Protokoll

über die 4. Sitzung des Ausschusses 1

am 21. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger              (Vertretung für Manfred Dörler)

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Dr. Evelin Lichtenberger

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Leo Specht

Mag. Bruno Rossmann                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Günter Voith

Dr. Peter Wittmann

 

Entschuldigt:

 

            Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

            Dr. Klaus Wutte

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Markus Kroiher                                              (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

 

 

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       18.00 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Genehmigung des Protokolls der dritten Sitzung vom 15.Oktober 2003
  3. Fortsetzung der Beratungen: Besprechung der zugesagten Vorschläge der einzelnen Mitglieder
  4. Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Eröffnung

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der dritten Sitzung

vom 15.10.2003

 

Das Protokoll der 3. Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen: Besprechung der zugesagten

Vorschläge der einzelnen Mitglieder

 

Die vorbereitenden Arbeitsunterlagen sind den Mitgliedern bereits zugegangen. Der Textierungsvorschlag zur Daseinsvorsorge (Städtebund) liegt den Teilnehmern in der Tischvorlage vor. Ein Handout über einen weiteren Textierungsvorschlag zur Daseinsvor-sorge (Dr.Wittmann) und zur Bildung (BM Gehrer) wird vor der Sitzung verteilt.

 

In dieser Ausschusssitzung werden die Themen

 

            1. Immerwährende Neutralität ( BGBl. Nr 211/1955 )

            2. Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht ( Art 13 Abs 2 B-VG)

            3. Textierungsvorschlag Daseinsvorsorge

 

vorgetragen und diskutiert. Dazu wurden folgende Positionen eingenommen:

 

ad 1: Staatsziel Immerwährende Neutralität:

 

Univ.Prof.Dr. Öhlinger führt das Thema Neutralität im EU-Kontext aus. Mit dem Beitritt zur EU erfolgte eine neuerliche Reduktion des ursprünglichen Neutralitätsverständnisses. Das Verhältnis des EU-Vertrages zur österreichischen Neutralität ist unklar. Durch den Art 23f   B-VG wurde eine innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) geschaffen, der auch die Mitwirkung an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Aufgaben und Kampfeinsätzen bei einer Krisenbewältigung (sog Petersberger Aufgaben) sowie die Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen ein Drittland vorsieht. Art.23f B-VG bedeutet somit eine teilweise materielle Derogation des Neutralitätsgesetzes.

 

Mehrheitliche Einigkeit im Ausschuss bestand darüber, dass der Neutralitätsbegriff verfassungsrechtlich zumindest geklärt werden sollte. Diskutiert wurde, ob die Verfassungsbestimmung in ihrem materiellen Wert beizubehalten oder obsolet sei. Einige Ausschussmitglieder vertraten die Ansicht, dass eine in der Verfassung verankerte Neutralitätsbestimmung mehr Legitimation für friedenssichernde Maßnahmen bringe. Dies wäre vor allem aufgrund der noch nicht vorhandenen gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik der EU als Zielbestimmung erforderlich.

 

Weitere Vorgangsweise: Der Ausschussvorsitzende ersucht  die Mitglieder Univ.Prof. Dr.Öhlinger, Dr.Specht und Dr.Lichtenberger eine Arbeitsunterlage zum Thema Neutralität zu erstellen mit folgenden Schwerpunkten:

 

* Status der derzeitigen, modernen Neutralität

* Handhabung in der Praxis

* Bedeutung der solidarischen Teilnahme an GASP

* Umfassende Landesverteidigung 

* Vorschlag einer Neuformulierung des Neutralitätsstatus

 

Die Debatte wird nach Vorlage des Arbeitspapiers fortgesetzt werden.

 

ad 2: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht (Art 13 Abs 2 B-VG)

 

Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit dieser Bestimmung –  auch aus budget- und finanzpolitischer Sicht - schlägt der Vorsitzende vor, einen Experten zu diesem Thema in den Ausschuss 1 zu laden.

 

ad 3: Textierungsvorschlag zur Daseinsvorsorge (Städtebund)

 

Die beiden Varianten des Textierungsvorschlages werden vorgestellt. Diskutiert wird dazu:

 

* Der Unterschied Staatsaufgaben und Staatsziele

* Die Frage der Durchsetzbarkeit der vorliegenden Formulierung

* Die Frage, ob die heutigen Auslegungsgewohnheiten als Maßstab herangezogen werden sollten

* Sind Homogenitätsformulierungen zu erwarten?

* Die Bedeutung der „Sozialen Erschwinglichkeit“

* Eine genauere Klärung der Begrifflichkeiten (Definition der Daseinsvorsorge): Was gehört zur Grundversorgung dazu? ( Dynamische Prozesse )

* Antasten des Grundkonsenses - Spielraum für den VfGH – Tendenzen auch auf EU-Ebene

* Signalwirkung von Staatszielbestimmungen (Selbstverständnis Österreich)

 

 

 

* Bezug zur europäischen Rechtssetzung

* Formulierung des Textvorschlages als Grundrecht

* Wirkung zwischen Privaten

 

Einigkeit der Mitglieder besteht darüber, dass keine Verfassungsbestimmung ohne Bedeutung konzipiert werden sollte. Die Bandbreite der Positionen im Ausschuss 1 geht von Staatszielen als durchsetzbare Verfassungsbestimmungen bis zu Staatszielen als Maßstabskriterien (Signalwirkung).

 

Als Ergebnis der Diskussion wird festgehalten, dass eine allgemeine Formulierung als Staatsziel ohne Aufzählungen gewählt werden soll. Der gemeinsame Vorschlag lautet:

 

„ Der Staat sichert, dass die im allgemeinen Interesse liegenden Leistungen jedermann zur Verfügung stehen.“

 

Der Vorsitzende ersucht die Mitglieder, die gewählte Formulierung bis zum nächsten Mal zu überdenken und eventuell zu überarbeiten. Der Textierungsvorschlag zum Thema Bildung wird aus Zeitgründen noch zurückgestellt.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti