Protokoll

über die 2. Sitzung des Ausschusses 10

"Finanzverfassung"

am 10. März 2004

im Parlament, Lokal V

 

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                   Dr. Ernst Strasser                                  (Vorsitzender)

                   Bernd Vögerle                                       (Stellvertretender Vorsitzender)

 

                   Ferdinand Eberle                                   (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

                   Mag. Karl-Heinz Grasser (zeitweise)     (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)

                   MMag. Dr. Anton Matzinger (zeitweise)         -        -

                   Dr. Anna Kemptner                               (Vertretung für Dr. Jörg Haider)

                   Dr. Josef Krenner                                  (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)

                   Dr. Manfred Matzka                             

                   Dr. Robert Hink                                     (Vertretung für Helmut Mödlhammer)

                   Dr. Reinhard Meißl                                (Vertretung für DI Dr. Erwin Pröll)

                   Dr. Egon Mohr                                      (Vertretung für Dr. Herbert Sausgruber)

                   Dr. Engelbert Rauchbauer                      (Vertretung für Hans Niessl)

                   Dr. Madeleine Petrovic                         

                   Dr. Erich Pramböck                               (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

                   Dr. Johannes Schnizer

 

 

Entschuldigt:

 

                   Univ.Prof. Dr. Herbert Haller

                   Dr. Peter Wittmann

 

 

Weitere Teilnehmer:

                  Mag. Ronald Faber                                   (Büro Dr. Heinz Fischer)

                  Mag. Christina Klambauer             (beigezogen von Dr. Ernst Strasser)

                  Dr. Theodor Thanner                                (beigezogen von Dr. Ernst Strasser)

                  Hon.Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Lehner       

 

                  Mag. Sonja Nussgruber                            (beigezogen von Dr. Claudia Kahr)

                  Mag. Peter Prenner                                   (beigezogen von Dr. Madeleine Petrovic)

                  Mag. Bruno Rossmann                                                -        -

                  Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe          

                  Dr. Walter Starlinger                                 (beigezogen von Dr. Josef Pühringer)

                  Dr. Andy Samonig                        (Büro Dr. Andreas Khol)

                  Dr. Ulrike Schebach-Huemer                    (beigezogen von Dr. Michael Häupl)

                  Dr. Gerald Siebeneicher                            (Büro Dr. Dieter Böhmdorfer)

                  Mag. Gregor Wenda                                  (beigezogen von Ferdinand Eberle)

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

                   Dr. Eduard Trimmel                               (fachliche Ausschussunterstützung)

                   Valentina Ashurov                                  (Ausschusssekretärin)

 

 

Beginn:                                  9.00 Uhr

Ende:                                     13.15 Uhr       

 

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2)      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3)       Präsentation der bisherigen Arbeitsergebnisse

4)  Beratungen zu den Themen des Mandats

5)      Allfälliges

 

 

Tischvorlagen:

 

-          Stellungnahme Gemeindebund                   (373/AVORL-K)

-          Bezug zu Ausschuss 1                               (374/AVORL-K)

-          Arbeitsplan für 10.03.2004                       (375/AVORL-K)

-          Arbeitsplan für 31.03.2004                       (376/AVORL-K)

-          Leges fugitivae                                          (377/AVORL-K)

-          Stellungnahme Grüne                                (378/AVORL-K)

-          Synopsis                                                   (379/AVORL-K)

-          Verweise von anderen Ausschüssen          (380/AVORL-K)

 

 

Die Tischvorlagen sind im Internet: www.konvent.gv.at  abrufbar.

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Der Ausschuss erhebt keinen Einwand, Hon.Prof. Dr. Lehner und Univ. Prof. DDr. Ruppe das Rederecht zu erteilen.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass die Beratungen des Präsidiums über die Anträge auf Bestellung von Experten noch nicht abgeschlossen sind.

 

Es wird ein Schreiben der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Kenntnis gebracht, in dem deren Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Mithilfe bekundet wird.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.2.2004

 

Im Protokoll zu TOP 3.1 wird im ersten Satz das Wort „soll“ durch „kann“ ersetzt. Der Satz lautet:

„Einvernehmlich wurde festgehalten, dass Univ.Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe als Experte zu allen Sitzungen des Ausschusses beigezogen werden kann, um insbesondere zu kontroversiellen Fragen aus wissenschaftlicher und finanzverfassungsrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen sowie um Expertisen zum systematischen Aufbau einer Finanzverfassung einzubringen.“

 

Tagesordnungspunkt 3: Präsentation der bisherigen Arbeitsergebnisse

 

Dem Ausschuss werden seitens des Vorsitzenden verschiedene Unterlagen für die weitere Beratungstätigkeit vorgelegt.

 

Auf Grundlage der eingelangten Stellungnahmen wurde eine Synopsis der unterschiedlichen Positionen von Bund, Ländern, des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes sowie der Grünen erstellt (Tischvorlage “Synopsis“).

 

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Finanzen wurde eine Gesamtdarstellung über die Aufteilung der Abgaben sowie eine Aufstellung über die Normen, welche die Finanzverfassung betreffen, ausgearbeitet (Tischvorlage “Leges fugitivae“)  

 

Eine Zusammenfassung jener Themen, die von anderen Ausschüssen bisher an den Ausschuss 10 herangetragenen wurden, wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht (Tischvorlage “Verweise von anderen Ausschüssen“).

 

Ad Ausschuss 1 - Staatsaufgaben und Staatsziele:

Ausschuss 1 konnte keine Einigung zum Thema „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ bzw. der Gestaltung und Formulierung von Art. 13 Abs. 2 B-VG erzielen und hat zwei Textvorschläge vorbereitet (Tischvorlage “Bezug zu Ausschuss 1“).

 

 

Ad Ausschuss 3 – Staatliche Institutionen:

Ausschuss 3 hat die Frage „Finanzverfassungs- bzw. finanzausgleichsrechtliche Vorkehrungen bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit und bezüglich eines allfälligen Ausbaus des Instituts der Stadt mit eigenem Statut“ an Ausschuss 10 verwiesen.

 

Ad Ausschuss 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen:

Dieser Ausschuss hat die Frage der „Finanzierung von Ausgliederungsmodellen (z.B. Medienanstalten, Selbstverwaltung)“  an Ausschuss 10 weiter geleitet.

 

Eine Darstellung bezüglich der Umlagen bzw. der Finanzströme von den Gemeinden an die Länder konnte mangels beim Bundesministerium für Finanzen oder der Statistik Austria zur Verfügung stehender Daten bislang nicht vorgelegt werden.

 

Einvernehmlich wird entschieden, eine diesen Bereich betreffende Studie von Prof. Bauer und Prof. Schönbeck einzuholen und für die weiteren Beratungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Entscheidung verbunden ist ein Antrag auf Beiziehung der genannten Professoren als Experten für die nächste Ausschusssitzung. Ebenso soll Prof. Lehner der nächsten Ausschusssitzung als Experte beigezogen werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 4:Beratungen zu den Themen des Mandats

 

Es werden folgende Themen beraten:

1)    Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts

2)      Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung

 

3)      Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleichs; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz

4)      Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien

 

5)      Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn.

 

Als Grundlage für die Diskussion dient eine Gegenüberstellung der eingelangten Stellungnahmen, in der die diversen Positionen kurz dargestellt sind (Tischvorlage “Synopsis“).

 

 

Ad 1) Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts:

 

Im Zuge der Erörterungen zu Zielsetzungen der Finanzverfassung verständigt sich der Ausschuss darauf, in einem eigenen Arbeitskreis jene Ziele darzustellen, die in die Finanzverfassung aufgenommen werden sollen.

 

Dabei wird u.a. darzulegen sein, ob die Ziele als politische Deklarationen im Sinne von Staatszielen definiert werden sollen, oder als Richtschnur für die Rechtsanwender bzw. für die Höchstgerichte dienen sollen.
Mehrheitlich wird die Meinung vertreten, dass die Ziele als Leitsätze für die Höchstgerichte zu gestalten wären.

 

Zur Zusammenführung der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung wird keine einvernehmliche Diskussion geführt.

 

 

Ad 2) Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung:

 

Die Umsetzung der Vorgaben der Finanzverfassung erfolgt im Wesentlichen im Finanzausgleichsgesetz. Dazu sind Verhandlungen zu führen, die in ein Paktum einfließen.

´

Die Stellung der Teilnehmer in diesen Verhandlungen, die rechtliche Qualität des Paktums, die allfällige Verankerung eines Verhandlungsgebotes im Sinne von § 7 des Finanzausgleichsgesetzes sowie mögliche Konsequenzen bei Nicht-Zustandekommen des Finanzausgleichs sollen in einem aus Vertretern aller Gebietskörperschaften gebildeten Arbeitskreis (siehe Punkt 1) bis zur nächsten Sitzung erörtert werden.

 

Der Arbeitskreis soll weiters die Frage der verfassungsrechtlichen Festschreibung der Grundsätze des Stabilitätspaktes und des Konsultationsmechanismus sowie die unter 1) genannten Zielsetzungen behandeln. Die Koordination und Einladung zur Arbeitskreis-Sitzung wird durch die fachliche Ausschussunterstützung erfolgen.

 

 

Ad 3) Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleichs; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz:

 

Die Mitglieder des Ausschusses vertreten einhellig die Auffassung, dass der Finanzausgleich dreigliedrig zu gestalten sei.

 

Die Frage, ob es lediglich einen Finanzausgleich für alle Bereiche geben sollte, wird debattiert, führt jedoch zu keinem einheitlichen Standpunkt.

 

 

Ad 4) Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien:

 

Es wird allgemein die Meinung vertreten, dass eine weitgehende Zusammenführung der  Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung anzustreben sei, in Ausnahmefällen Abweichungen aber möglich sein sollen.


Im Zusammenhang mit Erörterungen zum Konnexitätsgrundsatz erklärt sich das Bundesministerium für Finanzen bereit, jene Aufgaben darzustellen, bei denen derzeit abweichende Kostentragungsregelungen bestehen. Diese Darstellung soll dem Ausschuss als weitere Diskussionsgrundlage dienen und auch den anderen Ausschüssen zur Kenntnis gebracht werden.

 

Mehrheitlich wird die Auffassung vertreten, dass Steuererhebungsrechte aller Gebietskörperschaften gewahrt bleiben sollten. Ein entsprechender Grundsatz sollte in der Finanzverfassung vorgesehen werden, die Ausführung jedoch im Finanzausgleichsgesetz erfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses sind gefordert aufzuzeigen, ob und welche Steuererhebungsrechte in die Finanzverfassung aufgenommen werden sollten.

 

Transfers sollen weitgehend zu Gunsten von Ertragsanteilen zurückgedrängt werden. Allenfalls wäre die Zuweisung der Mittel mit Zielen zu versehen.

Die Verteilung der Mittel hätte im Finanzausgleichsgesetz zu erfolgen und nicht in „Sonderverteilungssystemen“.

 

Der Vorschlag, ein Globalbudget vorzusehen, wird nicht mehrheitlich unterstützt. Die Notwendigkeit entsprechender Reformen im Bereich der Haushaltsverfassung wird anerkannt; dieses Theme wäre im Ausschuss 6 zu behandeln.

 

 

Ad 5) Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn:

 

Das Bundesministerium für Finanzen wird unter Einbeziehung der anderen Gebietskörperschaften Vorschläge unterbreiten, welche Bestimmungen der Finanzverfassung aus technischer Sicht zusammengeführt bzw. geändert werden sollten, um eine bessere Systematik und mögliche Vereinfachungen zu erzielen. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass diese Vorschläge von Univ.Prof. Ruppe für die weitere Ausschussdiskussion zusammengeführt werden sollen. Demgemäß wird, unbeschadet des bereits an das Präsidium gestellten Antrages, ein Antrag des Ausschusses auf Beiziehung von Univ.Prof. Ruppe als Experte für die nächste Ausschusssitzung im Präsidium eingebracht.

 

Es wird auf die Notwendigkeit eines einheitlichen Abgabenverfahrensrechts für Bund, Länder und Gemeinden hingewiesen.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Es gibt keine Wortmeldungen.




Nächste Sitzung des Ausschusses 10:

 

Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 31. März 2004, 9.00 Uhr im Parlament, Lokal IV statt. Dies bedeutet, dass die Sitzung entgegen dem ursprünglichen Terminplan bereits eine Stunde früher beginnen wird.

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 10:                               Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesminister Dr. Ernst Strasser                                Dr. Eduard Trimmel