Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk
Mag. Oliver
Henhapel (
Vertretung für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Evelin
Lichtenberger
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Univ.Prof. Dr.
Reinhard Rack
Dr. Leo Specht
Dr. Richard
Leutner (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr.Ulrike
Baumgartner-Gabitzer (
Vertretung für Dr. Günter Voith )
Dr. Peter
Wittmann
Dr. Klaus Wutte
Entschuldigt:
Manfred Dörler
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Manfred Lödl
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Claudia
Marik (für
Dr. Claudia Kahr)
Mag. Bernhard
Peer (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag. Dora
Diamantspoulos (für
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 18.09
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die
Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der achten
Sitzung
vom 26.11.2003
Das
Protokoll der 8.Sitzung wird mit folgenden Änderungen genehmigt:
Seite
3: Die
Überschrift „ad3) Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen
Interesse“ in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Staatsziel wird gestrichen.
An dieser Stelle kommt die Überschrift:
ad3)1
Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen Interesse“ und auf
Seite
4 vor dem
Formulierungsvorschlag zum „Wirtschaftlichen Staatsziel“ kommt die Überschrift:
ad3)2
Formulierung eines „Wirtschaftlichen Staatsziels“
Seite
5 (oben):
„Die
Republik Österreich bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und strebt ein
ausgewogenes Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Wirtschaft an.“
Es wird
festgehalten, dass der Begriff „Arbeitshypothese“ heißt, dass über dieses Thema
nochmals diskutiert wird.
1.
Staatsziel „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“
Herr MR Mag.Lödl (BMF) präsentiert seinen Vortrag. Der Artikel 13 Abs 2
B-VG wird bezüglich der Bedeutungen der Formulierung, der Materialien, seiner
Entstehung, der Normadressaten, der gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen,
der bisherigen Staatspraxis, des Bezuges zum Stabilitätspakt , der Frage der
Ingerenz des VfGH und des Regelungsbedarfes in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht
dargestellt.
Die
Ausschussmitglieder diskutieren dazu:
- Der
Bezug des Art 13 Abs 2 B-VG zur Budgetpolitik (zB „Nulldefizit“) und zum
Sozialstaatsbegehren
- Die
derzeitige Bedeutung des Art 13 Abs 2 B-VG ( Nähe totes Recht, jedoch nicht
obsolet)
- Den
Wunsch nach Verstärkung dieser Verfassungsbestimmung, da
* Maastricht nicht greift,
* die Steuerung der Haushalte v.a. in Zeiträumen des
Konjunkturabschwunges hinsichtlich aller Teilziele verstärkt und
* die Koordination von Bund, Länder und Gemeinden bei der
Haushaltserstellung und -vollziehung verbessert werden
sollte ( zB Datenkoordination)
- Die
Möglichkeit, den Art 13 Abs 2 B-VG
in Bezugnahme auf die Haushaltsführung zu streichen
- Die
Frage, ob eine Koordinationspflicht der Länder zu weit geht (Eingriff in
Autonomie der Länder)
- Der
Bezug zur Finanzverfassung ( Ausschuss 10)
- Der
Bezug zum Gemeinschaftsrecht
Der
Vorsitzende teilt mit, dass er einen Formulierungsvorschlag auf Basis des
Referats zur abschließenden Erörterung ausarbeiten wird.
2.
Überlegungen zu den Vorschlägen zur „Sozialen Sicherheit“ und „Arbeit“
Der
Formulierungsvorschlag lautet:
„Österreich
ist ein Sozialstaat (Wohlfahrtsstaat) und bekennt sich als Ausdruck der
Menschenwürde zu einem hohen Standard an sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit
unter Berücksichtigung der Prinzipien der Solidarität und Chancengleichheit.
Der Staat bekämpft aktiv alle Formen der Armut, sozialen Ausgrenzung und
Diskriminierung.“
Diskutiert
wird dazu:
- Die
„Stärke“ (Verbindlichkeit) der Formulierung und die Treffsicherheit
- Die
Frage, ob bestimmte Wertvorstellungen in die Verfassung aufgenommen werden
sollten
- Das
Verhältnis zu den sozialen Grundrechten ( Aufnahme von „Sozialen Zielen“)
- Die Präferenz
für den Formulierungsvorschlag in der 7.Ausschusssitzung (Protokoll vom
19.November 2003)
- Die
Notwendigkeit, dass die Menschenwürde beinhaltet ist
Aufgrund
der unterschiedlichen, artikulierten Wertvorstellungen der Ausschussmitglieder
gibt es vorläufig keinen Konsens.
3.
Stellungnahme und Formulierungsvorschläge „Frauen und Konvent“
Dieses
Thema wird aus Zeitgründen auf die 10.Sitzung am 14.Jänner 2004 verschoben.
4.
Vorschläge zum Staatsziel „Minderheitenschutz“
Wurde
aus Zeitgründen nicht behandelt.
Tagesordnungspunkt
4: Allfälliges
Die
Mitglieder des Ausschusses 1 beschließen, dass auf Wunsch des Ausschusses 4 die
Protokolle jeweils gegenseitig zugesendet werden sollen.
Der
Vorsitzende teilt mit, dass das Präsidium bislang dem Antrag auf
Fristerstreckung zur Berichtslegung nicht näher getreten ist. Als weitere
Vorgangsweise wird festgehalten, dass den Mitgliedern ein Fragebogen zu den
Staatszielen/Mandat zugehen wird. Der Vorsitzende ersucht, diesen bis
23.12.2003 an das Büro des Konvents zu retournieren, um die Ergebnisse in den
zu erstellenden (Teil- oder End)Bericht einarbeiten zu können. Bei den
Sitzungen am 14. und 21.Jänner werden diese Unterlagen möglichst abschließend
erörtert. Die Mitglieder kommen überein, dass die Beratungszeit des Ausschusses
am
14.Jänner 2004 von auf
10 Uhr bis 18 Uhr und
am
21.Jänner 2004 von auf
10 Uhr bis 18 Uhr
verlängert
wird.
Nach
Präsentation des - von der ÖVP erstellten und bereits veröffentlichten -
Textvorschlages für eine Präambel in der Ausschusssitzung erfolgt eine
kontroverse Diskussion der Mitglieder zu den enthaltenen Motiven, zur
Vorgangsweise und zu den konzipierten Verantwortungs-bereichen des
Staates. Der Vorsitzende hält
fest, dass die Aufgabenstellung „Präambel“ auch im auszusendenden Fragebogen
beinhaltet ist.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti