Anwesende
Ausschussmitglieder:
Univ.Prof. DDr. Heinz
Mayer (Vorsitzender)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Stellvertretender
Vorsitzender)
Univ.Doz. Dr.
Peter Bußjäger (Vertretung
für Manfred Dörler)
Univ.Prof. Dr.
Bernd-Christian Funk
Mag. Oliver
Henhapel (Vertretung
für Elisabeth Gehrer)
Mag. Ulrike Schebach-Huemer (Vertretung
für Dr. Michael Häupl)
Mag. Rüdiger Schender (Vertretung
für Mag. Herbert Haupt)
Mag. Christopher Drexler (Vertretung
für Waltraud Klasnic)
Dr. Evelin
Lichtenberger
Univ.Prof. Dr.
Theo Öhlinger
Dr. Leo Specht
Mag. Bruno
Rossmann (Vertretung
für Friedrich Verzetnitsch)
Dr. Günter Voith
Dr. Peter
Wittmann
Entschuldigt:
Univ.Prof.
Dr. Reinhard Rack
Dr.
Klaus Wutte
Weitere
Teilnehmer:
Mag. Ronald Faber (für
Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)
Markus Kroiher (für
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Büro des Österreich-Konvents
Dr. Renate
Casetti (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretariat)
Beginn: 14.30
Uhr
Ende: 18.00
Uhr
Tagesordnungspunkte:
Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und
eröffnet die Sitzung.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der dritten
Sitzung
vom 15.10.2003
Das
Protokoll der 3. Sitzung wird einstimmig genehmigt.
Die vorbereitenden Arbeitsunterlagen sind den Mitgliedern
bereits zugegangen. Der Textierungsvorschlag zur Daseinsvorsorge (Städtebund)
liegt den Teilnehmern in der Tischvorlage vor. Ein Handout über einen weiteren
Textierungsvorschlag zur Daseinsvor-sorge (Dr.Wittmann) und zur Bildung (BM
Gehrer) wird vor der Sitzung verteilt.
In dieser Ausschusssitzung werden die Themen
1.
Immerwährende Neutralität ( BGBl. Nr 211/1955 )
2.
Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht ( Art 13 Abs 2 B-VG)
3.
Textierungsvorschlag Daseinsvorsorge
vorgetragen und diskutiert. Dazu wurden folgende Positionen
eingenommen:
ad 1: Staatsziel Immerwährende Neutralität:
Univ.Prof.Dr. Öhlinger führt das Thema Neutralität im
EU-Kontext aus. Mit dem Beitritt zur EU erfolgte eine neuerliche Reduktion des
ursprünglichen Neutralitätsverständnisses. Das Verhältnis des EU-Vertrages
zur österreichischen Neutralität ist unklar. Durch den Art 23f B-VG wurde eine
innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) geschaffen, der auch die Mitwirkung
an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Aufgaben und Kampfeinsätzen bei
einer Krisenbewältigung (sog Petersberger Aufgaben) sowie die Verhängung von
Wirtschaftssanktionen gegen ein Drittland vorsieht. Art.23f B-VG bedeutet somit
eine teilweise materielle Derogation des Neutralitätsgesetzes.
Mehrheitliche Einigkeit im Ausschuss bestand darüber,
dass der Neutralitätsbegriff verfassungsrechtlich zumindest geklärt werden
sollte. Diskutiert wurde, ob die Verfassungsbestimmung in ihrem materiellen
Wert beizubehalten oder obsolet sei. Einige Ausschussmitglieder vertraten die
Ansicht, dass eine in der Verfassung verankerte Neutralitätsbestimmung mehr
Legitimation für friedenssichernde Maßnahmen bringe. Dies wäre vor allem
aufgrund der noch nicht vorhandenen gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik
der EU als Zielbestimmung erforderlich.
Weitere Vorgangsweise: Der Ausschussvorsitzende
ersucht die Mitglieder Univ.Prof.
Dr.Öhlinger, Dr.Specht und Dr.Lichtenberger eine Arbeitsunterlage zum Thema
Neutralität zu erstellen mit folgenden Schwerpunkten:
* Status der derzeitigen, modernen Neutralität
* Handhabung in der Praxis
* Bedeutung der solidarischen Teilnahme an GASP
* Umfassende Landesverteidigung
* Vorschlag einer Neuformulierung des
Neutralitätsstatus
Die Debatte wird nach Vorlage des Arbeitspapiers
fortgesetzt werden.
ad 2: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht (Art 13 Abs
2 B-VG)
Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit dieser
Bestimmung – auch aus budget- und
finanzpolitischer Sicht - schlägt der Vorsitzende vor, einen Experten zu diesem
Thema in den Ausschuss 1 zu laden.
ad 3: Textierungsvorschlag zur Daseinsvorsorge
(Städtebund)
Die beiden Varianten des Textierungsvorschlages werden
vorgestellt. Diskutiert wird dazu:
* Der Unterschied Staatsaufgaben und Staatsziele
* Die Frage der Durchsetzbarkeit der vorliegenden
Formulierung
* Die
Frage, ob die heutigen Auslegungsgewohnheiten als Maßstab herangezogen werden
sollten
* Sind Homogenitätsformulierungen zu erwarten?
* Die Bedeutung der „Sozialen Erschwinglichkeit“
* Eine
genauere Klärung der Begrifflichkeiten (Definition der Daseinsvorsorge): Was
gehört zur Grundversorgung dazu? ( Dynamische Prozesse )
* Antasten des Grundkonsenses - Spielraum für den VfGH
– Tendenzen auch auf EU-Ebene
* Signalwirkung von Staatszielbestimmungen
(Selbstverständnis Österreich)
* Bezug zur europäischen Rechtssetzung
* Formulierung des Textvorschlages als Grundrecht
* Wirkung zwischen Privaten
Einigkeit der Mitglieder besteht darüber, dass keine
Verfassungsbestimmung ohne Bedeutung konzipiert werden sollte. Die Bandbreite
der Positionen im Ausschuss 1 geht von Staatszielen als durchsetzbare
Verfassungsbestimmungen bis zu Staatszielen als Maßstabskriterien
(Signalwirkung).
Als Ergebnis der Diskussion wird festgehalten, dass
eine allgemeine Formulierung als Staatsziel ohne Aufzählungen gewählt werden
soll. Der gemeinsame Vorschlag lautet:
„ Der Staat sichert, dass die im allgemeinen Interesse
liegenden Leistungen jedermann zur Verfügung stehen.“
Der Vorsitzende ersucht die Mitglieder, die gewählte
Formulierung bis zum nächsten Mal zu überdenken und eventuell zu überarbeiten. Der Textierungsvorschlag zum
Thema Bildung wird aus Zeitgründen noch zurückgestellt.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.
Vorsitzender
des Ausschusses 1: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer Dr. Renate
Casetti