner (beigezogen
von Dr. Madeleine
Petrovic)
Mag.
Bruno Rossmann - “ -
Univ.Prof.
DDr. Hans-Georg
Ruppe
Dr.
Walter Starlinger (beigezogen
von Dr. Josef Pühringer)
Dr. Andy Samonig (Büro
Dr. Andreas Khol)
Dr. Ulrike
Schebach-Huemer (beigezogen
von Dr. Michael Häupl)
Dr.
Gerald Siebeneicher (Büro
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Mag.
Gregor Wenda (beigezogen
von Ferdinand Eberle)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr.
Eduard Trimmel (fachliche
Ausschussunterstützung)
Valentina
Ashurov (Ausschusssekretärin)
Beginn:
9.00 Uhr
Ende: 13.15
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1) Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2) Genehmigung des
Protokolls der letzten Sitzung
3) Präsentation der bisherigen
Arbeitsergebnisse
4) Beratungen zu den Themen des Mandats
5) Allfälliges
Tischvorlagen:
-
Stellungnahme Gemeindebund (373/AVORL-K)
-
Bezug zu Ausschuss 1 (374/AVORL-K)
-
Arbeitsplan für 10.03.2004 (375/AVORL-K)
-
Arbeitsplan für 31.03.2004 (376/AVORL-K)
-
Leges fugitivae (377/AVORL-K)
-
Stellungnahme Grüne (378/AVORL-K)
-
Synopsis (379/AVORL-K)
-
Verweise von anderen Ausschüssen (380/AVORL-K)
Die Tischvorlagen sind im Internet: www.konvent.gv.at abrufbar.
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss erhebt keinen Einwand, Hon.Prof. Dr.
Lehner und Univ. Prof. DDr. Ruppe das Rederecht zu erteilen.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Beratungen des
Präsidiums über die Anträge auf Bestellung von Experten noch nicht
abgeschlossen sind.
Es wird
ein Schreiben der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Kenntnis gebracht, in
dem deren Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Mithilfe bekundet wird.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung
des Protokolls der Sitzung vom 25.2.2004
Im Protokoll zu TOP 3.1 wird im ersten Satz das Wort
„soll“ durch „kann“ ersetzt. Der Satz lautet:
„Einvernehmlich
wurde festgehalten, dass Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe als Experte zu allen
Sitzungen des Ausschusses beigezogen werden kann, um insbesondere zu
kontroversiellen Fragen aus wissenschaftlicher und finanzverfassungsrechtlicher
Sicht Stellung zu nehmen sowie um Expertisen zum systematischen Aufbau einer
Finanzverfassung einzubringen.“
Tagesordnungspunkt 3: Präsentation der bisherigen
Arbeitsergebnisse
Dem Ausschuss
werden seitens des Vorsitzenden verschiedene Unterlagen für die weitere Beratungstätigkeit
vorgelegt.
Auf Grundlage der
eingelangten Stellungnahmen wurde eine Synopsis der unterschiedlichen
Positionen von Bund, Ländern, des Österreichischen Gemeindebundes, des
Österreichischen Städtebundes sowie der Grünen erstellt (Tischvorlage “Synopsis“).
Mit Unterstützung
des Bundesministeriums für Finanzen wurde eine Gesamtdarstellung über die
Aufteilung der Abgaben sowie eine Aufstellung über die Normen, welche die
Finanzverfassung betreffen, ausgearbeitet (Tischvorlage “Leges fugitivae“)
Eine
Zusammenfassung jener Themen, die von anderen Ausschüssen bisher an den
Ausschuss 10 herangetragenen wurden, wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis
gebracht (Tischvorlage “Verweise von anderen Ausschüssen“).
Ad Ausschuss 1 -
Staatsaufgaben und Staatsziele:
Ausschuss 1 konnte
keine Einigung zum Thema „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ bzw. der
Gestaltung und Formulierung von Art. 13 Abs. 2 B-VG erzielen und hat zwei Textvorschläge
vorbereitet (Tischvorlage “Bezug zu Ausschuss 1“).
Ad Ausschuss 3 –
Staatliche Institutionen:
Ausschuss 3 hat die
Frage „Finanzverfassungs- bzw. finanzausgleichsrechtliche Vorkehrungen
bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit und bezüglich eines allfälligen
Ausbaus des Instituts der Stadt mit eigenem Statut“ an Ausschuss 10 verwiesen.
Ad Ausschuss 7 –
Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen:
Dieser Ausschuss
hat die Frage der „Finanzierung von Ausgliederungsmodellen (z.B. Medienanstalten,
Selbstverwaltung)“ an Ausschuss 10
weiter geleitet.
Eine Darstellung
bezüglich der Umlagen bzw. der Finanzströme von den Gemeinden an die Länder
konnte mangels beim Bundesministerium für Finanzen oder der Statistik Austria
zur Verfügung stehender Daten bislang nicht vorgelegt werden.
Einvernehmlich
wird entschieden, eine diesen Bereich betreffende Studie von Prof. Bauer und
Prof. Schönbeck einzuholen und für die weiteren Beratungen den
Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Entscheidung
verbunden ist ein Antrag auf Beiziehung der genannten Professoren als Experten für
die nächste Ausschusssitzung. Ebenso soll Prof. Lehner der nächsten
Ausschusssitzung als Experte beigezogen werden.
Tagesordnungspunkt 4:Beratungen zu den Themen des Mandats
Es
werden folgende Themen beraten:
1)
Zielsetzungen
der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts
2)
Verhältnis
zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß
der Determinierung
3)
Zwei-
bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleichs;
Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz
4)
Technik
und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von
Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung,
Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien
5)
Reduktion
der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn.
Als Grundlage für die Diskussion dient
eine Gegenüberstellung der eingelangten Stellungnahmen, in der die diversen
Positionen kurz dargestellt sind (Tischvorlage “Synopsis“).
Ad 1) Zielsetzungen der
Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts:
Im Zuge
der Erörterungen zu Zielsetzungen der Finanzverfassung verständigt sich der Ausschuss
darauf, in einem eigenen Arbeitskreis jene Ziele darzustellen, die in die
Finanzverfassung aufgenommen werden sollen.
Dabei
wird u.a. darzulegen sein, ob die Ziele als politische Deklarationen im Sinne
von Staatszielen definiert werden sollen, oder als Richtschnur für die
Rechtsanwender bzw. für die Höchstgerichte dienen sollen.
Mehrheitlich wird die Meinung vertreten, dass die Ziele als Leitsätze für die
Höchstgerichte zu gestalten wären.
Zur
Zusammenführung der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung wird keine
einvernehmliche Diskussion geführt.
Ad 2) Verhältnis zwischen
verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der
Determinierung:
Die
Umsetzung der Vorgaben der Finanzverfassung erfolgt im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz.
Dazu sind Verhandlungen zu führen, die in ein Paktum einfließen.
´
Die
Stellung der Teilnehmer in diesen Verhandlungen, die rechtliche Qualität des
Paktums, die allfällige Verankerung eines Verhandlungsgebotes im Sinne von § 7
des Finanzausgleichsgesetzes sowie mögliche Konsequenzen bei
Nicht-Zustandekommen des Finanzausgleichs sollen in einem aus Vertretern aller
Gebietskörperschaften gebildeten Arbeitskreis (siehe Punkt 1) bis zur nächsten
Sitzung erörtert werden.
Der
Arbeitskreis soll weiters die Frage der verfassungsrechtlichen Festschreibung
der Grundsätze des Stabilitätspaktes und des Konsultationsmechanismus sowie die
unter 1) genannten Zielsetzungen behandeln. Die Koordination und Einladung zur
Arbeitskreis-Sitzung wird durch die fachliche Ausschussunterstützung erfolgen.
Ad 3) Zwei- bzw.
dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleichs;
Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz:
Die
Mitglieder des Ausschusses vertreten einhellig die Auffassung, dass der
Finanzausgleich dreigliedrig zu gestalten sei.
Die
Frage, ob es lediglich einen Finanzausgleich für alle Bereiche geben sollte,
wird debattiert, führt jedoch zu keinem einheitlichen Standpunkt.
Ad 4) Technik und
Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-,
Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung,
Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien:
Es wird allgemein
die Meinung vertreten, dass eine weitgehende Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung
anzustreben sei, in Ausnahmefällen Abweichungen aber möglich sein sollen.
Im Zusammenhang mit Erörterungen zum Konnexitätsgrundsatz erklärt sich das
Bundesministerium für Finanzen bereit, jene Aufgaben darzustellen, bei denen
derzeit abweichende Kostentragungsregelungen bestehen. Diese Darstellung soll
dem Ausschuss als weitere Diskussionsgrundlage dienen und auch den anderen
Ausschüssen zur Kenntnis gebracht werden.
Mehrheitlich
wird die Auffassung vertreten, dass Steuererhebungsrechte aller Gebietskörperschaften
gewahrt bleiben sollten. Ein entsprechender Grundsatz sollte in der
Finanzverfassung vorgesehen werden, die Ausführung jedoch im Finanzausgleichsgesetz
erfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses sind gefordert aufzuzeigen, ob und
welche Steuererhebungsrechte in die Finanzverfassung aufgenommen werden
sollten.
Transfers
sollen weitgehend zu Gunsten von Ertragsanteilen zurückgedrängt werden. Allenfalls
wäre die Zuweisung der Mittel mit Zielen zu versehen.
Die
Verteilung der Mittel hätte im Finanzausgleichsgesetz zu erfolgen und nicht in
„Sonderverteilungssystemen“.
Der
Vorschlag, ein Globalbudget vorzusehen, wird nicht mehrheitlich unterstützt. Die
Notwendigkeit entsprechender Reformen im Bereich der Haushaltsverfassung wird
anerkannt; dieses Theme wäre im Ausschuss 6 zu behandeln.
Ad 5) Reduktion
der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn:
Das
Bundesministerium für Finanzen wird unter Einbeziehung der anderen Gebietskörperschaften
Vorschläge unterbreiten, welche Bestimmungen der Finanzverfassung aus technischer
Sicht zusammengeführt bzw. geändert werden sollten, um eine bessere Systematik und
mögliche Vereinfachungen zu erzielen. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass diese
Vorschläge von Univ.Prof. Ruppe für die weitere Ausschussdiskussion zusammengeführt
werden sollen. Demgemäß wird, unbeschadet des bereits an das Präsidium
gestellten Antrages, ein Antrag des Ausschusses auf Beiziehung von Univ.Prof. Ruppe
als Experte für die nächste Ausschusssitzung im Präsidium eingebracht.
Es wird auf
die Notwendigkeit eines einheitlichen Abgabenverfahrensrechts für Bund, Länder
und Gemeinden hingewiesen.
Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges
Es gibt keine Wortmeldungen.
Nächste Sitzung
des Ausschusses 10:
Die nächste Sitzung findet am
Mittwoch, 31. März 2004, 9.00 Uhr im Parlament, Lokal IV statt. Dies bedeutet,
dass die Sitzung entgegen dem ursprünglichen Terminplan bereits eine Stunde
früher beginnen wird.
Vorsitzender
des Ausschusses 10: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Bundesminister
Dr. Ernst Strasser Dr.
Eduard Trimmel