Protokoll

über die 13. Sitzung des Ausschusses 1

am 11. Februar 2004

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Dr. Harald Wögerbauer                                  (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Dr. Evelin Lichtenberger

Dr. Leo Specht

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Richard Leutner                                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Günter Voith

Dr. Peter Wittmann

 

Entschuldigt:

 

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

Manfred Dörler

Mag. Herbert Haupt

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Klaus Wutte

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Claudia Marik                                        (für Dr. Claudia Kahr)

Markus Kroiher                                              (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Dora Diamantopoulos                            (für Dr. Dieter Böhmdorfer)

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        10.00 Uhr

Ende:                                       16.45 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Genehmigung des Protokolls der zwölften Sitzung vom 27. Jänner 2004
  3. Fortsetzung der Beratungen bezüglich der Staatsziele

·        Z 10 Volksgruppen

·        Z 16 Die Verankerung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung

·        Z 19 Verankerung der Familie

·        Z 20 Minderheitenschutz

·        Z 43 Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel

  1. Beratung der dem Ö-Konvent am 26. Jänner 2004 zusätzlich vorgetragenen Anliegen für Staatsziele
  2. Abschließende Beratung über die Aufnahme von Staatszielen allgemein
  3. Abschließende Beratung über die normative Intensität eines allfälligen Staatszielkataloges
  4. Beratung und Erstellung des Abschlussberichtes (allenfalls)
  5. Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die Anwesenheit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der zwölften Sitzung

vom 27.01.2004

 

Einige Mitglieder ersuchen um Änderung des Protokolls der 12.Sitzung, unter TO 2: „Genehmigung des Protokolls der 11.Sitzung“. Demnach wäre der erste Satz des 2.Absatzes umzuformulieren, da ein unaufgelöster Widerspruch besteht. Andere Mitglieder verweisen darauf, dass es sich um eine Änderung des bereits genehmigten Protokolls handelt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen bezüglich der Staatsziele

 

Der Vorsitzende berichtet über die Besprechung des Teilberichtes des Ausschusses 1 im Präsidium am 9. Februar 2004 und erläutert die Vorgangsweise für die weiteren Beratungen. Demnach werden die Staatsziele gemäß Tagesordnung diskutiert sowie auf die Anliegen der am 26. Jänner 2004 im Plenum gehörten Interessensgruppen eingegangen. Im Anschluß daran werden die Beratungsergebnisse in den Bericht integriert.

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen bezüglich der Staatsziele

 

 

Z10 Volksgruppen

 

Es liegen zwei Textvorschläge vor. In der Diskussion werden die Problemstellungen hinsichtlich der Erweiterung der Europäischen Union ( va EU-Beitritt der Türkei), die notwendige Integration (statt Assimilation) der verschiedenen Volksgruppen, die Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen, die Beibehaltung der eigenen Kultur der Zuwanderer und die Erweiterung der Regelungen über die autochthonen Minderheiten hinaus erörtert.

 

Weder die vorliegenden, noch die im Zuge der Beratungen formulierten Textvorschläge:

 

„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) achtet die gewachsene und kulturelle Vielfalt der auf ihrem Staatsgebiet lebenden autochthonen Minderheiten.“

 

„ Die Republik (Bund, Länder, Gemeinden) achtet die kulturelle Vielfalt der auf ihrem Gebiet lebenden Menschen.“

 

finden Konsens.

 

 

Z16 Sozialpartnerschaft

 

Es wird festgehalten, dass der Ausschuss 7 ein diesbezügliches Staatsziel formuliert hat. Von den Mitgliedern wird vor allem darauf hingewiesen, dass

 

v     zuerst die Grundlagen der Sozialpartnerschaft, dh die Bestandsgarantie geklärt werden müssen, bevor einem Staatsziel näher getreten werden kann,

v     eine Einengung des sozialen Dialogs auf die Sozialpartnerschaft nicht gewünscht wird,

v     die Interpretation des Begriffs der Sozialpartnerschaft in der EU-Verfassung und eine mögliche Angleichung zu beachten sind.

 

Es wird Konsens erzielt, dass beim derzeitigen Stand der Beratungen der Schaffung einer Staatszielbestimmung „Sozialpartnerschaft“ nicht näher getreten wird.

 

 

Z 19 Familie

 

Der Ausschuss erzielt Konsens, von einer Verankerung der Familie in der Verfassung aufgrund der bestehenden Grundrechtsordnung Abstand zu nehmen.

 

 

Z 20 Minderheitenschutz

 

Diese Frage wurde in Zusammenhang mit Z10 (Volksgruppen) beraten.

 

 

Z 43 Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel

 

Die Verankerung des Tierschutzes als eigenes Staatsziel wird als nicht erforderlich angesehen. Der Schutz der Tiere ist im vorgeschlagenen Staatsziel „Umfassender Umweltschutz“ (Z 4) enthalten.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Beratung der dem Ö-Konvent am 26. Jänner 2004 zusätzlich

vorgetragenen Anliegen für Staatsziele

 

 

Z48 Verankerung der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre

 

Nach einhelliger Auffassung kann aufgrund der bestehenden Grundrechtsordnung von einer Verankerung als Staatsziel Abstand genommen werden.

 

Z49 Bekenntnis des Staates zur Förderung der Forschung und Wissenschaft, insbesondere der Grundlagenforschung

 

Dieses Anliegen ist nach einhelliger Auffassung eine öffentliche Aufgabe; die Verankerung als eigene Staatszielbestimmung wird als nicht zweckmäßig abgelehnt.

 

Z50 Erfordernis der Staatssprachenbestimmung, Sprachenfreiheit

 

Der Ausschuss ist einhellig der Auffassung, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung einer Staatssprache als Amtssprache notwendig ist, eine Verwendung von Fremdsprachen außerhalb des amtlichen Bereiches soll davon unbenommen sein. Auch die Rechte von sprachlichen Minderheiten sollen berücksichtigt werden.

 

Z51 Bekenntnis zur Zivilgesellschaft und ihren Anliegen

 

Überwiegend wird die Verankerung einer diesbezüglichen Staatszielbestimmung abgelehnt.

 

Z52 Schutz des geistigen Eigentums in der Verfassung

 

Dieses Anliegen wird einhellig abgelehnt.

 

Z53 Verankerung des Rechts auf Kultur

 

Dieses Anliegen ist nach einhelliger Auffassung des Ausschusses nicht geeignet, in einem eigenen Staatsziel verankert zu werden; einzelne Aspekte der Kultur sind insbesondere durch die Bereiche Kunst, Wissenschaft, Bildung und freie Meinungsäußerung abgedeckt.

 

 

Z54 Garantie der Meinungs- und Medienvielfalt

 

Es wird ein Textvorschlag vorgelegt:

 

„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) achtet, fördert und schützt die Vielfalt der Medien.“

 

Der Ausschuss ist mehrheitlich der Meinung, dass kein diesbezügliches Staatsziel geschaffen werden soll.

 

Z55 Schutz des Redaktionsgeheimnisses

 

Die Mitglieder vertreten einhellig die Auffassung, dass von einem diesbezüglichen Staatsziel Abstand zu nehmen sei.

 

Z56 Verankerung des dualen Rundfunksystems in der Verfassung

 

Siehe Z57

 

Z57 Sicherung der regionalen Medienvielfalt

 

Die Mitglieder vertreten die Ansicht, dass dieses Anliegen im Hinblick auf die Beratungen im Grundrechtsausschuss nicht behandelt wird.

 

Z58 Verankerung einer friedenpolitischen Zielsetzung

 

Nach Meinung des Ausschusses ist das Staatshandeln an der Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit zu orientieren. Eine Verankerung als eigenes Staatsziel wird mehrheitlich als nicht erforderlich angesehen.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung über die Aufnahme von Staatszielen

allgemein

 

Nach ausführlicher Darlegung der Standpunkte steht fest, dass kein Konsens der Mitglieder des Ausschusses 1 zur Aufnahme von Staatszielen allgemein erzielbar ist. Ein Teil der Ausschussmitglieder tritt für die Aufnahme von Staatszielen in den Haupttext der Verfassung ein, andere Mitglieder lehnen die Aufnahme neuer Staatsziele überhaupt ab. Einige Mitglieder befürworten eine Präambel, in der bestimmte Inhalte mit Signalwirkung verankert werden sollen.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung über die normative Intensität eines

allfälligen Staatszielkataloges

 

Die vorerst definierten Kategorien an normativer Kraft ( „stellt sicher“, „strebt an“ und „bekennt sich zu“) sollen bei allfälligen Staatszielen nicht vereinheitlicht, sondern mit den jeweils bewusst differenzierten Formulierungen ausgestaltet werden.

 

Tagesordnungspunkt 7: Beratung und Erstellung des Abschlussberichtes

 

Sämtliche Beratungsergebnisse wurden in den Berichtsentwurf – unter Mitredaktion aller anwesenden Ausschussmitglieder - aufgenommen. Im Bericht des Ausschusses 1 sind somit

die Beratungsergebnisse zu allen Punkten des Mandates und zu insgesamt 58 Staatszielen bzw Wünschen nach Verankerung von Staatszielen ( 8 davon wurden verschränkt diskutiert), dargestellt:

 

 

Staatsziele

 

Konsens

10 derzeitige Staatsziele

4

(Umfassender Umweltschutz,

Umfassende Landesverteidigung, Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Bildung)

4 Anliegen von Ausschussmitglieder

 

(Daseinsvorsorge, Soziale Sicherheit, Arbeit, Wirtschaftliches Staatsziel)

1

 

(Daseinsvorsorge)

3 Anliegen von Konventsmitgliedern

 

(Alterssicherung, Sonn- und Feiertagsruhe, Sozialpartnerschaft)

2

 

(Alterssicherung, Sonn- und Feiertags-ruhe)

41 Anliegen von Interessensgruppen

29 (Siehe Bericht)

 

 

Tagesordnungspunkt 8: Allfälliges

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Berichtsentwurf am Freitag, dem 13.Februar 2004, an die Ausschussmitglieder übermittelt wird. Etwaige abweichende Stellungnahmen wären bis Dienstag, 17.Februar 2004, mittags, an das Konventsbüro zu übermitteln. Diese werden dem Bericht angeschlossen. Am 18.Februar 2004 soll der fertige Bericht an das Präsidium übermittelt werden.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass damit bis auf eine allfällige weitere Beauftragung durch das Präsidium die Ausschussarbeit abgeschlossen ist und dankt allen Anwesenden für die bislang geleistete Arbeit im Ausschuss 1.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti