Protokoll

über die 2. Sitzung des Ausschusses 5

am 9. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger                          (Vorsitzender)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                       (stellvertretende Vorsitzende)

 

Dr. Johannes Abentung                                    (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                   (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Prof. Albrecht Konecny (zeitweise anwesend)

Dr. Peter Kostelka (zeitweise anwesend)       (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Ewald

                                                                                   Wiederin)

DDr. Karl Lengheimer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

Herbert Scheibner

Dr. Paul Sieberer                                             (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Dr. Kurt Stürzenbecher                                    (Vertretung für Mag. Renate Brauner)

Dr. Klaus Wutte

 

Externer Experte:

 

            Univ.Prof. Dr. Karl Weber

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                           (Büro Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Dr. Claudia Kroneder-Partisch                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                  (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Dieter Egger

Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger

Walter Prior

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                    16.30 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Mitteilung

2.)    Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)    Beratung zu Punkt I des Ausschussmandats

4.)    Beratung zu Punkt II des Ausschussmandats

5.)    Weiteres Vorgehen

6.)    Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilung

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er teilt mit, dass geplant ist, eine Sitzung gemeinsam mit Ausschuss 6 abzuhalten (voraussichtlicher Termin 20. November 2003).

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

 

Das Protokoll der letzten Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

Tagesordnungspunkt 3: Beratung zu Punkt I des Ausschussmandats

 

Univ.Prof. Dr. Karl Weber hält als (externer) Experte ein einführendes Referat zum Thema „Sinn und Zweck bundesstaatlicher Differenzierung in der Gesetzgebung bzw einer homogenen Gesetzgebung“ und steht in der anschließenden Diskussion für Fragen zur Verfügung. Ein Hand-out wurde den Ausschussmitgliedern mittels Mail übermittelt.

 

Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:

 

·        Ein neues System von Rechtssetzungsinstrumenten soll exklusive Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und exklusive Gesetzgebungskompetenzen der Länder enthalten.
Die Frage der Einrichtung und Ausgestaltung eines dritten Kompetenzbereiches mit zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten (zB konkurrierende Gesetzgebung, Rahmen- oder Zielgesetzgebung) ist der weiteren Beratung vorbehalten.
Im Bereich der geteilten Zuständigkeiten müsste die Homogenität der Gesetzgebung sichergestellt sein; in diesem Zusammenhang wird die Orientierung an einem Über-/Untermaßverbot angeregt.

·        Es erscheint nicht sinnvoll, die Umsetzung von EU-Recht ausschließlich dem Bund zu übertragen. Vielmehr sollen Bund und Länder auch weiterhin in ihrem Kompetenzbereich grundsätzlich für die Umsetzung zuständig sein.
Die Umsetzung von EU-Recht muss in effizienter Weise erfolgen, insbesondere müssen Instrumentarien bestehen, um einer allfälligen Säumigkeit bei der Umsetzung begegnen zu können.

 

·        Der weiteren Beratung vorbehalten bleibt die Frage, welchen Stellenwert Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG in einem neuen Kompetenzverteilungssystem einnehmen sollen.
Es wäre daran zu denken, die Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG unmittelbar anwendbar zu machen, wobei die demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorgane in den Normsetzungsprozess einzubeziehen sind.

 

Tagesordnungspunkte 4: Beratung zu Punkt II des Ausschussmandats

 

Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk gibt eine Analyse der bestehenden Kompetenzverteilung, zeigt die bestehenden Probleme auf und bringt Vorschläge für eine grundlegend neue Kompetenzstruktur.

 

Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:

 

·        Die Kleinteiligkeit der Kompetenzzuweisung soll aufgelöst werden; stattdessen sind größere aufgabenbezogene Kompetenzfelder zu schaffen.
Das neue System der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen soll eine Abkehr von der Kompetenzabgrenzung nach dem Versteinerungsprinzip bewirken und die Interpretation nach dem Grundsatz der implied-powers (Sachzusammenhang) in Verbindung mit einer bundesstaatlichen Interpretationsmaxime ermöglichen.

 

·        Bei der Neukonzeption der Kompetenzbereiche ist die Praktikabilität des Systems im Auge zu behalten.

 

·        Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung soll transkompetentes Handeln weiterhin zulässig sein, also grundsätzlich keine Bindung an Kompetenzschranken bestehen.
Es sind Verfahrensweisen zu suchen, die eine bessere Koordination zwischen den Trägern der Privatwirtschaftsverwaltung ermöglichen und in der Lage sind, unerwünschtes Verhalten (zB ineffiziente Ressourcenverwaltung) sichtbar zu machen.

 

Tagesordnungspunkt 5: Weiteres Vorgehen

 

Thema der nächsten Sitzung ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines dritten Kompetenzbereiches mit zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten.

 

Tagesordnungspunkt 6: Allfälliges

 

Zum Tagesordnungspunkt 6 gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 5:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h.                                           Dr. Claudia Kroneder-Partisch e.h.