Anwesend:
Dr. Leo Specht (Vertretung für Mag. Gabi Burgstaller)
Dr. Clemens Jabloner
Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)
Dr. Manfred Matzka
Dr. Johannes Abentung (Vertretung für DI Josef Pröll)
MR Dr. Wilhelm Gloss (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)
Mag. Valentin Wedl (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)
Mag. Werner Wutscher
Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:
Dr. Marlies Meyer (für
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Veronika Mickel (für
Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)
Mag. Ronald Faber (für
Dr. Peter Kostelka)
Dr. Wolfgang Janele (für
den Klub der FPÖ)
Dr. Ulrich E. Zellenberg (mit
Univ.Doz. Dr. Hans-Peter Hanreich)
Dr. Cornelia Mittendorfer (für
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien)
Büro des
Österreich-Konvents:
Mag. Michael Bauer (fachliche
Ausschussunterstützung)
Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Birgit Mayerhofer (Ausschusssekretärin)
Entschuldigt:
Dr. Josef Pühringer
Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Peter Wittmann
Beginn: 11.45 Uhr
Ende: 13.13 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.
Begrüßung
und Feststellung der Anwesenheit
2.
Gemeinsames Mandat der Ausschüsse 6 und 7
3.
Strukturierung
der weiteren Vorgangsweise/Termine
4.
Allfälliges
Zu Beginn teilt Wutscher mit, dass der Ausschussvorsitzende des Ausschusses 7 und er beschlossen hätten, die Sitzungen abwechselnd zu leiten. Die heutige Sitzung wird von Wutscher geleitet, die nächste von Matzka.
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
des Ausschusses fest.
Tagesordnungspunkt
2: Gemeinsames Mandat der Ausschüsse 6 und 7
Nach eingehender Diskussion über den Jabloner Vorschlag wird dem Büro der Auftrag erteilt, einen Vorschlag über die Zusammenführung der Textvorschläge der beiden Ausschüsse 6 und 7 vorzubereiten. Weiters soll an Hand der von Raschauer erstellten Übersicht der weisungsfreien Behörden und Organe eine Zuordnung zu den einzelnen Kategorien erfolgen, um darzustellen, inwiefern diese Behörden und Organe von den Textvorschlägen erfasst sind.
Hinsichtlich des Punktes 2 „Auflistung der weisungsfreien Organe im B-VG“ des gemeinsamen Mandates stellt der Ausschuss fest, dass ein solches Modell im Widerspruch zu Punkt 1 des ergänzenden Mandates und zur Idee einer „schlanken“ Verfassung steht und erachtet eine solche Auflistung als nicht zielführend.
Ausgliederung
Das Mandat wurde den Mitgliedern der gemeinsamen Beratungsrunde intensiv diskutiert. Trotz eingehender Debatte konnten die damit verbundenen Fragestellungen, worum es sich bei den Ausgliederungsmodulen handelt und wie die Unterscheidung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Verwaltungstätigkeit zu verstehen ist, nicht eindeutig geklärt werden.
Hinsichtlich dieser Fragen werden die Ausschussvorsitzenden daher an das Präsidium mit der Bitte um Präzisierung herantreten.
Die Definition von ausgliederungsfesten Bereichen wird als politische Fragestellung verstanden, sodass sich der gemeinsame Ausschuss zu einer Meinungsbildung nicht imstande sieht.
Als nächster Termin wird der 30. August, 09:00 Uhr in
Aussicht genommen.
Ende der
Sitzung 13:13 Uhr
Vorsitzender des Ausschusses 6: Vorsitzender des Ausschusses 7
Mag. Werner
Wutscher Dr.
Manfred Matzka