Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr.
Heinz Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk
Mag. Oliver
Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Dr. Harald Wögerbauer (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Evelin
Lichtenberger
Dr. Leo Specht
Univ.Prof. Dr.
Reinhard Rack
Dr. Richard
Leutner (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr. Günter Voith
Dr. Peter
Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof. Dr.
Bernhard Raschauer
Manfred Dörler
Mag. Herbert
Haupt
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Dr. Klaus Wutte
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Heinz Fischer)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Claudia
Marik (für
Dr. Claudia Kahr)
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag. Dora
Diamantopoulos (für
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 16.45
Uhr
Tagesordnungspunkte:
·
Z
10 Volksgruppen
·
Z
16 Die Verankerung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung
·
Z
19 Verankerung der Familie
·
Z
20 Minderheitenschutz
·
Z
43 Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die
Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der zwölften
Sitzung
vom 27.01.2004
Einige
Mitglieder ersuchen um Änderung des Protokolls der 12.Sitzung, unter TO 2:
„Genehmigung des Protokolls der 11.Sitzung“. Demnach wäre der erste Satz des
2.Absatzes umzuformulieren, da ein unaufgelöster Widerspruch besteht. Andere
Mitglieder verweisen darauf, dass es sich um eine Änderung des bereits
genehmigten Protokolls handelt.
Der Vorsitzende
berichtet über die Besprechung des Teilberichtes des Ausschusses 1 im Präsidium
am 9. Februar 2004 und erläutert die Vorgangsweise für die weiteren Beratungen.
Demnach werden die Staatsziele gemäß Tagesordnung diskutiert sowie auf die
Anliegen der am 26. Jänner 2004 im Plenum gehörten Interessensgruppen
eingegangen. Im Anschluß daran werden die Beratungsergebnisse in den Bericht
integriert.
Z10
Volksgruppen
Es liegen zwei
Textvorschläge vor. In der Diskussion werden die Problemstellungen hinsichtlich
der Erweiterung der Europäischen Union ( va EU-Beitritt der Türkei), die
notwendige Integration (statt Assimilation) der verschiedenen Volksgruppen, die
Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen, die Beibehaltung der eigenen Kultur
der Zuwanderer und die Erweiterung der Regelungen über die autochthonen
Minderheiten hinaus erörtert.
Weder die
vorliegenden, noch die im Zuge der Beratungen formulierten Textvorschläge:
„Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) achtet die gewachsene und kulturelle Vielfalt der auf
ihrem Staatsgebiet lebenden autochthonen Minderheiten.“
„ Die Republik
(Bund, Länder, Gemeinden) achtet die kulturelle Vielfalt der auf ihrem Gebiet
lebenden Menschen.“
finden Konsens.
Z16
Sozialpartnerschaft
Es wird
festgehalten, dass der Ausschuss 7 ein diesbezügliches Staatsziel formuliert
hat. Von den Mitgliedern wird vor allem darauf hingewiesen, dass
v
zuerst
die Grundlagen der Sozialpartnerschaft, dh die Bestandsgarantie geklärt werden
müssen, bevor einem Staatsziel näher getreten werden kann,
v
eine
Einengung des sozialen Dialogs auf die Sozialpartnerschaft nicht gewünscht
wird,
v
die
Interpretation des Begriffs der Sozialpartnerschaft in der EU-Verfassung und
eine mögliche Angleichung zu beachten sind.
Es wird
Konsens erzielt, dass beim derzeitigen Stand der Beratungen der Schaffung einer
Staatszielbestimmung „Sozialpartnerschaft“ nicht näher getreten wird.
Z 19
Familie
Der
Ausschuss erzielt Konsens, von einer Verankerung der Familie in der Verfassung
aufgrund der bestehenden Grundrechtsordnung Abstand zu nehmen.
Z 20 Minderheitenschutz
Diese Frage wurde in Zusammenhang mit Z10
(Volksgruppen) beraten.
Z 43
Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel
Die Verankerung des
Tierschutzes als eigenes Staatsziel wird als nicht erforderlich angesehen. Der
Schutz der Tiere ist im vorgeschlagenen Staatsziel „Umfassender Umweltschutz“
(Z 4) enthalten.
Z48 Verankerung
der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre
Nach einhelliger
Auffassung kann aufgrund der bestehenden Grundrechtsordnung von einer
Verankerung als Staatsziel Abstand genommen werden.
Z49 Bekenntnis
des Staates zur Förderung der Forschung und Wissenschaft, insbesondere der
Grundlagenforschung
Dieses Anliegen ist
nach einhelliger Auffassung eine öffentliche Aufgabe; die Verankerung als
eigene Staatszielbestimmung wird als nicht zweckmäßig abgelehnt.
Z50 Erfordernis
der Staatssprachenbestimmung, Sprachenfreiheit
Der Ausschuss ist
einhellig der Auffassung, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung einer
Staatssprache als Amtssprache notwendig ist, eine Verwendung von Fremdsprachen
außerhalb des amtlichen Bereiches soll davon unbenommen sein. Auch die Rechte
von sprachlichen Minderheiten sollen berücksichtigt werden.
Z51 Bekenntnis
zur Zivilgesellschaft und ihren Anliegen
Überwiegend wird die
Verankerung einer diesbezüglichen Staatszielbestimmung abgelehnt.
Z52 Schutz des
geistigen Eigentums in der Verfassung
Dieses Anliegen wird
einhellig abgelehnt.
Z53 Verankerung
des Rechts auf Kultur
Dieses Anliegen ist
nach einhelliger Auffassung des Ausschusses nicht geeignet, in einem eigenen
Staatsziel verankert zu werden; einzelne Aspekte der Kultur sind insbesondere
durch die Bereiche Kunst, Wissenschaft, Bildung und freie Meinungsäußerung
abgedeckt.
Z54 Garantie der
Meinungs- und Medienvielfalt
Es wird ein
Textvorschlag vorgelegt:
„Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) achtet, fördert und schützt die Vielfalt der Medien.“
Der Ausschuss ist
mehrheitlich der Meinung, dass kein diesbezügliches Staatsziel geschaffen
werden soll.
Z55 Schutz des
Redaktionsgeheimnisses
Die Mitglieder
vertreten einhellig die Auffassung, dass von einem diesbezüglichen Staatsziel
Abstand zu nehmen sei.
Z56 Verankerung
des dualen Rundfunksystems in der Verfassung
Siehe Z57
Z57 Sicherung der
regionalen Medienvielfalt
Die Mitglieder
vertreten die Ansicht, dass dieses Anliegen im Hinblick auf die Beratungen im
Grundrechtsausschuss nicht behandelt wird.
Z58 Verankerung
einer friedenpolitischen Zielsetzung
Nach Meinung des
Ausschusses ist das Staatshandeln an der Erhaltung der äußeren und inneren
Sicherheit zu orientieren. Eine Verankerung als eigenes Staatsziel wird
mehrheitlich als nicht erforderlich angesehen.
allgemein
Nach ausführlicher
Darlegung der Standpunkte steht fest, dass kein Konsens der Mitglieder des
Ausschusses 1 zur Aufnahme von Staatszielen allgemein erzielbar ist. Ein Teil
der Ausschussmitglieder tritt für die Aufnahme von Staatszielen in den
Haupttext der Verfassung ein, andere Mitglieder lehnen die Aufnahme neuer
Staatsziele überhaupt ab. Einige Mitglieder befürworten eine Präambel, in der
bestimmte Inhalte mit Signalwirkung verankert werden sollen.
allfälligen Staatszielkataloges
Die vorerst
definierten Kategorien an normativer Kraft ( „stellt sicher“, „strebt an“ und
„bekennt sich zu“) sollen bei allfälligen Staatszielen nicht vereinheitlicht,
sondern mit den jeweils bewusst differenzierten Formulierungen ausgestaltet
werden.
Tagesordnungspunkt 7: Beratung und Erstellung des
Abschlussberichtes
Sämtliche Beratungsergebnisse wurden in den
Berichtsentwurf – unter Mitredaktion aller anwesenden Ausschussmitglieder -
aufgenommen. Im Bericht des Ausschusses 1 sind somit
die
Beratungsergebnisse zu allen Punkten des Mandates und zu insgesamt 58
Staatszielen bzw Wünschen nach Verankerung von Staatszielen ( 8 davon wurden
verschränkt diskutiert), dargestellt:
Staatsziele |
Konsens |
10
derzeitige Staatsziele |
4
(Umfassender
Umweltschutz, Umfassende
Landesverteidigung, Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Bildung) |
4
Anliegen von Ausschussmitglieder (Daseinsvorsorge,
Soziale Sicherheit, Arbeit, Wirtschaftliches Staatsziel) |
1
(Daseinsvorsorge) |
3
Anliegen von Konventsmitgliedern (Alterssicherung,
Sonn- und Feiertagsruhe, Sozialpartnerschaft) |
2
(Alterssicherung,
Sonn- und Feiertags-ruhe) |
41
Anliegen von Interessensgruppen |
29
(Siehe Bericht) |
Der
Vorsitzende teilt mit, dass der Berichtsentwurf am Freitag, dem 13.Februar
2004, an die Ausschussmitglieder übermittelt wird. Etwaige abweichende
Stellungnahmen wären bis Dienstag, 17.Februar 2004, mittags, an das
Konventsbüro zu übermitteln. Diese werden dem Bericht angeschlossen. Am
18.Februar 2004 soll der fertige Bericht an das Präsidium übermittelt werden.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass damit bis auf eine allfällige weitere Beauftragung
durch das Präsidium die Ausschussarbeit abgeschlossen ist und dankt allen
Anwesenden für die bislang geleistete Arbeit im Ausschuss 1.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti