Anwesende Ausschussmitglieder:
Univ.Prof.
DDr. Heinz Mayer (Vorsitzender)
Mag.
Roland Dietrich (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
Mag.
Oliver Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Dr.
Leo Specht
Mag.
Terezija Stoisits (Vertretung
für Dr. Evelin Lichtenberger)
Univ.Prof.
Dr. Rudolf Thienel
Dr.
Günter Voith
Dr.
Peter Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertreter)
Dipl.Ing. Jörg Freunschlag
Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger
Friedrich Verzetnitsch
Weitere Teilnehmer:
Mag.
Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Alexandra
Lucius (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr.
Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag.
Katharina Peschko-Gruber (für
Herbert Scheibner)
Büro des
Österreich-Konvents
Dr.
Renate Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Monika Siller (Vertretung
für Birgit Mayerhofer,
Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 16.50
Uhr
Tagesordnungspunkte:
4.
Dritte
Mandatsergänzung gemäß Präsidiumsbeschluss vom 24.August 2004 ( siehe Anlage)
zum Thema „Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung“,
„Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung;
Gruber-De-Gasperi-Abkommen“
5.
Allfälliges
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses
1, im speziellen das neue Ausschussmitglied, Herrn Univ.Prof.Dr.Thienel
(Nachfolger von Univ.Prof.Dr.Rack) , und stellt die Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt
2: Genehmigung des Protokoll des 14.Sitzung
Das Protokoll wird mit der Maßgabe
genehmigt, dass die unter Punkt 2.1.1 und 2.1.2 angeführten allgemeinen
Erläuterungen zur Mandatsergänzung – da nicht Gegenstand der Beratungen - zur
Gänze dem Protokoll entnommen werden sollen. ( siehe Anlage 1)
Abg Dr.Wittmann weist darauf hin,
dass er in der 14.Ausschusssitzung die Meinung vertreten hat, dass als
Alternative zum Textvorschlag der Vertreter der BHRK, das als Arbeitspapier des
BMLV vorgelegt worden ist, der Beibehaltung des Art 9a B-VG der Vorzug zu geben
ist.
Abg.Dr.Wittmann
Tagesordnungspunkt
3: Weitere
Befassung mit der zweiten Mandatsergänzung „Umfassende Landesverteidigung“
Während
der Ausschusssitzung legen die Mitglieder Abg.Dr.Wittmann und Mag.Henhapel (in
Vertretung von BM Gehrer) Textvorschläge vor. ( siehe Anlage 2 und 3).
Diese werden referiert. Die Mitglieder Dr.Voith und Mag.Dietrich ( in
Vertretung von BM Mag.Haupt) verweisen auf die bereits in der 14.
Ausschusssitzung vorgelegten Textvorschläge ( siehe Anlage 4 und 5).
In der Diskussion über die vorliegenden
Textvorschläge werden folgende Positionen vertreten:
* Der Art.9a B-VG ist grundsätzlich
obsolet. Anstatt der Formulierung eines Staatszieles „umfassende innere und
äußere Sicherheitsvorsorge“ sollte der Art.9a B-VG als Minimalkonsens bleiben.
Unter Verweis auf das bisherige Ausschussergebnis wird auch angemerkt, dass
kein neues bzw zusätzliches Staatsziel formuliert werden sollte.
* Der im
Ausschussbericht vom 25.2.2004 erzielte Konsens bezüglich der Streichung des
Art.9a B-VG besteht nicht mehr. Einzelne Mitglieder haben inzwischen ihre
Meinung geändert. Das Präsidium hat einen Ergänzungsauftrag im Sinne der
Weiterführung der sicherheitspolitischen Diskussion an Ausschuss 1 erteilt. Im
Zuge der Beratungen wurden neue Textvorschläge als Ersatz des Art 9a B-VG
vorgelegt.
* Es
wird auf den Konnex des Ergänzungsmandates mit den sonstigen
sicherheitspolitischen Themen verwiesen, die sich das Präsidium vorbehalten
hat.
* Der
Unterschied zwischen dem Begriff der umfassenden Landesverteidigung ( als
klassische Verteidigung gegen einen Angriff von außen) und der
Sicherheitsvorsorge ( als umfassenderes Konzept gegen verschiedene
Bedrohungsszenarien) wird erörtert; in diesem Zusammenhang vor allem die Frage,
ob
- die derzeitige Rechtslage hinsichtlich der geänderten
Bedrohungsszenarien ausreichend ist.,
- die Definition der Solidarität
- die Interpretation bzw Einschränkung der Neutralität in
den Formulierungen der vorliegenden Textvorschlägen
Ergebnis der Beratungen:
Der Ausschuss erzielte zu sämtlichen vorliegenden
Textvorschlägen keinen Konsens.
Das
Ausschussergebnis zu den Beratungen zur Verankerung der Südtiroler in der
Bundes-verfassung:
Gemäß
Bericht vom 25.2.2004 erzielte der Ausschuss 1 Konsens, dass von einer
Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung abzusehen sei.
In
Behandlung der Mandatsergänzung des Präsidiums legt das Ausschussmitglied
Mag.Henhapel ( in Vertretung von BM Gehrer) einen Textvorschlag zur Ergänzung
des nicht konsentierten Präambeltextes des Ausschussberichtes (siehe Anlage
7) vor. Dieser wird nicht als Vorschlag für ein neues Staatsziel, sondern
als „Präambel-Formulierung“ eingebracht.
Das
Ausschussmitglied Mag.Dietrich ( in Vertretung von BM Mag.Haupt) spricht sich
für eine ausdrückliche Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung aus,
legt jedoch keinen Textvorschlag vor.
Der
Ausschuss 1 erzielte in der Frage der Verankerung der Südtiroler in der
Bundesverfassung keinen Konsens. Alle Vorschläge werden überwiegend abgelehnt.
Das
Ausschussergebnis zu den Beratungen zur Verankerung der Altösterreicher in der
Bundesverfassung:
Gemäß
Bericht vom 25.2.2004 erzielte der Ausschuss 1 Konsens, dass von einer
Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung abzusehen sei.
In den
Ausschussberatungen wird festgestellt, dass der Auftrag des Präsidiums
hinsichtlich des Begriffsumfanges der „Altösterreicher“ nicht klar definiert
ist ( in der Literatur versteht man darunter sämtliche Bewohner der ehemaligen
k.u.k. Monarchie, vom vorgebrachten Anliegen dürften jedoch nur die deutschsprachigen
Bewohner umfasst sein). Die Ausschussmitglieder Wittmann, Funk, Huemer und
Mayer kritisieren die mangelnde Begriffspräzision.
Im
Ausschuss wird kein Textvorschlag zur Verankerung der Altösterreicher in der
Bundesverfassung vorgelegt. Das Anliegen wird von den Mitgliedern überwiegend
abgelehnt.
Tagesordnungspunkt
5: Allfälliges
Der
Bericht des Ausschusses 1 vom 25.2.2004 wurde vom Präsidium bis dato noch nicht
intensiv beraten.
Der Ausschuss
stellt einhellig fest, dass diejenigen Themen, die vom Präsidium anhand des vom
Ausschuss 2 vorgelegten Inhaltsverzeichnisses dem Ausschuss 1 zugewiesen sind (
auch vom Mandat des Ausschusses 1 umfasst ) in Zukunft nur auf der Grundlage
ausdrücklich erteilter und präziser Mandatsergänzungen beraten werden.
Der
Berichtsentwurf für die drei Mandatsergänzungen wird an die Mitglieder
ausgesendet. Abweichende Stellungnahmen sind binnen zwei Tagen bekannt zu
geben. Solange keine neue Mandatsergänzung vorliegt, wird vom Vorsitzenden
keine Sitzung mehr anberaumt.
Vorsitzender des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer Dr. Renate
Casetti