Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr.
Peter Bußjäger (Vertretung
für Manfred Dörler)
Mag. Oliver
Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Evelin
Lichtenberger
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Dr. Karl
Lengheimer (Vertretung
für Univ.Prof. Dr. Reinhard
Rack)
Dr. Richard Leutner (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr. Günter Voith
Dr. Klaus Wutte
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk
Dr. Leo Specht
Dr. Peter
Wittmann
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 18.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden, eröffnet
die Sitzung und stellt die Anwesenheit fest.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der vierten
Sitzung
vom 21.10.2003
Das
Protokoll wird unter Maßgabe folgender Änderungen genehmigt:
*
Teilweise anwesende Mitglieder werden als anwesend geführt
* Textliche
Änderung letzter Absatz Seite 2:
Die Formulierung: „
.........Aufgrund der unklaren Einbindung in den EU-Vertrag wurde Art 23f B-VG
als innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs......“
wird geändert auf: „.........Das
Verhältnis des EU-Vertrages zur österreichischen Neutralität ist unklar. Durch
den Art 23f B-VG wurde eine innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung
Österreichs.....“
Die Mitglieder beschließen einstimmig, dass Herr MR
Mag. Manfred Lödl, Abteilungsleiter für die Abteilung II/2-EU-Haushalt,
Bundesministerium für Finanzen, für die Sitzung am 10.Dezember 2003 zu einem
Vortrag zum Thema „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht im Verhältnis zum
Gemeinschaftsrecht ( Art.13 Abs.2 B-VG ) eingeladen werden soll.
Folgende Themen werden erörtert:
1.
Formulierungsvorschlag zum Staatsziel Bildung
2.
Formulierungsvorschlag zur verfassungsmäßigen Verankerung des
Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters ( Schreiben von Frau
Staatssekretärin Ursula Haubner vom 24.9.2003)
3. Verankerung
der Sonn- und Feiertagsruhe in der Bundesverfassung (Schreiben von
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger vom 30.9.2003 ; Beschluss des Salzburger
Landtages)
ad 1) Der Formulierungsvorschlag lautet: „ Die Republik Österreich strebt
eine umfassende Bildung ihrer Staatsbürger an. Bildung und die Sicherung der
Qualität der Bildungsangebote ist eine öffentliche Aufgabe. Sie kann durch
öffentliche und private Einrichtungen erfüllt werden.“
Diskutiert wird dazu:
* Abgrenzung
Aufgaben – Ziele
* Formulierung
von Staatszielen in/als Präambel / Kompetenzverteilung/ Grundrechte
* Allgemeine
Formulierung über Verantwortungsbereiche des Staates ( Staatliche Leistung
insgesamt) versus Katalog von Staatszielen
* Begriffsumfang
Bildung: Bildung als Leistung im
allgemeinen Interesse ? Bezug zur Daseinsvorsorge; Öffentliche oder private
Aufgabe, Gewährleistung von Qualitätsstandards
* Förderung
der Bildungschancen unabhängig von sozialen Status und Einkommen (Überprüfbarer Zugang zur
Bildung)
* Normative
Wirkungen; zB Ausschluss von Gastarbeitern durch Formulierung „Staatsbürger“
Resümee:
Mehrheitlich einig sind sich die Mitglieder, dass
Bildung grundsätzlich ein werthaftes Staatsziel ist. Der Staat ist für die
Erfüllung dieser Aufgabe verantwortlich, die von öffentlichen oder privaten
Einrichtungen durchgeführt werden kann. Darüberhinaus soll er die Qualität der
Bildungseinrichtungen und den gleichen Zugang gewährleisten.
Der vorliegende Textvorschlag wird in überarbeiteter
Form weiter erörtert werden.
ad 2) Der Formulierungsvorschlag lautet: „ Jede
Diskriminierung auf Grund des Alters ist unzulässig. Eine angemessene
Alterssicherung, die auf dem Grundsatz der Generationen-solidarität unter
Berücksichtigung der Verteilungsgerechtigkeit beruht, ist zu gewährleisten.“
Diskutiert wird dazu:
* Grundsicherung
oder Lebensstandardsicherung? Frage der Grenzziehung; zweistufige Verankerung
* Solidarisches
Absicherungsrisiko nicht nur bei Alter, sondern auch bei Krankheit, Behinderung
und Arbeitslosigkeit
* Verknüpfung
mit Daseinsvorsorge
* Ausschluss
des Kapitaldeckungsverfahrens; Frage der gesetzlichen Altersgrenze
Resümee:
Vorgeschlagen
wird eine zweistufige Absicherung:
1. Existenzsicherung als Grundausstattung (Konsens der Mitglieder)
2. Leistungen, die darüber hinaus gehen ( wird noch
diskutiert)
Der ÖGB stellt einen Formulierungsvorschlag zur
sozialen Sicherheit in zweistufiger Form zur Verfügung, in dem die
Alterssicherung eingebaut wird. Dieser wird im Ausschuss weiter erörtert.
ad 3) Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe in
der Bundesverfassung
* Sonntag
als Wahltag in der Verfassung (Ausschuss 3) ?
* Schutzzweck,
Sozialpolitischer Hintergrund, Arbeitszeitgesetz
* Verankerung
in Landesverfassungen
Resümee:
Nach
Diskussion wurde Konsens erzielt, dass die Schutzwirkungen des Sonn- und
Feiertages ein berechtigtes Anliegen darstellen. Das Thema bedarf jedoch noch
weiterer Erörterungen. Eine
verfassungsmäßige Verankerung wird als eher nicht zweckmäßig beurteilt.
Es
erfolgten keine Wortmeldungen.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti