Anwesende:
Ausschussmitglieder:
Univ.Doz. Dr. Peter
Bußjäger (Vorsitzender)
MMag.
Dr. Madeleine Petrovic (stellvertretende
Vorsitzende)
Dr. Johannes Abentung (Vertretung
für DI Josef Pröll)
Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk
Univ.Doz.
Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung
für Dr. Christoph Leitl)
Prof. Albrecht
Konecny (zeitweise anwesend)
Dr. Peter
Kostelka (zeitweise anwesend) (Vertretung
für Univ.Prof. Dr. Ewald
Wiederin)
DDr.
Karl Lengheimer (Vertretung
für Dr. Erwin Pröll)
Herbert
Scheibner
Dr.
Paul Sieberer (Vertretung
für Dr. Franz Schausberger)
Dr.
Kurt Stürzenbecher (Vertretung
für Mag. Renate Brauner)
Dr.
Klaus Wutte
Externer Experte:
Univ.Prof.
Dr. Karl Weber
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (Büro
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Dr. Marlies Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Claudia
Kroneder-Partisch (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika Siller (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Dieter Egger
Univ.Prof.
Dr. Gerhart Holzinger
Walter
Prior
Beginn: 10.00
Uhr
Ende:
16.30
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung und
Mitteilung
2.) Genehmigung des
Protokolls der letzten Sitzung
3.) Beratung zu Punkt
I des Ausschussmandats
4.)
Beratung zu
Punkt II des Ausschussmandats
5.) Weiteres Vorgehen
6.)
Allfälliges
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des
Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Er teilt mit, dass geplant ist, eine Sitzung gemeinsam
mit Ausschuss 6 abzuhalten (voraussichtlicher Termin 20. November 2003).
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung
Das Protokoll der letzten Sitzung wird einstimmig
genehmigt.
Tagesordnungspunkt
3: Beratung zu Punkt I des Ausschussmandats
Univ.Prof. Dr.
Karl Weber hält als (externer) Experte ein einführendes Referat zum Thema „Sinn
und Zweck bundesstaatlicher Differenzierung in der Gesetzgebung bzw einer
homogenen Gesetzgebung“ und steht in der anschließenden Diskussion für Fragen
zur Verfügung. Ein Hand-out wurde den Ausschussmitgliedern mittels Mail
übermittelt.
Nach eingehender
Diskussion kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:
·
Ein neues System von Rechtssetzungsinstrumenten soll
exklusive Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und exklusive
Gesetzgebungskompetenzen der Länder enthalten.
Die Frage der Einrichtung und Ausgestaltung eines dritten Kompetenzbereiches
mit zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten (zB konkurrierende
Gesetzgebung, Rahmen- oder Zielgesetzgebung) ist der weiteren Beratung
vorbehalten.
Im Bereich der geteilten Zuständigkeiten müsste die Homogenität der
Gesetzgebung sichergestellt sein; in diesem Zusammenhang wird die Orientierung
an einem Über-/Untermaßverbot angeregt.
·
Es erscheint nicht sinnvoll, die Umsetzung von
EU-Recht ausschließlich dem Bund zu übertragen. Vielmehr sollen Bund und Länder
auch weiterhin in ihrem Kompetenzbereich grundsätzlich für die Umsetzung
zuständig sein.
Die Umsetzung von EU-Recht muss in effizienter Weise erfolgen, insbesondere
müssen Instrumentarien bestehen, um einer allfälligen Säumigkeit bei der
Umsetzung begegnen zu können.
·
Der weiteren Beratung vorbehalten bleibt die Frage,
welchen Stellenwert Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG in einem neuen
Kompetenzverteilungssystem einnehmen sollen.
Es wäre daran zu denken, die Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG unmittelbar
anwendbar zu machen, wobei die demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorgane
in den Normsetzungsprozess einzubeziehen sind.
Tagesordnungspunkte 4: Beratung zu Punkt II des Ausschussmandats
Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk gibt eine Analyse
der bestehenden Kompetenzverteilung, zeigt die bestehenden Probleme auf und
bringt Vorschläge für eine grundlegend neue Kompetenzstruktur.
Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu
folgendem Ergebnis:
·
Die Kleinteiligkeit der Kompetenzzuweisung soll
aufgelöst werden; stattdessen sind größere aufgabenbezogene Kompetenzfelder zu
schaffen.
Das neue System der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen soll eine Abkehr
von der Kompetenzabgrenzung nach dem Versteinerungsprinzip bewirken und die
Interpretation nach dem Grundsatz der implied-powers (Sachzusammenhang) in
Verbindung mit einer bundesstaatlichen Interpretationsmaxime ermöglichen.
·
Bei der Neukonzeption der Kompetenzbereiche ist die
Praktikabilität des Systems im Auge zu behalten.
·
Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung soll
transkompetentes Handeln weiterhin zulässig sein, also grundsätzlich keine
Bindung an Kompetenzschranken bestehen.
Es sind Verfahrensweisen zu suchen, die eine bessere Koordination zwischen den
Trägern der Privatwirtschaftsverwaltung ermöglichen und in der Lage sind,
unerwünschtes Verhalten (zB ineffiziente Ressourcenverwaltung) sichtbar zu
machen.
Thema der nächsten Sitzung ist die Einrichtung und
Ausgestaltung eines dritten Kompetenzbereiches mit zwischen Bund und Ländern
geteilten Zuständigkeiten.
Zum Tagesordnungspunkt 6 gibt es keine Wortmeldungen.
Vorsitzender
des Ausschusses 5: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Doz.
Dr. Peter Bußjäger e.h. Dr.
Claudia Kroneder-Partisch e.h.